Auch von Ihrer Fraktion, weil ich hatte die Empfehlung aus der Koalition aufgenommen – ich höre ja mitunter schon mal auf die Koalition –
und dann hatten wir gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE diesen Antrag eingebracht auf Selbstbefassung, aber weder die SPD-Fraktion noch die CDU-Fraktion waren zu erweichen.
Wir hatten sogar – Herr Renz, zu Ihrer Information, ich weiß nicht, wie weit das durchgestellt worden ist –, …
… wir hatten den Vorschlag gemacht, die Verfasser der Studie einzuladen. Da kamen Bedenken: Na ja, wir haben nur noch vier Sitzungen im Ausschuss.
Es war ein schlagendes Argument. Ich habe eine Viertelstunde gebraucht, um mich damit auseinanderzusetzen, Herr Ritter, aber mithilfe der Kollegin Borchardt haben wir dann den Vorschlag gemacht, eine Stunde in diesen vier Sitzungen wird uns reichen, wir wollen nur mal die Erkenntnisse hören.
Es klingt jetzt alles ein bisschen süffisant, ich möchte aber an dieser Stelle – ich habe ja zur Süffisanz beigetragen – eine Ernsthaftigkeit in die Debatte hineinbringen. Ich glaube, unabhängig von der Frage, ob man sich für das Wahlalter mit 16 oder gegen das Wahlalter mit 16 ausspricht, müssen wir uns als demokratische Fraktionen die Frage stellen, welche Möglichkeiten, welche Mittel wir haben, um langfristig darauf hinzuwirken, dass die Wahlbeteiligung höher wird. Ich glaube, dass da absoluter Konsens hier im Hause ist. Und wenn dann ein Vorschlag kommt, und zwar
nicht, weil die Fraktion oder eine Oppositionsfraktion eine gute Idee gehabt hat, sondern weil es eine derartige Studie gibt, die sich jeder hätte besorgen können, sich dann einer Auseinandersetzung zu verweigern, halte ich persönlich, ich sage das sehr vorsichtig, für den falschen Weg. Ich wünsche mir in der Zukunft, dass wir in diesem Haus und in den Ausschüssen vielleicht zu einem gemeinsamen Vorgehen kommen, wenn es darum geht, im Sinne aller zu Erkenntnissen zu gelangen, sich Wissenschaftler anzuhören, die eine solche Studie erarbeitet haben, wenn dahinter stehen könnte, dass wir zu Erkenntnissen kommen wollen und möglicherweise auch gemeinsam entsprechende Änderungen initiieren können.
Ja, man könnte schlauer werden, finde ich. Und wenn das von der Seite der Koalition zu einem Punkt kommt, der mir vielleicht nicht passt, kann ich Ihnen hierzu sagen, da werden wir zustimmen, so was zu machen. Ich glaube, Erkenntnisse gerade aus dem wissenschaftlichen Bereich machen Sinn. Insofern könnte ich jetzt eigentlich die gleiche Rede halten, die ich im Januar gehalten habe. Es ist hier nichts passiert in der Zwischenzeit, außer dieser Auseinandersetzung.
Ich will noch mal zwei Punkte, die aber mit der Bertelsmann-Studie nichts zu tun haben, in Erinnerung rufen. Es fällt schon schwer – und ich bin gespannt, wie Sie das bei „Jugend im Landtag“ im Juni erklären werden –, jungen Menschen zu vermitteln, ihr dürft an vielleicht auch parallel stattfindenden Kommunalwahlen, aber bei den Landtagswahlen nicht mitwirken, weil ihr 16 oder 17 seid, während ihr beispielsweise den Oberbürgermeister oder ein Kommunalparlament wählen dürft.
(Martina Tegtmeier, SPD: Diese Diskussion haben wir jetzt mindestens zum dritten Mal. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Ich glaube, dass es aber ein starkes Argument ist, und kann nur dazu raten, sich darauf vorzubereiten, dass die jungen Menschen bei „Jugend im Landtag“ im Juni diese Frage wieder stellen könnten. Es ist auch kaum vermittelbar.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Im Brustton der Über- zeugung würde die Sozialdemokratie sagen, natürlich, für Wahlalter mit 16 sind wir dafür.)
Das kann ja sein, aber möglicherweise lassen sich die Jugendlichen nicht ein auf dieses Argument. Und Sie können sich auch schon mal darauf vorbereiten, die Frage zu beantworten, warum ein 16-Jähriger oder ein 17-Jähriger in den meisten unserer unmittelbaren Nachbarländer, in Brandenburg, in Bremen, in Hamburg, in Schleswig-Holstein, mit 16 wählen dürfen, überall mit 16 wählen dürfen.
(Torsten Renz, CDU: Das sind ja alles Bundesländer, in denen die CDU leider nicht in der Verantwortung ist.)
Da kann man ganz einfach hergehen und sagen, da ist die SPD mit an der Regierung und in der Koalition, während
sie sich hier nicht ganz durchsetzen kann mit Grün und Rot-Rot. Aber man muss das natürlich mal vom Sinngehalt versuchen zu erläutern, warum wird mir in dem einen Bundesland zugetraut, mich da beteiligen zu können,
und in dem anderen Bundesland, wenn ich die Grenze überschreite, wird es mir plötzlich nicht mehr zugetraut. Mecklenburg-Vorpommern, finde ich, ist an der Stelle deutlich rückschrittlich. Und wenn man sich noch mal die Wahlbeteiligungen anguckt, wir sind 1998 gestartet mit 79,4 Prozent, 2002 waren es 70,9, 2006 59,1 und 2011 51,5. Mal sehen, was jetzt rauskommt.
Aber ich will sehr bedacht sagen, ich finde es schon bedenklich, wenn im März bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg und in SachsenAnhalt sich eine AfD-Vorsitzende hinstellen und sagen kann, wir sind das zentrale Argument dafür, dass die Wahlbeteiligung gesteigert werden konnte, weil wir diejenigen mobilisiert haben, die sich sonst nicht an der Wahl beteiligen. Unsere Aufgabe muss es sein, junge Menschen früh genug, ganz früh einzubeziehen mit wirksamen Möglichkeiten, mit einer echten Mitbeteiligung, damit sie nicht der Versuchung unterlaufen, an so einer Stelle Populisten zu wählen. Und deshalb haben wir da nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Verantwortung, das zu tun, sehr geehrte Damen und Herren.
Deshalb wäre es sehr, sehr sinnvoll, diesem Gesetzentwurf in der Tat zuzustimmen. Ich weiß, dass Sie das nicht tun werden. Ich bedauere das sehr, weil es ein Wegducken vor dieser Verantwortung ist. – Herzlichen Dank.
Viel schlimmer, dass wir heute diesen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung beraten, ohne ihn im Ausschuss gehabt zu haben, sondern – Sie haben selbst darauf verwiesen, Herr Suhr – wir haben im Jahr 2012 zwei Gesetzentwürfe, den einen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den anderen von den LINKEN, hier in diesem Hause gehabt mit dem gleichen Inhalt und damals haben wir diese beiden Gesetzentwürfe in den Ausschuss überwiesen.
und diese Anhörung hat uns eine Fülle von Argumenten geliefert. Zum einen, es waren weniger Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters, die Mehrzahl und für mich die überzeugenden Argumente waren für eine Absenkung des Wahlalters.
Nun hat sich an dieser grundsätzlichen Sachlage bis heute eigentlich relativ wenig geändert. Das Einzige, was sich wirklich fundamental geändert hat, ist, dass wir ein zusätzliches Argument in Form einer zusätzlichen Untersuchung bekommen haben, aber im Übrigen ist alles so, wie es auch 2012 gewesen ist. Deswegen stelle ich mir schon die Frage, ob die Tatsache, dass es eine zusätzliche Untersuchung zu einem Gegenstand gibt, dazu führt, dass wir das Thema hier noch mal behandeln müssen, denn vom Ergebnis her – das wissen Sie auch, Herr Suhr, Sie haben es gesagt – wird das Gleiche am Ende stehen, was 2012 dort gestanden hat.
Ich kann für meine Fraktion hier sehr klar und sehr deutlich sagen, dass wir für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags- und auch bei Bundestagswahlen und Europawahlen sind. Wir haben es seinerzeit in rot-roter Koalition für die Kommunalwahlen bereits eingeführt und wir haben in verschiedenen Dokumenten festgelegt, dass wir diese Absenkung auch für Land und Bund und Europa wollen.
Wir haben dazu einen Beschluss unseres Landesparteitages, wir haben mehrere Wahlprogramme auf Landes- und auf Bundesebene, in denen wir uns sehr klar und sehr eindeutig für diese Absenkung aussprechen. Wir halten das Wahlalter 16 für ein wichtiges Angebot an junge Menschen, sich in unserem Staat und in unserer Gesellschaft, in der Politik zu engagieren und hier ihre Interessen zu vertreten, nicht zuletzt dadurch, dass sie wählen. Und Sie haben natürlich recht, Herr Suhr, dass es schwer zu vermitteln ist, warum sie bei den Kommunalwahlen wählen dürfen und bei den Landtagswahlen nicht.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns ist die Angelegenheit eine sehr klare und eine sehr eindeutige, wir sind für das Wahlalter 16. Wir waren es auch schon vor dieser Bertelsmann-Studie und wir werden dadurch in unserer Position natürlich nur gestärkt. Dass wir Ihren Antrag ablehnen, Sie haben es selbst gesagt, Herr Suhr, hat ausschließlich Koalitionsgründe. Jeder, der weiß, wie eine Koalition funktioniert, weiß, dass immer beide Partner mitstimmen müssen. Und hier haben wir die Situation, das ist eben so, dass der eine Partner will, das sind wir, und dass der andere Partner, das ist die CDU, nicht will, und dann handelt eine Koalition eben in der Weise, wie sie es tut, nämlich so, dass man einen solchen Antrag ablehnt. Das machen die GRÜNEN übrigens auch in den Fällen, in denen sie in einer Koalition Politik machen, und das ist in einer ganzen Reihe von Bundesländern der Fall.