Protokoll der Sitzung vom 23.09.2015

Ich danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, offensichtlich spricht Herr Köster dann von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Zumindest, Herr Jaeger, haben Sie ein bisschen mehr verstanden von dem, was eigentlich geplant ist, als Ihr Fraktionsvorsitzender. Der war ja wirklich ein Totalausfall beim letzten Mal. Aber irgendwie haben Sie es immer noch nicht ganz …

Herr Köster!

Das ist eine Bewertung von mir und ich kann Ihnen sagen, wenn sein Redebeitrag ein absoluter Totalausfall war,

(David Petereit, NPD: Das stimmt allerdings.)

diese Meinungsfreiheit sollten Abgeordnete hier in diesem sogenannten Hohen Hause noch haben.

Aber irgendwie haben Sie das Problem immer noch nicht begriffen, Herr Jaeger. Das Landespressegesetz, so, wie es jetzt ist, hat mit Medien oder hat mit den sogenannten herrschenden Medien in keiner Weise etwas zu tun, mit dem, was hier geändert werden soll, sondern die Abgeordneten des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern werden in ihren Grundrechten eingeschränkt, und das unverhältnismäßig. Das muss geändert werden. Das hat auch unter anderem …

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht sollten Sie sich mal näher mit der Rechtsprechung vertraut machen!

Das Landgericht in Neubrandenburg hat in dem Verfahren, welches Sie erst – nach meiner Meinung sogar widerrechtlich – erlaubt haben, gegen Tino Müller festgestellt, dass das Landespressegesetz, so, wie es jetzt ist, im Grunde mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen ist, weil die Abgeordneten hier unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Diese Einschränkung kann man ganz simpel und ganz einfach mit diesem Gesetzentwurf beheben.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das habe ich gerade erläutert.)

Doch, das hat sogar der Vorsitzende Richter des Landgerichts festgestellt, der obendrein das Verhalten Ihrer Landtagspräsidentin noch als höchst, höchst fragwürdig dargestellt hat. Sie möchten doch gar nicht, dass hier endlich vernünftige, klare Regelungen im Land herrschen. Das ist letztendlich wieder Ihrer politischen Blockade zu verdanken. Sie wollen das Recht und die Justiz politisch missbrauchen

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist Unfug.)

und das ist das Grundanliegen Ihrer politischen Haltung. Dass Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen, untermauert letztendlich nur Ihr verqueres Bild von einem Rechtsstaat. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/4003.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD abgelehnt, mit den Stimmen der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4003 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Das ist a) die Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Regelungen über die Durchführung eines Volksentscheides, die Drucksache 6/4094, in Verbindung mit b) der Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages – Volksentscheid gegen die Gerichtsstrukturreform – Umgang mit direkter Demokratie auf den Prüfstand.

Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Regelungen über die Durchführung eines Volksentscheides (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4094 –

Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT Volksentscheid gegen die Gerichts- strukturreform – Umgang mit direkter Demokratie auf den Prüfstand

In der 96. Sitzung des Landtages am 1. Juli 2015 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 165 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir über diesen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ersten Lesung beraten haben, stand der erste durch ein Volksbegehren initiierte Volksentscheid im Land Mecklenburg-Vorpom- mern noch an. Wir kannten seinerzeit den Termin. Sie wissen – uns wurde das ja auch immer wieder von den Koalitionsfraktionen vorgehalten –, dass wir den Umgang mit dem Volksentscheid und mit der dahinterstehenden Gerichtsstrukturreform immer wieder im Landtag thematisiert haben.

Inzwischen haben wir ein Ergebnis, das Sie alle kennen. Das immens hohe Quorum von 33,3 Prozent der erforderlichen Jastimmen bei einem Volksentscheid ist verfehlt worden. Es war knapp ein Viertel derjenigen, die abstimmungsberechtigt waren, die sich daran beteiligt haben. Und davon haben immerhin knapp 83 Prozent mit Ja gestimmt.

Wenn man sich die Zahlen in der Absolutheit einmal anguckt, dann stellt sich in der Tat die Frage nach der demokratischen Legitimation solcher Abstimmungen, die ja jetzt nicht gegeben ist vor dem Hintergrund, dass die 33,3 Prozent erforderliches Zustimmungsquorum verfehlt worden sind. Ich habe mir mal die Zahlen angeschaut – Sie haben sie sicherlich auch entnommen, es ist ja immer wieder hin und her diskutiert worden, auch in den Medien und in der Presse –: Gut 316.000 Menschen, Abstimmungsberechtigte, haben teilgenommen. Davon haben 262.000 mit Ja gestimmt, eben diese knapp 83 Prozent derjenigen, die teilgenommen haben. Das ist natürlich deutlich zu wenig, um das Quorum zu erreichen.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Aber wenn man sich gleichzeitig anguckt, dass das noch mal deutlich mehr Stimmen waren als die, die die stärkste Partei oder Fraktion bei der letzten Landtagswahl im Jahre 2011 gewählt haben – die SPD erhielt damals gut 242.000 Stimmen –, dass es noch mal deutlich mehr Stimmen waren, als die zweitstärkste Fraktion auf sich vereinigen konnte – bei der CDU-Fraktion waren es 156.000 Stimmen – und noch mal deutlich mehr,

(Manfred Dachner, SPD: Was soll das jetzt? Was wollen Sie denn jetzt damit sagen?)

als beispielsweise LINKE und noch mal deutlich mehr, als GRÜNE gewählt haben, noch mal deutlich mehr, als GRÜNE gewählt haben, dann stelle ich fest – was soll der Vergleich, fragt Herr Dachner –, dann stelle ich fest, dass sich immerhin bei diesem Volksentscheid deutlich mehr Personen, Wahlberechtigte, für eine Sachfrage positiv entschieden haben,

(Manfred Dachner, SPD: Ja.)

als die stärkste Fraktion an Stimmen auf sich vereinigt hat.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ich finde, das lässt zu, dass man durchaus die Frage nach der demokratischen Legitimation stellt und auch die Frage,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

die uns als Demokraten hier gemeinsam bewegt hat in den letzten Wochen und Monaten, ob man die Quoren für das Volksbegehren und das Quorum für den Volksentscheid herunternehmen muss. Ich sage es aber auch deshalb,

(Unruhe bei Torsten Renz, CDU, und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ich sage es aber auch deshalb, Herr Renz,

(Glocke der Vizepräsidentin)

weil ich kein Verständnis dafür habe, dass Justizministerin Kuder in der Kommentierung des Ergebnisses die Brücke aufgemacht und gesagt hat, na ja, auch die, die nicht hingegangen sind, kann man eigentlich zu den Neinstimmen hinzuzählen.

(Torsten Renz, CDU: Sie wollen uns jetzt das Gegenteil beweisen?!)

Das ist in der Tat eine Interpretation, der ich nicht folgen möchte, weil, Herr Renz, wenn für den Fall...

(Torsten Renz, CDU: Wollen Sie jetzt das Gegenteil beweisen, oder was?)

Ich kann gar nicht das Gegenteil beweisen, genauso wenig wie Frau Kuder den Wahrheitsgehalt dieser Aussage beweisen kann. Aber wenn ich jetzt noch mal den Vergleich, Herr Renz, führe,

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)