Entscheidend ist für uns jedoch, von einer Wiedereinführung wäre vor allem das deutsche Unternehmertum betroffen.
Unsere Unternehmen tragen mit Spitzenprodukten auf dem Weltmarkt dazu bei, dass Deutschland Exportnation ist. Rund 70 Prozent dieser Unternehmen sind im Familienbesitz und mehr als 90 Prozent gehören zum produzierenden Gewerbe. Ihre Arbeit erfordert teure Produktionsstätten in Deutschland. Sie verfügen daher über entsprechend hohe Firmenvermögen und wären deshalb die Leidtragenden.
Es würde ihnen die Chance genommen, in neue Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Im Übrigen hat gerade erst in der vergangenen Woche eine große deutsche Tageszeitung vermeldet, Deutschland ist spitze bei Steuern und Abgaben.
Das zeigen auch die aktuellen Daten: 7,1 Prozent mehr Steuern in Bund und Ländern im Vergleich zum Vorjahres-März. Angesichts der ohnehin großen Belastungen für die Steuerzahler und der gegenwärtig guten Einnahmesituation kann eine weitere Belastung der Steuerzahler keine Lösung sein.
Eine Umverteilung, wie Sie sie wollen, und die Bedienung von Neidkomplexen lehnen wir konsequent ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun eine Ausführung zu den Themen Steuerflucht und Steuerhinterziehung machen. Im Rahmen der Debatte um die Panama Papers sind sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene derzeit verschiedene Regelungen und Initiativen in der Diskussion. Frau Ministerin Polzin hat das auch ausführlich dargelegt, welche Initiativen seitens des Bundesministeriums, der Länder und heute ganz aktuell im Bundesrat unternommen werden.
Erst vor einigen Tagen wurde ein 10-Punkte-Plan dazu angekündigt, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, Geldwäsche einzudämmen und die Transparenz zu erhöhen. Konkret geht es unter anderem um die Einführung eines Geldwäscheregisters, das sämtliche Firmenkonstrukte und die jeweils Begünstigten aufführt. Auch sollen die Länder untereinander ihre nationalen Register vernetzen. Die Finanzbehörden sollen dann Zugriff darauf haben.
Im Kampf gegen Steuerkriminalität sind unter anderem härtere Strafen für Unternehmen und Banken vorgeschlagen. Und ganz klar und deutlich: Wer gegen geltendes Steuerrecht verstößt und dazu verhilft, der ist ganz klar juristisch und rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, mit allen Konsequenzen. Da gibt es überhaupt keine andere Auffassung seitens der CDU-Fraktion.
Auch sollen Regelungen bei der Verjährung von Steuerhinterziehung im Ausland reformiert werden. Weitere Maßnahmen sind eine einheitliche internationale schwarze Liste mit Staaten, die sich nicht den Regeln unterwerfen oder die eine Überarbeitung des Geldwäschegesetzes verweigern. Also Ihren Forderungen wird bereits jetzt Rechnung getragen.
Die GRÜNEN führen in der Begründung Ihres Antrages auch aus, dass die Europäische Union gefordert ist. Lassen Sie mich Ihnen hierzu sagen, dass auch dort bereits konkrete Maßnahmen in Arbeit sind. Schon Anfang des Jahres wurde die Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes vorgestellt. Sie ist Bestandteil eines Gesamtkonzeptes der Kommission zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Konkret zielt die Richtlinie unter anderem auf Situationen ab, in denen sich Steuerpflichtige die Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen zunutze machen wollen. Sie sehen also, auf europäischer Ebene sind bereits lange vor Veröffentlichung der Panama Papers Maßnahmen eingeleitet worden.
Lassen Sie mich nun noch einen letzten Punkt des Antrages der GRÜNEN aufgreifen. In der Begründung heißt es, die anstehende G20-Präsidentschaft Deutschlands sei eine geeignete Möglichkeit für die Bundesregierung, sich für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen. Dazu würde ich Ihnen gern aus einer Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 16. November 2015 vorlesen. Darin wird die Über
nahme der Präsidentschaft bekannt gegeben. Dort heißt es unter anderem, ich zitiere: „Deutschland wird die G20Präsidentschaft dazu nutzen, wichtige Themen der internationalen Zusammenarbeit voranzutreiben. Dabei geht es um die Fortsetzung der bestehenden Agenda wie des Einsatzes der G20 für ein starkes, langfristiges und ausgeglichenes wirtschaftliches Wachstum und weitere Arbeiten an der internationalen Finanzmarktarchitektur.“ Zitatende.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, ich habe Ihnen mehrfach deutlich gemacht, dass es beider Anträge nicht bedarf. Wir lehnen sie ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Steuerhinterziehung und Steuerflucht werden in Deutschland hart bestraft, wenn es den einfachen Bürger betrifft. Prominente und Vertreter der Wirtschaft kommen hingegen meist mit verhältnismäßig milden Strafen davon. So ist leider die Realität.
Medien und Verantwortliche in der Politik spielen gegenwärtig gegenüber der Öffentlichkeit ein großes Betroffenheitsszenario in Bezug auf die sogenannte PanamaPapers-Affäre ab. Die Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Sahra Wagenknecht, die im Bundestag Fraktionsvorsitzende ist, sorgt in den Reihen der LINKEN für immer mehr Irritation und hat sich erneut gegen den allgemeinen Betroffenheitstrend der LINKEN sehr deutlich geäußert. Ihre Kritik richtete sich gegen die Berichterstattung der etablierten Presse im Rahmen der Affäre um die sogenannten Panama Papers. Auf Facebook verkündete sie, Zitat: „Wenn man sich die bisherige Berichterstattung zu den Panama Papers ansieht, dann offenbart sich ein doppelter Skandal: Nicht nur die Steuerhinterziehung und Geldwäsche der Finanzmafia in bislang nicht bekanntem Umfang, sondern auch die manipulative Meinungsmache der westlichen Mainstream-Medien. Zum Beispiel: kein einziger veröffentlichter Name aus den USA – und das bei rund 2,6 Terabyte an Daten. Auf diese Weise sind die Panama Papers alles andere als ein Glanzstück des Journalismus. Sie sind stattdessen ein weiteres Beispiel für Meinungsmache anstelle von Aufklärung!“ Und diese Aussage können wir von der NPD-Fraktion absolut unterstreichen.
Bezug genommen hat Wagenknecht in diesem Zusammenhang auf Äußerungen des früheren britischen Botschafters Craig Murray, der im Zusammenhang mit den Enthüllungen treffend festhielt, Zitat: „Leider hat der Whistleblower, dem wir die Dokumente zu verdanken haben, den schrecklichen Fehler gemacht, sich an die westlichen Massenmedien zu wenden, um die Daten zu publizieren (…) Da rechnen Sie mal lieber nicht mit einer schonungslosen Offenlegung des westlichen Kapitalismus. Die dreckigen Geheimnisse der westlichen Unternehmen werden auch weiterhin verschlossen bleiben. Erwarten Sie lieber Schüsse in Richtung Russland, Iran und Syrien und einige kleinere ,Alibischüsse‘ auf kleinere westliche Länder wie Island.“
Murray schließt mit den rhetorischen Fragen: „Was wäre passiert, wenn man die Daten nach dem Namen der Besitzer der westlichen Medienkonzerne, ihrer Unternehmen und allen Redakteuren und leitenden Journalisten durchsucht hätte? Was wäre passiert, wenn man die Daten nach jedem Unternehmen durchsucht hätte, das an den Börsen des Westens gelistet ist und nach jedem westlichen Millionär? Wie wäre es eigentlich, wenn ihr Schoßhündchen der Konzerne das Volk die gesamten Datensätze sehen lässt?“ Zitatende.
Die Monatszeitung „Zuerst!“ hat sich sehr intensiv mit der angeblichen Affäre auseinandergesetzt. Sie schreibt zum Beispiel, dass die Panama Papers unter anderem die Internationale Journalistenorganisation ICIJ, auch OCCRP, eine Organisation, die vorgibt, über die organisierte Kriminalität und Korruption berichten zu wollen, an der Analyse der geheimen Unterlagen beteiligt hat.
Diese Organisation, so „Zuerst!“, „wird von George Soros’ Open Society Foundation, der US-amerikanischen USAID und weiteren westlichen Nichtregierungsorganisationen finanziert.“ Weiter ist in der „Zuerst!“ zu lesen, Zitat: „So darf es nicht überraschen, daß der Putin- und Rußlandfeind Soros seinen Einfluß geltend machen konnte: in allen Berichten von westlichen Medien über die Panama Papers taucht immer wieder der Name Putin auf – eine Vielzahl an Artikeln macht sogar mit Porträts des russischen Staatspräsidenten auf –, obwohl in den Datensätzen sein Name kein einziges Mal vorkommt. Der gerühmte investigative wird hier zum manipulativen Journalismus.“
Zur Wahrheit gehört vielmehr, dass es vor allem SPD und die GRÜNEN waren, die nach 1998 mit der Übernahme der Regierungsverantwortung eine Steuerschlupflöcheroase für internationale Konzerne geschaffen haben.
Ich habe Sie schon mal an das Buch „Asoziale Marktwirtschaft“ erinnert. Das sollten Sie mal lesen. Ihre Parteien haben hier in Deutschland Schlupflöcher für Unternehmen eröffnet, die mit Panama Papers nicht zu vergleichen sind, sondern sie sind ein Vielfaches dessen, was jetzt angeblich aufgedeckt wurde. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Steuergerechtigkeit ist ein wichtiges Thema für die SPD-Landtagsfraktion und es gibt in unserem Regierungsprogramm dazu eindeutige Positionen.
Auch wir haben immer wieder betont, dass wir keine neuen Ausnahmetatbestände in dem ohnehin komplizierten Steuerrecht wollen. Aber bisher waren wir nicht in der komfortablen Situation, unsere Forderung eins zu eins umzusetzen. In der Koalition mit der CDU ist die Einführung der Vermögenssteuer nicht möglich. Aber wir machen Gerechtigkeit in der Steuerpolitik nicht allein an höheren Steuersätzen für Vermögende fest, es ist viel
wichtiger, dass das bisher geltende Steuerrecht auch umgesetzt wird, damit Steuergerechtigkeit herrscht.
Jeder Steuerzahler, der brav und pünktlich seine Steuern bezahlt, um das Gemeinwesen zu finanzieren, ist zu Recht darüber empört, dass es immer wieder zu derart riesigen Steuerhinterziehungen kommt, wie es mit der Veröffentlichung der Panama Papers zu erwarten ist. Dieses sogenannte Daten-Leak ist erst seit wenigen Wochen durch die „Süddeutsche Zeitung“ bekannt gemacht worden. Die Bundesregierung hat sofort reagiert. Justizminister Heiko Maas kündigte ein Gesetz für Transparenzregister an, das bereits vor dem Bekanntwerden der Panama Papers in Arbeit war. Es soll die Offenlegung von Offshorefirmen regeln und das Geldwäschegesetz ergänzen. Damit wird dann gefordert, dass die Briefkastenfirmen die wahren Eigentümer offenlegen müssen. Das Betreiben von Briefkastenfirmen ist an sich keine Straftat. Es wird nur dann zum Fall für die Justiz, wenn Steuerhinterziehung oder Geldwäsche damit verschleiert werden kann.
Auch die Bundeskanzlerin äußerte sich sofort nach Bekanntwerden der Panama Papers und kündigte an, Initiativen zu unterstützen, die gegen derartige Steuerhinterziehung ergriffen werden sollen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kündigte ebenfalls zusätzliche Initiativen zur Abschaffung der Missstände an und will sich auf der Frühjahrstagung des IWF mit Vorschlägen einbringen. Das riesige Ausmaß der Datenmenge von 2,6 Terabyte lässt erahnen, dass die Aufarbeitung der relevanten Daten zur Erkennung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Wille der Bundesregierung zu erkennen, hier tätig zu werden. Notwendige Gesetzesänderungen liegen im Bundesrecht. Auf europäischer Ebene sind Absprachen zu einheitlichem Handeln nötig.
Das Anliegen der Bündnisgrünen in ihrem vorliegenden Antrag läuft aus unserer Sicht ins Leere. Es ist erkennbar, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung in dieser Problematik nicht zum Jagen zu tragen braucht. Allein durch die Offenlegung von einzelnen Fällen wird in der Öffentlichkeit ein hoher Druck erzeugt, der zum Handeln von Personen und der Strafverfolgungsbehörden führen wird.
Die GRÜNEN halten die G20-Präsidentschaft Deutschlands, die ab 1. Dezember 2016 beginnt, für geeignet, um sich auf globaler Ebene für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen. Nach bisherigen Erkenntnissen über die Verwicklung – möglich durch hohe Staatsfunktionäre aus allen G20-Staaten – halte ich es für äußerst schwierig, mit Staaten wie Russland, China oder Saudi-Arabien in diesen Fragen zu einem Ergebnis zu kommen. Ich wage allerdings keine Prognose, welche brisanten Informationen aus den Panama Papers oder möglicherweise anderen Daten-Leaks bis zum Dezember 2016 noch in die Öffentlichkeit geraten.
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern kann daher vorerst kein Handlungsbedarf gesehen werden. Sollten sich aus der Auswertung der Panama Papers oder anderer Daten Anzeichen von Straftaten im eigenen Zuständigkeitsbereich abzeichnen, werden unsere Landesbehörden tätig. Wir werden den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen.
Nun noch einige Worte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Steuerrecht ist Bundesrecht, so lohnt sich ein Blick in das Regierungsprogramm 2013 bis 2017 der SPD. Darin steht, ich zitiere: „Vermögen wird in Deutschland im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittlich besteuert. Wir werden die Vermögensteuer auf ein angemessenes Niveau heben …“ Zitatende. Hinzu kommen Festlegungen, dass zum Beispiel Freibeträge für Privatpersonen so bemessen sein sollten, dass das normale Einfamilienhaus nicht betroffen wäre. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird die Aussage relativiert, weil die Union diese Forderung nicht unterstützt.