Insofern würde ich die Frage fast andersherum stellen. Ich vermute, Sie werden mir zustimmen, wenn ich sage: Möchten Sie Lebensmittel essen, die mit Mykotoxin belegt sind? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das möchten. Das gilt im Übrigen sowohl für den ökologischen Landbau in gleicher Weise wie für den konventionellen Landbau. Oder möchten Sie zum Beispiel Kartoffeln essen, die mit einem Virus befallen sind oder bei denen der Käferbefall extrem ist?
Also insofern, glaube ich, müssen wir in einen sachlichen Dialog weiter hinein, und da bin ich mir auch mit unseren SPD-geführten Häusern und den GRÜNEN-Ministern und -Ministerinnen einig, dass wir weitere Vorsorge treffen müssen. Es muss mehr aufgeklärt werden, es muss auch mehr beraten werden, und wer keinen Sachkundenachweis hat, der darf Pflanzenschutzmittel, was dieses Mittel anbetrifft, nicht einsetzen. Ich glaube, das sind ein paar Grundvoraussetzungen, um wieder in eine Versachlichung der Diskussion zu kommen. Auf der anderen
Seite möchte ich noch mal betonen – bitte fragen Sie einfach mal, Sie haben ja eine ganze Reihe von Häusern in der GRÜNEN-Verantwortung, ich habe das auch auf der Agrarministerkonferenz sehr sachlich angesprochen –, ich glaube, wir brauchen ein verstärktes Monitoring. Wir haben das gemacht, Herr Suhr.
Ich will das dennoch zusammenfassen: Wir haben 1.162 Proben gezogen und wir haben gesagt – Getreide, Lebensmittel, ob Futtermittel oder Boden, wir haben ja allein, die haben Sie noch ausgelassen, 552 Bodenproben gezogen –, das machen die anderen Länder alle nicht. Ich betone, keines von den Ländern, die ich befragt habe in den letzten Tagen, also letzten Donnerstagabend, hat mir sagen können, welche Untersuchungen vorliegen. Die kommen immer mit dem Hinweis auf Münchner Institut, Bier, Muttermilch oder Urin. Und da muss ich Ihnen sagen, wenn ich mir die Kleine Anfrage, die ich beantwortet habe, ansehe, muss ich hier und heute feststellen, wir haben eine validierte, gerichtsfeste Untersuchungsmethode. Wenn ich Sie fragen würde, ob das in gleicher Weise mit dem Münchner Institut, das Ihnen ja ein Stückchen nahesteht, der Fall ist, dann, vermute ich, können Sie mir das nicht bestätigen.
Deswegen sage ich noch mal ausdrücklich, wir brauchen gerichtsfeste Untersuchungsmethoden, welche deutschlandweit einheitlich gelten. Das nehme ich außerordentlich ernst und ich bin persönlich stolz darauf, dass wir bereits 2010/11, als das langsam hochlief mit Glyphosat, offenbar die einzigen in Deutschland waren, die sich des Themas angenommen haben und quer durch den Bereich, der in meiner Zuständigkeit existiert, diese Untersuchungen vorgenommen haben.
Und auch für die Öffentlichkeit: Ja, wir finden Spuren, aber die gesetzlichen Höchstgrenzen sind nicht überschritten worden. Das heißt, sowohl im Futtermittel, in den Grundstoffen, die zur Lebensmittelproduktion genutzt werden, als auch im Boden hatten wir in keiner der 1.162 Proben eine Grenzwertüberschreitung. Das ist uns bei anderen Stoffen, auch Pflanzenschutzmitteln oder Pestiziden, wie Sie wahrscheinlich eher sagen, schon häufiger mal aufgefallen.
Insofern sage ich abschließend noch mal – auch der Antrag ist ja dankenswerterweise mit der Unterstützung der GRÜNEN in der Agrarministerkonferenz bestätigt worden –: Die Qualitätsoffensive Land- und Ernährungswirtschaft, die ich auf den Weg gebracht habe, hat auch zum Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter massiv zu reduzieren und Gefahren, Gefahren für Mensch, Leib und Leben, für Tier und Pflanze, auszuschließen. Das muss unser Ziel sein.
Vielen Dank, Herr Minister! Für meine nachfolgenden Fragen würden mir kurze und prägnante Antworten ausreichen.
Meine nächste Frage ist zu den konkreten Ergebnissen, Sie haben das angesprochen: Wie werden die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz hinsichtlich der Reduzierung von Glyphosat denn konkret umgesetzt? Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie dort konkret?
Also erstens, kurz und prägnant: Ich freue mich darüber, dass das BMUB klare Auflagen an eine Entscheidung in Brüssel geknüpft hat. Das BMUB, das Bundesumweltministerium – das haben wir uns auch zu eigen gemacht – sagt ganz klar, wir wollen auch beim Einsatz der Mittel die Frage der Biodiversität mit berücksichtigt haben. Das heißt, dass dieses Mittel im Frühjahr zum Beispiel zur Sikkation eingesetzt wird.
Und da muss ich noch einmal sagen, Sie werfen einen Widerspruch in sich auf. Wenn das Mittel nicht mehr eingesetzt werden darf, dann wird hier die Begrünung nicht mehr stattfinden. Sie sagen ja, auch mit anderen Maßnahmen kann man das ohne Weiteres bekämpfen, das heißt mit dem Pflügen. Das hätten wir mal sehen wollen, wenn die ganzen Flächen gepflügt worden wären oder gegrubbert, dann hätten wir hier aber Sandstürme gehabt, dass die Heide wackelt. Also auch da mit Augenmaß und auch nur dort, wo es unbedingt notwendig ist.
Zum Zweiten haben wir ja beschlossen, dass wir die mögliche Zulassung mit verständlicheren Erläuterungen versehen müssen, damit die Allgemeinheit das begreift und erkennt, an welche Bedingungen das geknüpft wird. Wir erwarten vom BML weitere umfassende Untersuchungen und ein landes- sowie bundesweit einheitliches Monitoring zu dem Thema.
Ich halte es auch für richtig, dass das nationale Aktionsprogramm zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter diskutiert und geprüft wird – das werde ich im Herbst erneut auf die Tagesordnung setzen – sowie strengere Regelungen im Anwendungsbereich. Und da steht im Vordergrund: raus aus dem ganzen öffentlichen Bereich, raus aus dem gesamten privaten Bereich! Ich habe Ihnen ja gesagt: Nur wer einen wirklichen Sachkundenachweis besitzt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, darf das machen. Im Haus- und Gartenbereich – das will ich noch mal unterstrichen haben –, in Kleingärten wenigstens hat so ein Mittel wirklich nichts zu suchen, überhaupt nichts zu suchen. Das ist für besondere Anwendungszwecke entwickelt worden und nicht, um den Weg sauber zu halten. Da gibt es heute schöne andere Alternativen, die nutze ich auch und Sie hoffentlich ebenfalls.
Welche Erkenntnisse haben Sie in Bezug auf die aktuelle Abfrage von Greenpeace in Brandenburg, dass es dort und offensichtlich im gesamten Bundesgebiet sowie in Mecklenburg-Vorpommern Baumärkte wie etwa die Hagebaumärkte gibt, die Glyphosat immer noch im Sortiment haben und verkaufen, und was unternehmen Sie dagegen?
Also ich habe ja gesagt, ich habe die Ankündigung der Baumärkte – das ist auch eine Initiative, die von unseren rot-grünen Bündnissen ausgegangen ist –, diese Mittel aus den Baumärkten herauszunehmen, erstens unterstützt. Zweitens habe ich ausdrücklich gesagt, hier und heute noch mal, ich gehe davon aus,
dass, wenn jetzt die Entscheidung kommt – 16./18. März, was das BMUB in Zusammenarbeit mit dem UBA betrifft, aber auch ausdrücklich das Umweltbundesamt und die Anforderungen aus der Agrarministerkonferenz, diese Mittel aus dem öffentlichen sowie privaten Bereich herauszuhalten und rauszunehmen –, dies unverzüglich umgesetzt wird.
Sind Sie bereit, als Minister an die Baumärkte heranzutreten und abzufragen, ob dies im Sortiment ist, und darum zu bitten, es aus dem Sortiment herauszunehmen, aus der gerade vorgetragenen Begründung heraus?
Also dazu bin ich grundsätzlich bereit. Ich werde das jetzt auch noch mal bedenken. Gut, ich bin Vorsitzender der Agrarministerkonferenz, ich würde das natürlich am liebsten deutschlandweit sehen, da stimmen wir sicherlich auch überein. Es hat keinen Sinn, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern damit anfangen, und am besten wäre es europäisch. Dann fahren die Leute nämlich bei uns in die Baumärkte und wissen, da sind ganz andere Mittel. Oder auch an der Grenze zu Frankreich haben wir ganz andere Mittelspektren, die bei uns längst untersagt sind. Das wissen Sie auch sehr genau.
Also wir sind da restriktiver als alle anderen in Europa, was diese Mittel anbetrifft, aber ich teile Ihre Grundauffassung, dass diese Mittel in Baumärkten nichts mehr zu suchen haben, es sei denn, die andere Alternative …
Die andere Alternative wäre, das habe ich Ihnen ja auch gesagt, diejenigen, die dieses Mittel anwenden wollen, müssen einen Sachkundenachweis für Pflanzenschutz ablegen. Ohne diesen Nachweis gibt es keinen Verkauf von diesen Mitteln mehr. Das wäre mein Grundsatz.
Ich möchte noch zwei Fragen stellen. Die vorletzte lautet: Was würden Sie unternehmen oder was werden Sie unternehmen, um die in der Antwort der Landesregierung enthaltenen Untersuchungsergebnisse, die auch für die Zukunft wieder zu erwarten sind, zukünftig unabhängig von Anfragen der GRÜNEN- Landtagsfraktion der Öffentlichkeit transparent zugänglich zu machen?
Damit habe ich erst mal grundsätzlich kein Problem. Aber ich sage noch mal: Wir haben 1.162 Proben – das war Ihre Anfrage – und diese waren auch mit anderen Daten beziehungsweise datenschutzrechtlichen Fragen versehen. Wenn Sie in der Form Fragen stellen, dann muss ich Ihnen sagen, das sind natürlich auch Landwirtschaftsbetriebe. Da, wo die Proben gezogen worden sind, müssen wir auf die Ämter zurückgreifen bis runter in die Landkreise, und da hängen datenschutzrechtliche Fragen dran.
Insofern muss man das abstrahieren, wenn Sie damit einverstanden sind, dass man sagt, wir ziehen von Getreide, von Futtermitteln, von Lebensmitteln, von der Ananas bis zur Weintraube und wer weiß was diese Proben. Wenn wir sagen, wir abstrahieren das ohne
Namen und Adressen wegen datenschutzrechtlicher Fragen, dann bin ich dazu bereit. Transparenz hilft uns auch hier weiter und entzaubert vielleicht das eine oder andere.
Das mündet in meine letzte Frage: Halten Sie das vor dem Hintergrund der gerade getätigten Aussage einer Veröffentlichung dieser Daten – so, wie das in Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Datenbank geschieht – dann für sinnvoll und nachahmenswert? Weil dort müssten ja die datenschutzrechtlichen Dinge, die gerade als Bedenken angesprochen wurden, berücksichtigt werden.
Ja, ich kenne das. Natürlich haben wir ein sehr transparentes System. Das ist ja auch beim LALLF so, die greifen zum Teil auf die Daten zurück. Ich kann mir vorstellen, dass man das, was wir anstreben sollten, noch mehr Transparenz zu üben, anonymisiert und sagt, so und so, vier Fälle sind in der Überwachung beziehungsweise unter Kontrolle. Das sind die Schwerpunkte. In diesem Jahr wird das besprochen, und dann können wir die Proben, ohne dass wir datenschutzrechtliche Probleme damit bekommen, veröffentlichen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 42: Die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Herkunft der Täter benennen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie kommen von der Arbeit nach Hause, bereiten das Abendessen zu und werten im Kreise der Familie den zu Ende gehenden Tag aus. Auf einmal werden Sie von Sirenengeheul aufgeschreckt. Vier Polizeifahrzeuge werden vor Ihrem Nachbarhaus postiert. Aus dem Fenster sehen Sie eine aufgebrachte Menschenmenge, acht Polizisten mittendrin. Nach gut einer halben Stunde ist der ganze Spuk vorbei.
Bei der anschließenden Recherche im Internet über die Hintergründe des aufregenden Polizeieinsatzes finden Sie auf einer lokalen Nachrichtenseite bei Facebook ein Foto mit entsprechender Kurzmeldung dazu. Es heißt, es soll einen sexuellen Übergriff auf ein minderjähriges Mädchen gegeben haben und dass die Polizeipressestelle in Neubrandenburg für das Nachrichtenportal telefonisch nicht zu erreichen wäre. Eine Stunde später fragt ein Bekannter nach, was los war. Sie wollen ihm den Link des Beitrages schicken, müssen aber feststellen,
der Beitrag wurde gelöscht. All Ihre Versuche, in den nächsten Tagen in der Tageszeitung oder in den Pres
Am 3. September 2015 kam es in Eggesin im Landkreis Vorpommern-Greifswald genau zu diesen Ereignissen. Leider war zu befürchten, dass die spärliche Informationspolitik und der Einsatzort in direktem Zusammenhang standen, denn mehrere Asylanten waren in dem Neubau untergebracht worden. Auf Bitten von Anwohnern, die Wahrheit herauszufinden, reichte unsere Fraktion eine Kleine Anfrage ein und zwei Monate später kam die Antwort mit der Gewissheit.
Ein Nichtdeutscher belästigte zwei minderjährige deutsche Frauen, Mädchen, versuchte diese gegen ihren Willen zu umarmen und zu küssen. Auf unsere explizite Nachfrage, warum es in der Pressestelle keine Mitteilung über den Vorfall gegeben habe, hieß es, der Sachverhalt wurde durch die zuständige Polizeidienststelle als „nicht presserelevant“ eingestuft.
Acht Polizeibeamte, vier Fahrzeuge und zwei minderjährige Missbrauchsopfer – hier liegt der Fall klar auf der Hand. Diese Tat scheint absichtlich vertuscht worden zu sein, weil der Täter ein Ausländer war.
Ob von oben angeordnet oder billigend in Kauf genommen – allein dieser Vorfall zeigt deutlich auf, wie berechtigt der von uns vorgelegte Antrag ist. Die Menschen im Land haben ein Recht darauf zu erfahren, wer im Land kriminelle Handlungen vollzieht. Daher ist es unerlässlich, mit einer Dienstanweisung oder Ähnlichem sicherzustellen, dass künftig die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern in allen Verlautbarungen, bei denen es um Straftaten geht, die Nationalität des Täters oder der Tatverdächtigen benennen.