hier eine höhere Wahlbeteiligung durch Sie, durch die Opposition zu erreichen. Sie sollten vielleicht auch mal hinterfragen, ob Sie richtig agiert haben.
Und wenn es immer wieder um diese konkrete Situation geht, um die Anzahl der Wahllokale – der Minister hat das ausgeführt, mein Kollege Reinhardt hat Ihnen das auch schon mal ins Stammbuch geschrieben mit einer Pressemitteilung –, dafür sind die Kommunen zuständig, jeder von uns, der in einer Kommunalvertretung sitzt. Zum Beispiel habe ich in der Stadtvertretung Güstrow immer mit entschieden über die Anzahl der Wahllokale, die in einer Kommune vor Ort vorgehalten werden.
Und genauso, wie wir das in Güstrow machen, können Sie das zum Beispiel in Schwerin machen. Wenn aber die Oberbürgermeisterin in Schwerin – Ihre Parteikollegin – die Wahllokale von 62 auf 35 reduziert, dann ist das doch wohl die erste Adresse, an die Sie sich – auch Sie selbst, Frau Borchardt – wenden.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Da waren manchmal in einer Schule zwei Wahllokale, nicht fünf Kilometer weiter.)
Oder Sie nehmen zwei verantwortliche Stadtvertreter – Foerster und Holter ihres Namens – und sagen, das setzen wir mal auf die Tagesordnung der Stadtvertretung Schwerin und versuchen, eine Beschlussvorlage herbeizuführen, dass die Anzahl der Wahllokale eben nicht so drastisch reduziert wird.
Ich will Ihnen ehrlich sagen, dass es bei der Anzahl der Wahllokale – da habe ich eine etwas differenzierte Auffassung – eben auch darum geht, die Wege für die Menschen entsprechend kurz zu halten.
Aber die Verantwortung liegt bei den Stadtvertretern, Frau Borchardt. Ich weiß jetzt nicht, wo Sie sitzen, in welchem Parlament oder in welcher Stadtvertretung, und ob Sie sich auf den Weg gemacht, die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister angezählt und gesagt haben, da muss eine Veränderung her. Ich habe das von Stralsund nicht gehört, ich habe das von Schwerin nicht gehört. Insofern kehren Sie auch in diesem Fall vor Ihrer eigenen Tür und machen Sie uns nicht verantwortlich für diese geringe Wahlbeteiligung! – Danke schön.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Regelungen über die Durchführung eines Volksentscheids auf Drucksache 6/4094.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei keiner Stimmenthaltung.
Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/4094 abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Die Beratung des Tagesordnungspunktes 21 in der morgigen Sitzung entfällt, da der Antragsteller zwischenzeitlich seinen Antrag zurückgezogen hat.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Das ist die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Vereinsrechts, die Drucksache 6/4174.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Vereinsrechts (Erste Lesung) – Drucksache 6/4174 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ein Ergebnis der Funktionalreform 1994 war, dass die örtlichen Ordnungsbehörden als Vollzugsbehörden für das Vereinsrecht bestimmt wurden. Die kommunale Selbstverwaltung – das war damals das erklärte Ziel – soll gestärkt werden. Wie wir alle wissen und auch der eine oder andere erfahren hat, ist das aber ein schwieriges Geschäft. Manche, aber natürlich nicht alle Aufgaben hätten die Kommunen gerne, mögen aber die Ressorts nicht gerne hergeben und auch umgekehrt. 20 Jahre später müssen wir feststellen, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bleibt – das ist, glaube ich, unstrittig zwischen allen demokratischen Fraktionen – weiter ein wichtiges Ziel und manchmal bleibt der Weg das Ziel.
Das Vereinsrecht, das hat uns die Praxis gezeigt in den letzten Jahren, insbesondere im letzten Jahr – darauf komme ich noch mal zurück –, bietet sich für die kommunale Verwaltung jedoch nicht an. Das Vereinsrecht ist eine Spezialmaterie. Sie ist nicht leicht zu handhaben und wird zudem in der Praxis ganz, ganz selten angewandt. Deswegen verwundert es auch nicht, dass dafür ein hohes Fachwissen nötig ist, was bei den örtlichen Ordnungsbehörden oftmals gar nicht vorhanden ist, nicht, weil sie es nicht können, sondern weil sie es nie brauchen. Und wenn ich es nie brauche, brauche ich es mir auch nicht anzueignen.
Hinzu kommt, ein Vereinsverbot ist regelmäßig mit der Durchsuchung der Wohnungen der Vereinsmitglieder und der Vereinsräume verbunden. So wurde es auch im vergangenen Jahr beim Vollzug des Vereinsverbotes der „Schwarzen Schar“ in Wismar angedacht und vollzogen. Die Durchsuchungsorte wären jedoch über ganz Westmecklenburg verteilt gewesen. Mehrere Kommunen beziehungsweise Vollzugsbehörden wären involviert gewesen. Für die Durchsuchung müsste zudem jede zuständige Vollzugsbehörde eine verwaltungsrechtliche Anordnung beantragen. Um die Durchsuchung jedoch nicht zu gefährden, wäre eine größtmögliche Geheimhaltung zu gewährleisten,
wie bei anderen Durchsuchungen und bei Razzien auch. Je mehr Ämter und amtsfreie Gemeinden aber betroffen sind, desto größer ist der Abstimmungsbedarf zwischen den Vollzugsbehörden und desto schwieriger wird es, die Geheimhaltung zu schaffen. Auch bei der Polizei und anderen Institutionen gibt es ein Mitteilungsbedürfnis. Dafür habe ich ein gewisses Verständnis. Aber für solche Verbote brauchen wir die notwendigen Voraussetzungen.
Dieses Problem hat man sich anno 1994 nicht bewusst gemacht. Mit dem Wissen von heute sollten wir umsteuern. Die Lösung ist relativ einfach: Die Aufgabe übernimmt eine einzige Landesbehörde. Unser Vorschlag, der Vorschlag der Landesregierung ist, dass diese Landesbehörde das Landeskriminalamt ist. Das LKA ist mit dem entsprechenden juristischen Fachverstand ausgestattet und hat für Verbote auch die notwendige Fachkompetenz. Zudem ist es ohnehin mit den Ermittlungen und dem Vollzug des Vereinsverbots intensiv einbezogen. Es verfügt über die notwendigen Detailkenntnisse des betroffenen Vereins und die Durchsuchungen werden sowieso durch die Polizei durchgeführt. Da meinem Ministerium die Fachaufsicht gegenüber dem LKA obliegt, wäre darüber hinaus eine effektive Zusammenarbeit zwischen der Verbotsbehörde, in dem Fall das Ministerium, und der Vollzugsbehörde, in dem Fall das LKA, sichergestellt.
Ein weiterer Bestandteil des vorliegenden Entwurfs ist die Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern“. Dem BBL soll zukünftig die Verwaltung des ehemaligen Vereinsvermögens obliegen, sobald das Vereinsverbot und die Vermögenseinbeziehung unanfechtbar sind. Auch das haben wir in den letzten zwölf Monaten in dem ganz konkreten Fall erlebt. Deswegen ist es richtig, das rechtlich zu regeln, und zwar dort, wo es in dem Fall hingehört – beim BBL. Das ehemalige Vereinsvermögen fällt ab der Rechtskraft in das Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, dass eine Zentralisierung der Aufgabe auf Landesebene zielführend ist, zeigt auch ein Blick auf unsere Nachbarländer mit der Ausnahme von Bremen und Rheinland-Pfalz. Nur in Bremen und Rheinland-Pfalz wird die Aufgabe von kommunalen Körperschaften wahrgenommen. In Thüringen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte nur dann für den Vollzug von Vereinsverboten zuständig, wenn sich die Tätigkeit des Vereins auf das jeweilige Kreis- beziehungsweise Stadtgebiet beschränkt. Meistens ist es aber über die Kreise hinausgehend. Ansonsten ist das Landesamt zuständig. Alle anderen Länder ordnen die Aufgabe einer Landesbehörde zu. Das sind entweder die Regierungspräsidien, die Landesverwaltungsämter oder die LKAs oder die Polizeidirektion oder das jeweilige Innenressort.
In diesem Zusammenhang ist mir auch wichtig, nicht unerwähnt zu lassen, dass der Städte- und Gemeindetag die neue Regelung ausdrücklich begrüßt und der Landkreistag ebenfalls keine Einwände vorgebracht hat. Wir nehmen den Kommunen also eine Aufgabe weg und es gibt keinen Protest der kommunalen Landesverbände. Das bin ich an und für sich in der Regel anders gewöhnt und insofern ist es offensichtlich auch ein Zeichen, dass in diesem ganz konkreten Fall alle genau das als eine richtige Entscheidung ansehen.
Deswegen bedanke ich mich vorweg bei den betreffenden Gebietskörperschaften und denke, dass die neue Zuständigkeitsregelung unterm Strich natürlich eine Entlastung für die örtlichen Behörden ist. Mal sehen, ob die kommunalen Landesverbände jetzt auch die umgekehrte Konnexität geltend machen.
Insofern, meine Damen und Herren, wünsche ich eine gute Beratung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4174 an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Ja, danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und bei keiner Stimmenthaltung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung zur Übertragung von Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Das ist das Veterinärbeleihungsgesetz, die Drucksache 6/4190.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung zur Übertragung von Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Veterinärbeleihungsgesetz – VetBeleihG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/4190 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen ein Gesetz der Entbürokratisierung vor – das gibt es ja nicht allzu oft – in der Hoffnung, dass das auch durchschlagend wirken wird. Fakt ist eins, wenn man sich das so ein bisschen vor Augen hält: Wir haben in Deutschland ein System, das sagt, dass die Veterinärkontrollen und -überwachungen durch staatliche Stellen stattzufinden haben. Das heißt, wenn wir einen Schlachthof haben in Mecklenburg-Vorpommern – zum Glück haben wir noch zwei, drei –, dann ist es heute so, dass dort ein Veterinär, der angestellt ist beim Landkreis, die Kontroll- und Überwachungsaufgaben durchführt.
Wir haben heute die Möglichkeit, über die Europäische Union, nachdem man das endlich geändert hat, niedergelassene Tierärzte mit diesen Aufgaben zu betrauen.
Ich verspreche mir davon eine Kostenersparnis bei den Landkreisen und ich erhoffe mir natürlich, dass das sehr, sehr hochwertige Wissen insbesondere der niedergelassenen Tierärzte auch für unsere eigene Arbeit innerhalb der Behörden wirklich sehr, sehr wertvoll sein kann. Insofern geht es hier darum, bei der Schlachttier- wie auch der Fleischuntersuchung den Landkreisen, die das Gesetz ausdrücklich begrüßen, dann mehr oder weniger eine Beleihung für die niedergelassenen Tierärzte zu ermöglichen. Damit sparen wir insgesamt Aufwand. Wir kommen zur Einsparung von Personalkosten. Wir streben damit eine noch engere Kooperation zwischen den kreisfreien Städten und den Landkreisen an und vor allen Dingen eine noch engere Verknüpfung mit den niedergelassenen Tierärzten. Insofern ist es vom Prinzip her eine Ermächtigungsgrundlage für das Land Mecklenburg-Vor- pommern.
Ich will an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass Rheinland-Pfalz – in Klammern: meine geschätzte Kollegin von den GRÜNEN – dieses Gesetz ähnlich gemacht hat. Auch Herr Habeck in Schleswig-Holstein hat das gleiche Gesetz auf den Weg gebracht und ebenfalls Bayern. Also wir vier Länder sind die ersten, die das ermöglichen. Das soll auch ein Stückchen darauf hinweisen, dass wir uns hier länderübergreifend abgestimmt haben.
Ich gehe davon aus, dass darunter natürlich die hohe Qualität der Fleisch- und der Schlachttieruntersuchung, die wir heute haben, nicht leiden wird, sondern, ganz im Gegenteil, dies zu einer Verbesserung führen wird. In dem Sinne wünsche ich mir sehr einen konstruktiven Verlauf der Diskussionen in den Ausschüssen und würde mich freuen, wenn dieses Gesetz möglichst bald auf den Weg gebracht wird. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Der Zeiteinsparer des Tages! – Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Medaille wird aber später verliehen.)
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.