Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir im letzten Jahr – und das bedaure ich sehr – nur eine einzige Ortsbesichtigung durchgeführt haben. Anlässe zur Durchführung von Ortsbesichtigungen hätte es sicherlich mehrere gegeben. Ortsbesichtigungen – und da sind wir uns, glaube ich, im Ausschuss einig – tragen immer dazu bei, einen Konflikt konkret zu beraten beziehungsweise sowohl den Petenten als auch die Verwaltung mit ins Boot zu holen, um Kompromisse zu finden, um vor Ort zu sehen, wo das Problem liegt, damit wir eine Einschätzung vornehmen können, und um auf der anderen Seite aber auch den Petenten sagen zu können in einer Debat

te, dass wir keine Hilfe und Unterstützung geben können, weil die Gesetzgebung des Landes eine andere ist und diesbezüglich kein Handlungsbedarf aus unserer Sicht besteht. Die Einbeziehung von Petenten ist so aus unserer Sicht zielführender. Das zeigen die Ortsbesichtigungen, die wir in anderen Jahren vorgenommen haben.

Ich möchte zuletzt auf ein Problem zur Frage der öffentlichen Behandlung von Petitionen aufmerksam machen. Wir haben im Berichtszeitraum zwei Petitionen öffentlich behandelt. Auch da gab es einen Unterschied zum Beispiel in der Frage, öffentliche Behandlung ja, aber einmal unter Hinzuziehung der Petenten, und auf der anderen Seite öffentliche Behandlung ja, aber der Petent erhält kein Rederecht. Auch das hat uns nicht überzeugt. Die Begründung dafür: Wir sind der Auffassung, wenn wir öffentliche Beratungen durchführen zu ganz konkreten Petitionen beziehungsweise sogar einen Schritt weitergehen und die Petition mit der Regierung gemeinsam beraten, dass die Petenten hinzugezogen werden sollten und auch Rederecht erhalten sollten und nicht als Zuschauerinnen und Zuschauer mundtot auf der Hinterbank sitzen dürfen. Ich glaube, auch da ist Handlungsbedarf in Bezug auf die weitere Arbeit mit Petitionen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte mich bedanken für die Zusammenarbeit und die herausragende Arbeit des Petitionsausschusssekretariates. Ich weiß, dass wir als Mitglieder des Ausschusses es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariates nicht immer leicht gemacht haben. Wir haben viele Nachfragen gehabt, aber sie haben es geduldig ertragen. Ich denke, sie haben durch ihre Sachkompetenz und vor allen Dingen dadurch, dass sie mit Herz und Verstand bei der Abarbeitung von Petitionen mit dabei waren, mit dazu beigetragen, dass wir die Ergebnisse, die wir heute darstellen können, auch vortragen können, und deshalb meinen ausdrücklichen Dank.

Ich möchte mich auch für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses insgesamt bedanken. Ich will aber an der Stelle auch sagen, ich glaube, wir gemeinsam sollten mehr Mut fassen im Petitionsausschuss, und zwar in Richtung, wir haben eine ganz konkrete Aufgabe, die wir teilweise trennen sollten von Opposition und Regierungsbeteiligung, weil die Aufgabe des Landtages ist zu gucken, ob die Petenten recht oder unrecht haben, ob ihnen geholfen werden kann oder nicht. Diese Aufgabe haben wir gemeinsam, der sollten wir uns auch mehr stellen, unabhängig davon, wer in der Regierung sitzt und wer in der Opposition. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und stimmen Sie für den Ausschussbericht!

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Saemann von der SPD-Fraktion.

(Jochen Schulte, SPD: Immer dran denken: Fasse dich kurz!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Anbetracht der umfänglichen Einbringung des Vorsitzenden

und der vielseitig umschriebenen Erläuterung meiner Vorrednerin Frau Borchardt möchte ich nur einige kleine Sachen hier ergänzen. „Kleine Sachen“ meine ich in dem Sinne, dass ich einige Problematiken ansprechen möchte, die wirklich zugunsten der Petenten entschieden worden sind. Ich sehe es für diesen Berichtszeitraum als entscheidend an, dass wir ihn mit sehr guten Entscheidungen beenden. Deswegen habe ich mir drei Beispiele herausgesucht, wo die Petenten wirklich zu ihrem Recht gekommen sind.

Es gab beispielsweise eine Eingabe, wo der Petent sich über die zunehmende Lärmbelästigung einer angrenzenden Verkehrsstraße aufgeregt hat. Hier wurde dem Anliegen entsprochen, und zwar gab es von der Verwaltungsbehörde eine unheimlich gute und verträgliche Lösung. Die Behörde entschied, vorläufig probeweise die Geschwindigkeit auf 50 km/h herabzusetzen. Die Analyse ergab, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich zurückgegangen sind. Auf Anregung und Vorschlag des Petitionsausschusses zeigte sich, dass durch relativ wenig Aufwand ordentliche und vertretbare Entscheidungen über die zuständige Behörde gefunden werden können.

In einer weiteren Eingabe geht es bei einer Petition aus dem Sozialbereich um Folgendes: Da es in diesem Berichtszeitraum einen nicht unerheblichen Anteil von Bitten und Beschwerden aus diesem Bereich gibt, habe ich hier eine Sache ausgewählt, wo sich eine Petentin gegen den geplanten Umzug des Sozialamtes von Waren nach Neubrandenburg beschwert hat. Hier wurde dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen. Der vorgesehene und vom Petenten beanstandete Umzug des Sozialamtes von Waren nach Neubrandenburg wurde nicht umgesetzt. Hier hat man sich in erster Linie auf Argumente und Entscheidungen berufen, die der Petent selbst angeregt und vorgetragen hat.

Mit einer weiteren erfolgreichen Beendigung einer Eingabe aus dem Sozialbereich möchte ich die kleine Berichterstattung beenden. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Versorgungsangelegenheit aus dem ALG-II-Bereich begehrte ein Petent für einen Dritten eine Nachzahlung. Nach ausgiebiger Würdigung wurde festgestellt, dass die Forderung des Jobcenters nach Absenkung der unangemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung der bei einem anstehenden Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre. Hier wurde nachkorrigiert.

Ich möchte in meiner Berichterstattung aber auch nicht den Bereich ungenannt lassen, wo eine Weiterleitung an den Deutschen Bundestag erfolgte. Um auf das Beispiel einzugehen: Ein Petent begehrte eine Änderung im Meldegesetz. Es ging um eine Beschwerde, dass es nicht möglich sei, bei gemeinsamem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht einen doppelten Hauptwohnsitz eintragen zu lassen. Hier wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen und an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. In der Begründung hieß es, dass für das Meldewesen der Bund hoheitlich zuständig ist und nur über eine Ermächtigung den Ländern eine Befugnis erteilen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste und liebe Frau Präsidentin, in diesem Sinne möchte ich Sie bitten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich noch einmal recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zum eigentlichen Inhalt meines Berichts komme, ist es mir wichtig, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusssekretariats meinen Dank auszusprechen. Sie sind für den reibungslosen Ablauf der Ausschussarbeit wahrlich unersetzlich

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

und haben auch im vergangenen Jahr wieder wirklich gute Arbeit geleistet. Danke schön!

Die thematische Vielfalt, die durch Petitionen abgedeckt wird, macht den Petitionsausschuss sicherlich zum buntesten Ausschuss im Landtag von Mecklenburg-Vorpom- mern. Ich erlebe das sozusagen als Quereinsteigerin, seit ich im Herbst vergangenen Jahres in Vertretung meiner erkrankten Kollegin Jutta Gerkan in die Ausschussarbeit eingestiegen bin.

Zwei aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion besonders wichtige Themen des vergangenen Jahres möchte ich im Folgenden kurz darstellen.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

Beide sind im Bericht, der Ihnen vorliegt, ausführlich dargestellt.

Das erste Beispiel finden Sie auf Seite 34. Da geht es um den Bau einer Hähnchenmastanlage. Der Petent wandte sich als Vertreter einer Bürgerinitiative im März 2013 an den Petitionsausschuss. Sein Anliegen war, dass er Sorgen hatte im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Massentierhaltungsanlage für Hähnchen, dem Bau von vier Ställen mit jeweils 45.000 Tierplätzen und zusätzlich dem Bau einer Festmisthalle sowie einer Biogasanlage. Die Sorgen bezogen sich auf eine erhebliche Umweltbelastung von Luft und Grundwasser und er sah das als unvereinbar mit dem Anspruch von MecklenburgVorpommern, das Gesundheitsland Nummer eins zu sein. Das Landwirtschaftsministerium verwies in seiner Stellungnahme auf die Bedeutung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. Das sei eine wichtige wirtschaftliche Grundlage für unser Land und das Ziel sei daher die zügige und rechtssichere Durchführung des Genehmigungsverfahrens.

Auf der anderen Seite stellte das Landwirtschaftsministerium das Ziel der Landesregierung dar, die Errichtung großer Tierhaltungsanlagen klar zu begrenzen. Die Veredlungsproduktion habe deshalb bodengebunden zu erfolgen. In der Folge versagte die Gemeinde im April 2014 ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben.

Die Petition wurde im Ausschuss zusammen mit Vertretern aus dem Wirtschaftsministerium, aus dem Landwirtschafts- und Umweltministerium, des Landkreises, des

Amtes und der Gemeinde beraten. Was für uns an dieser Petition sehr deutlich wurde, für uns als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ist, dass das privilegierte Bauen im Außenbereich auch für Intensivtierhaltungsanlagen wirklich immer wieder zu Problemen führt und dass wir dieses Privileg ablehnen und da Änderungen im Baugesetz brauchen.

Das zweite Beispiel dreht sich um Küstenschutz auf dem Fischland-Darß-Zingst, auf der Seite 37 des Ihnen vorliegenden Berichtes. Hier ging es um eine Beschwerde über Einschränkungen des Küstenschutzes in einer Gemeinde, und zwar wegen mangelnder oder fehlender Instandhaltungsanlagen an den Drahtumzäunungen und den Strandhaferbepflanzungen. Dadurch war der geschützte Dünenbereich nicht mehr klar zu erkennen und es kam dann in der Folge zu Beschädigungen der Dünen durch Winderosion.

Das Landwirtschafts- und Umweltministerium begründete die unterbliebene Dünenpflege mit Personalmangel im Bereich des StALU. In der Anhörung im Ausschuss mit Vertreterinnen des Landwirtschafts- und Umweltministeriums und der betroffenen Gemeinde kam es zu einem Drängen durch die Gemeinde, dass die Instandhaltungsmaßnahmen wieder aufgenommen werden sollen. Das Ministerium führte aus, dass die Einzäunung der Dünen zunächst 2013 probehalber im Fischland-DarßZingst und mittlerweile landesweit eingestellt sei, da im Bereich der Dünen keine sturmflutrelevanten Schäden festgestellt worden seien. Da stellen wir uns natürlich die Frage – am Rande erlaube ich mir die Bemerkung –, ob der Status der Dünen als geschützte Biotope hier eine wichtige Rolle gespielt hat bei dieser Entscheidung oder nicht. Das sieht ja zunächst einmal nicht so aus.

In der Folge räumte das Landwirtschafts- und Umweltministerium selber ein, dass das keine Dauerlösung sein könne. Die Festlegung im Landeswassergesetz, wonach seit 1991 die Aufgabe des Küstenschutzes auf Küstenschutzverbände zu übertragen sei, habe das Land übergangsweise übernommen, da eine Gründung entsprechender Verbände nicht stattgefunden habe.

Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen fest, dass die Novellierung des Landeswassergesetzes überfällig ist. Das wird an dieser Problematik erneut deutlich. Der Petitionsausschuss hat bei dieser Petition dafür votiert, dass mehr Haushaltsmittel für den Küstenschutz bereitgestellt werden sollen oder aber, dass es neue Zuständigkeiten geben solle.

So weit von meiner Seite. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bitten und Beschwerden sind immer so eine Sache, zum einen für den, der sie stellt, und zum anderen für den, der damit umgehen muss. Und so fasste der große Dichter und Denker Johann Wolfgang von Goethe treffend zusammen, Zitat: „Man sollte wirklich nicht alles mit sich selbst verarbeiten, sondern manchmal eine klei

ne Beschwerde führen, damit man so freundlich zurechtgewiesen und über sich selbst aufgeklärt würde.“ Zitatende.

Auch der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das zurückliegende Jahr offenbarte wieder einige Probleme, mit denen sich der Petitionsausschuss konfrontiert sah. So wurden im Jahr 2015 476 Petitionen abgeschlossen. Im Jahr 2015 haben sich im Vergleich zu den Vorjahren sehr viele Menschen mit einer Petition an den Petitionsausschuss gewandt. Wie auch in den vergangenen Jahren spiegelt der Tätigkeitsbericht die gesellschaftlichen Probleme im Land wider. So ist es nicht verwunderlich, dass im Jahr 2015 ein sprunghafter Anstieg der Petitionen, die das Thema Flüchtlinge und Asyl beziehungsweise Ausländerrecht betreffen, zu verzeichnen ist.

Ähnlich verhält es sich mit der Reaktion vieler Bürger auf den im Zuge der Energiewende voranschreitenden Ausbau der Windkraftenergie.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Im Petitionsbericht heißt es dazu: „Zu diesem Themenkomplex erreichten den Petitionsausschuss insgesamt 19 Eingaben, deren Hauptanliegen vor allem darin bestanden hat, in einer landesgesetzlichen Regelung die Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung in der Weise festzulegen, dass der Mindestabstand das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt. Mittels der sogenannten Ermächtigungsklausel im Baugesetzbuch hatte der Bundesgesetzgeber im Jahr 2014 den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, die Mindestabstände gesetzlich festzulegen, diese Möglichkeit aber zugleich bis zum 31.12.2015 befristet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich jedoch gegen eine solche gesetzliche Regelung entschieden, um die Umsetzung der Energiewende nicht zu gefährden.“ Zitatende.

Wie falsch dieser Weg der Schweriner Landesregierung war, beweisen die anhaltenden Diskussionen und Widerstände aus der Bevölkerung zu diesem Thema. Allein die Tatsache, dass in naher Zukunft der größte Windpark Mecklenburg-Vorpommerns in der Friedländer Großen Wiese zwischen Friedland und Ferdinandshof entstehen kann,

(Patrick Dahlemann, SPD: Das wissen Sie doch noch gar nicht!)

entstehen kann, rief zahlreiche Bürger auf den Plan. Nach uns vorliegenden Informationen richteten über 780 Personen eine Beschwerdekarte über die mögliche Errichtung eines Windparks in diesem Gebiet an den Petitionsausschuss des Landtages. Die große Anzahl protestierender Bürger unterstreicht die neuen Dimensionen, mit denen sich neben der Windkraftlobby insbesondere die Schweriner Landesregierung auseinandersetzen muss.

Wir dürfen also für das Jahr 2016 davon ausgehen, dass zahlreiche weitere Bürger von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen und sich gegen die völlig aus dem Ruder laufende Energiewende stellen werden. Die NPDFraktion wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten die betroffenen Gemeinden und deren Bürger bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden,

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

denn maßgebend muss letztendlich das Votum der Bürger sein. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, wer im Vordergrund unserer gesamten Arbeit stehen muss: die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das in unserer Verfassung garantierte Petitionsrecht ist eine wichtige Möglichkeit, mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt in den Dialog zu treten. Mit dem Petitionsrecht haben wir somit mehr Bürgernähe und eine einfache Möglichkeit zur aktiven politischen Beteiligung.