Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 13 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362 vor, soweit er Artikel 1 Nummer 13 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362, soweit er Artikel 1 Nummer 13 betrifft, zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD und CDU sowie die Fraktion der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362, soweit er Artikel 1 Nummer 13 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 13 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD und CDU, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Fraktion der NPD und es enthielt sich niemand. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 13 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5361 abstimmen, soweit er die Einfügung der neuen Nummern 14 und 15 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD und CDU sowie die Fraktion der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5361, soweit er die Einfügung der neuen Nummern 14 und 15 beinhaltet, abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362 abstimmen, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 14

beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD und CDU sowie die Fraktion der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 14 beinhaltet, abgelehnt.

Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD und CDU, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Fraktion der NPD, es enthielt sich niemand. Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Oh, mir ist da beim Abstimmungsmarathon ein falsches Ergebnis über die Lippen gekommen und das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Also wir haben abgestimmt und ich habe nur das Ergebnis verkehrt verkündet. Fürs Protokoll: Das betrifft in Artikel 1 die Nummern 5 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung. Und zwar haben zugestimmt die Fraktionen der SPD und CDU, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die NPD und es gab keine Stimmenthaltungen.

(Michael Andrejewski, NPD: Und das ist die Mehrheit.)

Ich hatte gesagt, das ist abgelehnt, aber natürlich sind in Artikel 1 die Nummern 5 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen. Das ist bitte so zu Protokoll zu nehmen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Das mussten wir noch einfügen.

Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/5337 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD und CDU, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Fraktion der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/5337 angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362 vor, der die Streichung der Ziffer II beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen

stimmten die Fraktionen der SPD und CDU sowie die Fraktion der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362, soweit er die Streichung der Zif- fer II beinhaltet, abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das müssen wir noch mal machen, das stimmt nicht ganz. – Torsten Renz, CDU: Da hat der Herr Ritter recht.)

Das stimmt nicht ganz?

(Heinz Müller, SPD: Dann wiederholen wir die Abstimmung!)

Wie?

(Heinz Müller, SPD: Dann wiederholen wir die Abstimmung!)

Was war jetzt falsch?

(Ministerpräsident Erwin Sellering: Von vorne!)

Gut,

(Manfred Dachner, SPD: Von vorne noch mal!)

dann wiederholen wir die Abstimmung noch mal.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Wir stimmen jetzt ab den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362, der die Streichung der Ziffer II beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Und die Gegenstimmen? –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt haben Sie aufgepasst!)

Ach so!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ach so!)

Und die Stimmenthaltungen? – So, noch mal: Zugestimmt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Passt so richtig zum ganzen Verfahren.)

zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen in Gänze der SPD und CDU sowie die Fraktion der NPD und es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362, soweit er die Streichung der Ziffer II beinhaltet, abgelehnt.

Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD und CDU, dagegen stimmte die Fraktion der NPD und es enthielten sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/5337 angenommen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 4: Das ist die Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, die Drucksache 6/4636. Hierzu liegen Ihnen eine Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/5322 vor. Weiterhin liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5363 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4636 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 6/5322 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/5363 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

(Unruhe bei Minister Harry Glawe)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Müller von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Binsenweisheit, dass die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie unsere Welt in rasender Geschwindigkeit verändert. Das gilt für die Produktion, das gilt für unser Privatleben, das gilt aber selbstverständlich auch für die öffentlichen Verwaltungen. In diesem Prozess stecken enorme Chancen, es stecken aber auch entsprechende Risiken und Gefahren darin. Wir als Gesetzgeber sind aufgerufen, uns diesem Thema zu widmen und die Chancen zu nutzen, aber auch die Gefahren zu begrenzen oder einzudämmen. Wir brauchen also Rahmenbedingungen für die elektronische Verwaltung, wir brauchen Mindeststandards, Mindestanforderungen, wir brauchen Vereinheitlichungen von Systemen.

Der Bund hat für diese Aufgabe sein Gesetz bereits verabschiedet. Das Land zieht hier nach, übernimmt zum Teil Aussagen des Bundesrechts, trifft aber für die Landesebene eigene Regelungen und eigene Spezifika. Vieles in dieser Gesetzgebung, meine sehr verehrten Damen und Herren, war in den Ausschussberatungen unstrittig. Und ich finde es auch sehr begrüßenswert, dass die kommunalen Verbände, einschließlich des Verbandes, den sie für die EDV gegründet haben, diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung gegeben haben.

Es gab einige Diskussionen zu grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes, aber ich nehme an, dass sie von der Opposition noch vorgetragen werden. Und es gab – das

war vielleicht das größte Problem bei unseren Beratungen – die Frage der Reichweite dieses Gesetzes, das heißt, für welche Verwaltungen soll es gelten und wer wird gegebenenfalls aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht hierfür bereits eine Regelung vor. Hierzu gab es einige Diskussionen und wir haben uns letztlich dafür entschieden, dass wir expressis verbis den Landtag, den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und den Bürgerbeauftragten vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausnehmen wollen, nicht zuletzt weil auch in den Diskussionen nicht ganz eindeutig zu klären war, was denn nun Behörde ist und inwieweit die Genannten Behördencharakter haben, denn dann würden wir möglicherweise zukünftige Auseinandersetzungen nur provozieren. Das wollten wir nicht, deshalb diese Regelung. Ich bitte Sie, dem so veränderten Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.