Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4515 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4515 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Enthaltung der Fraktion der NPD.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4516 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4516 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Enthaltung der Fraktion der NPD.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4521 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4521 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 17 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? –
Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 17 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 18 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem Artikel 1 Nummer 18 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 18 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU und DIE LINKE angenommen, bei Ablehnung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 19 bis 28 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 19 bis 28 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 29 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem Artikel 1 Nummer 29 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 29 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei einzelnen
Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie bei Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 30 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem Artikel 1 Nummer 30 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 30 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 31 bis 40 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 31 bis 40 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 41 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem Artikel 1 Nummer 41 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 41 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 42 und 43 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 42 und 43 entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion der NPD.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/4501 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/4501 mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes – auf Drucksache 6/4472 wird zurückgezogen und ersetzt durch den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 6/4524 mit dem gleichen Titel und mit dem im Übrigen gleichen Inhalt. Das heißt, dieser Gesetzentwurf soll in der heutigen Sitzung auch unter Tagesordnungspunkt 15 beraten werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung ist dies möglich, wenn eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtages dem zustimmt. Wer stimmt der Behandlung dieses Gesetzentwurfes unter Tagesordnungspunkt 15 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Behandlung dieses Gesetzentwurfes unter dem Tagesordnungspunkt 15 beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/3990, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 6/4485.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes M-V (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3990 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/4485 –
(Die Abgeordnete Martina Tegtmeier spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Mikro! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Mikro anmachen!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3990 während seiner 94. Sitzung am 3. Juni 2015 beraten und zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.
Der Sozialausschuss hat in seiner 71. Sitzung am 24. Juni dieses Jahres den Gesetzentwurf abschließend beraten. Er hat im Rahmen dieser Beratung die Ziffer I der Beschlussempfehlung einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD, und die Ziffer II der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Der Sozialausschuss hat den als Anlage zur Drucksache 6/3990 beigefügten Bericht der Landesregierung zum Seniorenmitwirkungsgesetz im Rahmen der Beratung einstimmig zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht enthielt die Entfristung des Seniorenmitwirkungsgesetzes und dessen Evaluierung im Abstand von fünf Jahren.
In Bezug auf die Abstimmungsergebnisse ist noch darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf insgesamt, wie bereits gesagt, einschließlich seiner Untergliederung und
der Überschrift angenommen wurde. Zur Begründung der einzelnen Vorschriften verweise ich auf die Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Vertretung für die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Bitte, Herr Brodkorb, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich, dass Sie dieses Änderungsgesetz heute verabschieden wollen. Das Seniorenmitwirkungsgesetz begleitet uns in der Landespolitik nun seit fünf Jahren und weil es sich bewährt hat, soll es bestehen bleiben.
Dieses Änderungsgesetz beinhaltet zwei Dinge: Es entfristet erstens das bestehende Gesetz und schreibt zweitens seine regelmäßige Evaluierung fest. Der Landesseniorenbeirat als das Gremium, das die Landesregierung in zahlreichen Rechtsetzungsverfahren einbezogen hat und auch weiter einbeziehen wird, erweitert unser Wissen über das Älterwerden und hat damit bereits unser Altenbild verändert. Auch deshalb blicke ich der weiteren Zusammenarbeit erwartungsvoll entgegen.
Es ist gut zu sehen, dass die Mitbestimmung der Älteren auf allen Ebenen Schule gemacht hat. Einen Seniorenbeirat gibt es nämlich schon längst nicht mehr nur auf Landesebene, sondern in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Dass dieser Trend nachhaltig auch auf die örtliche Ebene ausstrahlt, konnten wir eindrücklich an den Ergebnissen des Wettbewerbs zur seniorenfreundlichen Kommune ablesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz langfristig zu etablieren, ist auch ganz im Sinne unserer Landesverfassung, die uns seit 2006 dazu verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass, wie es heißt, alte Menschen ihr „Leben gleichberechtigt und eigenverantwortlich … gestalten“ können, so in Artikel 17a. Diesem Ziel trägt das Seniorenmitwirkungsgesetz in hohem Maße Rechnung. Damit das so bleibt, ist eine regelmäßige Evaluierung nur konsequent. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine breite Zustimmung durch das Parlament.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst ist es uns seitens der Fraktion DIE LINKE ein Bedürfnis, der Ministerin, die ja nun heute nicht hier sein kann, gute Besserung zu wünschen.
Der erste Satz Ihrer Rede, die vom Bildungsminister hier verlesen wurde, lautete, das Seniorenmitwirkungsgesetz hat sich bewährt. Im Großen und Ganzen sehen wir das genauso
Uns ist es aber wichtig, bevor wir in der Sache noch einige Worte verlieren und auch kritische Worte hier vortragen wollen, Dank zu sagen all denjenigen, die das Seniorenmitwirkungsgesetz mit Leben erfüllen. Wir wissen alle, so ein Gesetz ist beschriebenes Papier.
Wenn es nicht umgesetzt wird, wenn es nicht mit Leben erfüllt ist, ist es im Grunde genommen wenig wert. In diesem Fall ist es ganz anders. Wie wir erfahren konnten und wie es auch in den uns vorliegenden Papieren zu lesen ist, hat das Seniorenmitwirkungsgesetz seit seiner Existenz auch noch mal für Motivation und für Impulse gesorgt, sich einzubringen, und das ist eine tolle Sache. Also Dank all denjenigen, die sich als Mitglieder des Landesseniorenbeirates engagieren, die sich – wir haben es von Minister Brodkorb gerade gehört – auf kommunaler Ebene engagieren! Dank auch denjenigen, die im Landespflegeausschuss tätig sind, die sich im Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung betätigen!
Auch der Vorsitzende der Enquetekommission wird nachher noch reden. Wir sind da ganz gewiss dicht beieinander, dass es sehr bereichernd ist, dass der Landesseniorenbeirat mit Sitz und Stimme in der Enquetekommission wirkt und sich einbringt.
Der Linksfraktion war es von Anbeginn – das werden Sie auch nachvollziehen können, wenn Sie in der Parlamentsdatenbank die Geschehnisse der vergangenen mehr als zehn Jahre verfolgen – ein wichtiges Anliegen, Seniorenmitwirkung zu ermöglichen und entsprechende Rahmen zu schaffen, also Teilhabe zu stärken und die Selbstbestimmung zu ermöglichen und zu befördern. Wir haben uns frühzeitig nach dem Scheitern eines Vorstoßes auf Bundesebene, ein Bundesseniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg zu bringen, selbst auf den Weg gemacht, auf Landesebene etwas Entsprechendes vorzulegen. Das ist nach einigen Bemühungen im März 2009 auch geschehen.
Wir haben uns damals mit dem Vorwurf auseinandersetzen müssen, unser Antrag wäre abgeschrieben. Das war in Teilen so. In der Politik ist das auch gar nicht verkehrt, dass man zum Beispiel Anleihen nimmt und Anregungen aufnimmt von denjenigen, die als Seniorinnen und Senioren entsprechende Mitwirkungsbegehren vorgetragen haben. Wir haben natürlich Anleihen genommen am Entwurf des Bundesgesetzes und den Beschlüssen des Altenparlaments sowie am Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz. Das ist von uns für gut befunden worden, sodass wir aus all dem und den Erfahrungen, die wir damals selber gesammelt haben, einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der hier leider nicht die Mehrheit fand.
Wenn man jetzt noch einmal zurückblickt, dann ist die von uns damals aufgeworfene Legaldefinition „Wer sind altersseitig Seniorinnen und Senioren?“ vielleicht nicht mehr von Bestand, aber Dinge, die wir in unserem Ge