Protokoll der Sitzung vom 23.09.2015

Die Frage der Anreize, die ja immer wieder genannt werden, bringt offensichtlich ein paar Irritationen, und zwar, wenn man sich den ersten Entwurf jetzt anschaut, geht es nämlich um die Erstattungssummen, und da gibt es Unterschiede, einerseits für die Kreise, die derzeitig mit 82,5 Prozent angelegt werden und die kreisfreien Städte mit 72 Prozent. Sie haben eine unterschiedliche Kalkulation. Seitens Schwerin und Rostock gibt es da bereits Kritik, aber ich denke, das wird eine Aufgabe sein, hier in der Anhörung nachzufragen.

Das Zweite ist eben, wie wirken dann die Anreize. Also es gibt ja Kommunen, die schon in den letzten Jahren ambulant gearbeitet haben. Auch dort, gibt es die Befürchtung, kann sich das dann wieder in sein Gegenteil verkehren. Aber ich denke, auch das soll geklärt werden bei der Anhörung.

Dann die schon benannte Fachaufsicht. Ich denke, es wird noch mal eine grundsätzliche Herausforderung sein zu fragen, wie die Zukunft des KSV aussieht, denn der wird definitiv dadurch geschwächt, und wenn ich das richtig verstanden habe, ist der KSV ja seinerzeit gerade für diesen Bereich eingesetzt worden. Ich wünsche mir mit den demokratischen Fraktionen eine gute Debatte und vielleicht eine Lösung, die im Sinne der Akteure dort auf den Weg gebracht werden kann.

Mit dem Beirat ist es so: Ich denke, dadurch, dass die Einzelheiten noch nicht bekannt sind, dass wir auch dieses in der Anhörung erfahren, eben über die Einrichtung und die Arbeitsweise. Und wie habe ich das immer gehört, kein Gesetz verlässt …, also die Erste Lesung verlässt es so wie die Zweite oder …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee, umgekehrt, umgekehrt.)

Na, wie war das noch?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es reingekommen ist.)

Genau.

Und ich hoffe,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bitte schön, Frau Gajek. – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)

ich hoffe,

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und ich denke das auch,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir helfen gern.)

dass wir bei dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz ein gutes Gesetz hinbekommen. Es hat so lange gedauert und nun haben wir was Konkretes in der Hand, was in den

anderen Jahren im Grunde genommen immer wieder ein Aufguss war. Ich freue mich auf die Diskussion heute, auf die Debatten im Ausschuss und auf die Anhörung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Kurze Rede, wunderbar.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn.

(Jörg Heydorn, SPD: Er hat heute Geburtstag, er macht es auch kurz.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst können wir mal feststellen, das waren eher zurückhaltende Auftritte

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja, wir sind ja froh, dass Frau Hesse das gemacht hat.)

der Oppositionsparteien hier.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö, macht doch nichts.)

Aber jetzt …

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, man muss ein paar Kernpunkte herausarbeiten, Herr Suhr.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Worum geht es eigentlich?

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Worum geht es eigentlich, Herr Suhr? Das werde ich Ihnen jetzt erklären, danach sind Sie schlauer.

(Heiterkeit und Zurufe von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da wissen Sie mehr, wie das mit der Sozialhilfe bei uns im Land so funktioniert hat.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na?)

wenn man sich die frühere Sachverhaltslage anguckt,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dann hatten wir zwei unterschiedliche Kreise in der Sozialhilfe, örtliche und überörtliche Sozialhilfe. Für die örtliche Sozialhilfe waren zuständig die Kreise und kreis

freien Städte und für die überörtliche Sozialhilfe im Land war zuständig das Land. Und jeder musste gemäß seiner Zuständigkeit das bezahlen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

was in dieser Zuständigkeit anfiel.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ganz viel.)

Und dann haben wir im Land Mecklenburg-Vorpommern, irgendwie um das Jahr 2000, gesagt, das ist keine gute Geschichte, da gibt es Verschiebebahnhöfe, wir fassen das jetzt mal zusammen und geben das auf die kommunale Ebene. Wir geben es auf die kommunale Ebene und regeln Finanzierungsmechanismen, wie wir uns an der Finanzierung der Gesamtsozialhilfe beteiligen, ohne dass das Land in irgendeiner Form noch Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Hilfeleistungen hatte. Das heißt, wir waren letztendlich riesiger Zahlmeister.

Der Umfang des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, also der Refinanzierungsaufwand des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, bewegt sich – ich habe ein schlechtes Zahlengedächtnis – bei rund 182 Millionen Euro im Jahr. Das ist neben dem Finanzausgleich der zweitgrößte Posten. Und das geben wir Jahr für Jahr also nach unten, ohne dass wir eine Möglichkeit haben, auf die Hilfegewährung vor Ort Einfluss nehmen zu können. Ich finde, das ist kein guter Zustand.

Man muss einfach mal klar sagen, das Sozialhilfefinanzierungsgesetz oder das SGB-XII-Ausführungsgesetz, wie wir es jetzt vorliegen haben, ist ein echter Durchbruch, ein echter Durchbruch, weil jetzt zwei Dinge passieren. Jetzt werden die Dinge wirklich zusammengebracht.

Die von Ihrer Kollegin Gajek, Herr Suhr, gerade angeführte Quotenbeteiligung führt dazu, dass Land und Kommunen jetzt in einem Boot sitzen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Sinken die Sozialhilfelasten, wovon man nicht ausgehen kann, wird es für alle weniger.

(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Steigen die Sozialhilfelasten, wird es für alle mehr. Dieses sachfremde Auseinanderpuzzeln findet nicht mehr statt.

Wie ist es denn in der Vergangenheit gewesen? Örtliche Träger hatten doch gar kein Interesse daran, ambulante Leistungen anzubieten,