Protokoll der Sitzung vom 19.11.2015

Antrag der Fraktion DIE LINKE Aktionsplan „Zukunft für Kinder – Perspek- tiven für Eltern im SGB II“ unterstützen – Drucksache 6/4646 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Foerster von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Armut hat den Landtag auf Antrag meiner Fraktion bereits mehrfach beschäftigt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das stimmt.)

Unser heutiger Antrag nimmt dabei den Zusammenhang zwischen Eltern- und Kinderarmut in den Blick. Eine gesonderte Analyse der Bundesagentur für Arbeit im Bereich „Grundsicherung für Arbeitslose“ wies im Januar 2015 für unser Land circa 30.000 Bedarfsgemeinschaften mit circa 50.000 Kindern unter 18 Jahren aus. In circa 17.700 Bedarfsgemeinschaften lebten circa 23.000 Kinder unter sieben Jahren.

Hauptursache für Elternarmut ist zumeist Erwerbslosigkeit, mitunter auch prekäre Beschäftigung. Damit verbunden wachsen nicht nur die finanziellen Belastungen im Haushalt, oft leidet die gesamte Familienstruktur. Kinder erleben ihre Eltern in einer Situation der Beschäftigungslosigkeit und je länger diese andauert, desto mehr geht damit auch Resignation einher. In der Folge geht die gewohnte Tagesstruktur häufig verloren. Die Betroffenen leiden unter einem Zustand des Nichtgebrauchtwerdens und ziehen sich häufig zurück. Bekanntschaften werden nicht mehr gepflegt und auch die Aufmerksamkeit gegenüber den Kindern kann leiden. Kinder in solchen Elternhäusern erleben darüber hinaus einen permanenten Mangel an finanziellen Mitteln, wodurch sie von Teilen des gesellschaftlichen und sozialen Lebens ausgeschlossen sind. In der Konsequenz besteht die Gefahr, dass die Vorbildfunktion der Eltern Schaden nimmt und damit auch die weitere Entwicklung der Kinder leidet.

Um diesen Kindern eine bessere Zukunft zu geben, braucht es daher mehr als eine gute Versorgung mit Kitaplätzen oder den Leistungskatalog des Bildungs- und Teilhabepaketes. Wer diesen Teufelskreis durchbrechen will, der muss vor allen Dingen Perspektiven für die Eltern schaffen.

Den Handlungsbedarf weist auch ein Bericht des UNAusschusses für die Rechte des Kindes nach. Dieser charakterisiert die Entwicklung hierzulande als besorgniserregend. Vor allem Kinder von Alleinerziehenden, aus besonders großen Familien und aus solchen mit Migrationshintergrund sind von Armut betroffen. Deshalb wird auch ein stärkeres staatliches Engagement gefordert, um benachteiligte Familien besser zu unterstützen und den Kindern einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren, denn das Paradoxe ist doch, dass die Bundesrepublik vergleichsweise arm an Kindern ist und trotzdem viele Kinder arm sind. Da wird zwar häufig der Geburtenmangel beklagt und dennoch wird gleichzeitig versäumt, die Weichen so zu stellen, dass Kinderarmut wirksam zurückgedrängt werden kann.

Dass die Fragen von Bildungschancen und der Aussicht auf sozialen Aufstieg hierzulande immer noch stark von der Herkunftsfamilie abhängen, das belegen PISA-Studien ebenso wie die Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung. Es ist also angezeigt, dem Thema eine höhere Priorität einzuräumen.

Als Arbeitsmarktpolitiker will ich mich auf mögliche Weichenstellungen in diesem Bereich, also bei den Eltern, konzentrieren. Meine Kollegin Jacqueline Bernhardt wird in der Debatte dann stärker die Kinder in den Blick nehmen.

Wichtig ist zunächst, sich zu vergegenwärtigen, dass mit zunehmender Familiengröße und Kinderzahl das Risiko, im Hartz-IV-Bezug steckenzubleiben, steigt. Gleiches gilt auch für die Länge der Arbeitslosigkeit und die Anzahl sogenannter Vermittlungshemmnisse. Zudem beeinflussen natürlich regionale Strukturen das Risiko von Arbeitslosigkeit und Armut.

Das Aktionsprogramm von DGB und BDA „Zukunft für Kinder – Perspektiven für Eltern im SGB II“ konzentriert sich zunächst auf die Gruppe der Familien, in denen beide Elternteile erwerbslos sind und in denen Kinder leben, die älter als sechs Jahre sind. Der Grundtenor lautet, kein Kind soll in einer Familie aufwachsen, in der beide Elternteile arbeitslos sind. Um diesen Weg erfolgreich beschreiten zu können, begreifen die Sozialpartner den Weg der Arbeitsmarktintegration auch als das, was er ist, nämlich eine Integrationsleiter. Am Anfang steht die Erkenntnis, dass ein solcher Prozess nur dann erfolgreich verlaufen kann, wenn es auch eine Vertrauensbasis zwischen den betroffenen Eltern und ihrer Vermittlungsfachkraft im Jobcenter gibt. Die Basis dafür ist das Prinzip der Freiwilligkeit, die Integrationsfachkräfte in den Jobcentern sind gefordert, dem Ursprungsgedanken des SGB folgend die gesamte Bedarfsgemeinschaft stärker in den Blick zu nehmen.

Über die aktuellen Lebensumstände in der Familie zu sprechen, bedeutet natürlich für die Betroffenen, dass sensible Fragen wie Kinderbetreuung, Qualifizierung, Schulden, Sucht, aber auch kulturelle oder beziehungstechnische Probleme berührt werden. Hier haben wir – und das nehme ich gern vorweg, auch wenn die Ministerin nicht da ist, es wird ja jemand ihre Rede verlesen – mit dem ESF-Projekt „Familiencoach“ bereits positive Erfahrungen gemacht. Diese sollen durch die Landesregierung in den Diskussionsprozess zu einem bundesweiten Aktionsplan ausdrücklich mit einfließen.

Es geht aber darum, auch weitere arbeitsmarktpolitische Weichenstellungen auf den Weg zu bringen. Wir teilen die Ansicht von DGB und BDA, dass die mit dem Bund und den Ländern abgestimmte Steuerung der Jobcenter auf den Prüfstand gehört, denn die Beendigung des Langleistungsbezuges ist ein wesentliches Ziel. Sie ist richtig, aber sie wird dann problematisch, wenn man sich darauf konzentriert, die Gruppe herauszuziehen, bei der das Ziel leichter zu erreichen ist. Das ist in der Regel die Gruppe der Singlebedarfsgemeinschaften, weil bei diesen oft schon ein relativ geringes Einkommen reicht, um den Hilfebezug zu beenden. Bei Familien ist dagegen in der Regel ein höheres Einkommen erforderlich, um alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aus dem Hartz-IV-Bezug zu holen. Das führt natürlich zu einem erhöhten Aufwand, erst recht, wenn die Arbeitsmarktintegration sich schwierig darstellt. All diese Dinge sind auch hierzulande relevant.

Häufig verfügen langzeitarbeitslose Eltern nicht über die notwendige Qualifikation. Deshalb sind ihre Aussichten auf Vermittlung am ersten Arbeitsmarkt gegenüber den sogenannten marktnahen Kunden im ALG-I-Bezug auch deutlich schlechter. Das wird noch mal deutlich, wenn man sich die offiziellen Arbeitslosenzahlen von zuletzt 78.000, davon zwei Drittel im Rechtskreis SGB II im Verhältnis zu den etwa 11.000 gemeldeten offenen Stellen anschaut. Unser Arbeitsmarkt ist trotz vergleichsweise guter Entwicklungen zuletzt eben nicht in der Lage, eine signifikante Zahl von langzeitarbeitslosen Eltern im Hartz-IV-Bezug, geschweige denn alle Betroffenen aufzunehmen. Das sehen auch BDA und DGB so und kommen zu der Auffassung, dass für den Fall, dass trotz vertrauensvoller Zusammenarbeit, trotz der Arbeit auf der Basis einer individuellen Integrationsstrategie binnen eines Jahres keine Integration am ersten Arbeitsmarkt gelingt, auch öffentlich geförderte Beschäftigung angeboten werden soll.

Ich betone das ausdrücklich noch einmal, weil damit deutlich wird, dass die pauschalen und aus meiner Sicht auch abwertenden Aussagen des Staatssekretärs im Arbeitsministerium aus dem Oktober, nachdem staatlich geförderte Beschäftigungsprogramme keinem Langzeitarbeitslosen nützen würden, von den Sozialpartnern ad absurdum geführt werden. Die Reaktionen waren auch entsprechend auf dem Erwerbslosenparlament. Wäre Frau Hesse heute hier, dann hätte sie Gelegenheit gehabt, dazu einige klarstellende Worte zu sagen, erst recht, wenn man sich daran erinnert, dass Frau Kollegin Tegtmeier noch wenige Tage zuvor auf der Veranstaltung zum 25. Jahrestag der Gründung des Arbeitslosenverbandes erklärte, dass sich im SPD-Landtagswahlprogramm 2016 selbstverständlich

auch Aussagen zur Notwendigkeit öffentlich geförderter Beschäftigung finden werden.

Langzeitarbeitslose Eltern, insbesondere aus Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Kindern, haben ein schweres Päckchen zu tragen. Wenn man sie dann auf der Basis eines Aktionsplanes dazu motivieren kann, sich auf den Weg zu machen, sich wieder zu öffnen, wieder am Leben in ihrem Kiez teilzunehmen, am Abbau der Vermittlungshemmnisse zu arbeiten, und ihnen am Ende des Prozesses sagen muss, das hast du gut gemacht, aber leider wird es trotzdem nix mit Arbeit, dann fallen sie in ein tiefes Loch. Und der Abbruch dieses Integrationsprozesses demotiviert diese Menschen nicht nur endgültig, sondern er entwertet auch die gesamte Arbeit aller, die mit ihnen gearbeitet haben, und das sind viele. Darauf weist auch der Aktionsplan unter dem Stichwort „Netzwerk für Hilfen“ noch mal hin.

Darauf zielt der zweite Punkt unseres Antrages, mit dem wir eine Prüfung anregen, die ausloten soll, ob die arbeitsmarktbezogenen, die sozialintegrativen Leistungen in unserem Land noch besser verzahnt werden können. Dass dies sinnvoll ist, haben BDA und DGB erkannt, denn kommunale Beratungsstrukturen bieten ebenso die Chance, Betroffene gezielt anzusprechen, wie Kindertageseinrichtungen, Familienzentren oder Stadtteiltreffs. Es spricht im Übrigen auch viel dafür, dass es aus psychologischen Gründen einfacher sein könnte, die Menschen, da, wo sie sind, in ihrem direkten Lebensumfeld abzuholen. Viele dieser Angebote müssen durch die Kommunen erbracht werden. Oft ist es allerdings auch hierzulande so, dass die sozialen Brennpunkte, in denen besagte Familien leben, in Kommunen liegen, wo die Finanzlage besonders schlecht ist. Insofern gilt natürlich, was in

anderem Zusammenhang von meiner Fraktion auch immer wieder thematisiert wird: Eine Entlastung der Kommunen könnte auch einen Beitrag dazu leisten, die sozialintegrativen kommunalen Angebote zu stärken.

(Regine Lück, DIE LINKE: Völlig richtig.)

Zum Schluss noch eine kurze Bemerkung zur Finanzierung des Aktionsplanes. Klar ist natürlich, dass man zunächst einmal Geld in die Hand nehmen muss, um zu einer Verbesserung zu kommen. Mittel- und langfristig wird sich das jedoch auszahlen, denn jeder Langzeitarbeitslose, der wieder arbeitet, und jedes Kind vor allen Dingen, welches es schafft, eine Ausbildung abzuschließen und ins Berufsleben einzusteigen, entlastet den Staat auch von den mit Arbeits- und speziell Langzeitarbeitslosigkeit einhergehenden sozialen Folgekosten.

Jobcenter und Kommunen, die sich beteiligen und damit Kindern eine Zukunft und ihren Eltern eine Perspektive geben wollen, sollen einen Beteiligungsbonus erhalten. Dieser speist sich aus einem 280 Millionen schweren Topf, den der Bund auf den Weg bringen soll. Ich kann mir vorstellen, dass viele Jobcenter und Kommunen auch hierzulande auf so ein Programm warten und …

Herr Foerster, kommen Sie bitte zum Ende.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Vertretung der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Herr Brodkorb, bitte.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allmonatlich grüßt das Murmeltier, und zwar in Gestalt eines Antrages der Fraktion DIE LINKE zur Kinderarmut. Diesmal ist der Anlass ein Aktionsplan von DGB und BDA,

(Regine Lück, DIE LINKE: Wir bleiben eben dran, Herr Minister.)

den die beiden Verbände auf Bundesebene vorgeschlagen haben. Das Ansinnen, das hinter diesem Aktionsplan steckt, ist allerdings genau das, was wir mit Ihnen von Landtagssitzung zu Landtagssitzung diskutieren und in welchem Sinne diese Landesregierung handelt, auch wenn dies offenkundig unterschiedlich beurteilt wird, denn Kinderarmut kommt von Elternarmut.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das sagen wir auch.)

Geringe Chancen auf Bildung, Teilhabe und Zukunft resultieren aus dem sozialen Abseits ganzer Familien.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Genau da müssen wir ansetzen und genau da setzen wir auch an.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ach so?! Wo denn?)

Das tun wir zum einen, indem wir dafür Sorge tragen, dass es in M-V eine Kindertagesförderung gibt, die alle Kinder mitnimmt, sie individuell stärkt und so einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit von früher Kindheit an leistet.

Nachhaltig aber können wir nur etwas gegen die Benachteiligung von Kindern aus Leistungsbezieherhaushalten tun, wenn wir die Chancen ihrer Eltern erhöhen, und zwar auf Arbeit, im besten Falle auf gut bezahlte Arbeit. Hier sind natürlich in erster Linie die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter gefordert. Wir flankieren diese Vermittlungsbemühungen mit verschiedenen Integrationsprojekten, die ich hier bereits mehrfach vorgestellt habe.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Aha!)

Ich darf noch einmal daran erinnern, dass ich im Namen der Sozialministerin spreche.

Für die Förderung von Langzeitarbeitslosen, die Eingliederung benachteiligter Jugendlicher, die Stärkung von Demokratie und Toleranz stellen wir knapp 30 Prozent der 384 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung, die wir in dieser Förderperiode haben. Diese Mittel streuen wir nicht gleichmäßig über das Land, sondern setzen sie schwerpunktmäßig dort ein, wo auch die Schwerpunkte sozialer Benachteiligungen liegen. Es geht also zum Beispiel mehr Geld nach Vorpommern und in die Mecklenburgische Seenplatte als etwa nach Westmecklenburg oder Rostock.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich wiederhole mich im Namen der Sozialministerin, wenn ich Ihnen sage, dass wir allein für unser Instrument Familiencoach 13,5 Millionen Euro in die Hand nehmen. Den Ansatz kennen Sie inzwischen. Wen wir nämlich nicht in Arbeit vermitteln können, den müssen wir erst mal wieder befähigen, einen Job, einen Arbeitsalltag zu bewältigen.

Unser Blick darf sich nicht nur auf die Vermittlung von Arbeit richten, sondern beispielsweise auch auf Vermittlungshemmnisse, Vereinbarkeit oder Ausbildungsfähige. Für diejenigen ohne Job ist es schon ohne Kinder schwer, wieder einen Fuß in die Tür des allgemeinen Arbeitsmarktes zu bekommen. Noch schwerer haben es allerdings Mütter und Väter. Sie sehen sich nicht nur den Anforderungen des Arbeitsmarktes gegenüber, sondern auch denen ihrer familiären Situation. Ich bleibe dabei, dass es unser Ansatz sein muss, diese Menschen und ihre Familien individuell zu betreuen. Dabei gehört im Übrigen auch die Schuldner-, Drogen- und Suchtberatung seit Jahren zur Netzwerkarbeit der Integrations- und Familiencoachprojekte. Diese psychosoziale Betreuung ist hier bereits Tagesgeschäft.

Seit dem Projektstart im März haben fast 1.600 Teilnehmer den Familiencoach in Anspruch genommen. 220 Frauen und Männer konnten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und 65 in eine geringfügige Beschäftigung vermittelt werden. Eine berufliche Umschulung oder Qualifizierung begannen 55 Personen. Wir gehen davon aus, dass, wie auch in den ver

gangenen Jahren, innerhalb von zwölf Monaten rund 20 Prozent aller Teilnehmenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden und insgesamt 30 Prozent auf dem Weg in Arbeit zum Beispiel in eine Ausbildung, Umschulung oder Qualifizierung gebracht werden können. Für diese Zielgruppe sind solche Zahlen ein echter Erfolg.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein echter Fortschritt für Familien mit geringem Einkommen ist der Mindestlohn. Vollzeitbeschäftigung vom Stigma des Aufstockens zu befreien, ist finanzielle sowie psychologische Erleichterung zugleich. Eine solche Erleichterung greift da eben nur, wo auch Arbeit ist. Wenn es darum geht, die Lebenssituation von Familien erfolgreich zu verbessern und vor allem die der Kinder in diesen Familien, sind auch die Leistungen des BiT ein wichtiger Baustein, ein Baustein, den die Fraktion DIE LINKE, die sich hier regelmäßig als Kämpferin für soziale Gerechtigkeit präsentiert, ja schon abschaffen wollte.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Bei den Betroffenen finden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes allerdings immer mehr Zuspruch.

Es ist erfreulich, dass sich DGB und BDA nun gemeinsam des Themas Kinderarmut annehmen wollen. Einige der Ideen dieses Aktionsplanes sind eine Bestätigung unserer Arbeit hier in Mecklenburg-Vorpommern. Der Sinn einer Bundesratsinitiative erschließt sich mir allerdings nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Stefanie Drese, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Jetzt hat das Wort Frau Friemann-Jennert von der Fraktion der CDU. Bitte.