Protokoll der Sitzung vom 23.09.2015

Das waren unter dem Strich für uns die Gründe, die kleine Bauvorlageberechtigung abzulehnen. Das hat dann auch eine große Mehrheit gefunden, offensichtlich dank der CDU, die im Hintergrund etwas Druck gemacht hat. So ist das gekommen.

Es gibt viele positive Änderungen in der Landesbauordnung, gerade zum Thema „Klimaschutz und Energie“. Es werden viele Sachen erleichtert. Die Montage von Solaranlagen auf Gebäuden wird nicht auf die Abstandsflächen angerechnet und so weiter – sehr, sehr sinnvolle Änderungen.

Wir haben verschiedene Änderungsanträge gemacht, die keinen Widerhall gefunden haben. Sie sind nicht in die Landesbauordnung übernommen worden. Wir wollten das Thema Baukultur stärker berücksichtigt wissen, genau wie die LINKE. Das ist abgelehnt worden. Wir wollten gern, dass wir die Landesbauordnung nutzen, wie es zum Beispiel das Land Hamburg tut, um Fernwärme stärker in den Kommunen nach vorn zu bringen. Auch das ist abgelehnt worden mit der Begründung, man müsse es nicht in der Landesbauordnung regeln. Wir hätten es uns gewünscht, das hätte dem Klimaschutz sehr gut getan. Wir haben uns für das Thema Abstellräume eingesetzt, da wollten wir größere Flächen haben. Es ist ein Stück weit berücksichtigt, aber nicht unser Antrag komplett umgesetzt worden.

Jetzt aber – und das ist spannend an der Landesbauordnung – kann man einiges an dieser Bauordnung lernen zum Thema Parlamentarismus. Wir haben alle sofort erkannt, dass die kleine Bauvorlageberechtigung ein schwieriges und diskussionswürdiges Thema ist. Wir haben eine Expertenanhörung dazu gemacht. Da wurden alle Experten aufgefahren. Es gab gute Argumente, die hat das Parlament wahrgenommen. Am Ende hat es eine Entscheidung in der Koalition, aber auch im gesamten Wirtschaftsausschuss gegeben, die kleine Bauvorlageberechtigung zu streichen. Gut so, so soll es laufen.

In der letzten Wirtschaftsausschusssitzung kam plötzlich ein Antrag, der die Opposition kalt erwischte. Der Antrag beinhaltete, dass in Zukunft UVP-pflichtige Windparks ab dem 1. Januar 2017 mit einer bedarfsgerechten, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Nachtbefeuerung zu versehen sind. Erstens muss man ja sagen, ich müsste mich da jetzt sehr, sehr freuen, weil wir immerhin im Juni genau diesen Antrag hier eingebracht hatten, dafür zu sorgen, dass wir das in Zukunft besser regeln, als es momentan geregelt ist. Der Antrag ist abgelehnt worden, er ist nicht mal in den Ausschuss überwiesen worden, um ihn dort zu beraten.

Jetzt hat irgendjemand – ich vermute, ich habe nämlich noch keinen Schuldigen gefunden, innerhalb der SPD –

den hellen Gedanken gehabt, wenn wir schon mal die Landesbauordnung am Wickel haben, dann lasst uns das doch mit einem Federstrich ändern. Wir schreiben einfach den von mir gerade vorgetragenen Satz rein und dann ist alles gut. Der Fehler ist, es wurden keinerlei Experten dazu angehört. Alle haben sich überlegt, das machen wir ganz einfach.

Jetzt kam es im Wirtschaftsausschuss dazu zur Debatte. Ich lese das noch mal vor: „UVP-pflichtige Windparks sind beginnend mit einer bedarfsgerechten Befeuerung auszurüsten.“ Das wissen jetzt nicht alle, UVP-Pflicht heißt, ab 20 Windkraftanlagen. Das ist kein falscher Gedanke. Wenn ein Eignungsraum da ist und ich einen neuen Windpark baue mit 20 Anlagen, dann ist dicke das Geld vorhanden, das hatten wir auch immer betont, um eine bedarfsgerechte Befeuerung zu finanzieren und sie dem Investor aufzuerlegen zum Schutz der Anwohner, alles gut.

Was aber nicht verstanden wurde, ist, wenn ein Bestandswindpark mit 19 Anlagen da steht und vor sich hin blinkt und die Gemeinde sich nun gemeinsam mit einer Genossenschaft dazu entschlossen hat, sie stellen die 20. Einzelanlage, also die 20. Anlage dazu, dann ist diese Anlage UVP-pflichtig. Diese Anlage muss jetzt bedarfsgerecht befeuert werden. Jetzt kann man sagen, ist ja auch nicht schlecht, für die Anwohner gibt es keinen Unterschied, 19 Anlagen blinken im Hintergrund und die einzelne Anlage wird dann dunkel geschaltet. Das Problem besteht darin, das kann man nicht bezahlen für eine Einzelanlage nach allem, was wir wissen. Es ist unbezahlbar. Die bedarfsgerechte Befeuerung kostet ab einer halben Million Euro aufwärts. Das heißt, mit dem gut gemeinten Vorschlag, der jetzt hier drinsteht, wird der Zubau zu bestehenden Windparks verhindert. Das ist eigentlich ein Punkt, den die SPD, soweit ich das wahrgenommen habe, nicht wollte.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Wir haben deswegen einen konkreten Änderungsvorschlag gemacht und haben das Ganze etwas verändert. Ich will es noch mal kurz vorstellen: Die Idee ist, dass wir nicht nur ab 20 Anlagen loslegen oder ab UVP-Pflicht, sondern sagen, jede einzelne Anlage, die ab 01.01.2017 eine Genehmigung bekommt, muss bedarfsgerecht befeuert werden. Damit wäre natürlich der gleiche Vorwurf gegeben, können sie nicht bezahlen, dann kann eine Einzelanlage nicht gebaut werden. Deswegen kommen wir zu zwei Alternativen: Die erste Alternative heißt, wer das nicht machen kann, zahlt 50.000 Euro an die Landeskasse.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

Wir würden uns wünschen, dass dieses Geld verwen- det wird, um später eine bedarfsgerechte Befeuerung nachzurüsten und dabei auch die Altanlagen mit zu erfassen. Ich glaube, das ist eigentlich eine gute Idee, aber wir sind schon mal an der Frage gescheitert, wo denn die 50.000 Euro verbucht werden sollen. Die verschwinden doch im Finanzministerium, und wir haben noch gar kein Abgas – alles zu kompliziert. Für uns war die Vorlage quasi die Stellplatzsatzung in den Kommunen, wo gesagt wird, wer neu baut, muss entsprechende Stellplätze nachweisen. Wer das nicht kann, zahlt eine Abgabe. Und die Kommune wendet dieses Geld auf, um an einer anderen Stelle Parkplätze zu schaffen. Diese Idee hatten wir auch für das Thema „bedarfsgerechte Befeuerung“.

Jetzt gibt es aber – und das hat im Hintergrund die Diskussion ergeben – ein ganz, ganz neues System, das will ich Ihnen wenigstens noch mal kurz vorstellen, und zwar gibt es vom Bundesrat eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Thema Luftfahrthindernisse und wie diese zu befeuern sind. Nur mal so zur Information: Ein Candela – das ist die Einheit, mit der Lichtstärke gemessen wird – entspricht etwa einer Kerze, daher Candela – das CandleLight-Dinner kennen Sie alle, also Candela.

Die Tageskennzeichnung sehen Sie, wenn Sie durchs Land fahren.

(Heiterkeit und Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Udo Pastörs, NPD)

Dieses weiß blitzende Gefahrfeuer hat 20.000 Candela. Das entspricht etwa 20.000 Kerzen. Bei der Nachtkennzeichnung – das sind diese roten Lampen, die Sie sehen, wenn Sie vor allen Dingen auf der Autobahn unterwegs sind –

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

sind es 2.000 Candela, also zehn Prozent der Tageskennzeichnung. Jetzt gibt es die Möglichkeit, das Ganze mit einer Sichtweitenerkennung noch mal massiv runterzunehmen auf etwa zehn Prozent dieses Wertes, das sind 200 Candela.

Und jetzt – das ist das Besondere – gibt es eine neue Idee, die besagt: Wir bauen Infrarotlampen an die Windkraftanlagen an. Die werden von denen, die es betrifft, den Rettungshubschrauberfliegern, die nachts nämlich ein Nachtsichtgerät tragen müssen, sehr, sehr gut erkannt. Damit wäre das Problem kostengünstig erschlagen, sage ich jetzt mal so. Die Anwohner würden belastet werden mit einem Wert von 5 Candela, also 2.205 Candela. Das ist eine sehr kostengünstige Möglichkeit, und ich glaube, dass man jeden problemlos dazu bewegen kann, dieses System, wenn es denn genehmigt wird, auch anzuwenden. Damit hätten wir das Problem geklärt. All das findet keine Berücksichtigung, weil jetzt starr „bedarfsgerechte Befeuerung“ hier drinsteht. Wie gesagt, die Möglichkeit, auf eine 5-Kerzen-Stärke runterzugehen – da sind sich alle sicher –, wird keinen mehr stören.

Ich kann mir jetzt nur wünschen – weil unser Änderungsantrag leider abgelehnt wird –, dass Sie später die Landesbauordnung in diesem Punkt wieder ändern, wenn die Systeme vorhanden sind. Dann dienen sie nämlich zum einen – und das ist ja auch anerkannt – dem Nachbarschaftsschutz von solchen Windparks, denn die Menschen sollen nicht mehr mit unnötigen Lichtimmissionen belastet werden, und zum anderen bleiben Sie beim Thema Energiewende und verhindern nicht den Nachbau von Windkraftanlagen zu bestehenden Windparks.

Unterm Strich – das ist der entscheidende Punkt – enthalten wir uns deswegen zur Landesbauordnung, weil wir glauben, einen sehr guten Alternativvorschlag gemacht zu haben, und wir bei diesem Punkt sagen: Wenn Sie bei der UVP-pflichtigen Definierung bleiben, dann werden wir anerkennen, dass Sie versucht haben, das zu regeln. Das ist übrigens das erste Bundesland, welches das regelt, und da muss man dann auch wirklich ein bisschen kreativer rangehen. Das hat noch kein einziges Bundesland in der Landesbauordnung geregelt. Wir betreten da wirklich Neuland.

Zuletzt wäre auch noch zu sagen, wenn Sie schon eine Formulierung bringen, machen Sie es nicht so, wie wir es beim Thema Ferienwohnungen haben, wo Sie am Ende die Verwaltungen alleinlassen. Sie schreiben da rein: „beginnend ab dem 1. Januar 2017 mit … bedarfsgerechten, dem jeweiligen Stand der Technik“ entsprechend. Was heißt denn das? Was heißt denn „beginnend ab 01.01.2017“? Heißt das, die Bestandsanlagen müssen nachrüsten? Das wird eine schwierige Baustelle. Meinen Sie, die ab dann errichtet werden oder die ab dann eine Genehmigung bekommen? Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, für Klarheit zu sorgen und es klar reinzuschreiben, damit die Verwaltungen in der Lage sind, mit möglichst wenig Gerichtsverfahren das Ganze ordentlich umzusetzen.

Wie gesagt, das war eine schwache Leistung. Der Rest wird von uns deutlich anerkannt. Und deswegen gibt es zu diesem Gesetzentwurf nur eine Enthaltung. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Rudolf Borchert, SPD)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Waldmüller von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Lassen Sie mich zunächst auf die Einwände von Frau Lück als Abgeordnete eingehen. Sie bemängelte, dass wir einen erweiterten Beratungsbedarf hatten. Ja, in der Tat, Frau Lück, das war so. Es ist so in der Koalition, dass man vieles abstimmen muss, auch intensiv abstimmen muss. Und es hat bei uns länger gedauert als die Frist. Das ist aber nichts Abnormales.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Abnormales!)

Was die Rechtskonformität angeht, das ist in der Tat so gewesen, Frau Lück, weil in Ihrem Antrag ein gesamter Satz fehlt, der eigentlich in der Musterbauordnung, also in dem Gesetz, vorhanden sein soll. Bei unserem Änderungsantrag, der in dem Fall rechtskonformer war, sind natürlich die Folgeänderungen enthalten gewesen – deswegen dieses Verfahren, das im Übrigen von der Geschäftsordnung ganz normal gedeckt ist. Es wurde ja auch mitgeteilt. Aber lassen Sie uns nicht über Verfahren reden!

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist immer unangenehm, ne?!)

Begrüßen wir es doch ganz einfach, dass fraktionsübergreifend eine einhellige Meinung herrscht.

(Heiterkeit und Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, über die Notwendigkeit der Novelle der Landesbauordnung ist gesprochen worden. Ich möchte – deswegen erspare ich mir jetzt die Hintergründe – auf die maßgeblichen Ziele eingehen, also auf die Musterbauordnung, auf die erneuerbaren Energien und auf die Barrierearmut.

Zur Barrierearmut: Die CDU-Fraktion hat sich sehr frühzeitig mit den betroffenen Verbänden über Anregungen

zu diesem Gesetzgebungsverfahren ins Benehmen gesetzt. Das hatte zunächst auch damit zu tun, dass unsere Enquetekommission in ihrer ersten Handlungsempfehlung unter dem Kapitel „Wohnen im Alter“ sich damit befasst hat. Es ging natürlich um Barrierearmut und die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Hier haben wir die wichtigen Anregungen erhalten, nicht nur, was die Landesbauordnung anbetrifft, sondern zum Beispiel auch, was unser Lift- oder Aufzugsprogramm betrifft, das nach Auffassung der Enquetekommission im Falle positiver Erfahrungen verstetigt werden soll.

Es ist im Zuge des demografischen Wandels – das haben wir diesem Zwischenbericht und den Expertisen entnehmen können – zu erwarten, dass zum Beispiel alternative Wohnformen in Zukunft an Bedeutung gewinnen werden. Diese Wohnformen werden aufgrund des demografischen Wandels bei uns stärker an Bedeutung gewinnen als in den anderen Bundesländern. Die Enquetekommission kommt in der Drucksache 6/2929 auf Seite 44 daher zu folgendem Urteil, ich zitiere: „Die anstehenden Novellierungen von Rechtsnormen (z. B. der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) müssen geeignet sein, den Zielkonflikt zwischen der möglichst unkomplizierten Etablierung alternativer Wohnformen, den berechtigten Anforderungen an den Brandschutz und die Personenrettung praktikabel zu lösen.“ Zitatende.

Wenn die Novellierung aufgrund des demografischen Wandels also stärker als in anderen Bundesländern die Etablierung alternativer Wohnformen begünstigen soll, ist doch eine Berücksichtigung des entsprechenden Schwellenwertes in Paragraf 2 Absatz 4 Nummer 9a geboten. Hier gab es einen Abwägungsprozess zwischen den Belangen der Gewährleistung der Rettungsfähigkeit und denen des sozial verträglichen Bauens. Zwischenzeitlich stand bei den Befürwortern des sozial verträglichen Bauens ein Schwellenwert von zwölf zur Diskussion. Der Abwägungsprozess fällt mit einer Zahl von acht also zugunsten des Rettungsweges aus.

Auch an anderer Stelle wird dem demografischen Wandel und den Anforderungen der Barrierearmut Rechnung getragen, zum Beispiel, indem der Paragraf 50 weitestgehend der Musterbauordnung angepasst wurde. Hier sind jetzt die Ausdehnungen der Regelungen allgemein auf Gebäude sowie die Herabsetzung des Schwellenwerts zur Erstellung der Barrierefreiheit auf zwei Wohnungen neu aufgenommen. Das ist dem wachsenden Bedarf an barrierefreien Wohnungen zweifelsohne zuträglich.

Zu den erneuerbaren Energien: Hier sind erkennbar materielle, rechtliche und verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Maßnahmen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung sowie beim Einsatz erneuerbarer Energien aufgenommen worden. Denken Sie an die verfahrensfreien Bauvorhaben in Paragraf 61!

Im Wirtschaftsausschuss sind wir jedoch noch einen Schritt weiter gegangen. So wurde ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen der SPD und CDU angenommen, der im Paragrafen 46 eine Regelung zur Verpflichtung der bedarfsgerechten Befeuerung von Windparks zum Schutz des Luftverkehrs berücksichtigt. Ich halte dies deswegen für wichtig, weil eine entsprechende Immissionsvermeidung auch zur Akzeptanzsteigerung beitragen wird.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Zur Musterbauordnung: Die Landesbauordnung wurde an vielen Stellen an die Musterbauordnung vom 21. September 2012 angepasst, zum Beispiel bei den Regelungen über den Paragrafen 6 im Hinblick auf die Abstandsflächen, den Paragrafen 49, das betrifft die Stellplätze, Garagen, Abstellplätze für Fahrräder, und den bereits zitierten Paragrafen 50 über barrierefreies Bauen.

Meine Damen und Herren, in einem Punkt folgt der Regierungsentwurf der Musterbauordnung jedoch ausdrücklich nicht. Deshalb haben wir auch eine Änderung des Regierungsentwurfs in einem sehr konkreten Punkt beantragt: der kleinen Bauvorlageberechtigung. Den Kollegen, die sich nicht täglich mit der Landesbauordnung beschäftigen, möchte ich ganz kurz erklären, was das bedeutet. Die kleine Bauvorlageberechtigung erhält der, der ein Architektur- oder Bauingenieurstudium abgeschlossen hat, über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und nach einer Prüfung durch eine Kommission die Befähigung erhält. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah vor, dass diese Berechtigung fortan per Gesetz auch für Meister des Maurer-, Zimmerer-, Bautechniker- und Betonhandwerks gelten sollte.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Anliegen unserer Handwerker im Land in aller Regel auch unsere Anliegen sind. Das Handwerk ist eine tragende Säule der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das Handwerk ist einer der größten Ausbilder. Über diesen Punkt werden wir am Freitag ja auch noch mal sprechen. Wir haben das Handwerk in der Vergangenheit unbestritten immer unterstützt und wir werden auch bei den Herausforderungen in der Zukunft das Handwerk immer unterstützen. Aber von einer Bauvorlageberechtigung für Handwerker, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist, sind wir nicht überzeugt. Ich will nicht verhehlen, dass wir in unserer Fraktion darüber mehrfach sehr lange und tiefgründig diskutiert haben und wir es uns dabei nicht leicht gemacht haben. Es gibt natürlich auch andere Auffassungen. Die Gründe, warum wir jedoch mehrheitlich nicht davon überzeugt sind, möchte ich hier nennen.

Die Musterbauordnung: Ziel der Novelle der Landesbauordnung war auch die Umsetzung der Musterbauordnung. Diese Musterbauordnung sieht eine kleine Bauvorlageberechtigung jedoch gar nicht vor. Nach meiner Auffassung sollte Mecklenburg-Vorpommern hier auch keine Ausnahme machen.

Die Versicherung: Meine Damen und Herren, der Bau eines Einfamilienhauses ist, denke ich mal, das weiß jeder von uns aus persönlichen Erfahrungen, für viele Familien wahrscheinlich eine der größten Anschaffungen in deren Leben. Wenn der Ausführende dieses Hausbaus gleichzeitig der Planende ist, so, wie es die kleine Bauvorlage ermöglichen würde, fehlt das sogenannte Vieraugenprinzip. Es verwundert daher nicht, dass eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Schäden am Bau, die durch Planungsfehler entstehen, am Markt nicht erhältlich ist. Architekten und Ingenieure haben eine Berufshaftpflicht, Handwerker nicht. Nach meiner Auffassung darf der Verbraucherschutz bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben aber auf keinen Fall auf der Strecke bleiben. Eine gesetzliche kleine Bauvorlageberechtigung und gleichzeitig ein umfassender Verbraucherschutz gehen eben nicht zusammen.

Zu den Regelungen in den anderen Bundesländern: Damit haben wir uns auch sehr intensiv beschäftigt. Die

Bauvorlageberechtigung wird in Deutschland durch Länderrecht geregelt. Von den Befürwortern der kleinen Bauvorlageberechtigung werden in anderen Bundesländern entsprechende Regelungen als Argument ins Feld geführt. Tatsächlich gibt es die kleine Bauvorlageberechtigung in keinem der neuen fünf Bundesländer. Das liegt sicherlich auch an den Bauvolumina, die hier wesentlich geringer und kleinteiliger sind als in den anderen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat es sie mal gegeben, wurde dort aber wieder abgeschafft. Ich bin nicht der Auffassung, dass sich aus abweichenden Regelungen in anderen Bundesländern eine Verpflichtung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ergibt. Vielmehr sollte es jedes Land selbst, für sich und nach seinen Gegebenheiten entscheiden.

Zur Qualifizierung: Von den Befürwortern der kleinen Bauvorlageberechtigung wird auf die Gleichstellung der Handwerksmeister und Bachelorabsolventen im deutschen Qualitätsrahmen hingewiesen. Und tatsächlich – wir haben das hier auch im Plenum mit Anträgen gemacht –, tatsächlich hat sich die CDU-Fraktion in der Vergangenheit für eine solche Anerkennung der Meisterqualifikation ausgesprochen. Wir sind gegen EUDeregulierungsbestrebungen bei der dualen Ausbildung und bei deren Zusatzqualifikationen. Auch wenn ein guter Meister besser ist als ein schlechter Bachelor, ist ein Bachelorabsolvent jedoch kein Architekt. Denn für Architekten folgt nach einem dreijährigen Bachelorstudium üblicherweise ein zweijähriger Masterstudiengang. Erst nach zwei weiteren Berufsjahren – ich habe das eingangs gesagt – kann nach der alten Regelung der Landesbauordnung eine Eintragung in die Architekten- und Ingenieurkammer erfolgen, die eine Bauvorlageberechtigung zur Folge hat.

Ich bin nicht der Auffassung, dass von den bewährten Qualifizierungsanforderungen abgewichen werden sollte. Wer bauvorlageberechtigt ist, muss sicherstellen, dass ein Bauvorhaben allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehören das Naturschutzrecht, das Abstandsflächenrecht, das Straßen- und Wegerecht, das Brandschutzrecht, das Forstrecht und vieles mehr. Diese Inhalte fehlen in der Meisterausbildung, das hat die Anhörung auch ergeben. Das muss aus meiner Sicht aber gar nicht sein, da ich der Auffassung bin, dass das gute Zusammenspiel zwischen Bauhandwerkern und Architekten sich bestens bewährt hat und auch nicht aufs Spiel gesetzt werden soll.