Vor allem muss endlich anerkannt werden, dass der erste Arbeitsmarkt für die von der Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen nicht genügend Perspektiven bietet. DIE LINKE will daher eine an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen ausgerichtete Förderung. Darüber hinaus sollen diejenigen, die arbeiten wollen, aber keine Arbeit finden, wieder eine sinnvolle Beschäftigung erhalten. Diesem Ziel entsprechend untersetzen wir das mit verschiedenen Maßnahmen,
zum Beispiel der Integration junger Arbeitsloser in Arbeit bei Wirtschaftsunternehmen, der Integration langzeitarbeitsloser Über-50-Jähriger in gemeinwohlorientierte Arbeit durch Nutzung von Regelinstrumenten der Arbeitsförderung, wir verbinden das mit einem Gemeindearbeiterprogramm für Langzeitarbeitslose über 55 Jahre und wir verbinden das – Kollege Foerster hat das vor einiger Zeit hier sehr deutlich und sehr prägnant herausgestellt –
zum Beispiel auch mit der Finanzierung eines Projekts Campus der Generationen, mit einer Hochschule zur Integration von langzeitarbeitslosen Akademikerinnen und Akademikern, auch eine Personengruppe, um die es hier geht.
Das ist unser konkretes Angebot. Wir kritisieren also nicht nur, weil das vorhin auch eine Rolle spielte, sondern wir sagen, wie es unter anderem gehen kann. Und wir alle sind aufgefordert – und das sehe ich zumindest für uns demokratische Fraktionen so –, im Wettstreit der Ideen darüber nachzudenken, was wir gemeinsam tun können, um Armut zu verhindern und Armut zu bekämpfen in diesem Land. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5206. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5206 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nachtragshaushalt vorlegen – Investitionsprogramm 2020 auf den Weg bringen, auf Drucksache 6/5196.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nachtragshaushalt vorlegen – Investitions- programm 2020 auf den Weg bringen – Drucksache 6/5196 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der die Landesregierung auffordert, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Und bevor ich zu meinen Ausführungen komme, möchte ich Ihnen auch gleich erklären, warum wir nicht selbst einen Nachtragshaushalt vorgelegt haben, wie es der Fraktionsvorsitzende der CDU kürzlich spitzfindig gefragt hat. Es geht nicht. Nach Landesverfassung Artikel 61 Absatz 3 können nicht die Fraktionen einen Haushalt vorlegen, sondern ausschließlich die Landesregierung.
Ich möchte es dennoch hier am Anfang noch mal klargestellt haben. Wir dürfen keinen Nachtragshaushalt und auch keinen Haushaltsentwurf vorlegen.
Daran liegt es nicht, aber wir dürfen es aufgrund der Verfassung nicht, und an die Verfassung halten wir uns.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir brauchen, ist ein Investitionsprogramm bis zum Jahr 2020. Wir wollen 160 Millionen Euro in die Zukunft des Landes investieren, für schnelles Internet, für Schulen, für Bahn, Agrarwende, für sozialen Wohnungsbau und Theater. Das sind Schwerpunkte unseres Nachtragshaushaltes. Verstärkte Investitionen in die Zukunft des Landes sind heute möglich, ohne die Verantwortung für eine angemessene Risikovorsorge und die Tilgung von Schulden zu vernachlässigen.
Leider verfolgt diese Koalition eine sehr eindimensionale Sparpolitik. Wenn wir einen Blick auf die gegenwärtige Situation werfen, entsteht ein Bild der Gegensätze und
Kontraste hier im Land. Auf der einen Seite erzielt unser Bundesland Überschüsse in dreistelliger Millionenhöhe, und das seit Jahren, die Rücklagen haben längst die Milliardengrenze deutlich überschritten, insgesamt können wir auf 1,6 Milliarden Euro zurückschauen. Das sind immerhin 20 Prozent des Haushaltsvolumens. Aber selbst wenn wir die Rücklagen abziehen, die Dritten zustehen, also wie zum Beispiel Kommunen, Hochschulen oder die Rückzahlung an den Länderfinanzausgleich, kommen wir auf die stattliche Summe von 1,1 Milliarden Euro, die das Land für alle möglichen Risiken und Eventualitäten zurücklegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten in der letzten Woche im Finanzausschuss eine sehr interessante Unterrichtung durch den Staatssekretär Bäumer, die vielleicht auch ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht hat, denn diese Rücklagen entwickeln sich langsam zu einem sehr komplexen Schattenhaushalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Unternehmen würden natürlich auch mit den Augen rollen, denn diese Risikovorsorgen sind natürlich viel zu üppig, denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich alle Risiken auf einmal, auf einen Schlag, am gleichen Tag oder im gleichen Haushaltsjahr realisieren. Ich kann aber gerne noch mal in der Aussprache auf die einzelnen Positionen eingehen.
Meine Lieblingsrücklage, kann ich hier schon verraten, sind die Rücklagen für Sonstiges. Das gibt es nämlich auch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, irgendwas ist ja immer und deswegen hat offensichtlich die Landesregierung an alles gedacht und hat für jede Eventualität eine Rücklage angelegt. Das sind meines Erachtens Summen, die offensichtlich auch der Koalition nur bedingt bekannt sind,
denn kürzlich habe ich in der „Ostsee-Zeitung“ vom Fraktionsvorsitzenden der CDU gelesen, dass er auch nicht so genau wisse, was da eigentlich alles in den Rücklagen liege,
Das kann ich Ihnen gleich liefern, das habe ich aber jetzt hier vorne nicht mitgebracht, ich dachte, Sie wissen, was Ihr Fraktionsvorsitzender so den ganzen Tag von sich gibt.