8. Ist der Landesregierung bekannt, dass neben dem Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger drei Fischerboote und drei Privatboote im Nothafen Darßer Ort verankert sind, es aber weiteren Booten durch die Nationalparkverwaltung untersagt wird, dort fest anzulegen?
Herr Abgeordneter Leonhard, das Fahrwasser zum Nothafen Darßer Ort ist seit dem 26. März 2010 wieder freigegeben mit der Festlegung, dass der Hafen ausschließlich in Notfällen von Fahrzeugen angelaufen werden darf. Zur Unterstützung der selbstständigen ortsansässigen Berufsfischer hat das Nationalparkamt Vorpommern in seiner Eigenschaft als Hafenbehörde vier Berufsfischern jeweils ein temporäres Sonderliegerecht für den Nothafen erteilt. Die Berufsfischer besitzen insgesamt elf fischereilich genutzte motorbetriebene Boote. Das Liegerecht regelt, dass davon maximal neun Boote zeitgleich im Hafen liegen können.
Das Nationalparkamt hat darüber hinaus an Privatnutzer keine Liegegenehmigung ausgereicht und entspricht insoweit den Vorgaben der Landesregierung. Bei den angesprochenen Privatboten handelt es sich nach Auskunft des Nationalparkamtes um fischereilich genutzte Boote mit entsprechenden Liegegenehmigungen. Sollte dennoch ein Privatboot im Hafen festmachen, wird dieses umgehend vom Hafenmeister an das Nationalparkamt gemeldet.
Dann gehen wir davon aus, Herr Minister, dass der Nothafen nicht seiner ehemaligen Nutzung entspricht.
Das ist Ihre Interpretation. Ich würde das nicht so sehen. Die Ausnahmegenehmigungen sind durch das Nationalparkamt erteilt worden.
9. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, dass zur Saison 2010 ein Nothafen auf dem Fischland Darß dauerhaft zur Verfügung steht?
Herr Abgeordneter, die Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort ist im ersten Bauabschnitt auf eine Wassertiefe von mindestens drei Metern gebaggert worden. Die im März 2010 aus naturschutzrelevanten Gründen ausgesetzte Baggerung wird seit dieser Woche wieder getätigt. Die Herstellung des Sollprofils, 3,5 Meter Wassertiefe bei einer Solenbreite von 25 Metern, wird einen Zeitraum von drei bis vier Wochen beanspruchen. In dieser Zeit steht der Nothafen in Notfällen gleichwohl zur Verfügung.
der Fahrrinne entnommen wird, genau da verklappt wird, wo in den letzten Wochen eben Stege abgebaut worden sind im Nothafen Darßer Ort?
Es wird da verklappt, wo es in vielerlei Absprachen mit dem Nationalparkamt zwischen den beteiligten Behörden so festgelegt worden ist.
Sie gehen davon aus, dass Segler, die sich in Not befinden, momentan an der Ostseeküste nicht in den Nothafen Darßer Ort hineinfahren dürfen?
Nein, ich gehe davon aus, dass sie in Notfällen, das hatte ich gerade auch schon gesagt, natürlich diesen Nothafen Darßer Ort anlaufen können und werden.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Andrejewski von der Fraktion der NPD, die Frage 10 zu stellen.
10. Unterstützt die Landesregierung Bemühungen um eine bessere Dokumentation des psychologischen Gesprächs, das ein Kern element der medizinisch-psychologischen Untersuchung – MPU – darstellt?
Herr Abgeordneter Andrejewski, auf der Grundlage neuer verkehrsmedizinischer Erkenntnisse ist die Begutachtung der Fahreignung von Fahrzeugführern stetig verbessert worden. Dies wurde und wird durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Zusatzfrage: Gibt es aktuelle Bestrebungen, die psychologischen Gespräche aufzunehmen als Bildaufnahmen und den Betreffenden zur Verfügung zu stellen, damit sie das als Beweis verwenden könnten?
Alle Sachverständigen und Fachleute sagen, sie ist auf einem sehr guten Stand und braucht in der Form nicht verbessert zu werden. Vielleicht spielt persönliche Betroffenheit eine Rolle.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Braucht auch nicht. Nicht drogenabhängig.)
Ich habe eine weitere Zusatzfrage: Soll darüber hinausgegangen werden, wenigstens über den jetzigen Stand, dass die handschriftlichen Notizen des Psychologen ausreichen zur Dokumentation? Soll da irgendetwas verbessert werden?
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass persönliche Bemerkungen, Kommentierungen und so weiter der Antworten der Landesregierung nicht zulässig sind.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 13 und 14 zu stellen.
13. Wie und wann wurde die Landesregierung beteiligt oder dar über in Kenntnis gesetzt, zu welchen Bedingungen die Erstat tungsbeiträge für Leistungen für Unterkunft und Heizung als Voraus zahlung abgerufen werden können?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lück, der Bundesrat hat das Sechste Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, mit dem die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II für 2010 festgelegt werden soll, in seiner Sitzung am 18. Dezember 2009 abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Länder daraufhin mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 darüber informiert, dass ab Januar 2010 im Vorgriff auf eine ausstehende gesetzliche Regelung Vorauszahlungen in Höhe der im strittigen Gesetzentwurf enthaltenen Beteiligungssätze abgerufen werden können.
14. Was wurde seitens der Landesregierung unternommen, um die Abrufbedingungen auf Grundlage einer bislang ausstehenden gesetzlichen Neuregelung zu verhindern und in welcher Art und Weise wurde dahin gehend mit den anderen Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden zusammengewirkt?
Gegen die von Ihnen angesprochene Regelung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum vorläufigen Abruf der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft hat die Landesregierung keine Einwände erhoben. Die Übergangsregelung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. Dezember 2009 stellt sicher, dass in 2010 überhaupt die Bundesbeteiligung anteilig zeitnah als Abschlagszahlung an die Kommunen fließt, bis eine endgültige gesetzliche Regelung vorliegt. Damit erhalten die Kommunen zumindest Mittel in der Höhe, wie sie sich formal nach der Berechnung des Gesetzentwurfes zu Paragraf 46 Absatz 7 SGB II für 2010 ergeben.
Wie bereits auf Ihre Frage in der Fragestunde am 11. März 2010 erläutert, hat sich Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat gegen die Formel in Paragraf 46 Absatz 7 SGB II gewandt, nach der die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II entsprechend der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften angepasst wird.
In konsequenter Fortführung dieser Auffassung wurde der Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der Bundesregierung abgelehnt und auch mit Zustimmung unseres Landes der Vermittlungsausschuss angerufen. Die kommunalen Spitzenverbände haben dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt. Hierbei war der Landesregierung bewusst, dass bis zur endgültigen gesetzgeberischen Lösung einige Zeit vergehen würde, zumal sich der Vermittlungsausschuss auch erst noch konstituieren musste. Dies war jedoch im Falle einer zu geringen Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung erforderlich, da die nach der derzeitigen Berechnungsformel zu niedrige Bonusbeteiligung auch in den Folgejahren fortgewirkt hätte.
Die Länder haben erst am letzten Freitag im Bundesrat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die ausstehende gesetzliche Regelung hingewiesen und ihre gemeinsame Auffassung wiederholt. Hierbei gehen alle Länder davon aus, dass möglichst bald eine belastungsgerechte Kostenbeteiligung des Bundes zustande kommt. Wie aus Beratungen mit den kommunalen Landesverbänden deutlich wurde, unterstützen diese die Haltung der Landesregierung auch weiterhin. Das Verfahren im Vermittlungsausschuss bleibt abzuwarten.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Die Fragen 15 und 16 werden schriftlich beantwortet.
17. In welchem Umfang wurde in den letzten fünf Jahren gegen Menschenhandel in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Landesregierung vorgegangen?
Herr Abgeordneter, in den letzten fünf Jahren, das heißt in der Zeit von 2005 bis 2009, wurden für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 26 Fälle des Menschenhandels in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. 25 davon wurden aufgeklärt und 39 Tatverdächtige der Justiz zugeführt.
Im Weiteren darf ich darauf verweisen, dass die Landesregierung ein Konzept zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution in MecklenburgVorpommern verabschiedet hat. Das Konzept ist als Drucksache 4/2265 am 15. Mai 2006 veröffentlicht worden.
Die Betreuung der Opfer von Menschenhandel wird landesweit überwiegend durch die Fachberatungsstelle für Opfer von Zwangsprostitution und Frauenhandel, kurz genannt ZORA, wahrgenommen, die sich in Trägerschaft der AWO Soziale Dienste gGmbH befindet und durch die Landesregierung unterstützt wird. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der AWO.
Zusatzfrage: In welchen Bereichen wurde Menschenhandel aufgeklärt und in welchen Verhältnissen bei den 29 aufgeklärten Fällen, die Sie nannten, in welchen Fällen handelte es sich um Prostitution?
Herr Abgeordneter Pastörs, ich will das noch einmal korrigieren. Ich habe gesagt, von 26 Fällen wurden 25 aufgeklärt und wir haben 39...
Wir haben 39 Tatverdächtige. Die 35 Fälle sind in der bekannten Bandbreite eingetreten, wie sie üblicherweise in den einschlägigen Milieus der jeweiligen Länder auch auftreten.