Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

(Stefan Köster, NPD: Das hat die gnädige Frau nicht verstanden.)

und der Staat kümmert sich überhaupt nicht darum. Und dann, wenn ich meiner gesetzlichen Pflicht nachkommen will und einen Pass beantrage, in dem Augenblick werde ich bestraft durch ein Abschreckungsgeld, das Gegenteil von einem Zwangsgeld.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Bei Gesetzen muss man auch mal überlegen, welchen Sinn und Zweck haben die. Das Gesetz hat doch den Zweck, zu erreichen, dass jeder eine Krankenversicherung abschließt. Dann kann ich doch keine Regelung treffen, die die Leute erst mal mit Schulden überhäuft und sie abschreckt,

(Udo Pastörs, NPD: Wenn sie eine abschließen! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

sich da überhaupt zu melden. Und wie viele sich davon abschrecken lassen und nicht zum Arzt gehen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist logisch.)

dann vielleicht Notfälle werden und erst richtig Geld kosten – wenn man es jetzt nur mal finanziell sehen will, vom Menschlichen ganz zu schweigen –, das ist einfach nur Wahnsinn auf allen Ebenen.

Dann noch mal ein kleiner Vergleich zu den sogenannten Flüchtlingen. Ich sehe da eine kleine Ungleichbehandlung, denn was geschieht eigentlich, wenn ein Ausländer hierherkommt, Asyl beantragt und er sich dieses Asyl unter falschen Angaben erschleicht?

(Martina Tegtmeier, SPD: Na das musste jetzt natürlich noch kommen, ne?)

So etwas gibt es ja auch, nicht?!

(Udo Pastörs, NPD: Nein, das gibt es nicht.)

Muss der denn irgendwas zurückzahlen? Wenn das Bundesamt für Migration ihm nach ein/zwei Jahren Aufenthalt nachweist, dass er sich mit falschen Angaben, unter Angabe vielleicht sogar falscher Personalien, den Aufenthalt erschlichen und damit auch medizinische Leistungen erschlichen hat, die er bekommen hat, muss der irgendwas zurückzahlen? Nein, er muss nichts zurückzahlen.

(Stefan Köster, NPD: Da kriegt er eher noch eine Belohnung.)

Wird er vielleicht wegen Betrugs verfolgt? Nein.

Jedes Verhalten, das darin besteht, dass ich jemanden täusche, um Geld aus ihm herauszuholen, wird als Betrug verfolgt. Wenn ich mich als bedürftig darstelle, es aber nicht bin und Hartz IV beantrage, werde ich wegen Sozialbetrugs verfolgt. Wenn ich aber falsche Angaben mache und nicht verfolgt bin als politisch Verfolgter, der die Kriterien einhält, und man weist mir das nach, werde ich nicht wegen Asylbetrugs bestraft, dann erfüllt das nicht den Betrugstatbestand. Ich kann alles behalten, was ich da einkassiert habe, brauche die Krankenkarte nicht zurückzubezahlen und kann, wenn ich tatsächlich zu den wenigen gehören sollte, die abgeschoben werden, noch einen schönen Freiflug in Anspruch nehmen. Das kann ja wohl nicht sein, dass das so läuft, während Deutsche dafür bestraft werden, dass sie jahrelang ohne Krankenversicherung lebten, ohne Leistungen in Anspruch genommen zu haben. Die müssen dann bezahlen für Leistungen, die sie nie bekommen haben,

(Martina Tegtmeier, SPD: Sie müssen eben nicht für Leistungen bezahlen.)

während Ausländer für Leistungen, die sie erschlichen haben, nichts bezahlen müssen. Das ist die BRD, wie sie leibt und lebt!

Schade, dass Herr Caffier sich nicht mal dazu äußert. Er hat ja jetzt sein nationales Herz entdeckt, nicht?! Er hat gesagt, das ist Deutschland, das ist nicht das Jobcenter des Balkans und so. Eigentlich müsste er mir zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4653. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4653 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Förderung für Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht umgehend verbessern – zusätzliche Stellen noch in diesem Schuljahr schaffen. Das ist die Drucksache 6/4657.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung für Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht umgehend verbessern – zusätzliche Stellen noch in diesem Schuljahr schaffen – Drucksache 6/4657 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bündnisgrünen-Landtagsfraktion fordert heute eine

deutlich bessere Förderung von Schülerinnen und Schülern mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, die schon jetzt im gemeinsamen Unterricht lernen. Dafür wollen wir mit Ihrer Unterstützung 109 zusätzliche Stellen schaffen. Diese 109 Stellen ergeben sich aus den Forderungen der Expertenkommission für Inklusion, die vom Bildungsminister selbst eingesetzt wurde.

Diese Expertenkommission spricht vom sogenannten Rucksackprinzip. Das Rucksackprinzip bedeutet nichts anderes,

(Torsten Renz, CDU: Ist das da, wo Sie ausgestiegen sind? – Marc Reinhardt, CDU: Wo Sie feige weggelaufen sind?)

als dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen die Stundenzuweisungen, die die Förderschulen für sie bekommen, mitnehmen,

(Torsten Renz, CDU: Wo Sie den gemeinsamen Weg aufgekündigt haben, ist das das Thema?)

wenn sie beispielsweise im gemeinsamen Unterricht an einer Grundschule, an einer Regionalschule, an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule unterrichtet werden.

(Torsten Renz, CDU: Wo Sie den vereinbarten Konsens verlassen haben? – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Diese Forderung machen wir uns mit dem heutigen Antrag zu eigen, denn inklusiver Unterricht darf kein Sparprogramm auf dem Rücken der Kinder sein.

(Andreas Butzki, SPD: Wird es auch nicht.)

In der Realität sieht es seit vielen Jahren jedoch anders aus. Für den gemeinsamen Unterricht steht viel zu wenig zusätzliches Personal zur Verfügung. Im Durchschnitt war es laut einer Kleinen Anfrage weniger als eine zusätzliche Lehrerwochenstunde pro Schülerin und Schüler mit Förderbedarf. Eine individuelle Förderung ist so kaum möglich. Besonders gravierend ist das für Kinder und Jugendliche mit den Förderbedarfen Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung und geistige Entwicklung. Die Förderschulen – zum Vergleich – bekommen für eine Schülerin/einen Schüler folgende Stundenzuweisung: beim Förderbedarf geistige Entwicklung 4 Stunden, beim Förderbedarf Sehen 5,3 Stunden, für den Förderbedarf Hören 4,4 Stunden und für den Förderbereich körperlichmotorische Entwicklung 3,9 Stunden.

Wir fordern diese längst überfällige Einführung des Rucksackprinzips aber auch deshalb, weil die Akzeptanz und die Glaubwürdigkeit der zukünftigen Inklusionsstrategie davon abhängt, welche Bedingungen für die heute inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler bestehen, denn viele Lehrkräfte und Eltern stehen der Inklusion auch deshalb skeptisch gegenüber, weil sie sehen, wie schlecht der gemeinsame Unterricht ausgestattet ist.

Wenn sich nun die Abgeordnete Oldenburg im Zusammenhang mit unserem heutigen Antrag gegen die, ich zitiere, „exponierte Förderung einiger weniger“ ausspricht, bin ich doch stark irritiert. Frau Oldenburg, Sie haben, was Ihre politische Zukunft anbelangt, konkrete Vorstellungen und ich kann deshalb auch verstehen,

dass sich Ihre politischen Forderungen denen des womöglich zukünftigen Koalitionspartners annähern,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

dass Sie dies aber auf dem Rücken der Schwächsten,

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

nämlich der Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen tun, und das als Politikerin der Fraktion DIE LINKE, dafür fehlt mir jedes Verständnis.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Können Sie das mal ein bisschen genauer erklären, politisch meine ich? – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Kommt jetzt, Herr Renz, kommt.

Ich dachte, die Fraktion DIE LINKE steht für soziale Gerechtigkeit, und für mich bedeutet soziale Gerechtigkeit nicht,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

dass alle das Gleiche bekommen, sondern dass jeder genau das an Förderung bekommt, was er für seine weitere Entwicklung braucht.

(Beifall Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist gar nicht so lange her, da vertrat auch die Politikern Frau Oldenburg eine ähnliche Position. Ich darf zitieren aus dem Plenarprotokoll vom 4. September 2013:

(Heinz Müller, SPD: In einer Einbringungsrede begründet man eigentlich den eigenen Antrag. – Torsten Renz, CDU: Ja.)