Andere Probleme, die im Ursprungsantrag der Koalition direkt oder indirekt aufgegriffen worden waren, scheinen aus unserer Sicht noch nicht endgültig gelöst.
Die auswärtige Sitzung des Agrar- und Umweltausschusses jedenfalls machte deutlich, dass es immer noch heftigen Streit um die Aufgaben und damit auch um die Finanzierung beim Zielkonflikt zwischen Gewässerunterhaltung und Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie gibt, Streit zwischen den Ministerien, dem LUNG, den Gewässerunterhaltungsverbänden, den Flächeneigentümern und den Flächennutzern, aber auch zwischen SPD und CDU. Zumindest haben wir das so vernommen.
Zumindest gab uns die Beschäftigung mit dem Antrag der Koalition die Möglichkeit, dass alle Beteiligten miteinander geredet haben. Auch das ist schon etwas wert. Mittlerweile zeigen sich auch verschiedene Lösungsansätze außerhalb des vorliegenden Gesetzentwurfes. Miteinander reden hilft eben fast immer.
Für mich und meine Fraktion wird aber auch immer deutlicher, es wird höchste Zeit, dass an der vor langer Zeit angekündigten großen Novelle des Landeswassergesetzes kein Weg vorbeiführt. Immer wieder ist sie verschoben, für diese Legislatur sogar abgesagt worden.
Wir haben das immer heftig kritisiert. Das Landeswassergesetz muss novelliert werden, nicht nur, aber auch, um die mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie anstehenden Probleme in den Griff zu bekommen.
Ich sage es noch mal: Es ist höchste Zeit. Wir haben den Eindruck, dass Streit zwischen den Koalitionsfraktionen die größte Hürde zu sein scheint. Beenden Sie dieses Scharmützel, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, und erinnern Sie sich an die Veranstaltung zur Verleihung des Umweltpreises vor wenigen Tagen hier im Schloss! Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das zu schützen, ist unsere Pflicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aus unserer Sicht wäre eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt nicht nötig gewesen. Der Gesetzentwurf im Agrarausschuss wurde beraten und hier im Landtag einstimmig in unveränderter Form zur Annahme empfohlen.
Mit diesem Heilungsgesetz tragen wir der Notwendigkeit Rechnung, dass die Gewässerunterhaltungsverbände und ihre Mitgliedsgemeinden in die Lage versetzt werden, ihre Beitrags- und Gebührenerhebung rechtssicher, verwaltungspraktikabel und kostengünstiger gestalten zu können. Die Gründe für die Notwendigkeit des Änderungsgesetzes wurden bereits dargelegt, sowohl von Herrn Backhaus als auch von meinem werten Kollegen Herrn Lenz, und wurden auch im Agrarausschuss nicht weiter bestritten bezie
hungsweise tiefgründig zerstritten oder, wie Sie das soeben vorgetragen haben, bei uns diskutiert. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Auf die zur Abstimmung stehende Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zum Antrag der CDU und SPD „Gewässerunterhaltung in Mecklenburg-Vorpommern“
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde vom Agrarausschuss mehrheitlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die Ziffer I des Ursprungsantrages, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Entwicklung des Umfanges der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung ab dem Jahr 2003 bis 2012 bis zum 11. Dezember 2013 anhand des Anlagen- und Gewässerverbandes vorzulegen, für erledigt zu erklären. Dieser Aufforderung ist nach unserer Ansicht – wenn auch etwas verspätet, gebe ich zu – das Ministerium mit seiner Berichterstattung im Agrarausschuss vollumfänglich nachgekommen, wie Frau Dr. Schwenke das eben auch sehr schön dargestellt hat.
Ebenso ist für uns die Frage der Zuständigkeit für die Finanzierung von Maßnahmen des Artenschutzes geklärt, sodass diese Fragestellung in Ziffer II des Ursprungsantrages entbehrlich geworden ist. Die entsprechende Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktionen der CDU und SPD liegt Ihnen somit vor.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht das, wie es im Agrarausschuss dargestellt wird, natürlich anders. Sie will mehr Berichte, wie wir es schon öfter in unterschiedlichen Anträgen zum Thema Gewässer hatten.
Wir lehnen das zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Insbesondere eine nochmalige Erhebung von Daten bei den Wasser- und Bodenverbänden wäre gegenwärtig finanziell, personell und zeitlich überzogen und stünde in keinem Verhältnis zu einer möglichen Informationsgewinnung. Das Thema Gewässerunterhaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist damit nicht vom Tisch, mit unserem Antrag geben wir der Landesregierung aber den entsprechenden Handlungsrahmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um die Organisation und den Umfang der Gewässerunterhaltung in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigte uns im Agrarausschuss über eine vergleichsweise lange Zeit, das ist wahr.
Diese Zeit war in unseren Augen jedoch tatsächlich notwendig, um die vielen Herausforderungen zu erfassen,
vor denen wir schon seit einigen Jahren bei der Bewirtschaftung der Gewässer stehen, denn wie schon gehört, mit der Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Jahre 2000 ergaben sich nun neue Grundlagen für die Arbeit mit dem weitverzweigten Gewässersystem unseres Landes. Gewässer sollen eben nicht mehr nur als Entwässerungsbahnen, sondern auch wieder als Lebensräume für eine artenreiche Lebenswelt und als wertvolle Ökosysteme angesehen und dementsprechend behandelt werden. Gewässer sollen auch wieder das Wasser in der Landschaft halten und es nicht auf schnellstem Wege abführen.
Es kommt nicht allzu häufig vor, dass sich der Agrarausschuss derart intensiv mit einer Materie beschäftigt, wie es jetzt im Fall der Gewässerunterhaltung geschah – eine Fachexkursion, eine Anhörung von Sachverständigen, ein ausführlicher Bericht des Ministeriums, dies alles bot die Grundlage für ein umfassendes Bild zu dem Themenkomplex. Für unsere Fraktion ist es unstrittig, dass wir dem heute hier zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zustimmen, das ist eine notwendige Rechtsanpassung in unseren Augen, das ist ganz in unserem Sinne.
Differenzierter sehen wir hingegen die Fragen, die mit der künftigen Gewässerunterhaltung zu tun haben und die sich in Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, wiederfinden. Die Anhörung der zahlreichen Sachverständigen offenbarte, dass es doch noch gehörige Meinungsunterschiede darüber gibt, welche Aufgaben die unterschiedlichen Institutionen im Rahmen der Gewässerunterhaltung haben und welche finanziellen und personellen Mittel für diese Aufgaben bereitzustellen sind.
Eine Schlussfolgerung konnten wir allerdings erneut recht eindeutig ziehen: Es fehlt ein neues überarbeitetes Landeswassergesetz, die Novelle, von der auch meine Kollegin Dr. Schwenke berichtet hat, was genau zu dem Aufgabenkomplex Gewässerunterhaltung die Aufgaben und Verantwortlichkeiten dann präziser beschreiben würde.
Hier nenne ich als Beispiel die dringend notwendige Feststellung, dass es als fachliche Grundlage der Gewässerunterhaltung bei Gewässern zweiter Ordnung verpflichtende Gewässerunterhaltungspläne braucht. Ohne diese Pläne kommen manche Wasser- und Bodenverbände gar nicht in die Situation, ihren Anlagenbestand und den notwendigen Rückbau-, Erhaltungs- und Entwicklungsbedarf des Gewässersystems vollständig zu erfassen. Dies war auch einer der nachvollziehbaren Kritikpunkte des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums. So zeigen sich einige Wasser- und Bodenverbände unzufrieden über angeblich steigende Anforderungen und Mehrbelastungen bei der Gewässerunterhaltung, konnten aber trotz mehrfacher Anfrage ihren Anlagenbestand nicht vollständig beziffern.
Worum geht es da eigentlich? Eine der zentralen Fragen, die sich bei der Gewässerunterhaltung stellen, ist jene nach ihrer Intensität. Wie intensiv mache ich diese Gewässerunterhaltung? Wir gehen davon aus und kennen dafür auch zahlreiche Belege, dass eine reduzierte und naturnahe Gewässerunterhaltung letztlich weniger kostet. Das wurde von den Wasser- und Bodenverbänden überwiegend anders gesehen. Allerdings konnten uns dahin gehend wiederum keine schlüssigen Zahlen vorgelegt werden, die das belegen. Fakt ist, dass große und um
fangreiche Eingriffe in Gewässer, zum Beispiel eine Grundräumung, dem Gewässer als Ökosystem schaden, und Fakt ist ebenso, dass überall dort, wo sich Wasser- und Bodenverbände mit Fachleuten aus den Umweltverbänden zusammengetan und gute Lösungen für eine naturnahe Gewässerunterhaltung erarbeitet haben, zahlreiche Synergien erzielt werden konnten.
Meine Damen und Herren, Artenschutz steht nicht konträr zur Gewässerunterhaltung. Das kann wirklich Hand in Hand gehen, dafür haben wir positive Beispiele in der Anhörung demonstriert bekommen. Das ist unsere feste Überzeugung. Dahin gehend waren für uns die Äußerungen der Wasser- und Bodenverbände mehrheitlich eher destruktiv ausgerichtet, wir glauben aber, dass sich über kurz oder lang gute Projekte der naturnahen Gewässerentwicklung durchsetzen und Schule machen werden, denn wir kommen nicht umhin, die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllen zu müssen und dann eben den guten ökologischen Zustand der Gewässer zu garantieren.
Vor diesem Hintergrund lehnen wir die Ziffer 3 aus dem Antrag 6/2128 ab, die da besagt, nicht über Bundesvorgaben oder technische Standards bei der Gewässerunterhaltung hinauszugehen. Begründet wurde dieser Punkt mit der Befürchtung, der durch das Ministerium geplante Sorgfaltserlass würde hier zusätzliche Anforderungen an eine naturschutzgerechte Gewässerunterhaltung definieren. Wir hingegen unterstützen den Ansatz der Gewässerabteilung des Ministeriums, mit dem Sorgfaltserlass unmissverständliche und hilfreiche Vorgaben zum Umgang mit den Gewässern zu machen. Auch sehen wir die Wasser- und Bodenverbände in der Pflicht, sich selbst Kenntnisse über die Artenausstattung ihres Gewässersystems zu verschaffen.
Die Landesregierung macht einen Schritt auf die Verbände zu und fördert künftig beispielsweise die Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen über öffentliche Mittel aus dem Landeshaushalt. So können die neuen Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände im Umgang mit den Gewässern zukünftig eigentlich besser gelöst werden.
Zum Abschluss noch ein Wort zum Biber: Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, war es offensichtlich wichtig, diese streng geschützte Art mit den Wörtern „Gefahren“ und „Schäden“ in Verbindung zu bringen. Angesichts der Schäden, die wir mit den von uns …
Ach, da sitzen Sie! Ich habe gerade schon gesucht, wo Sie hingezogen sind, Herr Lenz. Mal die Fraktionsseite gewechselt.
Angesichts der Schäden, die wir mit den von uns Menschen verursachten Eingriffen der Natur antun, findet unsere Fraktion eine solche Betrachtung einer Tierart irgendwie doch ein bisschen befremdlich. Fakt ist doch auch hier, dass wir weit weniger Konflikte zwischen Landnutzern und Bibern hätten,
wenn es denn gelänge – hören Sie gut zu! –, wenn es denn gelänge, mit Landesmitteln mehr Gewässerentwicklungsstreifen anzukaufen und so die Tätigkeit des Bibers nicht mehr mit den angrenzenden Nutzungen kollidieren zu lassen.
Das heißt, die Maßnahmen, die zur Konfliktentschärfung beitragen, sind doch bereits bekannt, sie müssen nur im Landeshaushalt mit entsprechenden Positionen hinterlegt werden.
Und deshalb wollen wir im Zuge der Haushaltsberatungen die Mittel für den Erwerb von Grundstücken an Gewässern erhöhen – einer unserer Vorschläge, der leider im Ausschuss abgelehnt worden ist.