(Andreas Butzki, SPD: Das haben Sie noch nicht begriffen! – Heinz Müller, SPD: Gut, dass Sie das erkannt haben! – Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)
wir haben die Tabellen des Ministers im Bildungs- und im Finanzausschuss gesehen. Da war klar aufgeteilt, wofür das Geld rausgehen soll. Das möchte ich jetzt hier nicht alles repetieren, aber Ihnen ist doch bekannt, dass das nicht die Erhöhung der Vergütungssätze für Lehrbeauftragte war.
So, und jetzt machen Sie es noch mal, Sie verkaufen die BAföG-Millionen noch einmal. Ich meine, das passt auch in Ihren Regierungsstil, denn das 50-Millionen-EuroBildungspaket haben Sie ja ebenfalls dreimal verkauft, obwohl es nur einmal da war.
vielleicht bemüßigt sich der Minister, sie doch noch zu beantworten. Er hat ja immer die Möglichkeit, ans Pult zu treten – außer, wenn natürlich gerade einer spricht.
Aber es wäre ja zumindest möglich, wenn er sich nach meinem Redebeitrag noch mal dazu einlassen möchte.
Die Frage ist: Wird sich denn die Landesregierung am Vorschlag der Kanzlerarbeitsgruppe und am Vorschlag des Hauptpersonalrates im Bildungsministerium orientieren, die Vergütungssätze am TVL E 13 zu orientieren, also am Stundensatz, den wissenschaftliche Mitarbeiter bekommen, beziehungsweise – der Vorschlag der Kanzler und des Hauptpersonalrats geht ja weiter, sie sagen, für jede Lehrveranstaltungsstunde gemäß TVL E 13, aber bitte mal drei, weil da schließen sich die Kanzler wie auch der Hauptpersonalrat der von uns vorgetragenen Position an – dass jede Lehrveranstaltungsstunde auch mit einer Vorbereitungsstunde und einer Nachbereitungsstunde zusammen vergütet werden soll? Und da ist
die Frage, unabhängig von Zielvereinbarungen et cetera: Wollen Sie diesem relativ vernünftigen und verhältnismäßigen sowie gut argumentierten Vorschlag der Kanzlerarbeitsgruppe und des Hauptpersonalrats folgen oder wollen Sie diesem nicht folgen?
Das kann auch heute schon beantwortet werden, unabhängig von der Frage, wie das Parlament Zielvereinbarungen zum Schluss hier im Landtag noch einmal bestätigen wird und wie der Personalstellenplan aussehen wird.
An den Personalstellen, sehr geehrter Herr Brodkorb, darf es ja zum Schluss eigentlich nicht liegen, denn die Lehrbeauftragten kommen sozusagen im Personalstellenplan gar nicht vor. Man kann also das Problem durchaus auch getrennt voneinander betrachten.
Ich sage mal so, ich hoffe ja auch, dass demnächst das Versprechen eingelöst wird, aber bleiben wir doch nah bei der Wahrheit.
(Egbert Liskow, CDU: Dann bleiben Sie mal bei der Wahrheit! – Heinz Müller, SPD: Das würde ich auch vorschlagen.)
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Heinz Müller, SPD: Sie sind Ihrem Ruf wieder richtig gut gerecht geworden. – Egbert Liskow, CDU: Dann bleiben Sie doch mal bei der Wahrheit!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich vielfältigst von verschieden Kollegen hier im Hause ausdrücklich gebeten wurde, noch mal ans Mikrofon zu treten,
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Saalfeld, ich glaubte die Frage schon beantwortet zu haben: Nein, die Landesregierung beabsichtigt nicht, die Lehrbeauftragten im Rahmen ihres besonderen Dienstverhältnisses rechtlich
weil daraus die Zerstörung des Instruments des Lehrauftrags resultieren würde. Wenn sich das nicht mehr unterscheidet von den anderen, dann ergibt es keinen Sinn mehr.
Zweitens. Ich habe die Frage auch so verstanden, ob es wirklich so ist, dass ich beabsichtige, die Lehrauftragsrichtlinie zu überarbeiten und die Sätze deutlich anzuheben, ob das wirklich wahr sein kann. Ja, das ist wirklich wahr.
(Beifall Susann Wippermann, SPD: Toll! Hört, hört! – Egbert Liskow, CDU: Herr Saalfeld hat das nicht gehört. Das brauchen Sie gar nicht erst zu erklären.)
Und drittens. Sie haben, wie ich finde, im Namen der GEW hier schwere Vorwürfe erhoben, Herr Saalfeld, schwere Vorwürfe, allerdings nicht gegen mich, sondern gegen die Hochschulen, weil Sie gesagt haben, dass die Hochschulen im Moment Daueraufgaben – und ich rede jetzt vor allem von den Universitäten – durch Lehrbeauftragte wahrnehmen lassen. Das wäre aus meiner Sicht arbeitsrechtlich nicht zulässig. Allerdings muss ich darauf hinweisen, wer diese Arbeitsverträge denn geschlossen hat. Ich werde Ihren Hinweis gerne aufnehmen und prüfen lassen, ob die Hochschulen tatsächlich so, wie Sie es hier gesagt haben, rechtswidrig handeln,
(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich will niemanden durcheinanderbringen. – Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
denn Herr Saalfeld, Sie wissen ja wahrscheinlich – und deswegen sind die Personalkostenberechnungen von Hasenwinkel völlig korrekt –, dass bisweilen Lehrbeauftragte Vertretungspositionen übernehmen. Wenn bei