So ist zum Beispiel die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung aufgehoben worden und es gibt dort nach wie vor ungenaue, eher schwammige Formulierungen bei der 50Prozent-Klausel.
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Sie reden aber auch alles schlecht! Sie reden aber auch alles schlecht!)
Nee, das ist es nicht. Man sollte Ahnung haben oder seinen Mund halten! Es ist auch eine Stärke von Frauen, zuzuhören und sich dann eine Meinung zu bilden und nicht immerzu wie ein kleiner Frosch dazwischenzubrüllen.
Jetzt möchte ich noch einen letzten Punkt nehmen, und zwar ist das die Frage der Definition im Gesetz der Landesregierung.
(Torsten Renz, CDU: Da muss irgendwas passiert sein gestern. Anders kann ich mir das nicht erklären.)
Da steht nämlich die Unterrepräsentanz drin, und die ist schon von den Bündnisgrünen im Zuge des Bundes
gleichstellungsgesetzes kritisiert worden. Ich denke, dass wir hier auch noch mal gucken müssen, wie strukturelle Behinderungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit verhindert werden können. Im Grunde genommen sollten wir vielleicht auch irgendwann mal Männerförderprogramme haben: Wie können Männer auch in Berufe kommen, die zurzeit eher weiblich besetzt sind? Weibliche Arbeit ist nach wie vor meistens schlecht bezahlte Arbeit. Ich denke, da haben wir in Mecklenburg viel zu tun. Das Gesetz wird da nur einen ganz kleinen Ausschnitt haben.
Ich denke, Gleichstellungspolitik fängt in den Köpfen an, deswegen brauchen wir geschlechtergerechte Bildung. Wir brauchen eben ganz viel mehr, und das, was DIE LINKE gemacht hat, ist, sich einzelne Gesetze noch mal zu nehmen, um Entgeltgerechtigkeit hinzubekommen, um Führungspositionen tatsächlich auch weiblich zu besetzen. Wir haben ja gelernt, dass zwar von den neun Ministern drei Ministerinnen sind, aber ich denke, fünf wären auch nicht schlecht. Ich denke, da können wir von Kanada lernen.
Herr Renz, vielleicht kommen Sie dann auch zur Anhörung, können da ganz viel lernen, zuhören und einzelne Punkte der LINKEN mit übernehmen, weil ich denke, in Bezug auf die Gleichstellung haben wir viel zu tun. Da wünsche ich mir, dass wir eine Politik haben … Das hätte ich mir gewünscht, dass dieses Gesetz mit überwiesen wird und dass ganz ruhig diskutiert wird, welche Punkte können wir denn perspektivisch umsetzen.
Das Landesstatistikgesetz wird nämlich immer wieder gefordert. Was ist mit dem geschlechtergerechten Rahmenprogramm, können wir auf dem Weg gehen?
Ich würde mir wünschen, dass der 08.03., der Internationale Frauentag, noch 364 Tage weitergeht, damit Männer sich vielleicht ein bisschen in Zurückhaltung üben und Frauen aussprechen lassen.
(Torsten Renz, CDU: Gibt es denn auch einen Muttertag? Gibt es denn auch einen Muttertag bei Ihnen? – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)
und nicht einen Herrn, der versucht, dieses ganze Plenum für sich zu beeinflussen. Ich denke, daran müssen wir noch ein bisschen arbeiten.
Wir freuen uns auf die Anhörung und ich hoffe, dass wir noch konstruktive Verbesserungsvorschläge reinbekommen, damit durch dieses Verschlimmbesserungsgesetz zumindest für bestimmte Bereiche wirkliche Verbesserungen eintreten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen von Frau Gajek haben aufgezeigt, wie irre manche Konzeptionen im Bereich der Gleichstellung sind. Mit dem Gleichstellungsreformgesetz begeht die Landesregierung die Umsetzung ihres Koalitionsvertrages. Dort heißt es in Ziffer 248: „Die Koalitionspartner werden das Gleichstellungsgesetz weiterentwickeln.“
Die Landesregierung sieht sich in der Pflicht, nach Arti- kel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes und Artikel 13 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Gleichstellungsgesetz weiter fortzuschreiben, um vermeintlich die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern weiter zu fördern. Im Zuge des Gleichstellungsgesetzes wurde vonseiten der Landesregierung ein faktisches Gleichheitsdefizit im öffentlichen Dienst festgestellt. Mit mehrfachen Änderungen des Gesetzes in den zurückliegenden Jahren reagierte die Landesregierung nach eigener Aussage auf diesen Missstand.
Weiter heißt es in der Problembeschreibung zu dieser Gesetzesnovelle auf der ersten Seite, Zitat: „Die Einführung einer Regelung zur bevorzugten Einstellung und Beförderung von Frauen bei gleicher Qualifikation, ausdrückliche Regelungen zu den Rechten der Gleichstellungsbeauftragten, Konkretisierungen der Frauenförderpläne als Instrumente der Personalplanung und die Verankerung der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung im Gesetz brachten Verbesserungen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern.“
Wie Sie hören, liegt aus Sicht der Landesregierung Gleichstellung dann vor, wenn das eine Geschlecht besser- und das andere Geschlecht schlechtergestellt werden. Ist hier aber nicht schon eine Ursache des Grundproblems zu erkennen? Dazu zählen unter anderem Punkte, die die Landesregierung in der Problembeschreibung auf Seite 2, Drucksache 6/5189, weiter erörtert, wie etwa „zunehmende Pflegeaufgaben“ im Er
werbsleben, „Arbeitsplatzqualität“, „nachhaltige Arbeit“, „Alterung der Beschäftigten und ihre Gesunderhaltung in Zeiten des demografischen Wandels“ und so weiter und so fort, die sie in Einklang mit der Gleichstellung zwischen Mann und Frau verwirklichen will.
Wie will die Landesregierung diese Gleichstellung aber erreichen? Wir haben es zuvor gehört: Bei gleicher Eignung werden Frauen bei den Einstellungen sowie bei den Beförderungen bevorzugt. Schafft die Landesregierung in diesem Zusammenhang nicht gleich wieder Ungerechtigkeiten?
Der LINKEN geht es in ihrem Gesetzentwurf zum Gleichstellungsgesetz auch um das Landesstatistikgesetz, das Landes- und Kommunalwahlgesetz sowie das Vergabegesetz, welche hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Mecklenburg-Vorpommern novelliert werden sollen. Ferner findet sich in dem Entwurf der LINKEN ihr verklärtes Weltbild, ihr Einheitsstreben, zusammengefasst ihre Gleichmacherei wieder. So heißt es auf Seite 1: „Mit der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst soll ein wesentlicher Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Mecklenburg-Vorpommern, zur Beseitigung bestehender und zur Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Herkunft, einer Behinderung, zur Herstellung der Geschlechterparität in Entscheidungspositionen, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben für Frauen und Männer, zur Veränderung des Rollendenkens in der Gesellschaft sowie der insgesamt besseren gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen und Männern geleistet werden.“
Die LINKEN verdeutlichen in ihrem Entwurf, dass es ihnen nicht um die Gleichwertigkeit, um Gleichberechtigung von Frauen und Männern geht, sondern sie in allen Bereichen mit staatlichem Einfluss die Gegebenheiten grundlegend verändern wollen.
Mit der Überarbeitung des Gleichstellungsgesetzes strebt DIE LINKE eine Ergänzung im Statistikgesetz von Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich einer geschlechterdifferenzierten Datenerhebung an. Im Kern, Herr Ritter, benötigt diese Datenerhebung aber niemand.
Mit der Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes soll zudem die Erhöhung des Frauenanteils im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Kommunalparlamenten erzielt werden. Auch dieser Passus legt die Verfassungswidrigkeit Ihrer Partei offen
Bereits im Jahr 2012 habe ich Ihnen vorgehalten, dass die immer weiter fortschreitende Verstaatlichung der Familien,
die mit einer Vollzeitarbeit beider Elternteile einhergeht, da ansonsten das Familienleben nicht aus eigenem Einkommen bestritten werden kann, zur Entfremdung der Eltern von ihren Kindern und umgekehrt führen kann und häufig führt. Wir lehnen konsequent beide Gesetzentwürfe ab. – Danke schön.