Mir wurde gerade am Montag von Vertretern der organisierten Wohnungswirtschaft mitgeteilt, dass eine objektive, das heißt, eine auf das Neubauprojekt festgelegte Belegungsbindung mit der vorgesehenen Höhe der Förderung bezogen auf die aktuellen Neubaukosten kaum umsetzbar wäre. Um den Neubau von Wohnungen trotzdem zu aktivieren, ist eine subjektive, das heißt mittelbare Belegungsbindung über den Bestand an Wohnungen mit bis zu 5,50 Euro pro Quadratmeter sinnvoll.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wird unser 2014 eingeführtes Förderprogramm Aufzüge und Lifte im Doppelhaushalt 2016/2017 mit verbesserten Konditionen fortgeführt – auch dieses als Zuschussprogramm, sehr geehrte Frau Kollegin Lück. Auch hier warten die Wohnungsunternehmen händeringend auf die angepasste Zuschussrichtlinie. Sehr geehrter Herr Minister Glawe, ich gehe davon aus, dass diese im Januar vorliegen wird.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Wohnbauförderung ist die Kostensenkung bei Darlehen und Modernisierungen im Bestand seit dem 1. Dezember 2015. So betragen die Kosten der Darlehen, das sind die Zinsen plus die Verwaltungskosten, für den Programmteil „barrierefreie Wohnraumanpassung“ ab sofort nur noch 1,15 Prozent, für alle anderen Programmteile 1,25 Prozent. Somit liegen die Vorteile für die Antragsteller ganz klar auf der Hand. Das wären die Senkung der Darlehenskosten, die Kopplung des Zinssatzes an das KfW-Programm 151 sowie der Eintritt in den Nachrang.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen anhand konkreter Maßnahmen darlegen, wie wir in Zukunft unter den aktuellen Bedingungen im Land die ausreichende Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen verbessern können. Am Ende des Tages ist es notwendig, dass alle Akteure im Bund, im Land und in den Kommunen gemeinsam dieses wichtige Thema umsetzen. Die SPD-Fraktion ist hierzu bereit.
Aufgrund meiner Ausführungen hat sich der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4911 erledigt. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4910 lehnt die SPD-Fraktion ab, da die geforderten Maßnahmen bereits über die Städtebauförderung umgesetzt werden können und wir einer pauschalen Besserstellung einiger Kommunen, so, wie in dem vorgelegten Antrag aufgeführt, nicht zustimmen können. – Vielen Dank.
Zum Einzelplan 06 liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor und deshalb schließe ich die Aussprache.
Ich eröffne die Aussprache zum Einzelplan 07 sowie zu dem zum Einzelplan 07 zugehörigen Teil des Stellenplans. Hierzu ist zwischen den Fraktionen eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 240 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich im Prinzip bei meinen Ausführungen auf drei Anträge vonseiten der Opposition konzentrieren, will aber nicht versäumen, im Vorfeld doch noch mal deutlich zu machen, insbesondere für den Bildungsbereich, dass wir als Koalitionäre auch in den letzten Jahren etwas im Bereich der Bildung getan haben, nämlich dieses 55-Millionen-Paket, das wir auf den Weg gebracht haben. Dazu will ich noch mal dezidiert sagen, 19 Millionen davon stehen zur Verfügung für den Lehrernachwuchs, 13 Millionen stehen zur Verfügung für das Thema Unterrichtsausfall, für die Ganztagsschulen 6 Millionen Euro, für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Schulen 7 Millionen Euro und auch das Thema Inklusion wurde mit 10 Millionen Euro durch uns berücksichtigt.
Warum schiebe ich das vorweg? Weil ich auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage in Mecklenburg-Vorpom- mern deutlich machen möchte, dass das nicht irgendetwas ist, sondern dass es schon einer großen Kraftanstrengung bedarf, um hier zusätzlich 55 Millionen Euro über den Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Da gilt natürlich das Motto: „Mehr ist immer besser“, das ist ganz klar, und vor diesem Hintergrund sind für uns auch die Anträge zu sehen, die Sie hier stellen.
Der erste Antrag, den ich hier von der Fraktion DIE LINKE vor mir habe, befasst sich zum wiederholten Mal mit der Tatsache, dass wir die Grundschullehrer von E11 in E13 anheben sollen. Die Debatte wurde mehrmals geführt.
Ich glaube ganz persönlich, vor dem Hintergrund, dass wir mehrmals inhaltlich erklärt haben, dass in keinem Bundesland in Deutschland die Grundschullehrer mit der E13 vergütet werden,
vor diesem Hintergrund, dass wir auch schon mehrmals gesagt haben, da sollte man sich mal an die Tarifgemeinschaft der Länder wenden, dass es eine einheitliche Lösung gibt, sind wir sehr wohl bereit, auch in Mecklenburg-Vorpommern darüber zu diskutieren.
Aber das, was Sie hier machen, das, glaube ich, ist dann eher in dem Bereich Populismus anzusetzen, dass Sie einfach verkaufen wollen, wir haben uns gekümmert, obwohl Sie genau wissen, dass das in dem Bereich kein seriöses Handeln nach sich zieht.
Wenn wir zu diesem konkreten Punkt auch noch mal die Ausschussberatung reflektieren und da die Fraktion DIE LINKE mit dem Antrag gekommen ist und es auf die Altersgruppe der über 50-Jährigen beschränkt hat, dann stellt sich sehr wohl die Frage – weil wir uns ja schon inhaltlich damit auseinandergesetzt haben –, ob das, was Sie hier machen, wirklich mehr recht als schlecht ist oder ob Sie die Qualität Ihrer eigenen Anträge jetzt selbst infrage stellen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir wollten Ihnen eine Brücke bauen, Herr Renz, Schritt für Schritt zum Ziel gelangen. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)
Der Fakt ist, unter dem Motto „Was kostet die Welt?“ wären das einfach mal 15 Millionen Euro. Da sind Sie auch großzügig. Die Altersgrenze der Lehrkräfte wird beliebig gestaltet, sodass es zu den Anträgen wahrscheinlich dann auch besser passt.
Wenn wir den nächsten Antrag Ihrer Fraktion nehmen, Herr Holter, dann setzt sich die ganze Sache fort. Dort geht es um den Unterrichtsausfall. Ich habe gerade gesagt, dass die Koalition,
dass die Koalition über das 55-Millionen-Paket 13 Millionen für diesen Bereich zur Verfügung gestellt hat. Wie agieren Sie in dieser Frage?
Sie sagen im Ausschuss, 23 Millionen müssen wir für diese Thematik zur Verfügung stellen. Das ist so ähnlich wie mit dem anderen Antrag. Da haben wir Ihnen inhaltlich entgegnet, was wir davon halten. Sie haben Schlussfolgerungen gezogen. Die Schlussfolgerung ist, Sie wollen nicht mehr 23 Millionen haben, sondern Sie wollen einfach mal 31 Millionen haben. Warum, wieso, weshalb, davon gehe ich aus, werden Sie im Anschluss noch genauer erklären.
Wenn man sich dann aber die Thematik Unterrichtsausfall etwas genauer anschaut, und sich erst mal die Frage stellt, wie steht denn Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer überhaupt da,
wie stehen wir als Land da und wie im Vergleich der Bundesländer, und wenn Sie sich dann die einzige offizielle Statistik ansehen, die ich kenne – andere sind mir nicht zugänglich, und ich gehe davon aus, Sie haben die
gleiche Statistik, die seit 1997/98 geführt wurde –, dann werden Sie sehen, dass wir einen Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Schulen von zwei Prozent für
2014/2015 haben. Weiter werden Sie sehen, und ich sage das deswegen hier so deutlich, damit die Öffentlichkeit das auch mal gehört hat, dass das der tiefste Wert seit 1997/98 ist. Und Sie versuchen, hier eine Dramatik aufzubauen, zumindest ist das mein Empfinden, als wenn wir kurz vorm Weltuntergang stehen! Klar kann man immer besser werden und den Wert auch noch weiter drücken, aber statistisch gesehen ist es nun mal so, dass diese zwei Prozent rückblickend bis 1997/98 den tiefsten Wert darstellen. Insofern bin ich schon gespannt auf Ihre Bewertung hinsichtlich dieses Antrages.
Jetzt können Sie natürlich sagen, okay, ich beziehe das hauptsächlich auf die Thematik Berufsschulen, wo wir einen höheren Unterrichtsausfall zu verzeichnen haben. Das ist sehr wohl richtig. Hier verweise ich auf die Koalition, die Pressemitteilung des Bildungsministeriums, dass jetzt zusätzlich für 18 Vertretungslehrkräfte eine Summe in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wird. Warum das in Form eines Modellvorhabens laufen soll, kann ich nicht abschließend bewerten. Vielleicht klärt sich das in dieser Diskussion auch noch auf. Fakt ist aber, dass in diesem Bereich gehandelt wird und dass die Koalition das nicht auf die leichte Schulter nimmt.
Jetzt habe ich vergessen, noch mal den Landesvergleich bei den allgemeinbildenden Schulen bundesweit zu bringen, weil ich ja nur gesagt habe, die 2,0 Prozent sind relativ wenig. Und was ich mir hier anschaue – die Quelle ist aus den Schulministerien, Schulverwaltungsportale der jeweiligen Bundesländer –, auch da liegen wir, sage ich mal, locker im Schnitt. Thüringen ist angegeben für 2014 mit 3,6 Prozent. Sicherlich gibt es hier auch Spitzenreiter, Nordrhein-Westfalen zum Beispiel mit 1,7 Prozent. Aber diese 2,0/2,1 Prozent sind ein Durchschnittswert und aus meiner Sicht nicht so darzustellen, dass gleich die Welt untergeht. Deswegen verweise ich auch noch mal auf die Tatsache, die 13 Millionen Euro, die über das 55-MillionenPaket zur Verfügung gestellt werden, sind unter anderem vorgesehen für 30 Stellen für Vertretungslehrer an Grundschulen, 23 Stellen für Vertretungslehrer an weiterführenden Schulen und dann noch mal für 20 befristet zu besetzende Stellen als Vertretungslehrer für Lehramtsabsolventen mit dem ersten Staatsexamen.
Ich will damit sagen, wir handeln in diesem Bereich, und insofern glaube ich, dass sie nicht notwendig sind, diese zusätzlichen 31 Millionen Euro, die Sie aufrufen. Aus 23 wurden 31. Und dann haben Sie einen weiteren Antrag, der hier auf der Tagesordnung steht, wo Sie auch noch mal in den Bereich Unterrichtsausfall gehen und die Vergütung, sozusagen die kostenlose Vergütung der Lehrkräfte jetzt bezahlen wollen. Das wären also auch noch mal 10 Millionen.
Das ist vielleicht nicht der Ausdruck, der Ihnen so genehm ist, aber Sie wissen genau, was ich meine.
Sie wissen genau, was ich meine, Frau Oldenburg. Auch hier wollen Sie dann noch mal 10 Millionen oben drauf
Wir kommen dann zum dritten Antrag, dem ich mich kurz widmen möchte. Hier rufen Sie noch mal die Thematik auf, die Anzahl der Unterrichtsstunden an Grundschulen zu erhöhen, und zwar soll das Ganze ganz konkret kosten, immer auf die vollen Haushaltsjahre gerechnet, für 2017 5 Millionen Euro. Sie wollen dort eine Stunde mehr Mathe und mehr Deutsch unterrichten lassen.
Ich habe schon bei der letzten Debatte zu dieser Thematik gesagt, dass das genau meine Zielrichtung ist, dass wir uns in der CDU mit dieser Thematik beschäftigen. Und auch bei meiner letzten Ausführung habe ich deutlich gesagt, wir müssen die politische Diskussion anstoßen. Das haben wir getan. Ich glaube bloß, jetzt ist es zu kurz gesprungen, einfach in diesen Haushaltsdiskussionen zu sagen, eine Stunde in den Klassen 1 und 2. Ich glaube, es ist sinnvoller, an dem Ziel zu arbeiten, dem Ziel der CDU-Fraktion, dass wir pro Jahr eine Stunde mehr geben. Das bedeutet nämlich dann eine Erhöhung der 94 Stunden, die in Mecklenburg-Vorpommern jetzt für die Klassen 1 bis 4 unterrichtet werden. Im Vergleich da- zu zum Beispiel Thüringen, die zurzeit 100 Stunden Unterricht haben in den Klassen 1 bis 4. Ich glaube, es lohnt sich, die Diskussion zu führen, nicht kurz aus der Hüfte zu schießen, sondern das inhaltlich wirklich dezidiert für die nächste Legislaturperiode anzugehen, dieses Thema. Das habe ich schon beim letzten Mal gesagt.
Insofern, glaube ich, werden wir schon allein aus diesem Grunde heute nicht zustimmen. Wir sollten die Diskussion führen und wir brauchen diese Anträge in dieser Form, um zu signalisieren, wir als Fraktion DIE LINKE sind an den Themen dran, aus diesem Grunde mit solchen Formulierungen nicht. Wenn Sie das nämlich in der Summe hochrechnen, dann kommen Sie auf 61 Millionen Euro zusätzlich,
so einfach mal zwischengeschoben, die wir hier einfach beschließen sollen. Ich glaube, auch aufgrund der Ausführungen insbesondere der Fraktionsvorsitzenden der regierungstragenden Fraktionen, ist das kein seriöses Vorgehen, was seriöse Haushaltspolitik betrifft.
Und da kann ich Ihnen sagen, Frau Oldenburg, mit Blick auf das, was Sie vorhaben mit Ihrer Landesvorsitzenden, Sie wollen verantwortungsvoll handeln, Sie wollen in Regierungsverantwortung: Ich glaube, das ist der falsche Ansatz, den Sie hier wählen. Das ist nämlich keine verantwortungsvolle Finanzpolitik für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Und aus diesem Grunde werden wir Ihre Anträge ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.