Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Die Fragen werden in Vertretung von Herrn Innenminister beantwortet.
Ich darf den Abgeordneten Herrn Köster bitten, die Frage 20 zu stellen. Oh, Entschuldigung, ich habe Frau Borchardt unterschlagen.
Ich bitte zunächst die Abgeordnete Frau Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 18 und 19 zu stellen.
18. Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Landesregie rung für Inhaftierte in MecklenburgVorpommern vorgesehen?
Frau Abgeordnete, ich trage vor: Für Mecklenburg-Vorpommern besteht derzeit kein sofortiger Handlungsbedarf. Derzeitig befinden sich drei Personen in Sicherungsverwahrung. Lediglich ein Sicherungsverwahrter könnte von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betroffen sein, weil bei ihm die Zehnjahresfrist im Jahr 2014 abläuft.
Die im Urteil angesprochene Frage der Unterbringung wird zurzeit in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erörtert, die sich mit der Erarbeitung von Mindeststandards für den Vollzug der Sicherheitsverwahrung befasst.
19. Welchen politischen Handlungsauftrag sieht die Landesregie rung im Hinblick auf die Bundesebene und die Justizminister konferenz?
Frau Abgeordnete, die rechtspolitischen Überlegungen konzentrieren sich derzeit auf den Umgang mit Untergebrachten, bei denen die Höchstfrist von zehn Jahren rückwirkend aufgehoben wurde. Dabei wird der durch den Europäischen Gerichtshof festgestellte Konversionsverstoß im Fordergrund stehen.
Andererseits wurde die Diskussion von der grundgesetzlichen Pflicht des deutschen Staates geprägt, seine Bürger vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Es gibt bereits Überlegungen, welche Maßnahmen im Fall der Entlassung von Straftätern aus dem Vollzug der Sicherungsverwahrung zu ergreifen wären. In Betracht kommt hierbei etwa die Einführung der sogenannten elektronischen Fußfessel im Rahmen der Führungsaufsicht. Die rechtliche und praktische Umsetzungsmöglichkeit bedarf aber noch einer eingehenden Prüfung und Abstimmung.
Am 23. und 24. Juni im Hamburg auf der 81. Konferenz der Justizminister wird man sich intensiv mit einer grundlegenden Reform der Anordnungsvoraussetzung und des Vollzuges der Sicherungsverwahrung befassen.
rung, sich auch mit solchen konkreten Fällen innerhalb der Ausschüsse oder im Landtag zu befassen. Den Zeitpunkt leite ich weiter, dazu kann ich derzeit keine Aussagen treffen, weil es nicht mein Fachressort ist.
20. Aus welchen konkreten Gründen strebt die Landesregierung bei den Gerichtsvollziehern eine Änderung des Status von Beamten in sogenannte Beliehene, also Privatpersonen, die im Auftrag des Staates handeln, an?
Herr Abgeordneter Köster, die vorliegende Frage hat mich etwas überrascht – nicht etwa, weil ich inhaltlich zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens Stellung nehmen soll, sondern weil die Kollegin Frau Kuder genau zu dieser Frage bereits auf Antrag der Fraktion DIE LINKE am 30. April 2010 im Rahmen des Tagesordnungspunktes 35 ausführlich Stellung bezogen hat. Das ist noch nicht einmal sechs Wochen her. Damals hat sie ausführlich erläutert, aus welchen Gründen Mecklenburg-Vorpommern bei den Gerichtsvollziehern eine Änderung des Status von Beamten in sogenannte Beliehene anstrebt.
Ich habe den Verdacht, dass Sie während dieser Ausführungen körperlich oder zumindest geistig abwesend waren. So werde ich den Stoff für Sie noch einmal wiederholen:
Eine schnelle und effiziente Zwangsvollstreckung ist für das Funktionieren des Rechtsstaates unerlässlich. Dies ist in den derzeitigen Strukturen nur eingeschränkt gewährleistet. Wichtig erscheint es, Leistungsanreize für eine schnelle und effektive Durchführung der Zwangsvollstreckung durch die Gerichtsvollzieher zu schaffen. In den vorhandenen Strukturen des Gerichtsvollzieherkostengesetzes ist dies definitiv nicht möglich. Die Effi zienz der Zwangsvollstreckung lässt sich daher nur erhalten und verbessern, wenn anstelle der Ausübung der Gerichtsvollziehertätigkeit durch Beamte die Gerichtsvollziehertätigkeit auf Beliehene übertragen wird, also das sogenannte Beleihungssystem in Anspruch genommen wird. Der Beliehene wird grundsätzlich auf eigene Rechnung tätig und nicht vom Staat besoldet. Dazu wird das Gerichtsvollzieherkostenrecht kostendeckend ausgestaltet.
Wichtigste Folge der eigenverantwortlichen wirtschaftlichen Tätigkeit des Gerichtsvollziehers im Beleihungsmodell ist jedoch, dass die Leistungsanreize in der Zwangsvollstreckung verstärkt werden sollen. Anstelle des bisherigen Bezirkssystems ist ein beschränkter Wettbewerb unter den Gerichtsvollzieher vorgesehen, der es den Gläubigern ermöglicht, sich zwischen der Beauftragung mehrerer Gerichtsvollzieher innerhalb eines Bezirkes, also innerhalb des Amtsbereiches zu entscheiden. Dieses trägt zudem zu einer erheblichen Verbesserung der Effizienz der Zwangsvollstreckung bei.
Dieses sind die Gründe, aus denen die Landesregierung – federführendes Ressort Justizministerium – sich für diesen Weg entschieden hat.
Eine Zusatzfrage: In welchem Umfang sollen die Gerichtsvollzieher denn weiterhin in Sorgerechtsstreitereien oder -streitigkeiten tätig werden?
Herr Abgeordneter Köster, ich bin gerne bereit, Ihre Frage an die Fachkollegin weiterzuleiten, die dann dementsprechend antwortet.
Eine zweite Frage: Wie will die Landesregierung verhindern, dass die dann privatisierten Gerichtsvollzieher in Zukunft Verhaltensweisen wie beispielsweise von Inkassounternehmen bekannt übernehmen?
(Udo Pastörs, NPD: Das ist ja eine Flegelei! – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Stefan Köster, NPD)
Herr Pastörs, ich erteile Ihnen für Ihre Bemerkung einen Ordnungsruf. Gemäß der Geschäftsordnung habe ich die Entscheidung darüber zu treffen, ob weitere Zusatzfragen zulässig sind oder nicht. Sie haben das nicht zu bewerten, wie ich meine Entscheidung hier treffe. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ein weiterer Ordnungsruf dafür sorgen wird, dass Sie heute hier nicht mehr sprechen dürfen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und bitte den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 21 zu stellen.