Auch die Vorschrift zur Anwendung der geschlechtergerechten Sprache in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern und im Dienstverkehr ist in unserem Entwurf neu geregelt. Bislang wird die Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage eines Leitfadens für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Amts- und Rechtssprache lediglich empfohlen.
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnte ich die Liste unserer Neuerungen noch weiter fortführen. Mit dem vorliegenden Gleichstellungsreformgesetz der Landesregierung vergibt die Große Koalition Chancen, weitere Schritte zu gehen. Es ist deshalb für mich kein Reformgesetz, dafür geht es nicht weit genug. Zudem spricht die anhaltende Weigerung von SPD und CDU, ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm auf den Weg zu bringen, nicht gerade für ein glaubhaftes Engagement der Koalition in Sachen Gleichstellung. Auf der jüngsten Klausurberatung des Landesfrauenrates MecklenburgVorpommern haben die aus Sachsen-Anhalt vorgestellten Erfahrungen deutlich gemacht, dass ein solches Rahmenprogramm durchaus Impulse für eine moderne Gleichstellungspolitik geben kann. Meine Fraktion ermutigt deshalb die Koalitionsfraktionen weiter, sich einem solchen Programm nicht länger zu verschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie herzlich um Überweisung unseres Gesetzentwurfes zur gleichberechtigten Beratung in den Ausschüssen dieses Landtages, um allen die Möglichkeit zu geben, Alternativen abzuwägen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch immer sind in einigen Köpfen die typischen Geschlechterrollen und Klischees eingebrannt, dass Frauen arbeiten gehen, denke ich aber, ist in unserem Bundesland Normalität. Wir reden heute über Mehrbelastungen durch Familie, Pflege und Beruf. Ehrenamtliche Tätigkeit findet dabei noch gar keine Berücksichtigung, sodass die berufliche Entwicklung, also ein Stück auf der Karriereleiter nach oben zu kommen, sich hemmend auswirkt.
Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Gebiet der Gleich- stellung anderen Bundesländern schon ein Stück voraus. Wir haben klare Regelungen in unserer Landesverfassung, und zwar im Artikel 13. Allerdings hapert es beim Thema „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“. Es bedarf eines Umdenkens in der Arbeitswelt, wozu ich jetzt auch mal die Verwaltung zähle, und der Entwicklung einer Unternehmenskultur, die die Erwerbstätigen mit Fürsorgeverpflichtungen und anderen lebenswirklichen Zeitbedarfen im Lebenslauf betrachtet und die Erwerbs- und Lebensläufe von Männern und Frauen wertschätzt. Für die Landesverwaltung und die Gremien, in die das Land Vertreter entsendet, wird dieser Weg beschritten.
Die Gleichstellungsberichte der Landesregierung aus 2006 und 2012 zeigten eine Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen.
In den letzten Jahren sind auch Fortschritte zu erkennen. Frau Hesse hat es schon angedeutet: Wir haben drei Ministerinnen, mittlerweile ist jede vierte Abteilungsleiterstelle in den Ministerien mit Frauen besetzt und es gibt aktuell drei Staatssekretärinnen. Das ist sicher eine positive Bilanz aus Sicht der Frauen. Ein Viertel aller Führungskräfte der Landesverwaltung ist weiblich, und da geht sicherlich auch noch mehr. Deshalb begrüße ich, dass die Landesregierung einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes vorgelegt hat. Auch in den Koalitionsvereinbarungen haben wir die Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetzes unter Ziffer 248 festgeschrieben. Die Gleichstellung hat Verfassungsrang, aber jedes Bundesland regelt die Gleichstellung selbst.
Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält folgende Aspekte, wobei die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes natürlich mit beachtet werden: Neben allgemeinen Vorschriften mit Zielen, Begriffsbestimmungen und Pflichten sind darin beispielsweise die Förderung der Gleichstellung und Vereinbarkeit mit Unterpunkten für die Arbeitszeit, Teilzeitarbeitszeit, für Beurlaubung und Vorstellungsgespräche verankert. Darin enthalten sind die Aufgaben, die Rechtsstellung und die Wahlvorschriften für die Gleichstellungsbeauftragen und in den Schlussbestimmungen die Berichtspflicht, die Rechte der Menschen mit Behinderung sowie Übergangsvorschriften.
Der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zuträglich wird das Angebot von Telearbeitsplätzen sein, und zwar für beiderlei Geschlecht. Der Chancengleichheit von Frauen und Männern soll im Übrigen auch noch mehr Beachtung geschenkt werden, wobei ich sagen möchte, dass es bisher keine nachweisbare strukturelle Benachteiligung von Männern gegeben hat.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung bildet eine gute Grundlage, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, aber auch, um in die Diskussionen und in die bevorstehende Anhörung im Sozialausschuss zu gehen. Ich bin mir sicher, dass mithilfe der Anhörung von Fachexperten im Sozialausschuss konstruktive Beratungen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung geführt werden. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu einer Überweisung des vorgelegten Gesetzentwurfes der Landesregierung. Der Gesetzentwurf der LINKEN geht in meinen Augen an dem vorbei, was aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern zurzeit geht. Im Sozialausschuss können Sie,
Änderungen weiterer Gesetze, wie Statistikgesetz, Landes- und Kommunalwahlgesetz und Vergabegesetz, wären in diesem Zusammenhang gegebenenfalls notwendig, wenn es über den anvisierten jetzigen Geltungsbereich tatsächlich hinausginge. Damit würden Sie möglicherweise auch in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Das wäre klarzustellen.
Von der Landesregierung liegt ein Gesetzentwurf vor, der aus unserer Sicht die wichtigsten möglichen Aspekte zum Thema Gleichstellung umfasst. Wir lehnen daher die Überweisung des Gesetzentwurfes der LINKEN ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, jetzt liegen uns zwei Gesetzentwürfe vor und die CDU hat sofort gesagt, sie lehnt den Gesetzentwurf der LINKEN ab,
die Überweisung. Ich denke, wir sollten, gerade wenn es um Gleichstellungspolitik geht, doch beide Gesetze diskutieren, nämlich in den Anhörungen.
das können wir Frauen sehr gut. Manchmal können Männer das auch noch lernen, und vielleicht üben Sie sich jetzt mal im Lernen.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Keinen Sexismus jetzt hier an der Stelle! – Torsten Renz, CDU: Freies Mandat.)
Aber manchmal, Herr Schulte, ist es auch anstrengend, hier vorne jemanden zu haben, der immer eine kleine Schnappatmung hat, wenn ich hier stehe.
(Torsten Renz, CDU: Kennen Sie aus der Physik denn Aktion und Reaktion? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Michael Silkeit, CDU)
Also Frau Hesse hat hier von der Schnecke auf dem Eis gesprochen. Ja, das ist so. Vielleicht braucht man da ein paar Hilfsmittel, und so verstehe ich das Gesetz beider Fraktionen. Und zu sagen, dass wir hier in MecklenburgVorpommern ein zeitgemäßes Niveau haben – na ja, das ist immer eine Frage der Perspektive. Ich denke, hier ist einiges machbar, und darauf werde ich auch noch eingehen.
Das, was wir aber bei dem Gleichstellungsgesetz diskutieren müssen, ist zum einen die Frage, wie weit können wir Veränderungen im öffentlichen Dienst umsetzen, weil es letztendlich ein Hinwirkungsgesetz ist. Geht es uns Frauen immer um die Führungsposition oder muss die Frage nicht anders gestellt werden: Ist Gleichstellungspolitik nicht eine Politik, wo auch Männer in Jobs gehen, die vielleicht heute von Frauen besetzt sind?
Und, Frau Hesse, ja, wir haben in bestimmten Positionen möglicherweise zu 90 Prozent Frauen. Das sind meistens die in der unteren Hierarchie und sie werden dann oftmals von Männern geführt, so heißt es ja, es sind immer Führungspositionen. Ich denke, dazu sollte ein Gleichstellungsgesetz nützen, nämlich hier eine Parität auf allen Ebenen herzustellen. Von daher ist gerade der Antrag der LINKEN auch so zu verstehen, noch mal zu gucken, wie sieht es denn in den einzelnen Ressorts aus, wie sieht es in den einzelnen Positionen aus und wie sehen die Zugänge aus, weil die Zugänge derzeitig nicht in Ordnung sind.
Der Gesetzentwurf hat den Punkt „Pflege“ erweitert. Das ist immerhin schon sehr beachtlich, der ist dann beim Gleichstellungsgesetz. Die Frage ist ja: Wer pflegt denn zurzeit? Die Pflege ist weiblich. Die zweite Frage ist: Wie kriegen wir das hin, wenn Frauen zeitweise in Teilzeit waren, ein Einstiegsszenario hinzubekommen, dass sie dann wieder Vollzeit arbeiten? Anders herum gefragt: Wie kriegen wir das hin, dass Männer auch in Teilzeit arbeiten? Ich denke, dass wesentlich mehr Männer und Frauen in unterschiedlichen Lebensphasen zeitweise
verkürzt arbeiten wollen. Die Realität ist aber, dass insbesondere Frauen dann nicht die Karriere machen können, die sie vielleicht gerne möchten. Zum Zweiten muss eben immer noch mal die Frage gestellt werden: Wer ernährt dann die Familie? Von daher, denke ich, gibt es da noch sehr viel Nachholbedarf.
Die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, denke ich, werden wir in der Anhörung noch mal ganz explizit diskutieren, denn die Zielvereinbarungen sollen ja genannt werden. Wenn wir mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten reden, hören wir immer wieder, dass es dort sehr viel Nachholbedarf gibt.
Herr Ritter hatte vorhin noch mal von der Landesfrauenkonferenz gesprochen, die wir als Klausur vom Landesfrauenrat hatten. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist dort diskutiert worden. Ich denke, im Rahmen der Anhörung wird noch mal besprochen werden, wo die Grenzen dieses Gesetzes sind, weil es definitiv Grenzen hat. Es ist im Grunde genommen ein Verschlimmbesserungsgesetz, nicht mehr und nicht weniger,
Aber – und das ist ja die Frage – sind da wirklich klare Errungenschaften im neuen Gesetz drin? Wir sind der Auffassung, dass man klare Errungenschaften im Gesetz vergeblich sucht.
So ist zum Beispiel die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung aufgehoben worden und es gibt dort nach wie vor ungenaue, eher schwammige Formulierungen bei der 50Prozent-Klausel.