Insofern möchte ich an dieser Stelle zur Kenntnis geben, dass der vorliegende Antrag deutlich macht, dass die Verknüpfung von Schäden auch geprägt sein sollte von der positiven Entwicklung, nämlich der Vereinbarkeit der Nutz- und Schutzinteressen. Wenn man sich mit dem Biber ein bisschen auseinandersetzt – Sie haben angefangen, Frau Schlupp, was ich toll und richtig finde –, wenn wir ihn als Landschaftspfleger, als Landschaftsgestalter sehen oder man ihn dadurch, dass er ein reiner Vegetarier ist,
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wenigstens mal einer, der sich vernünftig ernährt! – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil er über ein Papstedikt als Fisch ernannt wurde, dann kann man sich vorstellen, dass Freud und Leid früher dicht beieinander lagen und auch heute noch liegen. Insofern, glaube ich, muss man sich an dieser Stelle auf der einen Seite die Nutzerinteressen und auf der anderen Seite die Wirtschaftsinteressen und selbstverständlich auch die Naturschutzinteressen anschauen.
Ich muss Ihnen sagen, ich bin sehr froh darüber, dass wir hier im Lande mit unseren Großschutzgebieten mittlerweile ein Bibermanagement aufgebaut haben.
Und eins führt uns am Thema nicht vorbei – auch wenn hier der Eindruck erweckt wird, wir sollen mal schnell nach Brüssel fahren und die FFH-Richtlinie ändern, das habe ich jetzt nicht ganz so verstanden, aber ich warne davor –: Es müsste einen einstimmigen Beschluss der Mitgliedsstaaten geben. Ich glaube, den wird es so schnell nicht geben. Auf der anderen Seite spricht auch das Bundesnaturschutzgesetz, das haben Sie zum Teil zitiert, dagegen. Für den Biber ist zum einen in den FFHGebieten flächendeckender Schutz zu gewährleisten und zum anderen sind natürlich spezielle Gebiete auszuweisen. Die Bewahrung oder Wiederherstellung eines künftigen Erhaltungszustandes ist unsere Aufgabe.
Selbstverständlich nehme ich zur Kenntnis, dass die Aktivitäten des Bibers vielerorts an bestimmten Stellen konfliktbehaftet sind. Wir haben eine ansteigende Zahl, auch das nehmen wir zur Kenntnis. Das hat damit zu tun, dass die Attraktivität unserer Landschaft weiter zugenommen hat, was ein Prädikat einer sehr positiven Entwicklung ist.
Auf der anderen Seite nehme ich zur Kenntnis, dass wir bei der Funktionstüchtigkeit, Herr Kokert, bestimmter baulicher Anlagen – und da kommen wir in den öffentlichen Bereich hinein – selbstverständlich Schäden an Dämmen und an Deichen, an Böschungen, Straßen oder letzten Endes auch an landwirtschaftlichen Nutzflächen gehabt haben. Da stellt sich die Frage, mit welchen Eingriffsmöglichkeiten wir hier arbeiten können.
Ich nehme ebenso zur Kenntnis und mir ist wichtig, auch hier eine Aussage zu treffen: 2.300 Tiere halten sich in Revieren auf. Sie sind sehr standorttreu. Sie sind insbesondere in der Peene, im Küstengebiet Ost, aber auch in der Tollense, der Recknitz, der Trebel, der Uecker und in Gewässern rund um die Insel Usedom sehr stark verortet worden. Es folgen die Bestände im Einzugsbereich der Warnow – auch das habe ich mir selber mehrfach angesehen –, was mehr als ein Viertel der landesweit erfassten Reviere ausmacht.
Wir können allerdings feststellen, dass mittlerweile die vom Biber besiedelten Flächen wieder zurückgehen. Das heißt, wir können davon ausgehen, dass insbesondere im Warnowtal, aber auch im Peenetal die Population stagniert und die dortigen Habitatkapazitäten wohl erschöpft sind. Das heißt, der Bestand geht an diesen Standorten zurück.
Zur Bewältigung der Konfliktsituation ist es dringend notwendig, dass insbesondere in den Regionen mit konzentriertem Bibervorkommen ein enges Zusammenwirken der regional zuständigen Akteure erfolgt, um die auftretenden Konflikte in gemeinsamer Abstimmung abzustellen, abzumildern oder vorsorglich auch auszuschließen. Da bitte ich noch mal um Verständnis.
Ich bin vor Ort in Vorpommern gewesen. Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn die Untere Naturschutzbehörde, die gleichzeitig auch Artenschutzbehörde ist, mit den Kommunen und mit denjenigen vor Ort, die dort Lösungen schaffen müssen, in Kooperation zusammenarbeitet. Selbstverständlich ist es möglich, wenn ein Biber immer wieder bestimmte Schäden anrichtet, ihm die Grenzen aufzuzeigen, ihn einzufangen oder ihn gegebenenfalls zu töten. Auch das sage ich hier.
Wir haben an der Elbe im Zusammenhang mit dem ElbeHochwasser zwei Biber herausgenommen aus der Population, weil sie sich einfach nicht an bestimmte Gepflogenheiten gewöhnen konnten.
Deswegen halte ich es für so wichtig, hier zu sagen, sowohl die unterhaltungspflichtigen Wasser- und Bodenverbände als auch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt müssen mit den Unteren Naturschutzbehörden als den für den besonderen Artenschutz zuständigen Behörden sowie den StALUs das Management in den NATURA-2000-Gebeiten umsetzen. Ich kann hier nur noch mal empfehlen, man sollte miteinander reden, anstatt übereinander.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Naturschutzbehörden bezüglich des Themas ausdrücklich sensibilisiert sind und auch wir in den zurückliegenden Jahren, was die Biber-Thematik anbetrifft, Lösungen geschaffen haben. Wir haben erweiterte Fortbildungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Naturschutzverwaltung umgesetzt und dieses wird noch weiter ausgebaut. Ziel ist es, Angebote entsprechender Beratertätigkeiten auszubauen, um damit Möglichkeiten zu nutzen, die uns das Bundesnaturschutzgesetz in Paragraf 45 Absatz 7 an die Hand gegeben hat, das heißt, Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Maßnahmen wie die Entfernung von Lebensstätten bis hin zum Extremfall, der notwendigen Tötung. Ich betone das noch mal: Auch das sehen wir schon als Möglichkeit an. Allerdings ist die allgemeine Ausnahmeverordnung nach dem Muster der Länder Brandenburg oder Bayern, wie sie teilweise gefordert wird, für diese Thematik nicht die geeignete Lösungsformel, denn auch die Länder haben sich an den Bundesnaturschutz, an die FFH-Richtlinie zu halten.
Ich werde mich in den nächsten Wochen und Monaten noch mal mit der Kommission in Brüssel auseinandersetzen mit dem Ziel, wann und wo wir Populationsobergrenzen – das wird hier immer wieder gefordert, das war auch meine eigene Auffassung – definieren, um damit ein Artenvorkommen zu sichern, damit der Biber nicht wieder vom Aussterben bedroht wird. Ich glaube, dass dadurch deutlich wird, dass wir an dem Thema arbeiten.
Auf der anderen Seite erwarte ich – natürlich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung –, dass wir hier keinen Zweifel aufkommen lassen: Wir brauchen rechtssichere Entscheidungen und wir brauchen auch einen rechtssicheren Vollzug, der den bundesgesetzlichen Vorgaben entspricht und sie sicherstellt.
Ich möchte noch auf einen weiteren Fakt hinweisen, und das ist das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, also ELER. Es ist mir zum Glück gelungen, auch über die Richtlinie zur Förderung von Akzeptanz steigernden Maßnahmen, insbesondere von Präventionsmaßnahmen, Geld zur Verfügung zu stellen. Es geht dabei darum, das Bibermanagement weiter aufzubauen, unter anderem den Einbau vom Dammdrainagen oder den Einsatz von Verbissschutz vorzusehen, oder – so das Beispiel, was Sie angesprochen haben –, wenn eine Fläche neu aufgeforstet wird, gegebenenfalls die Zäunung zu unterstützen oder den Randstreifen an den Gewässern weiterzuentwickeln.
Das halte ich für eine sehr kluge und vernünftige Lösung. Wenn man sich mit dem Biber ein bisschen auseinandersetzt, dann weiß man, er frisst im Wesentlichen im Winter insbesondere Weichhölzer. Das heißt, wir brauchen Winterrationen an Weichhölzern, die er sehr gerne zu sich nimmt. Oder wir brauchen den Untergrabeschutz an Deichen und an Dämmen.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass wir eine weitere Richtlinie, nämlich die Wasser-Förderricht- linie, auf den Weg gebracht haben, die die Möglichkeit bietet, die Begleitung und Steuerung von Maßnahmen zu fördern, die aufgrund der Biberaktivitäten erforderlich sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einige Hinweise gegeben habe. Ich halte es für den richtigen Weg, eine Evaluierung anzustreben und zu prüfen. Auf der anderen Seite, glaube ich, sollten wir das Kind hier nicht mit dem Bade ausschütten.
Die Biberpopulation ist sicher ein Thema, mit dem wir uns weiter befassen müssen. Entscheidend ist aber auch, dass wir dieser Art eine Zukunft in unserem Land geben. Wir sind in dieser Frage hoffentlich nicht zu weit auseinander.
Insofern noch mal abschließend: Ich glaube, der Biber hat seine Berechtigung auch in unserem Bundesland.
Er hilft der Biodiversität weiter auf die Beine und auf die Sprünge. Er ist auch ein Partner der Landschaftspflege und der Landwirtschaft. Er muss gegebenenfalls mit bestimmten Mitteln beseitigt werden, und wenn das an der einen oder anderen Stelle nicht funktioniert, dann muss es auch zur Entnahme kommen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Ihrer Rede, Herr Minister, und der Vielzahl von Maßnahmen, die Sie hier schon genannt haben, frage ich mich ehrlich gesagt, wozu wir diesen Antrag brauchen.
Nun warten Sie doch erst mal ab! Ich habe noch gar kein Wort zum Inhalt gesagt, Herr Liskow. Nun immer mit der Ruhe!