Protokoll der Sitzung vom 11.06.2010

Unterbrechung: 9.42 Uhr

Wiederbeginn: 10.00 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Wahl der Mitglieder zur 14. Bundesversammlung, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 5/3532, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 5/3537, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3542, Wahlvorschlag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3528(neu), Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3541.

Wahl der Mitglieder zur 14. Bundesversammlung

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Wahl der Mitglieder zur 14. Bundesversammlung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1326) – Drucksache 5/3532 –

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Wahl der Mitglieder zur 14. Bundesversammlung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1326) – Drucksache 5/3537 –

Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE: Wahl der Mitglieder zur 14. Bundesversammlung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1326) – Drucksache 5/3542 –

Wahlvorschlag der Fraktion der FDP: Wahl der Mitglieder zur 14. Bundesversammlung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1326) – Drucksache 5/3528(neu) –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl der Mitglieder zur 14. Bundesversammlung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1326) – Drucksache 5/3541 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln.

Zur Wahl lassen Sie mich Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Gemäß Paragraf 4 Absatz 2 dieses Gesetzes hat jeder Abgeordnete bei diesem Wahlverfahren nur eine Stimme. Sie haben daher nur die Möglichkeit, einer Liste Ihre Zustimmung zu geben.

Die Sitze werden gemäß Paragraf 4 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen. Entfallen auf eine Liste mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, so gehen die Sitze in der Reihenfolge der nächsten Höchstzahlen auf die anderen Listen über.

Zu dem Stimmzettel möchte ich auf Folgendes hinweisen: Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die fünf Wahlvorschläge mit den entsprechenden Drucksachennummern aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen.

Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich jetzt die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank, Frau Peters.

Ich eröffne die Wahl der Mitglieder zur 14. Bundesversammlung. Ich bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung. Wir werden das Ergebnis zur Wahl der Mitglieder der 14. Bundesversammlung nach dem Tagesordnungspunkt 28 bekannt geben.

Wir unterbrechen zur Auszählung der Stimmen – unabhängig davon, das sagte ich eben schon, dass wir das Ergebnis später bekannt geben – die Sitzung für zehn Minuten.

Unterbrechung: 10.21 Uhr

Wiederbeginn: 10.32 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und wie vereinbart rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Keine Nutzung illegal gewonnener Informationen durch den Staat, Drucksache 5/3486.

Antrag der Fraktion der FDP: Keine Nutzung illegal gewonnener Informationen durch den Staat – Drucksache 5/3486 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Schnur von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag verfolgen wir das Interesse, dass wir zu einem klaren Bekenntnis in diesem Landtag kommen, dass illegal gewonnene Informationen nicht durch den Staat verwendet werden dürfen.

Hintergrund ist – und das wissen ja auch viele –, diese Diskussion ist überhaupt erst entstanden mit der Diskussion um den Ankauf der Steuer-CDs. Ich möchte jedoch, um an dieser Stelle auch gleich darauf aufmerksam zu machen, die Debatte deutlich versachlichen. Es kann und darf an der Stelle nicht richtig sein, dass wir eine solche Debatte nur ausschließlich an einem spezifischen Fall führen.

Die Grundsatzdiskussion über den Ankauf von illegal gewonnenen Informationen ist insofern wichtig, weil wir uns grundsätzlich über die Frage im Rechtsstaat unterhalten müssen, was der Staat zu tun und zu lassen hat, und aus unserer Sicht – und das wissen Sie ja auch – ist es eben nicht möglich und sollte nicht sein, dass der Staat sich an dieser Stelle in der Diskussion darauf einlässt, Daten anzukaufen, Daten weiterzuverwenden, die möglicherweise aufgrund von illegalen, welche auch immer gearteten Situationen, gewonnen werden.

Ich will das mal an einem Beispiel machen. Wir haben, ich glaube, vor etwa 14 Tagen, vor der Situation gestanden, dass vom Europäischen Gerichtshof die Frage geklärt worden ist, ob die Androhung von Folter bereits ausreichend ist, um möglicherweise die Frage zu beantworten, ob der daraus resultierende Gewinn einer Information, ob diese Information an der Stelle weiterverwendet werden darf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Europäische Gerichtshof hat an der Stelle, es ging dort um den Kindesmord, gesagt, selbst die Androhung von Folter ist ausreichend, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die daraus resultierenden Informationen gegen die Menschenwürde des Betroffenen verstoßen.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist auf jeden Fall außerordentlich schwierig. Man hat sehr starke Emotionen und genau diese Emotionen werfen das Problem auf, dass, wenn wir Recht emotional betrachten, wir häufig auch zu Fehlentscheidungen kommen könnten. An dieser Stelle möchte ich darauf aufmerksam machen, dass in der Diskussion zu der Steuer-CD immer darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass die FDP bei Steuersündern kein Problem damit oder vielmehr ein Problem damit hat, wenn diese rechtswidrig gewonnenen Informationen durch den Staat weiterverwendet werden, während die FDP keine Probleme damit hat, angeblich keine Probleme damit hat, wenn das Gleiche im Rahmen von Hartz IV passiert.

Ich will das an der Stelle deutlich sagen: Es gibt auch für die FDP keinen Unterschied zwischen dem Hartz-IVEmpfänger, der den Staat betrügt, und dem Steuersünder, der den Staat betrügt. Das muss man hier doch mal deutlich sagen. Weil es wird uns immer unterstellt, so nach dem Motto, wir wollen die Kleinen fangen und die Großen lassen wir laufen. Das ist in diesem Zusammenhang unrichtig. Die FDP-Fraktion legt Wert darauf, dass wir uns einfach verständigen vom System her, dass der Staat sich schlicht und einfach aus solchen Ankäufen zurückhält.

(Regine Lück, DIE LINKE: Aber wenn Not ist, soll er wieder kommen, der Staat.)

Da muss man eben auch die Frage stellen: Wie verhält es sich dann eigentlich in der Diskussion, wenn der Staat keinen materiellen Gewinn aus dem Ankauf erzielen würde? Denn es wird ja an der Stelle immer relativ klar argumentiert in der Öffentlichkeit, dass, wenn man die CDs ankauft, man einen erheblichen Gewinn erreichen kann. In der tatsächlichen Diskussion ziehen sich dann die Vertreter regelmäßig auf das Recht zurück und begründen es damit, dass die Steuersünde oder andere Sachverhalte bereits eine Straftat wären und man demzufolge vor der Situation steht, dass man die daraus verwendeten Materialien, die ja bereits begründet sind im Rahmen einer Straftat, weiterverwenden kann.

Aber – und das muss man dann eben auch fragen – wenn man dem dann folgt, dann wäre es ja theoretisch auch zwingend erforderlich, dass man eine solche CD kauft, wenn man keinen materiellen Gewinn aus dem Ankauf zieht. Dem könnte man ja womöglich noch folgen, nur, die Vertreter, die in aller Öffentlichkeit die Position des Ankaufs vertreten, sagen alle klar, ich zitiere mal sinngemäß, es würde doch überhaupt keinen Sinn machen, eine CD anzukaufen, von der man nichts hat. Das kann und darf in unserem Rechtsstaat schlicht und einfach nicht das Ergebnis von Recht sein.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

In einem Rechtsstaat müssen wir auch an dieser Stelle gleichbehandeln. Ich weiß, die Juristen werden an der Stelle jetzt womöglich die Güterabwägung ins Feld führen und sagen, na ja, im Einzelfall mag das so sein, aber wir vergessen noch einen weiteren Punkt. Wir vergessen den Punkt, dass wir mit einem Ankauf solcher Datensätze ein Problem schaffen. Wir vorverurteilen denjenigen, der womöglich auf einem solchen Datensatz steht und eigentlich überhaupt gar keine Steuersünde, wenn man es denn auf diese CD zurückführt, begangen hat.

Das heißt, wir vorverurteilen unter Umständen auch Menschen, die schlicht und einfach mit dem Sachverhalt nicht unmittelbar in Verbindung zu bringen sind. Und auch da muss man sagen, die Vorverurteilung ist mit unserem Rechtsstaatsprinzip überhaupt nicht vereinbar.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Demzufolge ist es auch folgerichtig, dass es verschiedene Rechtsauffassungen zu diesem Thema gibt, dass man natürlich prüft und fragt oder die Landesregierung beauftragt, von mir aus im Rahmen eines Gutachtens, eines Berichts, wie auch immer, dass man schlicht und einfach die Rechtslage an der Stelle abprüft, denn wenn man sich in der Öffentlichkeit anschaut, wie sich das Bild darstellt, dann wird man relativ klar erkennen, dass es zwei grundsätzlich gegenläufige Auffassungen gibt, und zwischen denen hat man meines Erachtens abzuwägen.

Demzufolge ist es im Übrigen auch für unser Land wichtig, dass wir feststellen, ob wir das in die Verfassung reinschreiben oder nicht. Es mag an der Stelle für den einen oder anderen vielleicht jetzt in der Begründung kommen, indirekt haben wir es ja womöglich schon in der Verfassung stehen. Der Punkt ist nur der, in anderen Rechtsfragen hat man auch deutlich, um auf den besonderen Sachverhalt hinzuwirken, in der Verfassung bestimmte Rechte verankert, ich erinnere an der Stelle an die Kinderrechte. Wenn man das will und merkt, dass wir an der Stelle in eine Situation kommen, wo der Rechtsstaat sich ins Abseits bewegt,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, na, na!)

dann müssen wir deutlich stärker auf etwas hinweisen.

Ich habe nicht gesagt, dass er im Abseits ist, Frau Kollegin Borchardt, ich habe gesagt, dass er sich dahin bewegt.

(Michael Andrejewski, NPD: Da ist er schon.)

Ich möchte einfach, dass wir im Rahmen der Debatte darauf hinwirken, dass wir uns Gedanken darüber machen, ob wir Emotionen, ob wir gefühlte Lagen für uns als Rechtsstaat dahin drehen, dass wir letzten Endes die Gesetzeslage verändern.

An der Stelle bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag und freue mich auf eine interessante Debatte. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Schnur.