Noch im September wurde ich von der CDU und dem Wirtschaftsminister Harry Glawe regelrecht beschimpft für meine angeblich völlig absurde Idee.
Nun wird es nicht nur die von uns vorgeschlagene mittelbare Bindung und einen relativ geringen Baukostenzuschuss geben, nein, es soll tatsächlich einen Zuschuss geben, der ein Drittel der Baukosten abdecken könnte und somit wirklich Mieten für Haushalte ohne und mit geringen Einkommen ermöglicht.
Zumindest in unserer Fraktionssitzung am 1. Dezem- ber informierte Minister Glawe über einen geplanten Baukostenzuschuss von 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Ob es wirklich so kommt, wissen wir nicht. Eine Richtlinie soll erst im ersten Quartal kommenden Jahres vorliegen. Ein Knackpunkt könnten die sehr geringen Einkommensgrenzen sein, die im Bundesgesetz über die soziale Wohnraumförderung vorgesehen sind. Deshalb rege ich an, dass das Land die Möglichkeit nutzt, durch eine Rechtsverordnung eine Überschreitung der Einkommensgrenzen bis zu 30 Prozent zuzulassen.
Das ist eine meiner Meinung nach sehr erwägenswerte Idee und da sollte auch der Fraktionsvorsitzende der CDU gut zuhören.
Dies würde der Regelung des Ende 2013 ausgelaufenen Landesbelegungsbindungsgesetzes entsprechen. Dann wäre die Vermietungsperspektive sicherer und damit ein wirklicher Investitionsanreiz für den Erfolg des sozialen Wohnungsneubaus gegeben. Erstmals nach 18 Jahren, das muss man ja auch sagen,
Dass auch ein Programm zur Herrichtung leer stehender Wohnungen aufgelegt wurde, begrüßen wir natürlich.
Auch wird sich zeigen, ob die Deckelung auf die Hälfte der tatsächlichen Kosten beziehungsweise auf maximal 3.000 Euro ausreicht, damit wirklich struktureller Leerstand wieder der Nutzung zugeführt werden kann. Wo das nur mit sehr hohem Aufwand machbar ist, brauchen wir eine höhere Förderung.
Nun könnte ich mich zurücklehnen und sagen: Links wirkt, unsere Forderungen sind erfüllt. Das stimmt aber nur zum Teil, deshalb dieser Antrag von uns. Was ganz und gar nicht stimmt, ist die Höhe der Förderung. Warum werden pro Jahr nur 20,5 Millionen Euro eingesetzt, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, wenn es insgesamt 41,8 Millionen Euro sein könnten? Auch unter Anrechnung des Aufzugprogramms setzt das Land für die kommenden zwei Jahre über 17 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Entflechtungsgesetz nicht zweckgebunden ein. Das Darlehensprogramm wird aus dem angesparten Sondervermögen Wohnraumförderung finanziert, also aus Bundesmitteln, die in den vergangenen Jahren statt investiert gebunkert wurden.
Für uns ist völlig unverständlich, dass der Wirtschaftsminister nicht vehement dafür gekämpft hat, dass diese Bundesmittel vollständig in sein Ressort kommen. Aus der Antwort auf eine Anfrage von Heidi Bluhm geht hervor, dass bundesweit insgesamt 1,018 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Nach dem Entflechtungsgesetz entfallen deshalb auf das Land bisher 21,3 Millionen Euro und zusätzlich 20,5 Millionen Euro. Das macht insgesamt 41,8 Millionen Euro pro Jahr für die Jahre 2016 bis 2019 aus. Das ist doch eine klare Botschaft des Bundes an die Länder. Dafür lohnt es sich doch zu kämpfen! Und genau das machen wir jetzt hier an dieser Stelle.
Mit unserem Antrag appellieren wir an Vernunft, an die Vernunft, an Ihre Vernunft, dass trotz Aufhebung der gesetzlichen Zweckbindung der Anteil der Bundesmittel für die Wohnraumförderung vollständig zweckgebunden eingesetzt wird. Diese Mittel sollen nicht in dem Einzel
Unser zweiter Antrag für ein Strukturanpassungsprogramm erklärt sich selbst. Wir brauchen in abgelegenen Orten und Ortsteilen auch weiterhin Rückbau. Der muss unterstützt werden, indem die tatsächlichen Rückbaukosten getragen werden und von den Altschulden entlastet wird. Ich bitte also um Zustimmung zu beiden Anträgen. Ich glaube, dass ich hiermit auch Sacharbeit nachgewiesen habe, Herr Kokert.
(Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Nun wollen wir aber was hören! – Egbert Liskow, CDU: Jetzt muss er gegenhalten.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal Ihr Augenmerk auf den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten und vom Finanzausschuss angenommenen Antrag zur Wohnbauförderung richten.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben sich darauf verständigt, im Doppelhaushalt 2016/2017 sowohl die Wohnraumertüchtigung als auch den sozialen Wohnungsneubau zu fördern. Ziel des neu aufgelegten Wohnraumertüchtigungsprogramms soll die Förderung der Ertüchtigung von leer stehenden Wohnbeständen zur schnellen Wiedernutzbarkeit für finanzschwache Haushalte sowie Asyl- und Schutzsuchende sein. Dafür stehen in 2016 8 Millionen Euro und in 2017 6 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits seit dem 3. September dieses Jahres konnten Eigentümer von Miet- und Geschosswohnungen an zentralen Orten Anträge an das Landesbauförderinstitut stellen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit dem neu aufgelegten Programm „Neubau sozial“ wollen wir sicherstellen, dass auf den angespannten Wohnungsmärkten die Versorgung finanzschwacher Haushalte mit Wohnraum zu Nettokaltmieten bis zu 5,50 Euro pro Quadratmeter gewährleistet wird. Dafür stellt das Land aus den Kompensationsmitteln des Bundes in 2016 12,572 Millionen Euro und 2017 14,572 Millionen Euro als Zuschüsse für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau Kollegin Lück, das sind komplett diese 20,5 Millionen, die uns der Bund zur Verfügung stellt. Über die Selbstverpflichtung der Ministerpräsidenten hat man sich hier verständigt, diese auch eins zu eins umzusetzen. Die anderen Mittel, die Sie angesprochen haben, dazu komme ich gleich noch, sind eben nicht zweckgebunden. Nur mal, um das deutlich zu sagen. An dieser Stelle auch einen Dank an den Bund, insbesondere an die regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD.
Mit den geplanten Festzuschüssen auf die Baukosten pro Quadratmeter soll in Grund-, Mittel- und Oberzentren mit einem Leerstand von unter vier Prozent eine Belegungsbindung nach dem Wohnraumförderungsgesetz gesichert werden. Da die Details und die Höhe der Förderung derzeit intern im Ministerium abgestimmt werden, wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, hierzu Rücksprache mit den Beteiligten der Allianz für das Wohnen mit Zukunft zu halten. Es ist immer wieder richtig, dazu die Meinung der Praktiker vor Ort zu hören. Miteinander reden und nicht übereinander!
Mir wurde gerade am Montag von Vertretern der organisierten Wohnungswirtschaft mitgeteilt, dass eine objektive, das heißt, eine auf das Neubauprojekt festgelegte Belegungsbindung mit der vorgesehenen Höhe der Förderung bezogen auf die aktuellen Neubaukosten kaum umsetzbar wäre. Um den Neubau von Wohnungen trotzdem zu aktivieren, ist eine subjektive, das heißt mittelbare Belegungsbindung über den Bestand an Wohnungen mit bis zu 5,50 Euro pro Quadratmeter sinnvoll.