Protokoll der Sitzung vom 22.10.2015

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Foerster für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jeder, der in den letzten Jahren selbst mal zur Behandlung in einem Krankenhaus war, Freunde oder Angehörige in selbigem besucht und das Geschehen mit offenen Augen verfolgt hat, dürfte festgestellt haben, dass auf den Stationen oftmals weniger Personal zu sehen ist als in früheren Zeiten. Weniger Personal bedeutet in der Konsequenz, dass auch weniger Zeit für die Pflege der Patienten bleibt. Dies führt wiederum dazu, dass menschliche Zuwendung, zum Beispiel durch persönliche Ansprache, zu kurz kommt, obwohl sie doch für den Genesungsprozess mindestens ebenso wichtig ist wie moderne Medizintechnik und eine gute Unterbringung.

Das wissen auch die vielen Kolleginnen und Kollegen, die sich im Rahmen einer ver.di-Kampagne in den letzten Monaten für mehr Personal an Krankenhäusern und eine wissenschaftlich gestützte, bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zur aufgabengerechten Personalausstattung engagiert haben. Stellvertretend für viele, die sich dazu geäußert haben, möchte ich zwei von ihnen aus dem Infoflyer zur ver.di-Kampagne zitieren.

Pflegerin Victoria König äußert sich zum Sachverhalt wie folgt: „Als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu arbeiten, ist für mich der absolute Traumberuf. Aber es ist immer schwerer, die Patienten angemessen zu pflegen, ohne selbst daran zu zerbrechen. Wir hetzen von einem Patienten zum nächsten. Sie sagen, dass sie uns nicht rufen, wenn sie Hilfe brauchen, weil sie uns nicht zur Last fallen wollen, da sie sehen, was wir täglich leisten müssen. Die Unzufriedenheit wächst mit dem Gedanken, dass aufgrund von Personalmangel der Patient gefährdet sein könnte.“

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die Ärztin Dr. Renate Demharter fügt hinzu: „Ich bin be- wusst Internistin und Notfallmedizinerin geworden, weil ich den Menschen nach ihren individuellen Bedürfnissen und in Situationen der Bedrohung von Leib und Leben helfen wollte. Zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist Teamarbeit zwischen Pflegern und Ärzten erforderlich. Die ist aber durch die mangelhafte pflegerische Ausstattung nicht mehr gesichert.“

Beide Kolleginnen fordern stellvertretend für Tausende Beschäftigte in den Krankenhäusern von der Politik eine gesetzliche Personalbemessung und deren Finanzierung. Nur so ist aus ihrer Sicht eine verantwortungsbewusste Versorgung möglich. Wie notwendig die Debatte dazu ist, lässt sich auch mit Zahlen belegen. Die für den Krankenhausbereich zuständige DGB-Gewerkschaft ver.di hat errechnet, dass deutschlandweit etwa 162.000 Beschäftigte an den Krankenhäusern fehlen, davon allein im Bereich der Pflege 70.000.

Mecklenburg-Vorpommern bildet dabei keineswegs eine Insel der Glückseligkeit. Der zuständige Landesfachbereichsleiter bei ver.di, Steffen Kühhirt, sagte anlässlich des landesweiten Aktionstages „Pflege am Limit“ 2014, Zitat, dass „die Situation in der Krankenpflege ein Maß an Unerträglichkeit erreicht hat, dass wir nicht mehr schweigen können. In Mecklenburg-Vorpommern“, so der Gewerkschafter weiter, „sind wir mitten im Fachkräftemangel und steuern auf eine desaströse Situation in der Pflege zu.“ Zitatende.

Die Zahlen, meine Damen und Herren, geben ihm recht. Derzeit fehlen in unserem Land circa 3.000 Beschäftigte, davon allein 1.700 in der Pflege. Auch die jüngste Anhörung zur Krankenhausfinanzierung machte deutlich, dass es gerade für kleinere Häuser zunehmend schwerer wird, Fachkräfte zu finden oder nach ihrer Ausbildung im Land zu halten. Das ist eigentlich schon besorgniserregend genug. Das Ganze potenziert sich aber noch, wenn man in Rechnung stellt, dass eine älter werdende Bevölkerung auch einen Anstieg der Patientenzahl mit schweren Erkrankungen nach sich ziehen wird. Dennoch werden tendenziell weiter Stellen abgebaut. Das gilt sowohl für die Pflege als auch für die Reinigung und die Therapie.

Betrachtet man das Verhältnis zwischen Pflegekräften und zu betreuenden Patienten im europäischen Ver

gleich, ist die Bundesrepublik sogar das Schlusslicht. Während in der Schweiz eine Pflegekraft 5,5 und in Polen 9,3 Patienten versorgt, ist sie hierzulande für 10,3 Patienten zuständig. Diese Entwicklung birgt Risiken, für Patienten ebenso wie für das Personal. Schon heute wird nach Angaben von ver.di jeder dritte Patient Opfer von Komplikationen oder muss krank wieder nach Hause gehen. Eine britische Studie belegt, dass bei einer schlechten Personalausstattung und Betreuung das Risiko, in einem Krankenhaus zu sterben, um 26 Prozent erhöht ist.

Im Frühjahr 2015 hat ver.di Nord eine repräsentative Befragung seiner an unseren Krankenhäusern beschäftigten Mitglieder durchgeführt und auch die Ergebnisse weisen auf bestehende Missstände hin. So war auf den Stationen im besten Fall ab 25 Patienten eine Pflegekraft im Nachtdienst anzutreffen. 49 Prozent der befragten Kolleginnen und Kollegen gaben zudem an, in den zurückliegenden Wochen aufgrund von Personalmangel mindestens eine gefährliche Situation erlebt zu haben. Dass dies auch an den Kolleginnen und Kollegen auf Dauer nicht spurlos vorübergeht, kann niemanden ernsthaft überraschen. Anhaltende körperliche und emotionale Belastungen führen zu Ausfallzeiten. Erkrankungen allgemeiner Art und speziell Burn-out nehmen zu. Genug Gründe also, um tausendfach Protest anzumelden und ein Umsteuern zu fordern.

Allein die ver.di-Krankenhauspetition an den Deutschen Bundestag haben online und auf dem Papier mehr als 150.000 Kolleginnen und Kollegen unterschrieben, dreimal mehr übrigens, als für die Befassung im Petitionsausschuss des Bundestages nötig gewesen wären. Sie alle fordern eine gesetzliche Regelung für die Personalbemessung, deren wirksame Kontrolle und eine gesicherte Finanzierung. Der Fokus liegt dabei gewerkschaftsseitig zunächst auf dem Pflegebereich. Hier existiert offenkundig der größte Problemdruck. Er wird durch das Pflegestellenförderprogramm im geplanten Krankenhausstrukturgesetz auch kaum gemildert, und ver.di geht davon aus, dass dadurch selbst bei vollständiger Ausschöpfung des Programms nur etwa ein Zehntel des erforderlichen Personalbedarfs für die Pflege geschaffen werden kann.

Die berechtigten Forderungen des Krankenhauspersonals greift meine Fraktion in dem hier vorliegenden Antrag auf. Wir wollen mit Ihnen darüber diskutieren, ob und gegebenenfalls wie man Personalvorgaben im Krankenhausplan von Mecklenburg-Vorpommern verankern kann. Wir fordern darüber hinaus, dass sich die Landesregierung auch auf der Bundesebene für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzt. Beides ist übrigens möglich. Der Bundesgesetzgeber hat die Länder verpflichtet, im Rahmen der Krankenhausplanung eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern sicherzustellen. Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit und der Bedarfsgerechtigkeit ist dabei von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen auszugehen.

Ich habe schon auf einige Studien verwiesen. Sie zeigen, dass eine entscheidende Voraussetzung zur Sicherstellung der Patientensicherheit eine Personalausstattung ist, die dem Arbeitsaufwand entspricht. Folgerichtig sollte der Landeskrankenhausplan auch Vorgaben zu verbindlichen Qualitätsstandards im Sinne von Pflegepersonalregelungen sowohl für den Normal- als auch für den Intensivbereich enthalten. Damit hätten wir dann einen ordnungspolitischen Rahmen, der sicherstellt, dass der

Wettbewerb im Krankenhaussektor nicht zulasten der Patienten und der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen wird. Ich darf hier sagen, das ist nichts Neues. Derartige Regelungen gab es zum Beispiel in Berlin für den Normalbereich und gibt es aktuell in NRW für den Intensivbereich.

Auch auf Bundesebene ist eine andere Regelung möglich. Zu Recht verweist ver.di auf den Bereich der Psychiatrien, für die es zumindest noch bis 2019 eine funktionierende und ausfinanzierte Personalverordnung gibt. Die Gewerkschaft erinnert daran, dass die Pflegepersonalregelung der Jahre 1992 bis 1995 im Bund aus gewerkschaftlicher Sicht sehr erfolgreich war. Binnen zwei Jahren sind damals bis zu 21.000 zusätzliche Stellen entstanden.

Mein Fazit lautet daher: Personalmangel und die Überarbeitung der Beschäftigten im Krankenhaus müssen beseitigt werden. Jeder Patient, jede Patientin sollte im Krankenhaus auf das für ihn oder sie notwendige bedarfs- und fachgerechte medizinische und nicht medizinische Personal treffen. – Ich bin gespannt auf die Aussprache und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Foerster.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Hesse. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werte diesen Antrag als gut gemeint, schließlich spricht aus ihm die wichtige Kernbotschaft, dass eine gute medizinische Versorgung und Pflege in den Krankenhäusern entscheidend davon abhängt, dass es dort ausreichend Personal gibt. Qualität ist ohne Quantität nicht zu haben, und es ist gut, das auch regelmäßig in Erinnerung zu rufen.

Ich möchte gerne, wie Herr Foerster es auch getan hat, die Gelegenheit nutzen, um insbesondere einmal dem Pflegepersonal für die wichtige und wertvolle Arbeit ganz herzlich zu danken.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben es vielleicht gesehen, ich war vor Kurzem im Krankenhaus und bin da jetzt öfter, insofern spreche ich auch aus eigener Erfahrung.

Es stimmt, dass jenseits der psychiatrischen Fachgebiete keine festgeschriebenen Personalvorgaben existieren, aber, und das muss man eben auch sagen, das ist gewollt. Denn zur Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Krankenhäuser gehört der jeweilige Stellenplan, welcher wiederum vom Kostenträger und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft wird. An unterschiedlichen Krankenhäusern gestaltet sich auch der Bedarf unterschiedlich. Das kann unterschiedliche personelle Lösungen erfordern und die müssen möglich

sein. Wenn man aber unbedingt feste Personalschlüssel einführen wollte, sind dafür die einzelnen Landeskrankenhauspläne das falsche Terrain. Eine solche Festlegung müsste bundesweit gelten. Würden wir eine solche Festlegung vonseiten des Landes treffen, würden sicherlich viele unserer Krankenhäuser vom Land auch die entsprechende Kostenerstattung verlangen.

Es ist ja auch nicht so, dass die Personalpolitik der Krankenhäuser der Willkür ausgesetzt ist. So gibt es beispielsweise Personalmindeststandards in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, etwa in der Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene. Auch in den Operationen- und Prozedurenschlüsseln sind Personalstandards enthalten. Nur wer sich an diese Vorgaben hält, kann als Krankenhaus die entsprechenden Leistungen mit dem Kostenträger vereinbaren und erbringen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auch noch mal betonen, dass die Klinikwelt nicht ganz so schwarz ist, wie es in dem Antrag ausgeführt wird. Es ist nämlich keineswegs so, dass die Zahl des nicht ärztlichen Personals in den Krankenhäusern gesunken ist. Zwar sind die Fallzahlen gestiegen, aber das Plus beim Personal übersteigt im Verhältnis diesen Anstieg, nachzulesen beim Statistischen Landesamt.

„Nachlesen“ ist auch das Stichwort für die zweite Forderung. Bei der Lektüre – Herr Foerster ist darauf eingegangen – des geplanten Krankenhausstrukturgesetzes findet sich eine Reihe von Verbesserungen für den Bereich des Pflegepersonals, die ich ausdrücklich begrüße. Da ist zum einen das bereits im Gesetzentwurf verankerte Pflegestellenförderprogramm mit einem Volumen von 660 Millionen Euro. Zum anderen hat die Bund-LänderArbeitsgruppe Anfang des Monats noch einmal nachgelegt und sich auf zusätzliche Maßnahmen verständigt:

Erstens. Der Versorgungszuschlag soll ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt werden. Dieser soll die Krankenhäuser unterstützen, dauerhaft mehr Pflegepersonal zu beschäftigen. Zudem soll es einen Ausgleich geben, wenn Tarifanpassungen für höhere Lohnkosten sorgen.

Zweitens. Die Intensivstationen werden in den Anwendungsbereich des Pflegestellenförderprogramms aufgenommen – eine richtige und wichtige Entscheidung, für die wir auch als Mecklenburg-Vorpommern gekämpft haben.

Und drittens. Das bestehende Hygieneförderprogramm soll um drei Jahre verlängert werden, also bis 2019.

All das findet nun sogar die Zustimmung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die mit diesen Veränderungen die Voraussetzung dafür erfüllt sieht, dass die geplante Reform auf breite Akzeptanz in der Klinikwelt selbst stößt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, es tut sich etwas auf Bundesebene. Wir müssen uns also an der Stelle jetzt nicht extra dafür einsetzen, weil wir es bereits tun. Ich möchte aber zum Abschluss meiner Rede Herrn Foerster noch mal recht geben. Es ist eine wichtige Aufgabe für uns als Land, dass die Krankenhäuser insgesamt gut aufgestellt sind und selbstverständlich auch, dass wir immer wieder sehen müssen, wie das nicht ärztliche Personal weiter gestärkt wird. Das versichere ich Ihnen, daran arbeiten wir. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE und Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Barlen für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte seitens der SPD-Landtagsfraktion gleich zu Beginn dieser Debatte bekennen, wir unterstützen selbstverständlich die grundsätzliche Stoßrichtung des Antrages, sich für gute Arbeit in unserem Bundesland und natürlich auch in anderen Bundesländern, aber zuvorderst in unserem Bundesland einzusetzen, auch und vor allem im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung, auch in den Krankenhäusern. Das ist ein Bereich, der in unserem Bundesland vor dem Hintergrund einer sinkenden Anzahl von Fachkräften, die den Krankenhäusern zur Verfügung stehen, und vor dem Hintergrund eines gleichzeitig steigenden Versorgungsbedarfes von herausragender Bedeutung ist.

Über das Wie, also wie wir dieses Ziel erreichen, uns für gute Arbeit auch in den Krankenhäusern und im Bereich der Personalbemessung einzusetzen, und über die real umsetzbaren Schritte müssen wir uns in der Tat unterhalten.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da gibt es unterschiedliche Wege.)

Da gibt es unterschiedliche Wege. Ministerin Hesse ist bereits argumentativ darauf eingegangen.

Unbedingt vermeiden müssen wir nämlich, dass durch eine pauschale, globale Vorgabe von Personenzahlen am Ende eine Situation in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eintritt, die beispielsweise kleinen Krankenhäusern aufgrund mangelnder Flexibilität und auch mangelnder Berücksichtigung der Spezifik des Einzelfalls ernsthafte Probleme bereiten kann.

Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Hesse ist darauf eingegangen: Mal davon abgesehen, dass wir unterschiedliche Festlegungen in den Krankenhausplänen der Länder zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll halten, möchte ich betonen, dass wir bei dem Thema „Personalbemessung in Krankenhäusern“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Debatte wahrhaftig nicht bei null beginnen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wäre auch schlimm.)

Das wäre ganz schlimm, genau, und deshalb machen wir das auch nicht.

Dazu laufen ganz viele Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist vielmehr so, dass es ja schon heute einschlägige Regelungen gibt, die von Klinikbetreibern einzuhalten sind: Stellenpläne, die von den Krankenkassen und vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden, Personalmindeststandards des Gemeinsamen Bundesausschusses, Festlegungen in den Operationen- und Prozedurenschlüsseln.

Darüber hinaus müssen wir hier in der Landtagsdebatte zum vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE auch zur Kenntnis nehmen – und darum bitte ich –, dass das Krankenhausstrukturgesetz ein 660 Millionen Euro schweres Förderprogramm für Pflegestellen von 2016 bis 2018 enthält und ab 2019 dauerhaft jährlich 330 Millionen Euro für die Krankenpflege bereitgestellt werden.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind, wenn man das mal umrechnet, rund 6.350 zusätzliche Stellen. Da müssen wir uns ehrlich machen, die Diskussion zu dieser ganz gezielten Förderung des Personals in den Krankenhäusern ist natürlich auch im Deutschen Bundestag kontrovers verlaufen. Mein geschätzter Kollege Professor Karl Lauterbach hat in der jüngsten Debatte, die dazu im Deutschen Bundestag stattgefunden hat, eingeräumt, dass ein Mehr an Mitteln und ein Mehr an Möglichkeiten etwas ist, dem wir als SPD uns, ich sage mal, nicht verschließen wollen. Letzten Endes sind wir aber zunächst einmal froh darüber, eine solche Regelung auf Bundesebene vereinbaren zu können. Das ist ein wirklich beachtlicher Schritt für mehr Personal in den Krankenhäusern, an den Patientenbetten.