Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Gleichstellungsbeauftragte in die Prozesse sehr gut mit eingebunden worden. Natürlich gibt es Kritik – man hat sich das Klagerecht an dieser Stelle gewünscht –, wobei ich sagen muss, die Kritik insgesamt hält sich doch nüchtern betrachtet sehr in Grenzen, was natürlich auch daran liegt, dass Ministerin Hesse die Beteiligten immer mit einbezogen hat.
Natürlich kann man in einem Gesetz nicht allen Wünschen gerecht werden, aber auf dem Weg des Gesetzes sind zahlreiche Änderungen gemacht worden, Anregungen aufgenommen worden, sodass sich eben die Beanstandungen, die jetzt noch auf dem Tisch liegen, doch in einem sehr begrenzten Rahmen befinden. Das betrifft, ich sagte es gerade, das Klagerecht, es betrifft aber auch angeblich unzureichende Freistellungs- und Vertretungsregelungen der Gleichstellungsbeauftragten. Aber da kann ich nur sagen, wir haben gerade in diesen Bereichen wesentliche Fortschritte mit diesem neuen Gesetz gemacht. Auch die alleinige Ausrichtung auf strukturelle Beteiligungen in Verbindung mit fehlenden Sanktionsmechanismen wurde beanstandet.
Der Gesetzentwurf der LINKEN greift in der Vergangenheit gescheiterte Anträge zum Vergabegesetz und zum Wahlgesetz auf. Herr Ritter, was Sie da gerade zum Wahlgesetz und zu den grundsätzlichen Mängeln, warum nicht mehr Frauen kandidieren, hier angeführt haben, das fand ich vollkommen daneben, solche Ausführungen zu machen, dass das vielleicht daran liegen könnte, dass Hartz-IV-Bezieherinnen Sitzungsgeld angerechnet bekommen.
(Peter Ritter. DIE LINKE: Reden Sie mal mit Hartz-IV-Bezieherinnen! Ich habe eine in der Kreistagsfraktion, die kann Ihnen das erzählen. Kommen Sie mal hin!)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Was haben Sie denn hier für eine Lebenswirklichkeit als Sozialdemokratin?!)
Ihr Gesetzentwurf greift das in keiner Weise auf. Das haben Sie hier angeführt, einfach so, aber dadurch verbessern Sie die Situation,
was die Klientel oder die Personengruppe betrifft, die Sie in diesem Zusammenhang angesprochen haben, doch in gar keiner Weise. Das ist ein vollkommen sachfremdes Argument in diesem Zusammenhang.
Sie pochen hier weiter auf Gleichstellungspläne, während sich die Zielvereinbarungen in der Vergangenheit sehr gut bewährt haben,
Die Ministerin hat gesagt, sie könnte mehr Punkte aus dem Gesetzentwurf der LINKEN aufgreifen. Ich finde, substanziell ist da gar nicht mehr drin, im Gegenteil, der Gesetzentwurf der LINKEN bleibt in weiten Teilen eindeutig hinter dem Gesetzentwurf der Landesregierung zurück.
Am 11.05. werden wir voraussichtlich die Anhörung im Sozialausschuss dazu haben, ich bin gespannt, wie diese verlaufen wird. Auch der Landesfrauenrat, der ja an dem Tag von morgens bis abends ein Aktionsprogramm im Landtag hat, wird dabei sein.
Ich würde mich freuen, wenn dieser Gesetzentwurf, den wir in einer öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss haben, auch einmal ein bisschen öffentliches Interesse findet. Heute und hier zu diesem Tagesordnungspunkt ist das ja ganz offensichtlich nicht der Fall und auch Frau Gajek ist das nur manchmal punktuell so wichtig.
Frau Gajek, ich habe gesagt, ich würde mich freuen, wenn so ein Gesetzentwurf, die Gleichstellung betreffend, auch mal mehr öffentliche Aufmerksamkeit erfahren würde, als das zum Beispiel hier und heute der Fall ist.
Frau Gajek, wir haben doch den wunderbaren Gesetzentwurf der LINKEN hier vorliegen, den Sie ja mit unterstützen.
Da müssten doch die Ränge dahinten nur so knacken vor „Vollheit“, sage ich mal in Anführungsstrichen. Aber das ist leider nicht der Fall und ich glaube, das ist das Grundproblem. Man muss tatsächlich in kleinen Schritten, wie die Ministerin das gesagt hat, auf diesem Wege weiterkommen.
Man muss die Weichen dafür stellen und es sind jede Menge Weichenstellungen in diesem Gesetzentwurf der Landesregierung drin. Ich bin davon überzeugt, dass wir diesen Gesetzentwurf letztendlich, vielleicht noch mit ein paar kleinen Kurskorrekturen, mit großer Mehrheit im Parlament beschließen werden. Ich freue mich auf die Anhörung und beantrage natürlich die Überweisung in den Sozialausschuss. – Vielen Dank.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Jetzt aber mit ein bisschen mehr Leidenschaft! – Torsten Renz, CDU: Er kann gar nicht anders. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Ich habe jetzt eben noch mal in den Regierungsprogrammentwurf der SPD hineingeschaut, dort gibt es drei Schwerpunkte: „Wirtschaft und gute Arbeit“, „Gute Chancen von Anfang an“ und den „Sozialen Zusammenhalt“ stärken.
Und dann heißt es dort, ich zitiere: In allen Bereichen „ist die Gleichstellung von Frauen und Männern … eine wichtige Aufgabe“. Weiter heißt es: „Dort, wo es Benachteiligung gibt, werden wir mit gezielten Maßnahmen auf einen Ausgleich hinwirken.“ Zitatende.
„Auf einen Ausgleich hinwirken“, schreibt die SPD in ihrem Regierungsprogramm, gleichzeitig kritisiert mich Frau Ministerin, dass wir an der einen oder anderen Stelle unseres Gesetzentwurfes von „hinwirken“ sprechen. Das finde ich dann schon ein bisschen weit herge
holt, um unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Überhaupt die Argumentation, auch von Frau Tegtmeier – es tut mir leid.
Das war keine Argumentation, sagt Frau Gajek. Dem kann ich inhaltlich voll zustimmen und deswegen diesen Satz an dieser Stelle abbrechen und auf den 11. Mai verweisen, wo wir ja gemeinsam – die gleichstellungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der demokratischen Fraktionen – mit dem Landesfrauenrat den Aktionstag vorbereiten. Ich glaube, dass es auch an diesem Tag, am 11. Mai, noch mal eine umfassende Debatte zur Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit eines Gleichstellungspolitischen Rahmenprogrammes für Mecklenburg-Vorpommern geben wird. Vielleicht hilft uns da diese Veranstaltung ein Stück weiter, weil die Argumente, die heute von Frau Tegtmeier wieder gebracht worden sind, dieses Programm abzulehnen,
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht müssen wir da mehr die Männer fragen, was wir tun dürfen.)
mit der Realität nichts zu tun haben. Das war auch nicht Ergebnis der Klausurberatung des Landesfrauenrates in Waren an der Müritz.