Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir können gelassen der Zukunft entgegenschauen. Auch wenn es vor Gericht landet, werden wir das sehen, dafür sind Gerichte da. Aber ich denke, wer sich nicht auf den Weg macht, wird das Ergebnis nie kennenlernen. Deswegen finde ich es gut, dass wir das heute hier verabschieden.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einige Worte zur Situation in den Kommunen verlieren, die leider derzeit nicht zufriedenstellend ist. Wie Sie wissen, haben wir bereits eine Regelung in der Kommunalverfassung, die dafür Sorge tragen soll, dass die Bezüge der Geschäftsführungen offengelegt werden sollen, auch auf individualisierter Ebene. Leider mussten wir nun feststellen, dass diese Vorschrift weitestgehend ins Leere läuft, und das, obwohl sie bereits seit fünf Jahren in der Kommunalverfassung verankert ist. 224 von 331 Unternehmen mit kommunaler Beteiligung wollen die Bezüge ihrer Geschäftsführer momentan nicht offenlegen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage von mir hervor. Das sind zwei Drittel aller Unternehmen. Nach fast fünf Jahren ist das eindeutig zu viel.

Eines der prominentesten Beispiele ist übrigens der Flughafen in Rostock-Laage. Das ist ganz interessant. Rostock-Laage gilt als kommunales Unternehmen, unterliegt also den kommunalen Regelungen der Kommunalverfassung. Da müsste eigentlich die Hinwirkungspflicht über die entsprechende Gemeindevertretung wirken, dass der Gesellschaftervertrag angepasst wird und das Gehalt des einzelnen Geschäftsführers offengelegt wird. Beim Rostocker Überseehafen haben wir ein anderes Konstrukt. Hier haben wir eine Offenlegung, weil das Land auch schon beteiligt ist. Das Spannende ist nun, dass der Hafen offenliegt. Der Rostocker Überseehafen liegt offen und der Rostocker Flughafen liegt nicht offen. Das ist natürlich eine Situation, die äußerst knifflig ist, denn es sollen ja nicht auch noch die bestraft werden, die sich auf den Weg machen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das Innenministerium ist aufgefordert, für eine einheitliche Umsetzung zu sorgen. Alles andere wäre unfair für die Unternehmen, die sich bereits an die Offenlegung halten.

Immerhin machen die positiven Beispiele deutlich, dass eine Offenlegung sehr wohl möglich ist und reibungslos funktionieren kann. Die Erfahrungen auf kommunaler Ebene machen aber auch deutlich, dass die gesetzliche Festschreibung allein wenig hilft. Die Regeln zur Offenlegung müssen auch gelebt und kontrolliert werden, damit am Ende wirklich mehr Transparenz für die Menschen im Land herauskommt. Wir werden die Entwicklung auf Landesebene und bei den Kommunen daher genau im Auge behalten, denn wir möchten ja nicht erleben, dass wir in fünf Jahren über eine Kleine Anfrage feststellen, dass vielleicht nur zwei Drittel der Unternehmen aufseiten des Landes, wie in den Kommunen auch, dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Da muss man am Ball bleiben, ein Selbstläufer ist das nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung zu mehr Transparenz. Das unterstützen wir ausdrücklich. Doch damit fängt die Arbeit eigentlich erst an. Wir müssen die Politik aus den Hinterzimmern herausholen, nur das schafft Vertrauen und Akzeptanz. Da haben wir noch viel zu tun. Ein wirkliches Transparenzgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre daher eigentlich der richtige Weg. Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir vielleicht in Zukunft noch mal über so ein Transparenzgesetz für MecklenburgVorpommern reden können. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz bei der Vergütung der Geschäftsleitung öffentlicher Unternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/4845.

In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5336 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die NPD. Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/5336 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben ebenfalls die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die NPD. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/5336 angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer

dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/5336 mit gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Rechtsbereinigung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Drucksache 6/5062, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses auf der Drucksache 6/5341. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/5365 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Rechtsberei- nigung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher- schutz (LU-Rechtsbereinigungsgesetz) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5062 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses (6. Ausschuss) – Drucksache 6/5341 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 6/5365 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen.

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Rechtsbereinigung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz auf der Drucksache 6/5062.

Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5341 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion der NPD. Damit sind die Artikel 1 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/5365 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegen- probe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktio

nen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion der NPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/5365 angenommen.

Wer dem Artikel 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht,

(Heinz Müller, SPD: Also mit den beschlossenen Änderungen.)

natürlich mit den Änderungen, ja, genau, mit der Ergänzung, mit den beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegen- probe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion der NPD. Da- mit ist Artikel 9 mit den soeben beschlossenen Änderungen in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 10 bis 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich die Fraktion der NPD. Damit sind die Artikel 10 bis 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/5341

(Heinz Müller, SPD: Mit den eben beschlossenen Änderungen.)

mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, es enthielt sich die Fraktion der NPD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/5341 mit den soeben beschlossenen Änderungen angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/5063.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5063 –

In der 111. Sitzung des Landtages am 27. Januar 2016 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie erinnern sich, wir haben im Januar dieses Jahres in diesem Hohen Haus den Entwurf für das Gesetz vorgelegt, einen kleinen überschaubaren Entwurf, der beinhaltete, auch für die Landtagswahlen das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken.

Wir sowie die Fraktion DIE LINKE hatten diesen Vorstoß schon einmal unternommen. Dieser ist dann hier abgelehnt worden, insbesondere weil aus der CDUFraktion erhebliche Bedenken artikuliert wurden. Die SPD hatte sich seinerzeit nicht nur auf Parteiebene – es war im Jahr 2014 –, sondern auch auf Ebene des Landtages eigentlich dafür ausgesprochen, aber erläutert, dass die Koalitionsräson eine Zustimmung nicht möglich machte.

Warum haben wir das seinerzeit erneut getan? Nicht deshalb, weil wir gedacht haben, im Wahljahr muss man das Thema noch mal bewegen –

(Heinz Müller, SPD: Ach?!)

wir orientieren hier ja auf eine Zielgruppe, die Sie gar nicht zur Wahl zulassen wollen –, sondern weil im Dezember des Jahres 2015 eine Studie der Bertelsmann Stiftung veröffentlicht wurde, in deren Rahmen darauf hingewiesen wurde, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Wahlalter einerseits und der Auswirkung auf die Wahlbeteiligung mittelfristig geben würde. Sie erinnern sich vielleicht an die Sitzung im Januar. Leider hat die Mehrheit des Landtages davon abgesehen, den Gesetzentwurf zur näheren Beratung in den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen, so, wie das vorgeschlagen war. Ich erinnere mich noch gut an diese Sitzung, weil man hat ja ein bisschen Hoffnung.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Ach was?!)

Wenn ich mich recht erinnere, kam aus Kreisen der SPD dann der Zuruf, während ich sprach: Machen Sie das doch mit Selbstbefassung im Ausschuss!

(Torsten Renz, CDU: Das ist eine gute Idee. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja.)

Das war eine sehr gute Idee, Herr Renz. Ich habe das auch für eine hervorragende Idee gehalten, bin hoffnungsvoll aus dieser Landtagssitzung herausgegangen und habe gesagt, das ist eigentlich das, was wir tun wollten, uns inhaltlich mal mit den neuen Erkenntnissen der Bertelsmann Stiftung auseinandersetzen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Und nicht gemacht.)

Ich bin auch sehr hoffnungsvoll in den entsprechenden Ausschuss hineingegangen, und was soll ich Ihnen sagen, da bin ich bitterlich enttäuscht worden, unter anderem auch von Ihrer Fraktion, Herr Renz.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oh! – Peter Ritter, DIE LINKE: Echt?! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)