Dann werden Sie hören, dass die große Mehrheit der Menschen in unserem Land den Antrag für ausgemachten Blödsinn hält!
Deshalb wird Sie auch unsere Wertung nicht verwundern: Ihr Antrag ist aus strafrechtlicher Sicht absoluter Blödsinn und aus gesundheitspolitischer Sicht
Statt „Polizei entlasten“ müsste dem vorliegenden Antrag besser „GRÜNE im Rausch“ vorangestellt werden.
Ihre Forderungen lassen es unschwer erkennen – es ist nicht die Polizei, die in erster Linie profitieren würde.
Über das Cannabiskontrollgesetz hat Frau Kuder schon ausgeführt, deswegen erspare ich Ihnen die Ausführungen erneut, aber ginge es nach den GRÜNEN, und das haben wir auch gehört, so soll Cannabis in Geschäften verkauft werden –
… selbstverständlich nicht an Jugendliche unter 18 Jahren, aber Sie wissen ja, wie das in der Praxis funktioniert. Über 18-Jährige kaufen dann die Droge legal und verkaufen den Stoff wiederum an Minderjährige.
In den US-Bundesstaaten Washington und Colorado – das sprachen Sie auch an –, wo Cannabis ab einem Alter von 21 Jahren frei zugänglich ist, ist dieses Phänomen ebenfalls zu beobachten. Dort hat das Shopangebot übrigens auch nicht zu einer Verkleinerung des Schwarzmarktes geführt. Ganz im Gegenteil: Die Dealer besinnen sich zunehmend auf minderjährige Konsumenten,
denn die Erwachsenen werden ja im Shop versorgt. Ebenso in den USA zu beobachten und bei einer Legalisierung in Deutschland auch zu erwarten, ist, dass die Dealer aufgrund der neu entstandenen Konkurrenzsituation versuchen, mit potenterem Stoff auf Kundenfang zu gehen.
Davon völlig unbekümmert rühmen sich die GRÜNEN hierzulande mit einer angedachten Steuererhebung auf den Verkauf von Cannabis. Zusätzliche Einnahmen von bis zu 2 Milliarden Euro würden in Aussicht gestellt. Großzügigerweise schlagen die GRÜNEN vor, die Mittel für Suchtprävention zur Verfügung zu stellen. Aber auch hier dürften sie nur zu gut wissen, wie das in der Realität ablaufen würde. Oder glauben Sie immer noch, die Ökosteuer wird für den Naturschutz verwendet?
Mit den 2 Milliarden zusätzlichen Steuereinnahmen aus den Taschen junger, durch Gutmenschen verblendeter, bedauernswerter Deutscher können Sie genauso gut neue Asylunterkünfte bauen und die Entgelte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anheben lassen.
Der Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters, Rainer Thomasius, hält eine Mengenfreigabe, wie sie die GRÜNEN fordern, für nicht vertretbar. Wörtlich spricht er von „Händlermengen“. Selbst Patienten, die schwerstabhängig sind, verbrauchen laut Thomasius nicht mehr als zwei Gramm pro Tag.
Auf die gefährlichen Auswirkungen, vor allem auf unsere Jugend, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Jedem von Ihnen dürfte bekannt sein, dass der Cannabiskonsum Hirnschäden verursachen kann.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Martina Tegtmeier, SPD: Die haben Sie ja schon so. – Zuruf vonseiten der Fraktion der NPD: Darum haben die GRÜNEN den Antrag auch eingebracht.)
Die vollständige Hirnentwicklung eines Menschen, die in der Regel erst mit 21 Jahren als abgeschlossen gilt,
trifft die von den GRÜNEN geforderte Legalisierung einer bestimmten Menge, besonders unsere Jüngsten.
Die meisten werden sich jetzt denken, dass das doch niemand ernsthaft im Sinn haben könnte. Aber doch! Denn wer auf der einen Seite die Masseneinwanderung von Millionen Fremden propagiert
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was hat das denn damit zu tun?)
und auf der anderen Seite die deutsche Jugend mit Drogen und Genderismus benebelt, der handelt vorsätzlich.
Das ist durch nichts zu entschuldigen und wird hoffentlich eines Tages durch das Volk entsprechend gewürdigt.
Unser letzter Antrag zum Thema in diesem Hohen Hause mit niedrigem Niveau vom Juli trug den Titel „Keine Macht den Drogen – Cannabislegalisierung begegnen!“.
(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie immer. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)