Die Zielvereinbarungen sind in einem intensiven und über Monate dauernden Prozess erarbeitet worden.
Das hat alle Seiten in hohem Maße beansprucht. Trotz aller Unterschiede im Einzelfall habe ich die Verhandlungen als sehr partnerschaftlich wahrgenommen. Sie waren geprägt von dem konstruktiven Willen, einen erfolgreichen Abschluss der Zielvereinbarungen zu erreichen. Hier gilt mein besonderer Dank allen Beteiligten sowohl aufseiten der Hochschulen als auch der Landesregierung und in meinem Ressort.
Ich freue mich über das erreichte Ergebnis, denn es kann sich wirklich sehen lassen. Mit den Zielvereinbarungen ist es gelungen, die Grundlinien für die Entwicklung der Hochschulen des Landes in den kommenden fünf Jahren verbindlich festzulegen. Grundlage der Zielvereinbarungen sind die Eckwerte der Hochschulentwicklung des Landes. Folgerichtig sind folgende Themenschwerpunkte der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen zu nennen:
tigung der Lehrerbedarfsplanung des Landes vorzuhaltenden Richtwerte für die Aufnahmekapazitäten in Lehrämtern
Dabei galt mein besonderes Augenmerk der Absicherung der Grundschulpädagogik in Rostock und dem Neuaufbau der Berufspädagogik in Rostock und Neubrandenburg.
Hochschulen, insbesondere die Universitäten, mehr an die nationale und internationale Exzellenz heranzuführen
wicklung an den Universitäten, insbesondere die Erhöhung der Zahl der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren möglichst mit Tenure-Track, um mehr jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern frühere und planbarere Karrierewege zu eröffnen
nalvertretungen Dienstvereinbarungen zur wissenschaftsadäquaten Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals abzuschließen und insbesondere Standards bei der Befristungsdauer unter Ermöglichung von Promotionsvorhaben zu beachten
senschaft, dabei insbesondere die Etablierung eines mit 1 Million Euro geförderten Modells zur Erhöhung des Frauenanteils bei der Besetzung von Professorinnenstellen
Erstellung und Umsetzung eines entsprechenden Leitfadens, um mehr Studierende mit Beeinträchtigung die Teilhabe an der Hochschulbildung zu ermöglichen
Die Universität Rostock wird allen Hochschulen didaktische Fortbildungen anbieten, die die Kompetenzen zu einer barrierefreien Gestaltung von Lehr- und Lernangeboten vermitteln.
versitätsmedizin in Greifswald und Rostock, die in Forschung und Lehre sowie Krankenversorgung vor besonderen Herausforderungen stehen
Darüber hinaus enthalten die Zielvereinbarungen weitere Entwicklungsziele, die für das Profil und die Entwicklung der jeweiligen Hochschule von besonderer Bedeutung sind. Beispielhaft nenne ich die Fortführung und Stärkung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung in Rostock unter Einbeziehung aller lehrerbildenden Hochschulen des Landes, den Ausbau der regenerativen Energietechnik an der Universität Rostock und an der Fachhochschule Stralsund, die Sicherung der Ukrainistik und Baltistik an der Universität Greifswald unter Mithilfe des Auswärtigen Amtes, die Sicherung der Weiterarbeit
des Alfried Krupp Wissenschaftskollegs in Greifswald und den Umstrukturierungsprozess an der HMT Rostock mit der Einrichtung von vier zusätzlichen Professuren und der möglichen Gründung einer Theater- und Orchesterakademie Mecklenburg-Vorpommern, schließlich die Kooperation der Hochschule Neubrandenburg mit dem Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege im Bereich der Gartendenkmalpflege und die Einrichtung einer Welterbeprofessur an der Hochschule Wismar.
Ein zentraler Bestandteil der Zielvereinbarungen ist natürlich die Hochschulfinanzierung. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes in seinem Sonderbericht über die Prüfung der Hochschulfinanzierung aus dem Dezem- ber 2014 sind berücksichtigt worden. Finanzrelevant haben wir mit den Hochschulen folgende Punkte verhandelt:
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zielvereinbarungen geben den Hochschulen Planungssicherheit für ihre weitere Entwicklung bei einem verbindlichen Budget in den nächsten Jahren. Das Land stellt den Hochschulen für laufende Zuschüsse für den Zeitraum 2016 bis 2020 Mittel in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel aus dem Hochschulpakt für den Zeitraum bis 2023 im Umfang von 99 Mil- lionen, bei der Großgeräteförderung von insgesamt 49 Millionen Euro. Hinzu treten noch die Mittel für den Hochschulbau, sodass wir im Rahmen der Zielvereinbarungen am Ende ein Budget verhandelt haben von deutlich mehr als 2 Milliarden Euro.
Wie Sie vielleicht schon der Öffentlichkeitsarbeit der SPDFraktion entnehmen konnten, ist an mich der Wunsch herangetragen worden und der Vorschlag, dass wir zu den in den Zielvereinbarungen festgelegten Maßnahmen noch ein besonderes Forschungsprogramm für die Sozial- und Geisteswissenschaften im Umfang von 2 Millionen Euro auf den Weg bringen. Der Abgeordnete Herr Liskow hat seine Zustimmung, seine Unterstützung und Begeisterung für diese zusätzlichen Vorhaben mir gegenüber bereits zum Ausdruck gebracht.
(Regine Lück, DIE LINKE: Das war ja ein heroischer Vorschlag der SPD. Das ist ja ein heroischer Vorschlag.)
Mit den Zielvereinbarungen werden über die Finanzerstattung hinaus finanzielle Anreize zur weiteren Profilierung der Hochschulen gesetzt. Damit werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche fachliche Entwicklung und Profilierung der Hochschulen und für weitere Fortschritte im Bau- und Investitionsgeschehen der Hochschulen geschaffen. Die Hochschulen sind damit gut aufgestellt, um den gestiegenen Anforderungen in Lehre und Forschung strukturell, personell und materiell gerecht zu werden und damit einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung des Landes und seiner Region zu leisten. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu den Zielvereinbarungen mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifwald, der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock, der Hochschule Neubrandenburg, der Fachhochschule Stralsund sowie der Hochschule Wismar. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.