Wer in Ziffer II der Nummer 6 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 6 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wer in Ziffer II der Nummer 7 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU und die Fraktion der NPD, und es enthielt sich niemand. Damit ist in Ziffer II die Nummer 7 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 ab- gelehnt.
Wer in Ziffer II der Nummer 8 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 8 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wer in Ziffer II der Nummer 9 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. –
Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 9 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wer in Ziffer II der Nummer 10 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Und die Gegenstimmen, bitte. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 10 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wer in Ziffer II der Nummer 11 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. –
Damit ist in Ziffer II die Nummer 11 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wer in Ziffer II der Nummer 12 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 zu- zustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimm- enthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 12 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wer den Ziffern III bis V des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4662 zu- zustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit sind die Ziffern III bis V des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/4662 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 11, und den rufe ich auf: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Rückwirkende Krankenkassenbeiträge abschaffen, Drucksache 6/4653.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahre 2009 ist der Politik endlich aufgefallen, dass es in Deutschland viele Menschen ohne Krankenversicherung gab. Ein Grund dafür war, dass sich insbesondere kleine Selbstständige ihre private Krankenversicherung nicht mehr leisten konnten, aber dann von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr aufgenommen wurden. Die Privaten locken junge und gesunde Leute mit niedrigen Beiträgen an, die dann im Laufe der Zeit aber in ruinöser Weise ansteigen.
Besser wäre es daher, es gäbe gar keine privaten Krankenkassen, um solche Praktiken unterbinden zu können, wie wir ja schon oft genug gefordert haben.
2009 wurde schließlich eine allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt. Das war an sich vernünftig, doch gab es eine verrückte Nebenbestimmung: Wer sich nicht sofort bei einer Krankenkasse meldete, sondern erst Monate oder Jahre später, der musste für den Zeitraum seit Beginn der Versicherungspflicht, in dem er
nicht versichert war, Beiträge nachzahlen – für nichts. Die Krankenkassen durften kassieren, ohne eine Leistung erbracht zu haben.
Wer sich 2013 bei einer Krankenkasse meldete, hatte deswegen bei dieser sofort erhebliche Schulden, nämlich Beiträge für vier Jahre. Dieser Wahnsinn fiel der Politik schließlich überraschenderweise doch auf und am 01.08.2013 trat das Beitragsschuldengesetz in Kraft. In der Begründung dieses Antrages steht fälschlicherweise am 01.08.2015. Das ist ein redaktioneller Fehler, es war am 01.08.2013.
Das Gesetz besagte, alle, die bis zum 31.12.2013 Mitglied einer Krankenkasse werden würden, bekämen die angefallenen Beitragsschulden und Versäumniszuschläge
erlassen. Aber leider wird seit dem 01.01.2014 wieder kassiert, und zwar immer noch für nichts, und immer noch gibt es in Deutschland circa 127.000 Leute ohne Krankenversicherung. Als Argument für diese Abzocke wird angeführt, es solle natürlich nur zum Wohl und im Interesse der Versicherungslosen Druck auf diese ausgeübt werden, damit sie sich dann doch versicherten. In Wirklichkeit hat sich die Krankenkassenlobby durchgesetzt, sie darf sich bereichern und tut nix dafür. Das kann ja wohl nicht sein und ist auch nicht gerecht. Deshalb treten wir dafür ein, dass rückwirkende Beitragsforderungen generell und zeitlich unbegrenzt abgeschafft werden und der Zustand, wie er 2013 bestand, wiederhergestellt wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir, die demokratischen Fraktionen, lehnen den Antrag entschieden ab. Die eigentliche Intention des Antrages wird im letzten Satz der schriftlichen Antragsbegründung deutlich, in dem es heißt, rückwirkende Beiträge stellen, ich zitiere, „ohnehin nur eine Bereicherung der Krankenkassen ohne jede Gegenleistung“, Zitatende, dar.
was das eigentliche Problem der NPD ist: das Prinzip der Solidarität sowie der Selbstverwaltung und Pluralität der Krankenkassen.
(David Petereit, NPD: Ihnen ist schon klar, dass die überhaupt keine Leistungen in Anspruch genommen haben, ne?)
für die gesetzliche und seit dem 01.01.2009 für die private Krankenversicherung, und das ist gut so, denn jeder und jede soll unabhängig von Vorerkrankungen, Alter,
Geschlecht und Einkommen einen Krankenversicherungsschutz haben. Das ist Solidarität und damit neben dem Sachleistungsprinzip, dem Prinzip der paritätischen Finanzierung, dem Selbstverwaltungsprinzip und der Pluralität eines der wesentlichen Strukturprinzipien der Krankenversicherung.