(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sind Sie jetzt konvertiert, oder was? – Heiterkeit bei Helmut Holter, DIE LINKE)
Wir werden diesem Ersinnen der Landesregierung natürlich so nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten, werden aber den Änderungsanträgen, die DIE LINKE gestellt hat, in puncto eins bis vier zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die neue Landesbauordnung beinhaltet eine Reihe von Änderungen, die von großer Wichtigkeit und von grundsätzlicher Bedeutung für die Energiewende hier im Land und für die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind. Im Wesentlichen sind es fünf Änderungen, die energierelevant sind. Ich möchte sie noch mal kurz erläutern, kurz nennen:
Zweitens. Im Zusammenhang mit Abstandsflächen und Brandsicherheit wird die Errichtung von Solaranlagen unterstützt, indem es höhere Rechts- und Planungssicherheit gibt. In puncto Verfahrensfreiheit werden zukünftig PV-Anlagen und auch gebäudeunabhängige Solaranlagen die Möglichkeit haben, die Verfahrensfreiheit zu nutzen. Das erhöht natürlich beim Bau von Solaranlagen die Akzeptanz. Und auch ganz wichtig: In der Landesbauordnung wird die Verfahrensfreiheit für Kleinwindanlagen bis zu zehn Metern Höhe, außer in Wohn- und Mischgebieten, neu festgelegt und somit natürlich auch Bürokratie abgebaut und Verfahren vereinfacht.
Die wichtigste Änderung ist aber die Änderung im Paragrafen 46 Absatz 2. Worum geht es da? Hier ist festgelegt, dass ab 01.01.2017 UVP-pflichtige Windparks – Johann-Georg, ich gehe davon aus, damit sind natürlich neue gemeint – gesetzlich verpflichtet sind, die sogenannte bedarfsgerechte Nachtbefeuerung einzusetzen mit Systemen, die auch eine luftfahrtbehördliche Genehmigung haben. Neue UVP-Windparks deswegen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es dafür eine Rechtsgrundlage geben kann, dass man rückwirkend alte Windparks mit dieser gesetzlichen Pflicht belegt. Ich gebe zu, die Formulierung ist an der Stelle vielleicht nicht ganz eindeutig, aber vielleicht versteht es sich auch von selbst.
Wir haben schon in der Landtagssitzung im Juni das Thema „bedarfsgerechte Befeuerung“ diskutiert. Das war ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Und bei der Debatte selbst, Johann-Georg, habe ich mir auch nicht träumen lassen, dass ich heute hier stehe und mich freue und es begrüße, dass es die gesetzliche Verpflichtung für die bedarfsgerechte Befeuerung zum 01.01.2017 gibt. Da bin ich ganz ehrlich.
(Heiterkeit bei Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Versuch ist auch lobenswert. Das habe ich auch deutlich gesagt. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Ich habe aber auch in meiner Rede im Juni deutlich gemacht, dass es bereits mehrere Länder gibt, die diese gesetzliche Verpflichtung für Neuparks prüfen. Und im Ergebnis der Prüfung – manchmal sind wir eben sehr schnell – haben wir jetzt diese LBO-Änderung auf dem Tisch liegen. Ich begrüße diese Änderung und freue mich darüber, weil sie eine weitere Chance ist, die Akzeptanz von Windkraftanlagen zu verbessern, insbesondere weil sogenannte störende Einflussfaktoren damit weiter minimiert werden können.
Es ist schon gesagt worden, dass wir hier wiederum in einer Vorreiterrolle sind. Ich verweise auf das Bürgergemeindebeteiligungsgesetz. Auch bei der Frage der gesetzlichen Verpflichtungen der Befeuerung von Windparks, die ja durchaus Kosten verursachen – bei durchschnittlich elf Anlagen von einer Dreiviertelmillion Euro –, reden wir natürlich auch über Kosten.
Wir sind das erste Bundesland, das diese Regelung gesetzlich verpflichtend ab 01.01.2017 einführt. Ich bin mir sicher, andere Länder werden folgen und werden sich an uns orientieren, werden von uns lernen, vielleicht das eine oder andere übernehmen, vielleicht auch etwas anders machen. Aber wichtig ist, wir in MecklenburgVorpommern gehen mit diesem Schritt voran und sind in der Vorreiterrolle. Wir haben auch die Hoffnung, dass eine Konkurrenzsituation entsteht, die momentan leider noch nicht ausgeprägt vorhanden ist, dass weitere Systeme auf den Markt kommen.
Johann-Georg hat gerade sehr aktuell ein neues System von ENERCON vorgestellt, die sogenannte bedarfsoptimierte Systembefeuerung.
Wir werden sehen, was es da noch an technologischen Entwicklungen gibt. Ich bin mir ganz sicher, durch die gesetzliche Verpflichtung wird es in der Technologieentwicklung einen Schub geben und damit auch einen Kostenschub, der diese Anlagen insgesamt bezahlbarer und kostengünstiger machen wird.
Ich finde es sehr wichtig, dass die Windparkbetreiber bis zum 01.01.2017 Zeit haben, sich auf die Situation einzustellen. Und ich gebe zu, Johann-Georg Jaeger, dass sicherlich das eine oder andere, was möglicherweise noch, ich sage jetzt mal, geklärt werden muss in der praktischen Umsetzung und was im Gesetz nicht so eindeutig geregelt ist, bis dahin besprochen werden kann.
Ich wage mal eine Prognose – das kann ich mir leisten, weil ich ja nicht mehr dabei sein werde –, ich wage mal die Prognose, dass die LBO, Paragraf 46 Absatz 2, wahrscheinlich eines der ersten Gesetze ist, die man am Beginn der neuen Legislaturperiode vielleicht noch mal beraten kann.
Das ist jetzt nur eine Prognose, aber Gesetze sind ja nicht für ewig in Stein gemeißelt und sind natürlich zukünftig auch immer wieder veränderbar, wenn man entsprechende Erkenntnisse hat.
Das Entscheidende ist, dass wir heute mit der neuen LBO gerade bezüglich der bedarfsgerechten Befeuerung als erstes Land einen ganz wichtigen Schritt nach vorne gehen. Darüber freue ich mich sehr und meine Fraktion freut sich logischerweise auch.
Ich möchte zum Ende kommen und noch mal betonen, wie wichtig die LBO ist. Es geht manchmal so ein bisschen unter in der Debatte, aber die Landesbauordnung ist ein ganz wichtiger ordnungspolitischer Rechtsrahmen für die Energiewende. Und dieser Rechtsrahmen wird deutlich verbessert. Die Planungs- und Rechtssicherheit wird verbessert, sie wird deutlich erhöht, und wir werden die Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien, die schon vorhanden ist, weiter verbessern. Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich mir sicher, dass der Beschluss der Landesbauordnung heute ein weiterer wichtiger Baustein zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelabstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vor- pommern auf Drucksache 6/3830.
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4501 anzunehmen.
Ich höre gerade, dass signalisiert wird von der Fraktion DIE LINKE, dass um eine Auszeit vor der Abstimmung gebeten wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zur Abstimmung des Gesetzentwurfes.
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4501 anzunehmen.
Aus abstimmungstechnischen Gründen lasse ich zunächst über die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4511 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4511 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4512 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4512 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4513 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4513 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4518 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4518 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4519 abzustimmen wünscht,
den bitte ich um ein Handzeichen. – Zuzustimmen wünscht, natürlich. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4519 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4520 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4520 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4514 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4514 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und