Ja, ich glaube, Frau Bundeskanzlerin Merkel ist da genauso zum Jagen getragen worden wie einige Damen und Herren hier im Land.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: Jetzt wird es politisch hier.)
Wir sind damit dem Bund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was die Schaffung eines gesetzlich verankerten Mindestlohnes angeht, klar einen Schritt voraus gewesen. Wir sind aber andererseits nicht nur nicht böse, nein, wir als SPD-Fraktion begrüßen es natürlich ausdrücklich, dass der Bund jetzt flächendeckend nachgezogen hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen, von den zwischenzeitlich vonstattengegangenen Änderungen auf Bundesebene ausgehend, liegt bei der Novellierung des eigenen Landesvergabegesetzes der Schwerpunkt naturgemäß auf einer Vermeidung von Dopplungen auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene, auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit aus dem Zusammenwirken von Landesvergabegesetz, dem Mindestlohngesetz des Bundes, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder auch den bundesgesetzlichen Regelungen zum Vergabegesetz. Das ist eine Seite der Novellierung und diese Seite ist in der praktischen Anwendung für die unterschiedlichen Vergabestellen dieses Landes, aber auch für die Unternehmen und die Beschäftigten in diesen Unternehmen sicherlich von großer Bedeutung.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt auch eine zweite Seite und diese zweite Seite ist mindestens genauso wichtig, mindestens. Ich habe an dieser Stelle schon des Öfteren gesagt, und das gehört zu meinen wirtschaftspolitischen Grundüberzeugungen, Niedriglohn ist weder eine Perspektive für den Einzelnen noch ein Erfolgsmodell für eine erfolgreiche nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung – auch nicht in unserem Bundesland. Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat meine Fraktion bei der Novellierung dieses Gesetzes grundsätzlich auf zwei Punkte Wert gelegt, und Herr Kollege Suhr hat es ja freundlicherweise schon angedeutet, dass das tatsächlich auch auf Initiative der SPDFraktion geschehen ist:
Erstens. Egal, welche Ausnahmen auf Bundesebene noch von einer Verpflichtung zur Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes von derzeit mindestens 8,50 Euro gelten, in diesem Land sind dort, wo unser Landesvergabegesetz Anwendung findet, mindestens 8,50 Euro zu zahlen und kein Cent weniger. Ich glaube, das ist für die
Menschen in diesem Land eine wichtige Aussage, dass daran kein Weg vorbeiführt. Für meine Fraktion, für diese Landesregierung unter der Führung von Herrn Ministerpräsidenten Sellering gibt es keinen Weg zurück unter den geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro.
Und damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich zu dem zweiten Punkt, der meiner Fraktion und mir bei diesem Gesetzentwurf besonders am Herzen liegt. Wir, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und dabei bin ich ausdrücklich dem Ministerpräsidenten für seine klaren Worte heute Vormittag im Rahmen seiner Regierungserklärung dankbar –, lehnen jegliche Überlegung, jeglichen Versuch ab, angesichts der bestehenden und zu erwartenden Flüchtlingszahlen auch in unserem Land den Mindestlohn in irgendeiner Weise wieder aufzumachen.
Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir in dieses Gesetz ausdrücklich aufgenommen, dass auch zukünftig, auch dann, wenn auf Bundesebene wider Erwarten der Mindestlohn auf unter 8,50 Euro gesenkt werden würde – und wir sprechen zumindest darüber, dass es solche Forderungen im öffentlichen Raum, solche Diskussionen bereits gibt, ob die dann tatsächlich sinnvoll sind, auch wenn einige derjenigen, die das propagieren, so heißen, das will ich mal dahingestellt sein lassen –, in diesem Land im Rahmen des Landesvergabegesetzes weiterhin mindestens 8,50 Euro an die Beschäftigten gezahlt werden müssen. Mit uns, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird es kein Gegeneinanderausspielen von Arbeitsuchenden in diesem Land geben, völlig egal, ob der Mensch, den es betrifft, hier Schutz vor Krieg und Terror in seiner Heimat sucht oder ob er hier schon seit Jahren seine Heimat gefunden hat. Wir wollen einen Mindestarbeitslohn für alle, und was wir dafür im Rahmen landesgesetzlicher Regelungen tun können, das werden wir tun.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die hier vorliegende Novellierung des Landesvergabegesetzes ist – man kann das kritisieren wie Herr Holter – sehr schlank gefasst. Natürlich hätte man sich fragen können, und das ist hier angesprochen worden, an welcher Stelle gibt es gegebenenfalls noch weiteren, nicht unbedingt Regelungsbedarf, aber vielleicht weitere Regelungsmöglichkeiten. Wir, und das möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich sagen, haben es bei diesem Entwurf ausdrücklich nicht getan!
Wir sind in der Situation, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass der Bund auf Bundesebene derzeit grundlegende Änderungen im Bereich des Vergaberechtes beabsichtigt. Wir werden daher sehen müssen, wie am Ende des dortigen Entscheidungsfindungsprozesses das Vergaberecht auf Bundesebene aussehen wird, und wir werden gegebenenfalls hier im Land in der kommenden Wahlperiode allein aus diesem Grund eine erneute Anpassung des Landesvergabegesetzes vornehmen müssen, entweder, weil dann bestimmte Punkte auf Bundesebene geregelt sind, oder aber, weil sie eben nicht geregelt wurden.
Was uns allerdings als SPD-Fraktion genauso wichtig ist, ist die Frage – und da komme ich auch ein bisschen zu
der Anmerkung von Herrn Kollegen Holter –: Wie können wir als Land mit erreichen, dass immer mehr Menschen nicht nur nach einem Mindestlohn, sondern nach fairen, angemessenen und von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Löhnen bezahlt werden? Dabei geht es nicht oder nicht vorrangig um die Frage, zu sagen, wir wollen statt 8,50 Euro 8,75 Euro, 9,50 Euro oder 10,00 Euro. Die grundsätzliche Frage, die sich in dem Zusammenhang stellt, oder der grundsätzliche Punkt ist in dem Zusammenhang: Mindestlohn kann nur das Auffangbecken sein, die Grundlinie, die nicht unterschritten wird. Faire, auskömmliche Tariflöhne müssen das Ziel sein und sie sind gleichzeitig auch ein wichtiger Teil des Weges für eine weitere wirtschaftlich erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung unseres Landes.
Ich kann Ihnen nicht versprechen, und vielleicht nimmt Ihnen das ja auch ein bisschen die Bedenken, Herr Kollege Holter, dass wir möglicherweise in der nächsten Wahlperiode nicht noch mal an dieser Stelle über das Landesvergabegesetz diskutieren werden. Ich kann Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, leider heute schon sagen, dass wir als SPD-Fraktion gerade natürlich unter Berücksichtigung der entsprechenden Ergebnisse bei der Auswertung des Bundesmindestlohngesetzes – und deswegen sollten wir uns dann auch die notwendige Zeit dafür nehmen – in Ruhe diese Ergebnisse, diese Erfahrungen mit dem zu Beginn dieses Jahres erst eingeführten bundesweiten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn mit den Sozialpartnern erörtern.
Wir sollten uns gerade auch vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen und Ergebnisse dann die Frage stellen, wie eine weitere Novellierung des Landesvergabegesetzes aussehen kann, aussehen muss, um die Tariflohnsituation zu verbessern, damit sich die Beschäftigten in unserem Land nicht die Frage stellen müssen, werde ich nach einem gesetzlichen Mindestlohn, egal, ob auf bundes- oder landesrechtlicher Ebene geregelt, bezahlt, sondern, ist es hier tatsächlich eine tarifvertragliche Regelung, die für faire Löhne bei gerechter und auskömmlicher Arbeit sorgt. – Danke schön. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf liegt Ihnen vor, im Kern schon von den verschiedensten Fraktionen besprochen. Es bleibt mir daher nur, auf ein, zwei Punkte einzugehen, die aus Sicht der NPD-Fraktion Berücksichtigung finden sollten.
Zunächst einmal begrüßen wir, dass durch den jetzt vorliegenden Entwurf eine gewisse Verschlankung des Gesetzes erfolgt, dies aber nicht aus Gründen, die die Landesregierung zu verantworten hat, sondern weil wir hier in Teilbereichen Bundesregelungen haben, wo sich eine Parallelregelung erübrigen wird.
Zu dem Aspekt des Sozialen im Bereich des Mindestlohns so viel von unserer Seite: Unsere Fraktion war sehr früh auch hier in diesem Hause dabei, zu fordern, dass
ein Mindestlohn dringend geboten sei. Die Motivation für dieses frühe Befürworten einer gesetzlichen Mindestlohnregelung war, dass ganz einfach der Markt nicht funktionierte. Der Kapitalismus kennt eben keine Gnade und zahlt nur das, was er unbedingt herausrücken muss. Wenn die Situation der Arbeitnehmerschaft sich so gestaltet, dass man hier dem Friseur nur 6 Euro oder 5,80 Euro zahlen muss, um jemanden zu bekommen, dann wird das eben nur gezahlt. Nur, langfristig wird der Staat, das ist unsere feste Überzeugung, nicht die Lücke schließen können zwischen der tariflich ausgehandelten Lohnstruktur im ganzen Land, weil der Organisationsgrad hier sehr, sehr niedrig ist und nur ganz wenige überhaupt einer gewerkschaftlich gestützten Lohnverhandlung zugänglich sind und auf der anderen Seite die Masse ist, die dann als Einzelner beim Aushandeln von Lohn relativ schlechte Karten hat. Das kann langfristig so nicht weitergehen, das kann nicht funktionieren.
Vielleicht noch die eine oder andere Anmerkung: Der Herr Ministerpräsident Sellering hat sich hier vor einigen Wochen, Monaten dazu hinreißen lassen, den Satz zu äußern, mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro hätte man den Menschen ihre Würde zurückgegeben. Dazu muss ich natürlich sagen, das ist mal wieder typisch, ein Sellering-Spruch, der nur so vor beißendem Sarkasmus strotzt. Mit 8,50 Euro ist in aller Regel nämlich nicht verbunden, dass die Leute, die vorher 6,20 Euro oder 5,20 Euro bekamen, nun mehr Netto in der Tasche hätten, sondern man hat hier ganz einfach die staatlichen Aufstocker in die Beschäftigung für 8,50 Euro hineingedrückt. Der Gewinner ist die Staatskasse, ist ganz klar der Sozialbereich. Hier hat man nur die Pflicht zur Zahlung vom Land hin zum kleinen Arbeitgeber oder auch größerem Betrieb verlagert. Insofern begrüßen wir zwar grundsätzlich einen Mindestlohn, der in dieser Höhe von 8,50 Euro am Markt und bei der Kostenstruktur im Lande überhaupt nicht mehr so aufrechterhalten werden dürfte.
Dann noch eine Anmerkung zu Herrn Schulte: Herr Schulte, im Gegensatz zur SPD sind wir von der NPD grundsätzlich der Meinung, dass sowohl Flüchtlinge als auch Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt ist, hier überhaupt nicht arbeiten dürfen und komplementär zur Situation und zur Verschärfung des Wettbewerbs gerade im Niedriglohnbereich herangezogen werden.
dass die rote Rhetorik dahin geht, dass man jeden, der hierherkommt, möglichst schnell in Arbeit bringen soll, sich dadurch auch eine Verfestigung des Aufenthalts mitgestalten könnte und dass Sie dann über diese Schiene hier einer ständigen Aufenthaltsgenehmigung vielleicht sogar das Wort reden würden.
(Jochen Schulte, SPD: Herr Pastörs, das Schlimme an der Sache ist, Sie glauben, was Sie reden! – Heiterkeit bei Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE: Da haben Sie nicht aufgepasst!)
Die Bayern machen das bis heute vorbildhaft in dem Punkt, weil sie auch darüber hinaus noch sagen, es ist gar nicht erlaubt, dass man den Leuten Deutschkurse
gibt, weil sich dadurch – so steht es in Bayern ganz klar in der Vorschrift – etwas verfestigen würde, was eventuell dazu führen könnte, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie ein ständiges Aufenthaltsrecht bekommen könnten, damit größer würde. So ähnlich ist es formuliert. Das heißt also, hier sind wir auch der Meinung, weder Deutschkurse noch Arbeitsplätze für Ausländer, die nicht in dem Status sind, dass sie hier Asyl erhalten oder als Kriegsflüchtlinge nachhaltig in Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommen. Das werden wir im Ausschuss, das werde ich im Ausschuss auch noch unterlegen und Ihnen detailliert unsere Vorstellungen mitteilen.
Ansonsten noch ein Wort zur Kontrolle: Die Möglichkeit, die das Gesetz eröffnet, die Kontrolle über dieses Gesetz anderen zu übertragen, ist von vornherein nicht schlecht, Herr Holter, weil es durchaus sinnvoll sein kann, dass Kontrollfunktionen über ein relativ komplexes Gesetz detailliert, was die Vergabe angeht, von Spezialisten außerhalb preiswerter, effizienter und manchmal auch sogar objektiver abgearbeitet werden können. Insofern, schauen wir mal, was im Ausschuss zu diesem Thema weiter gesagt wird! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch mal kurz das Wort ergreifen, nicht inhaltlich zum Gesetz als solches, sondern zu den durch Herrn Holter und Herrn Suhr in der Kritik stehenden Verfahren. Sie haben ja heute die Geschwindigkeit des Verfahrens moniert. Die Zeit für eine inhaltliche Befassung, für die Benennung der Anzuhörenden und die Fragestellungen wurde kritisiert. Ich habe allerdings den Verdacht, dass die Zeitknappheit, die Sie hier kritisiert haben, ein vorgeschobenes Argument ist.
Inhaltlich dürften die Veränderungen des Vergabegesetzes für niemanden überraschend sein. Im Juni 2012, das ist heute auch gesagt worden, wurde das Vergabegesetz ja ergänzt. Zwischenzeitlich wurde das Vergabegesetz, wie vom Landtag gefordert, durch ein Gutachten evaluiert. Dieses Gutachten auf der Drucksache 6/3887, die wir schon ein paar Mal genannt haben, liegt dem Landtag seit 9. April 2015 vor. Wir haben am 22. April hier im Landtag schon über dieses Gutachten gesprochen. Für die Landesregierung hat damals, am 22. April, der Wirtschaftsminister Glawe unter anderem zu den Bagatellgrenzen und zu Verbesserungspotenzialen bei der Verständlichkeit des Gesetzes gesprochen. Das vorliegende Änderungsgesetz greift Empfehlungen wie zum Beispiel die Anhebung der Bagatellgrenze für Direkthilfe auf.
Es ist also nicht richtig, dass wir uns in der Vergangenheit nicht damit befasst haben. Und trotzdem es eine inhaltliche Befassung mit der Evaluierung vom 9. April bereits am 22. April im Landtag gegeben hat, hatte die Opposition vor dem Wirtschaftsausschuss am 15. Oktober ein weiteres Mal die Gelegenheit, Fragen zum Gutachten zu stellen, Fragen, die über die Ausführungen der Landesregierung vom 22. April hätten hinausgehen können. Nun ist das nicht passiert, stattdessen haben wir die Diskussion vertagt. Ich halte das übrigens für unproblematisch, mehr noch, ich halte es für richtig, denn wenn dieses Änderungsgesetz, wie ich das ja auch im Wirt
schaftsausschuss betont habe, die Konsequenz der Evaluierung ist, dann gehören Änderungsgesetz und Beurteilung durch die Landesregierung doch auf die gleiche Tagesordnung. Ich würde vorschlagen, dass wir dann auf der nächsten Sitzung entsprechend verfahren.
Meine Damen und Herren, in der Tat wollen wir dieses Änderungsgesetz schnell auf den Weg bringen, und dafür gibt es, ich habe das eingangs bereits gesagt, gewichtige Argumente, einmal den Bürokratieabbau und die Verfahrenserleichterung. Zudem jährt sich am 01.01.2016 das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes, mithin treten weitere Änderungen in Kraft. Es ist absolut sinnvoll, dass daraufhin auch im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zeitgleich reagiert wird, und das ist die Begründung.
Herr Holter, wenn ich Sie beim Parlamentarischen Abend des Handwerks richtig verstanden habe, sind Sie von der Notwendigkeit eines Vergabegesetzes ebenso überzeugt wie wir. Ich werbe dafür, gemeinsam bis zur Zweiten Lesung dieses Gesetzes im Dezember hieran zu arbeiten. Ich freue mich auf eine konstruktive Befassung mit diesem Gesetz, zum Beispiel im Rahmen der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss, und wir werben und ich bitte um Zustimmung zur Überweisung in den Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/4590 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/4595.
Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/4595 –