Protokoll der Sitzung vom 27.01.2016

(Egbert Liskow, CDU: Die haben weniger gefordert.)

Man könnte auch als Landesregierung sagen, das ist eine Priorität von uns, hier muss mehr Geld rein.

(Egbert Liskow, CDU: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lesen auch in der Zielvereinbarung der HMT, dass die GSA überprüfen soll, welche Kooperationsmöglichkeiten es mit der Universität Rostock geben soll. Vielleicht erinnern Sie sich an die Empfehlungen des Landesrechnungshofes aus seinem Prüfgutachten, wonach der Landesrechnungshof vorgeschlagen hat, diese zwei Hochschulen zusammenzulegen. „Fusion“ stand damals als Begriff im politischen Raum.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurios beziehungsweise unglaublich ist, dass die HMT dazu verpflichtet wird, die Empfehlungen der GSA umzusetzen. Das heißt, sie hat gar keine Chance mehr, selbst zu entscheiden.

Ich komme zum Ende. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird sich hier enthalten, denn den vorliegenden Zielvereinbarungen können wir keinesfalls unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Egbert Liskow, CDU: Sehr konsequent.)

Danke.

Ums Wort gebeten hat noch mal der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte bloß den Abgeordneten, die glauben, der Zielvereinbarung zustimmen zu können, noch mal einen Sachverhalt erläutern, den anderen ebenfalls, auch wenn ich nicht glaube, dass es beim Abstimmungsverhalten etwas ändern wird.

Es ist falsch, dass mit dieser Zielvereinbarung bereits in Stein gemeißelt ist, wie viele Studienplätze im Bereich des Lehramtes zur Verfügung gestellt werden. Das hat mit folgendem Umstand zu tun: Die Zahl der Studienplätze wird nicht durch eine Zielvereinbarung reguliert, sondern durch eine entsprechende Verordnung, die jedes Jahr in Kraft gesetzt wird, weil es am Ende ums Zulassungsrecht geht. Und das muss ein Rechtsetzungsakt sein. Das heißt, das Ministerium und die Hochschulen werden selbstverständlich in jedem Jahr im Lichte aktueller Veränderungen entscheiden müssen, wie viele Studienplätze angeboten werden.

Und diese Konstruktion, Herr Saalfeld, ist der Zielvereinbarung auch deshalb zu entnehmen, weil dort von Richtwerten die Rede ist und nicht von absoluten Zahlen. Selbstverständlich möchten wir gemeinsam mit den Hochschulen dann entsprechende Anpassungsprozesse vornehmen. Nur eins werden wir nicht erreichen, Herr Saalfeld: Sie haben darauf hingewiesen, dass wir im Jahr 2020/2021 besonders viele Lehrkräfte suchen, das ist unstrittig, allerdings werden wir mit der Zielvereinbarung des Jahres 2016 darauf keinen Einfluss mehr nehmen. Und das ist ganz einfach, warum. Sie können sich frühestens zum Okto- ber 2016 immatrikulieren und müssten mindestens fünf Jahre studieren. In der Regel studieren Sie sechs Jahre und dann müssen Sie auch noch ein anderthalbjähriges Referendariat machen.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das erreichen Sie auch mit eigenverantwortlichem Unterricht.)

Das heißt, wir erreichen frühestens das Jahr 2022/2023, und daraus ergibt sich, dass wir diese Einstellungszahlen des Jahres 2022/23 zunächst zur Planungsgrundlage genommen haben, die selbstverständlich noch zu korrigieren sein werden, wenn wir valide, verlässliche und dauerhafte Erkenntnisse über die Frage der Flüchtlingsentwicklung und andere Dinge haben.

Ich wiederhole mein Angebot, dass wir die Lehrerbedarfsprognose im Bildungsausschuss dann noch mal im Detail vorstellen und auch mit Ihnen diskutieren. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Ihre Annahmen aus meiner Sicht alles andere als zutreffend und die Befürchtungen überflüssig sind, jedenfalls in dieser Form, wie Sie sie vorgetragen haben.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und aus Sicht der Hochschulen?)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat noch einmal der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her

ren! In der Tat haben wir Befürchtungen, dass es bei der Planung der Zielvereinbarungen bleibt.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben das mit den Hochschulen vereinbart, deswegen gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass Sie Ihren eigenen Zahlen trauen und dass Sie vor allem Ihren selbst verhandelten Zielvereinbarungen auch Bestand zusichern. Wenn Sie aber jetzt schon sagen, wir werden das wohl in den nächsten Jahren richtig angehen müssen per Rechtsverordnung, dann frage ich mich, warum Sie nicht jetzt schon auf den Bedarf reagieren. Und natürlich brauchen wir für 2020/2021 entsprechende Absolventenzahlen, aber wir brauchen sie auch für 2022/23/24. Genau deswegen ist hier und heute der Zeitpunkt, genügend Lehramtsstudenten und genügend Studienplätze einzurichten.

Ich finde es einfach verantwortungslos, in welchen Lehrernotstand Sie unser Land reinmanövrieren werden. Wir haben hier unterschiedliche Ansichten. Wir werden sehen, wer recht haben wird, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber das kriegen Sie auch durch die beste Werbekampagne der Welt nicht mehr geradegebogen. Ich finde es einfach nur traurig, wie stur man in eine solche verfahrene Situation reinfahren kann

(Egbert Liskow, CDU: Wenn man eine andere Auffassung hat, ist man doch nicht stur.)

und regelrecht die Lehramtsausbildung vor die Wand fahren kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 6/5060. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD und CDU, dagegen stimmte die Fraktion der NPD und es enthielten sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 6/5060 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten, das ist der Europa- und Rechtsausschuss, gemäß § 70 Geschäftsordnung des Landtages. Und hier wird jetzt verhandelt der Antrag auf Genehmigung der Strafvollstreckung, Drucksache 6/5109.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Strafvollstreckung – Drucksache 6/5109 –

Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag ohne Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5109 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmte die Fraktion der NPD und es enthielt sich niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5109 an- genommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014 – Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht des Landes –, Drucksache 6/4875.

Antrag der Finanzministerin Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014 – Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 6/4875 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 6/4875 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Entwicklung eines integrierten gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen vorantreiben, Drucksache 6/5079. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5125 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Entwicklung eines integrierten gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen vorantreiben – Drucksache 6/5079 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/5125 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Schulte von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! MecklenburgVorpommern hat sich in den vergangenen 25 Jahren unzweifelhaft gut entwickelt. Der nach der Vereinigung eingetretene strukturelle Zusammenbruch eines großen Teils der Wirtschaft in unserem Land konnte nicht nur aufgefangen werden, vielmehr konnte er in eine durchaus erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung umgedreht

werden. Während 1991 das Bruttoinlandsprodukt unseres Landes noch bei knapp über 14 Milliarden Euro lag, hat es sich in der Folgezeit bis 2014 auf 40 Milliarden Euro fast verdreifacht.

Dass dies so geschehen konnte, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, dass sich die wirtschaftliche Breite unseres Landes so enorm vergrößert hat, dass sich viele Unternehmen in unserem Land inzwischen mit ihrem Produkt in der Weltspitze der jeweiligen Branche wiederfinden, ist vorrangig dem unternehmerischen Geschick all derjenigen zu verdanken, die in der Zeit nach 1990 Unternehmen gegründet, übernommen oder fortgeführt haben. Es ist natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Unternehmen zu verdanken, die in den Unternehmen dieses Landes ihr Bestes gegeben haben und ohne die diese Erfolgsgeschichte gleichfalls nicht denkbar gewesen wäre.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die Wirtschaft dieses Landes hat sich positiv entwickelt, auch die nötige Infrastruktur, die zwingend erforderlich ist, um einen Wirtschaftsstandort attraktiv zu gestalten, egal ob es sich um Straßen, Häfen oder komplette Gewerbestandorte handelt, ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten weitgehend saniert, ausgebaut oder völlig neu geschaffen worden.

All dies, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, egal ob es sich um Auf- und Ausbau von Unternehmen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen oder aber um eine wirtschaftsnahe Infrastruktur handelt, kostet Geld und wird auch weiterhin Geld kosten. Unser Land und die Unternehmen in unserem Land, egal ob es sich um hier bereits ansässige Betriebe handelte oder aber solche, die sich erst im Verlauf der vergangenen Jahre mit Betriebsstätten vor Ort angesiedelt haben, konnten glücklicherweise auf die durch die Europäische Union in den vergangenen Strukturfondsperioden bereitgestellten Mittel im Rahmen der jeweiligen Förderbestimmungen zurückgreifen und sie werden dies auch noch im Rahmen der derzeitigen bis 2020 reichenden Strukturfondsperiode weiter tun können.

Neben den Struktur- und Investitionsmitteln der Europäischen Union stand und steht seit 1990 in unserem Land das Instrument der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung. Allein in diesem Rahmen konnten in den Jahren seit 1990 rund 4,1 Milliarden Euro an Investitionszuschüssen für die Wirtschaft in diesem Land bewilligt und damit Gesamtinvestitionen von circa 18,5 Milliarden Euro angeschoben und fast 93.000 neue Arbeitsplätze gefördert werden. Selbstverständlich ist, dass wir bereits heute die zurückgehenden Mittel – egal ob aus Solidarpakt, EUFörderung oder sonstigen Förderkulissen – noch einmal ganz besonders gezielt einsetzen müssen, um die Unternehmenslandschaft in unserem Land zu stärken und dadurch die größtmögliche Wirkung für den ersten Arbeitsmarkt in unserem Land zu erzielen.