auch hier an diesem Gesetzentwurf wieder, es ist die unrühmliche Tradition der politisch Herrschenden, in Worte zu kleiden, was man nicht will. Eine solche Scharade hat die Bundesregierung eben auch aufgeführt mit diesem Entwurf einer Neunten Änderung des SGB II. Möglichst unverdächtige Begriffe sollen verschleiern, worum es tatsächlich geht. Auch hier wurden die Absichten derart maskiert, von Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts für Arbeitsuchende sowie Überprüfung der, wörtlich, weitgehenden – was heißt das, zu weitgehenden oder weitgehenden? – Sanktionsregelungen und Sanktionspraxis ist die Rede. Rechtsverschärfung, Entmündigung von Betroffenen und Befehlserteilung sind aber das, was sich mit der Gesetzesnovelle in ganz zentralen Punkten verbindet. Und das ist nur logisch, ging es doch nie um eine wie auch immer geartete Durchsetzung eines Rechts auf Arbeit, welches im Grundgesetz schmerzlich fehlt, das sich
So, wie der Gesetzentwurf daherkommt, geht es auch ein weiteres Mal, zum neunten Mal, quasi darum, die Kosten der Verwaltung von Arbeitslosigkeit weiter zu reduzieren. Und es geht wieder einmal darum, den Mechanismus des Umgangs mit Arbeitslosen weiter zu perfektionieren. Die politisch Verantwortlichen aus CDU/CSU und SPD wälzen somit systemisch bedingte Verwerfungen und selbst verursachte Probleme auf diejenigen ab, die hierfür weder etwas können noch über ausreichende Mittel verfügen, sich zur Wehr zu setzen. Mehr noch, die Mittel, sich zur Wehr zu setzen, werden ihnen sukzessive genommen. Auf diese Weise wird die Hartz-IV-Novelle genutzt, um ein rigides Armutsregime auszubauen.
Kollege Henning Foerster hat bereits auf einige Bestandteile des Gesetzentwurfs verwiesen, sehr wohl differenziert, aber er hat auch ganz klar benannt, warum wir in dem Antrag am Ende zu dem Schluss kommen, so darf er nicht bleiben.
Herr Renz, Sie haben recht, wenn Sie sagen, der wird noch Veränderungen erfahren. Das wird wohl sicherlich so sein, aber wir sind gefordert, eine Position abzugeben. Wir sind gefordert zu sagen, ob wir mit dem, was jetzt auf dem Tisch liegt, einverstanden sind oder nicht.
Jetzt will ich mal zwei Dinge herausgreifen und sage Ihnen ganz ehrlich, das können wir doch nicht wollen. Paragraf 21 Absatz 4 des Entwurfs: die Abschaffung des Mehrbedarfs bei behinderten Auszubildenden, die eine Maßnahme der Berufsvorbereitung absolvieren und bei ihren Eltern wohnen.
An Menschen mit Behinderungen, da geht man ran, das ist der Punkt, wo man was verändern muss?! Und das ist die Art und Weise, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, zu sagen, weil ihr bei euren Eltern wohnt, dann kein Mehrbedarf mehr, vorher war der gerechtfertigt, jetzt nicht mehr, bei euch setzen wir jetzt mal die Daumenschrauben an?! Das kann doch nicht von uns politisch gewollt sein! Wo eine Stärkung von Selbstbestimmung geboten ist, wird nämlich Entmündigung vertieft, und das ausgerechnet, wie gesagt, bei den Behinderten.
Paragraf 41a Absatz 3: Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht bei vorläufigen Bewilligungen sollen – also das ist mit zwingender Notwendigkeit versehen – zum kompletten Leistungsverlust führen. Wo jetzt die Mittel um 30 Prozent gekürzt werden, gibt es dann gar nichts mehr.
(Manfred Dachner, SPD: Was ist denn an einer Mitwirkungspflicht so schlimm? Das müssen Sie mir mal erklären! Was ist denn so schlimm daran?)
Es geht darum, dass man die Mitwirkungspflicht unter ganz bestimmten – das ist gut, dass Sie fragen, Herr Dachner –,
Ein Fahrradunfall, jemand kommt ins Krankenhaus, kann einen Termin nicht einhalten, der Termin verfällt, die Mitwirkungspflicht ist in dem Moment …
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Udo Pastörs, NPD – Glocke der Vizepräsidentin)
Dann fällt der komplette Leistungsanspruch weg, nach diesem Paragrafen, nach diesem Entwurf. Haben Sie das mal gelesen?