welche Anforderungen insbesondere die SPD an das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern hat. Und, meine Damen und Herren, Sie haben hier viel gesprochen, aber Sie haben zur Verbesserung der Vergabe in Mecklenburg-Vorpommern konkret keinen Beitrag geleistet.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Egbert Liskow, CDU: Sie wollen nicht zuhören.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Angesichts der Uhrzeit – ich gehe mal davon aus, auch angesichts der begrenzten Aufnahmefähigkeit, die uns alle ja irgendwann überkommt – will ich mich kurzfassen.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na, unterschätz uns mal nicht! – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Also ich bin total wach, Herr Schulte.)
Ich will es mir natürlich nicht nehmen lassen, zu einigen Punkten noch etwas zu sagen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Änderungsanträge, die die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt oder angekündigt haben – ich weiß ja nicht, ob der eine Prüfantrag kommt –,...
Ich fange mal mit der letzten Anmerkung an, dass die Koalitionsfraktionen, insbesondere die SPD, vorhätten, in der nächsten Wahlperiode das Vergabegesetz noch mal anzugehen und auch bestimmte Neuregelungen zu machen.
Herr Kollege Holter, das ist keine besondere Leistung, das hier anzukündigen. Wenn ich mich nicht irre, habe ich in der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes genau darauf hingewiesen, dass wir in dieser Wahlperiode erst einmal relativ eng beschnittene Änderungen vornehmen werden,
um dann gemeinsam mit wem auch immer darüber nachzudenken, wie wir das Vergabegesetz in der neuen Wahlperiode grundlegend angehen werden, auch vor dem Hintergrund, Herr Kollege Holter – das habe ich damals, wenn ich mich nicht irre, auch schon ausgeführt –, dass in dieser Zeit ohnehin eine Novellierung des Vergaberechtes auf Bundesebene stattfindet und es aller Voraussicht nach sowieso Anpassungen geben wird.
Vor diesem Hintergrund, Herr Kollege Holter, lassen Sie mich inhaltlich auf den einen oder anderen Punkt eingehen, den Sie hier vorgetragen haben und der so nicht richtig ist. Und weil er nicht richtig ist und ich Ihnen das auch gleich noch darlegen werde, gehe ich davon aus, dass Sie hinterher etwas besser informiert sind und dann auch dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ohne Probleme zustimmen können.
Dann fange ich mal mit Ihren Anmerkungen an, die Sie zum Thema Leiharbeitnehmer gemacht haben, wozu in Ihrem Änderungsantrag lang und breit ausgeführt wird, dass über dieses Gesetz nicht sichergestellt sei, dass hier Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gleich bezahlt würden wie regulär Beschäftigte in einem Unternehmen, das unter das Vergabegesetz fällt. Das ist schlichtweg falsch.
Das ist einfach falsch, weil über dieses Vergabegesetz klar definiert ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen, wie sie über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten, auch hier Anwendung finden. Und wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, schon vor Ihrer Pressemitteilung heute Nachmittag, vielleicht mal ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reinzuschauen, dann wüssten Sie, dass dort sichergestellt ist, dass es den gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt und dies entsprechend über das Vergabegesetz sichergestellt sein wird.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig. – Helmut Holter, DIE LINKE: Nein, das ist nicht falsch! Sie wissen doch, dass Leiharbeiter nicht zu den tariflichen Bedingungen wie die Stammarbeiter beschäftigt werden können.)
Herr Kollege Holter, wir reden hier nicht über tarifliche Bedingungen, wir reden über einen vergabespezifischen Mindestlohn.
Über diesen vergabespezifischen Mindestlohn ist sichergestellt, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer die gleiche Entlohnung bekommen
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Genau so ist das richtig. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau so!)
bei entsprechenden Aufträgen wie jeder andere, der regulär in dem Beschäftigungsverhältnis ist. Wenn Sie das so nicht begr… – ich hätte beinahe gesagt „nicht begreifen“, Herr Kollege Holter, nein, das will ich jetzt an dieser Stelle nicht sagen –, wenn Sie das so nicht sehen, dann beschäftigen Sie sich einfach mal mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz!
Und, Herr Kollege Holter, dann kommen wir zu dem Punkt „Personalübergang bei Betreiberwechsel“, der von Ihnen immer wieder moniert wird. Wir haben es ja auch im Wirtschaftsausschuss kurz andiskutiert. Ich habe hier dem Kollegen Suhr noch den freundlichen Hinweis gegeben, dass es ohnehin entsprechende Novellierungen auf Bundesebene geben würde und dass man diesen Prüfauftrag, der von Ihnen formuliert worden ist, so nicht bräuchte. Jetzt kann ich dazu zwei Dinge sagen:
Erstens, meine Fraktion – sofern sie mir denn zuhört –, meine Fraktion hat nicht nur bei dieser Novellierung, sondern eigentlich schon bei der vorhergehenden Novellierung vorgehabt, eine entsprechende Regelung in dieses Gesetz reinzuschreiben, die genau diesen Betreiberwechsel regelt.
Da muss man natürlich auch mal sehen, irgendwie geht die Zeit voran. Und wenn Sie sich vor Ihrer Rede mit der heutigen Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages und der dortigen Beschlussempfehlung beschäftigt hätten, dann wüssten Sie, dass es jetzt mit der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses für den Bundestag auf Bundesebene eine Novellierung des Vergaberechts geben wird, die tatsächlich das regelt, was wir ansonsten hier auch vorgehabt hätten, nämlich dass im Bereich des SPNV eine entsprechende Kannregelung, so, wie sie hier ja auch angedacht worden ist, tatsächlich stattfindet. Hier ist Ihr Redebeitrag einfach von der Zeit überholt worden.
Lassen Sie mich noch auf einen letzten Punkt kommen, bevor ich dann noch mal einen Satz zu den Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sage: die Schwellenwerte für die Anwendung des Vergabegesetzes bezogen auf den vergabespezifischen Mindestlohn. Ja, das ist richtig, unterhalb dieser Schwellenwerte – 50.000 Euro bei Bauleistungen beziehungsweise 10.000 Euro bei sonstigen Leistungen – findet das Verga
berecht dieses Vergabegesetzes und damit auch der vergabespezifische Mindestlohn dieses Vergabegesetzes so keine Anwendung. Da führt kein Weg dran vorbei. Aber da muss man auch mal die Rahmenbedingungen sehen. Was gilt denn bei Bauleistungen? Bei Bauleistungen gilt übers Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein entsprechender Mindestlohn, der deutlich über 8,50 Euro liegt. Der gilt übrigens auch bei weniger als 50.000 Euro Auftragswert.
Auf der anderen Seite, Herr Kollege Holter, muss ich auch in aller Deutlichkeit sagen, ich finde das immer bemerkenswert, wie die Rollenaufteilung bei Ihnen in der Fraktion ist. Dieser Tage habe ich noch Ihre Kollegin Frau Rösler gehört, wie sie forderte, dass Bürokratieabbau stattfinden sollte. Es müsste weniger gesetzliche Regelungen geben, es gäbe zu viele Anforderungen.
Dann machen wir hier eine Regelung, die letztendlich die betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ernsthaft belastet, weil es auch in anderen Bereichen geregelt ist, und Sie stellen sich hier hin, das ist alles schrecklich, wir müssen es ja doppelt und dreifach regeln. Herr Kollege Holter, das ist einfach unredlich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch einen letzten Satz in Richtung der Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben einen umfangreichen Änderungsantrag zu dem Bereich – ich nenne das jetzt etwas unschön, aber das ist nicht abwertend gemeint –, zu dem Bereich sogenannter vergabefremder Kriterien ausgeführt – vergabefremde Kriterien nur deswegen, weil sie sich nicht originär auf Preis und Leistung beziehen, sondern andere Standards mit einbeziehen.
Da haben Sie sich sehr viel Mühe gemacht, das ist auch sehr lobenswert. Aber, Herr Kollege Suhr, lassen Sie es mich freundlich so ausdrücken: Das, was Sie da im Einzelnen regeln können, das ist auch schon durch den Regelungsbestand des geltenden Gesetzes geregelt und wir müssen nicht jeden einzelnen Bestand, der möglicherweise noch extra angeführt werden könnte, entsprechend aufführen. Denn dann könnten wir eine Liste machen, die wahrscheinlich so umfangreich wie das gesamte BGB wäre. Ich glaube, das wollen wir keinem in diesem Lande antun. Deswegen ist es auch nicht erforderlich, dass wir das hier entsprechend machen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Schulte, ich mache das jetzt so, wie Sie das angekündigt haben, ich kann mich kurzfassen und rede dann lange.