Die Frage der Anreize, die ja immer wieder genannt werden, bringt offensichtlich ein paar Irritationen, und zwar, wenn man sich den ersten Entwurf jetzt anschaut, geht es nämlich um die Erstattungssummen, und da gibt es Unterschiede, einerseits für die Kreise, die derzeitig mit 82,5 Prozent angelegt werden und die kreisfreien Städte mit 72 Prozent. Sie haben eine unterschiedliche Kalkulation. Seitens Schwerin und Rostock gibt es da bereits Kritik, aber ich denke, das wird eine Aufgabe sein, hier in der Anhörung nachzufragen.
Das Zweite ist eben, wie wirken dann die Anreize. Also es gibt ja Kommunen, die schon in den letzten Jahren ambulant gearbeitet haben. Auch dort, gibt es die Befürchtung, kann sich das dann wieder in sein Gegenteil verkehren. Aber ich denke, auch das soll geklärt werden bei der Anhörung.
Dann die schon benannte Fachaufsicht. Ich denke, es wird noch mal eine grundsätzliche Herausforderung sein zu fragen, wie die Zukunft des KSV aussieht, denn der wird definitiv dadurch geschwächt, und wenn ich das richtig verstanden habe, ist der KSV ja seinerzeit gerade für diesen Bereich eingesetzt worden. Ich wünsche mir mit den demokratischen Fraktionen eine gute Debatte und vielleicht eine Lösung, die im Sinne der Akteure dort auf den Weg gebracht werden kann.
Mit dem Beirat ist es so: Ich denke, dadurch, dass die Einzelheiten noch nicht bekannt sind, dass wir auch dieses in der Anhörung erfahren, eben über die Einrichtung und die Arbeitsweise. Und wie habe ich das immer gehört, kein Gesetz verlässt …, also die Erste Lesung verlässt es so wie die Zweite oder …
dass wir bei dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz ein gutes Gesetz hinbekommen. Es hat so lange gedauert und nun haben wir was Konkretes in der Hand, was in den
anderen Jahren im Grunde genommen immer wieder ein Aufguss war. Ich freue mich auf die Diskussion heute, auf die Debatten im Ausschuss und auf die Anhörung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Kurze Rede, wunderbar.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst können wir mal feststellen, das waren eher zurückhaltende Auftritte
(Heiterkeit und Zurufe von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dann hatten wir zwei unterschiedliche Kreise in der Sozialhilfe, örtliche und überörtliche Sozialhilfe. Für die örtliche Sozialhilfe waren zuständig die Kreise und kreis
freien Städte und für die überörtliche Sozialhilfe im Land war zuständig das Land. Und jeder musste gemäß seiner Zuständigkeit das bezahlen,
Und dann haben wir im Land Mecklenburg-Vorpommern, irgendwie um das Jahr 2000, gesagt, das ist keine gute Geschichte, da gibt es Verschiebebahnhöfe, wir fassen das jetzt mal zusammen und geben das auf die kommunale Ebene. Wir geben es auf die kommunale Ebene und regeln Finanzierungsmechanismen, wie wir uns an der Finanzierung der Gesamtsozialhilfe beteiligen, ohne dass das Land in irgendeiner Form noch Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Hilfeleistungen hatte. Das heißt, wir waren letztendlich riesiger Zahlmeister.
Der Umfang des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, also der Refinanzierungsaufwand des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, bewegt sich – ich habe ein schlechtes Zahlengedächtnis – bei rund 182 Millionen Euro im Jahr. Das ist neben dem Finanzausgleich der zweitgrößte Posten. Und das geben wir Jahr für Jahr also nach unten, ohne dass wir eine Möglichkeit haben, auf die Hilfegewährung vor Ort Einfluss nehmen zu können. Ich finde, das ist kein guter Zustand.
Man muss einfach mal klar sagen, das Sozialhilfefinanzierungsgesetz oder das SGB-XII-Ausführungsgesetz, wie wir es jetzt vorliegen haben, ist ein echter Durchbruch, ein echter Durchbruch, weil jetzt zwei Dinge passieren. Jetzt werden die Dinge wirklich zusammengebracht.
Die von Ihrer Kollegin Gajek, Herr Suhr, gerade angeführte Quotenbeteiligung führt dazu, dass Land und Kommunen jetzt in einem Boot sitzen.
Steigen die Sozialhilfelasten, wird es für alle mehr. Dieses sachfremde Auseinanderpuzzeln findet nicht mehr statt.
Wie ist es denn in der Vergangenheit gewesen? Örtliche Träger hatten doch gar kein Interesse daran, ambulante Leistungen anzubieten,