Protokoll der Sitzung vom 09.03.2016

Frau Gajek, das war ein bisschen leidenschaftslos heute.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wieso? – Heiterkeit und Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich hoffe ja, da kommt noch ein bisschen mehr Schwung rein. Ja, also wirklich!

(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN: Wieso? Ich habe doch zum Gesetz

gesprochen. Das ist das Gesetz, meine Liebe! –

Ein Glück, dass ich das

nicht gesagt habe, das wäre diskriminierend

gewesen. Wenn ich es gesagt hätte,

wäre es diskriminierend gewesen.)

Also, Frau Gajek, es war auch nicht ganz sicher, zu welchem Gesetzentwurf Sie jeweils geredet haben.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich kann da gerne noch mal nach vorne kommen. Gerne.)

Ja, wenn Sie nachher noch Zeit haben und mögen, von mir aus können Sie das wirklich gerne tun,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Können wir machen.)

das ändert aber nichts an dem Eindruck.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Gesetz ist so, Frau Tegtmeier!)

Gestern war der Weltfrauentag

(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und über den Äther ging die Nachricht aus Schweden, dass in den schwedischen Führungsebenen auf der Verwaltungs-, aber auch auf der Wirtschaftsebene mittlerweile 30 Prozent Frauen sitzen, was natürlich immer noch nicht ihrem eigenen Ziel entspricht, aber viele dieser Frauen sogar mehr als ihre männlichen Kollegen verdienen. Ich denke, das ist eine Botschaft, die hört man gern,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja.)

und zwar mit etwas Neid.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Echt?)

Herr Ritter, Sie haben der Ministerin oder der Landesregierung einmal mehr vorgeworfen, wie lange es gebraucht hat, dieses Gesetz dem Gremium hier vorzulegen. Deswegen lassen Sie mich noch mal kurz auf den Werdegang des Gesetzes gucken: Frau Ministerin Hesse trat im Januar 2014 ihr Amt an, und wenn man sich anschaut, wie sie das Gesetz oder den Werdegang des Gesetzes angepackt hat, welche Runden sie gedreht hat, wer mit am Tisch saß, dann hatte dieser Zeitraum von Januar 2014 bis jetzt seine Berechtigung und seinen guten Grund und ist ihr in keiner Weise vorzuwerfen.

In der Tat, das Gesetz gilt nur für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene, das kann man als Schwachstelle sehen. Zunächst war es auch nicht ganz so knapp vorgesehen, aber ich habe eben angesprochen, wer alles mit am Tisch saß, zum Beispiel auch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. In der Gesetzesbegründung finden Sie zum Beispiel die Passage, dass die kommunalen Spitzenverbände das Gesetz nicht auf die kommunale Ebene ausgeweitet haben wollten, weil sie genug Möglichkeiten hatten. Das stimmt zwar auch, aber ausschlaggebend waren ja die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten selber, was teilweise sehr erstaunlich war, aber letztendlich natürlich die Akzeptanz fand.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen brauchen wir das jetzt auch nicht zu bejammern, dass das für die kommunale Ebene nicht wirkt.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Das Gesetz hat als hauptsächliches Ziel die Verpflichtung der Verantwortlichen, strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Da kommen wir auch noch mal auf die Begrifflichkeit zu sprechen. Hier ging es ursprünglich um die Beseitigung von Benachteiligungen der Frauen. In dieses Gesetz ist auch die Benachteiligung der Männer mit aufgenommen worden, weil man sich ja weiterentwickelt und weil die Männer tatsächlich in einigen Bereichen unterrepräsentiert sind.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem ist an diesem Gesetz sehr wichtig, dass der Geltungsbereich ausgeweitet wurde.

Zum Gesetzentwurf der LINKEN ist anzumerken, dass er in manchen Teilen ganz klar hinter dem Gesetzentwurf der Landesregierung zurückbleibt. Da nenne ich mal als Beispiel Zuwendungsempfänger von institutionellen Förderungen. Das grenzen Sie, Herr Ritter, in Ihrem Gesetzentwurf in Paragraf 10a sehr ein. Zum einen zielen Sie da nur auf Frauenförderung, zum anderen machen Sie das an bestimmten Bedingungen fest. So einschränkend ist der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht, er ist also wesentlich weitgehender als Ihr Gesetzentwurf.

Dann haben Sie die Sprachform nicht angegriffen, sondern darauf hingewiesen, dass das in Ihrem Gesetzentwurf extra geregelt ist. Aber das ist ja im Gesetzentwurf der Landesregierung gleichermaßen, nicht gleichermaßen geregelt, sondern auch geregelt. Und wenn ich mir,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es hat sich doch um beide Gesetze gehandelt. Darum geht es doch, Frau Tegtmeier!)

wenn ich mir anschaue, dass es sogar mittlerweile gelungen ist, das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz sprachlich so zu formulieren, dass es entweder geschlechtsneutral ist

(Heinz Müller, SPD: Natürlich! – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

oder was weiß ich, dann würde ich sagen, an dieser Stelle sind wir eigentlich schon über den Berg,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja.)

in dem Zusammenhang sind wir über den Berg.

Ganz besonders wichtig an diesem Gesetz sind für mich die Regelungen zur Teilzeitarbeit, zur Telearbeit, zum Arbeitsplatzwechsel, zu den dienstlichen Besprechungen, zu den Dienstreisen, weil die sich ausdrücklich auch immer auf die Führungsebene beziehen, was ich für einen sehr, sehr großen Fortschritt halte, weil wir ganz genau wissen, dass die geübte Praxis, gerade was Besprechungen oder auch Dienstreisen der Führungsebene angeht, doch für Frauen manchmal eher,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja, aber sind da die Reisezeiten nicht rausgerechnet?)

für Frauen manchmal eher abschreckend wirken, was das Anstreben dieser Positionen angeht.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na die sind auf das Notwendige zu beschränken, ne?)

Und vor allen Dingen auch, die familienfreundlich zu gestalten, familienfreundlich, das bedeutet, dass ich auch nach Hause gehen können muss, wenn die Kita Feierabend hat, wenn das nach 17.00 Uhr liegt, und so weiter und so fort.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz der Landesregierung ist für den Anwendungsbereich ein sehr gutes Gesetz, weil es Bewährtes aufnimmt. Als Beispiel möchte ich das im Bereich der Landespolizei als effektives Instrument der umfassenden Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten herausgebildete Stufensystem von Gleichstellungskoordinatoren ansprechen, aber vor allen Dingen natürlich auch die Zielvereinbarung. Auch hier finde ich, dass der Gesetzentwurf der LINKEN ein ganzes Stück dahinter zurückbleibt. Die Ministerin hat das noch mal mit Zahlen untersetzt, vor allen Dingen den Wirkungsgrad der Zielvereinbarung. Und das müssen auch die LINKEN zugeben, dass die vorherigen Regelungen, was die Frauenförderpläne anging, nicht so gut gewirkt haben, wie das jetzt der Fall ist. Ob sie das jetzt Gleichstellungspläne nennen oder wie auch immer, das ändert ja nichts an der Tatsache des Geltungsbereiches.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Darüber kann man doch im Ausschuss reden! – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann möchte ich auch noch mal ganz kurz auf die Veranstaltung des Landesfrauenrates zurückkommen. Das

Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, wir haben es dort vorgestellt bekommen und haben festgestellt,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dass noch viel zu tun ist.)

dass eigentlich alle Punkte, die darin genannt sind, bereits in Maßnahmenbeschreibungen zur Erreichung von gleichstellungspolitischen Zielen hier im Land festgeschrieben sind. Wir haben darüber hinaus feststellen müssen, dass auch dieses hochgelobte Rahmenprogramm überhaupt keine Disziplinierungsmaßnahmen enthält. Also auch da steht überhaupt nicht drin, was passiert denn, wenn das, was wir hier als Rahmenprogramm festschreiben, nicht umgesetzt wird. Das ist in meinen Augen an der Stelle überhaupt nicht besser, es ist derselbe Wein, nur in einem anderen Schlauch.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Gleichstellungsbeauftragte in die Prozesse sehr gut mit eingebunden worden. Natürlich gibt es Kritik – man hat sich das Klagerecht an dieser Stelle gewünscht –, wobei ich sagen muss, die Kritik insgesamt hält sich doch nüchtern betrachtet sehr in Grenzen, was natürlich auch daran liegt, dass Ministerin Hesse die Beteiligten immer mit einbezogen hat.