bündnis „Gesundheitsförderung und Prävention“ hat zudem die Themen „Förderung von Bewegung“, „gesunde Ernährung“ und „psychische Gesundheit“ aufs Tableau gehoben. Das Datenmaterial, das die Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherer aus Mecklenburg-Vor- pommern in die Gespräche über die Landesrahmenvereinbarung eingebracht haben, bestätigt im Großen und Ganzen all diese ausgemachten Handlungsfelder.
Dass die Landesregierung sich dafür engagiert, eine gute Landesrahmenvereinbarung zu gestalten, können Sie auch daran ablesen, dass sich nicht nur mein Haus, sondern auch das Landwirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Bildungsministerium mit einbringen und in den jeweiligen Ressorts die einschlägigen Fördermaßnahmen mit hohen Summen im Haushalt unterlegt sind. Für mich geht Inhalt vor Eile. Ich kann Ihnen deshalb keine fertige Landesrahmenvereinbarung bis zum Ende der Legislaturperiode versprechen. Was ich Ihnen aber verspreche, ist, dass Sie uns an dieser Stelle nicht zum Jagen tragen müssen.
Ein kleiner Hinweis zum Öffentlichen Gesundheitsdienst: Das ist der Leitantrag der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz, deren Federführung Mecklenburg-Vorpom- mern hat. Auch hier stellen wir uns der Anforderung, dass wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken müssen, aber, und das hat Frau Stramm richtig ausgeführt, hier liegt die Zuständigkeit in erster Linie bei den Kreisen und kreisfreien Städten. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Krankheiten müssen vermieden werden, bevor sie entstehen. Schon lange beschäftigt sich die Menschheit mit der Vermeidung und Vorbeugung von Erkrankungen.
Wie wichtig das Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ ist, zeigt auch unser Bundesgesundheitsminister Herr Gröhe, denn im Juni 2015 wurde das lang ersehnte Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention verabschiedet. Das Gesetz zielt insbesondere auf eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen den Akteuren – das sind die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und private Krankenversicherungen – in der Prävention und Gesundheitsförderung ab.
Prävention und Gesundheitsförderung gehen uns alle an, denn jeder kann etwas für seine Gesundheit tun, das hat Frau Stramm auch richtig erkannt. Insbesondere ein durchschnittlicher Arbeitnehmer verbringt acht Lebensjahre an seinem Arbeitsplatz. Genau deshalb fokussiert das Präventionsgesetz die betriebliche Lebenswelt und fordert einen Ausbau der Gesundheitsförderung. Ob in den Kommunen, im Sport, in der Kita, in der Schule, an der Uni oder am Arbeitsplatz, in jedem Lebensalter und in allen Lebenswelten müssen Prävention und Gesundheitsförderung gelebt werden.
Auch die Früherkennungsuntersuchungen und der Impfschutz sind wichtige Aspekte, um zur Vermeidung von Krankheiten beizutragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch unser Bundesland hat sich die Prävention und Gesundheitsförderung längst auf die Fahnen geschrieben.
Bereits 2008 haben wir den „Landesaktionsplan Gesundheitsförderung und Prävention“ herausgegeben, unter dem heutigen Ministerpräsidenten, damals noch Sozialminister Erwin Sellering und unter dem Motto „Gesundheitsland Nummer eins“. Ich glaube, da hat sich bis heute nichts geändert, das wollen wir weiterhin werden.
Wenn man dann in die Primärprävention guckt, dann ist nicht nur, wie schon durch die Ministerin erwähnt worden, Schulpolitik, Bildungspolitik, sondern auch die Wirtschaftspolitik mit angesprochen und Arbeitsmarktpolitik selbstverständlich auch. Dieses Beispiel hatte ich ja schon genannt, ganz oben an.
Bezüglich der Landesrahmenvereinbarung gab es im Juli 2015 bereits das erste Zusammentreffen zwischen den Verantwortlichen – ich hatte die vorher genannt: Un- fallkasse, Rentenversicherung, Krankenversicherung –, um sich über die zukünftige Landesrahmenvereinbarung von Mecklenburg-Vorpommern auszutauschen. Seitdem finden regelmäßige Treffen unter Federführung der Krankenkassen statt. Das hatte auch die Ministerin schon erwähnt, federführend für dieses sind die Krankenkassen.
Die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz beinhalten die Ziele und Zielgruppen. Die Intention des Bundes ist, dass die Akteure vor Ort zusammenarbeiten und sich dem Thema widmen. Zudem gilt für alle Länder das Gesetz und somit auch der Paragraf 20. In dem Paragraf 20 spricht man über die primäre Prävention und Gesundheitsförderung und hat da auch einige Ziele definiert, aber letztendlich ist es eine Entscheidung in dem Landesrahmenvertrag.
Des Weiteren wurde eine Mustervereinbarung auf Bundesebene angefertigt, an der sich die Länder orientieren. Auch Thüringen hat sich an die Mustervereinbarung gehalten und danach die Landesrahmenvereinbarung gefertigt. Diese Landesrahmenvereinbarung betrifft fünf Seiten, aber damit sind die inhaltlichen Dinge noch nicht untersetzt. Es ist eine Landesrahmenvereinbarung und das soll auch so bleiben.
In unseren Augen ist Ihr Antrag ohne Weiteres abzulehnen, in Ihren Forderungen sehen wir keinen Bedarf. Nur weil Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg bereits eine Landesrahmenvereinbarung vorgelegt haben, heißt es nicht, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht genauso weit ist,
denn es ist weder eine Überwachung durch die Landesregierung noch der zeitliche Aspekt, wann die Landes
rahmenvereinbarung gefertigt werden soll, im Gesetz vorgesehen. Mit der Landesrahmenvereinbarung wird außerdem lediglich der Rahmen geregelt und es werden keine Inhalte festgeschrieben.
Für uns ist das Aktionsbündnis für Gesundheit M-V maßgebend, denn das Bündnis wird in der Landesrahmenvereinbarung festgeschrieben.
Variable Schwerpunkte durch das Aktionsbündnis Gesundheit sind in dem Fall viel sinnvoller, denn wenn es im Landesrahmenvertrag festgeschrieben wird, gilt es und lässt keinen Spielraum oder Veränderungen zu.
Liebe Fraktion DIE LINKE, lassen Sie die Fachexperten daran arbeiten und warten Sie ab, bis diese Vereinbarung vorgelegt wird! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Notwendigkeit einer Landespräventionsstrategie“, die ich gemeinsam mit meinem Kollegen Torsten Koplin an die Landesregierung gerichtet hatte, wurden im Wesentlichen drei Schwerpunkte für eine künftig abzuschließende Landesrahmenvereinbarung genannt. Demnach soll es nach Auffassung der Landesregierung um Fragen der Kindergesundheit, der Beratung von Unternehmen im Setting „Betrieb und Arbeitswelt“ sowie der Gesundheitsförderung für Arbeitslose gehen. Ich will mich in meinem kurzen Redebeitrag auf die von der Landesregierung geplanten Schwerpunkte „Betrieb und Arbeitswelt“ sowie „Gesundheitsförderung für Arbeitslose“ konzentrieren.
Wir alle wissen, dass Gesundheit eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass ein Mensch sein Potenzial entfalten kann. Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter sind eine Voraussetzung für den unternehmerischen Erfolg und somit ein wichtiger Faktor der Volkswirtschaft. Obwohl im vergangenen Jahrzehnt immer mehr Menschen ihren Gesundheitsstand als gut oder sehr gut einschätzten, steigen die Kosten der Gesundheitsausgaben kontinuierlich. Dabei hat sich vor allem die Zahl der diagnostizierten psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren stark erhöht.
Mit Maßnahmen zur Gesundheitsprävention sollen Menschen vor Gesundheitsgefahren geschützt und zu einer gesundheitsfördernden Lebensweise angeregt werden. Dies entlastet gleichzeitig die sozialen Sicherungssysteme, senkt die Gesundheitsausgaben und erhält die Arbeitsfähigkeit der Menschen in einer durch den demografischen Wandel alternden Gesellschaft.
Wenn wir über Gesundheitsprävention reden, unterscheiden wir mit Blick auf den Betrieb grundsätzlich zwei Ansätze, zum einen den verhaltensorientierten Ansatz, der darauf gerichtet ist, den einzelnen Beschäftigten zu motivieren, einen gesunden und vorbeugenden Lebensstil zu führen – bislang setzte betriebliche Prävention sehr stark auf diesen Aspekt und vor allem Arbeitgeber
widmen sich diesem Anliegen unter Beteiligung der Krankenkassen zum Beispiel im Rahmen von Gesundheitstagen im Betrieb –, zum anderen gibt es den verhältnisorientierten Ansatz, bei dem man sich darauf konzentriert, präventive Maßnahmen aufzulegen, zum Beispiel durch Verabredungen mit den Interessenvertretungen, die darauf zielen, Anpassungen des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsbedingungen und so weiter im Sinne der Gesunderhaltung der Beschäftigten zu verabreden. Das beginnt mit dem richtigen Stuhl für ergonomisches Sitzen, setzt sich fort in der Beleuchtung des Büros oder der Einstellung der Klimaanlage und endet bei Fragen der Dienst- beziehungsweise Einsatzplanung.
Präventiv tätig zu werden und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsfürsorge zu fördern, lohnt sich für die Unternehmen. Jährlich gehen der deutschen Volkswirtschaft nach Studien der Burda Stiftung rund 225 Milliarden Euro allein durch kranke Arbeitnehmer verloren. Demnach kosten die Fehlzeiten circa 1.199 Euro pro Mitarbeiter im Jahr, weitere 2.399 Euro kosten gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter aufgrund verringerter Arbeitsqualität, höherer Fehleranfälligkeit oder mangelnder Motivation. Hinzu kommt, dass sich das Risiko von krankheitsbedingten Ausfällen aufgrund der demografischen Entwicklung weiter erhöhen wird, denn 40 Prozent der deutschen Erwerbsbevölkerung werden im Jahr 2024 zwischen 50 und 65 Jahre alt sein.
Maßnahmen zur Verringerung des Krankenstandes durch eine betriebliche Gesundheitsförderung und durch präventive Maßnahmen bedeuten für die Unternehmen somit sowohl Kostenersparnisse als auch eine höhere Produktivität. Gesundheitsförderung, das habe ich in anderen Zusammenhängen hier schon einmal betont, ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Schätzungsweise 30 bis 40 Prozent der Arbeitsunfähigkeitszeiten könnten durch eigene Maßnahmen in den Unternehmen eingespart werden.
Gesundheitsfaktoren spielen natürlich zunehmend auch eine größere Rolle bei der Arbeitssuche, bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs, denn neben einem ordentlichen Gehalt sind zunehmend auch stressreduzierende Arbeitsorganisation, Maßnahmen zur Vereinbarkeit, AntiMobbing-Projekte oder Sportangebote entscheidende Faktoren dafür, ob sich ein Arbeitnehmer für oder gegen ein Unternehmen entscheidet. Trotzdem beteiligen sich bislang nur 20 Prozent der Unternehmen an einer systematischen betrieblichen Gesundheitsförderung.
Aus gewerkschaftlicher Sicht wäre noch anzumerken, dass auch Personalabbau und Arbeitsverdichtung natürlich dazu beigetragen haben, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten gestiegen sind. Insofern ist der von der Landesregierung gewählte Schwerpunkt hier an der Stelle richtig. Die Gewerkschaften fordern jedoch, aus meiner Sicht zu Recht, dass sich präventions- und gesundheitsfördernde Maßnahmen im Betrieb künftig noch stärker an der Gefährdungsbeurteilung ausrichten müssen, denn diese hat eine herausragende Bedeutung für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten. Nach EU- und nationalem Recht ist zwar jeder Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Allerdings wird das heute noch nicht durchgängig praktiziert. Darauf weist auch der DGB in seiner Stellungnahme zu den Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz hin. Er regt
folgerichtig an, dass Krankenkassen, die sich im Betrieb engagieren, auch vermitteln müssen, dass die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung als Basis für präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen unverzichtbar ist.
Dass diesbezüglich in Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf besteht, zeigen die in den vergangenen zwei Jahren durchgeführten Erhebungen zum Arbeitsschutz in 314 Betrieben unseres Landes. In 215 Fällen gaben die Unternehmen an, Gefährdungsbeurteilungen zumindest zu kennen, sie auch anzuwenden, in 99 Fällen hingegen wurde sogar beides verneint. Dabei ist natürlich zu beachten, dass die Betriebsauswahl nicht repräsentativ war und grundsätzlich anzunehmen ist, dass die Werte in Klein- und Kleinstbetrieben noch deutlich schlechter ausfallen. Daher ist es auch bedauerlich, dass die Koalitionsfraktionen Ende des vergangenen Jahres unseren Haushaltsantrag zur Weiterförderung und zum Ausbau des Netzwerks Arbeit und Gesundheit abgelehnt haben.
Vielleicht hilft es ja, dass nunmehr im Konsenspapier, das die Expertinnen und Experten der Enquetekommission zum Thema „Arbeit im Alter“ erarbeitet haben, der Ausbau eben jener Strukturen empfohlen wird. Während der Haushaltsberatungen verwiesen ja sowohl das Sozialministerium als auch die Regierungsfraktionen darauf, dass man die betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention mithilfe von Mitteln, die über das Präventionsgesetz des Bundes bereitgestellt werden, fördern möchte, und auch die erfolgreiche Netzwerkarbeit soll davon profitieren. Ob das am Ende tatsächlich passiert oder nicht, werden wir selbstverständlich im Auge behalten. Unabhängig vom konkreten Fördertopf sind die Förderung und der Ausbau des Netzwerkes jedoch in jedem Fall sinnvoll, denn so engagiert die zwei Kolleginnen aus der Schweriner Geschäftsstelle auch arbeiten, für ein Flächenland wie das unsrige ist dieser Personalbesatz viel zu wenig.
Prävention und gesundheitsfördernde Maßnahmen sind in der Mitte und im Osten des Landes nicht weniger nötig als hier bei uns im Westen. Die Orientierung von Präventions- und gesundheitsfördernden Maßnahmen auf die Gefährdungsbeurteilung und der Ausbau der Netzwerkarbeit, insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen, sollten daher eine wesentliche Rolle in einer künftigen Landesrahmenvereinbarung spielen.
Zu beantworten ist weiterhin die Frage, wie künftig sichergestellt wird, dass in ausreichendem Umfang Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Das war zusammengefasst der Inhalt der Antwort auf meine diesbezügliche Kleine Anfrage. Der Betreuungsbedarf im Land kann derzeit nicht gedeckt werden. Betriebsärzte sind aber notwendig für die Einschätzung der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten und sollten den Arbeitgeber bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen auch beraten. Verpflichtend wird dies freilich nur in Betrieben mit Betriebsrat, denn der kann das im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte einfordern. Aus einer Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geht hervor, dass Ende 2013 bundesweit 57,8 Prozent der qualifizierten Betriebsmediziner 60 Jahre und älter waren, nur 279 von 12.430 Betriebsärzten waren zu diesem Stichtag unter 40 Jahre alt. Es besteht also akuter Handlungsbedarf.
Zum zweiten Thema: Wir unterstützen den Ansatz, die Gesundheitsförderung für Arbeitslose in einer künftigen
Landesrahmenvereinbarung festzuschreiben, denn die Wechselwirkungen von Arbeitslosigkeit und gesundheitlichen Einschränkungen sind mittlerweile sehr gut dokumentiert. Mehr als ein Drittel der erwerbsfähigen Hartz-IVEmpfänger – das sind etwa 1,5 Millionen Menschen bundesweit – haben im Laufe eines Jahres eine diagnostizierte psychische Störung. Das ist das Ergebnis eines Forschungsberichtes des IAB mit dem Titel „Menschen mit psychischen Störungen im SGB II“ vom Dezember 2013.
Dennoch spielt das bei den Krankenkassen, die den gesetzlichen Auftrag zur Gesundheitsprävention haben, bisher bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Für sie sind diese Menschen bislang keine attraktive Zielgruppe. Es fehlt nicht nur an Präventionsangeboten, es fehlt auch an Therapieangeboten für Arbeitslose. Wenn man monatelang auf solche warten muss, dann verschlechtert sich zwangsläufig der Gesundheitszustand und die Integrationswahrscheinlichkeit nimmt ab.
Es wird also nicht reichen, das eine oder andere gut gemeinte ESF-geförderte Integrationsprojekt in Sachen Gesundheitsförderung für Erwerbslose aufzulegen. Notwendig ist vielmehr eine Gesamtstrategie, die darauf abzielt, die Kräfte zu bündeln, die alle Partner künftig stärker in die Pflicht nimmt. Eine künftige Landesrahmenvereinbarung sollte dies berücksichtigen. Krankenkassen, Land und die Träger der Arbeitsförderung sollten kooperativ zusammenarbeiten, um das Angebot perspektivisch weiter zu verbessern und auszubauen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst mal: Wir sind als SPD-Fraktion sehr froh darüber, dass es nach so einer langen Debatte endlich gelungen ist, auf Bundesebene ein Präventionsgesetz zu erlassen.