Aber ich habe den Antrag weitergehend verstanden. Es geht ja darum, eine Aufklärung zu betreiben. Und erinnern Sie sich, ich glaube, letzte oder vorletzte Woche hat auch die Landesregierung festgestellt, wir brauchen gar keinen Wahl-O-Mat. Alle anderen Bundesländer machen das, wir in unserem Land brauchen das nicht. Das ist nicht mein Verständnis und, ich denke, auch nicht das Verständnis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie hier Aufklärung passiert. Es sind ganz konkrete Vorschläge gemacht worden. Ich denke, hier gibt es großen Nachholbedarf und so ist dieser Antrag zu verstehen.
Ein Zweites. Herr Renz hat vorhin schon fast Schnappatmung gehabt bei der Einbringung und es ist ja nicht erlaubt, Fragen zu stellen, aber ich bitte noch mal darum, den Antrag richtig zu lesen und vielleicht...
(Torsten Renz, CDU: Das haben wir bis vor einer Viertelstunde noch gar nicht gewusst. Das müssen Sie jetzt aber auch sagen!)
Ich bin jetzt hier als Abgeordnete, rede zu diesem Antrag und würde gerne auf Ziffer II Punkt 1 und 2 zu sprechen kommen.
(Torsten Renz, CDU: Und als Vizepräsidentin haben Sie nicht gewusst, dass man bei der Einbringung keine Fragen stellen darf?!)
Also ich komme jetzt noch mal darauf zurück. Es steht ganz konkret da, „darauf hinzuwirken, dass landesweit den Wählerinnen und Wählern barrierefreie, zumindest“, ich glaube, es kommt auf einzelne Wörter an, „zumindest jedoch barrierearme Wahllokale zur Verfügung stehen“.
Und natürlich wurde gesagt, dass 65 Prozent barrierefrei sind. Aber es geht darum, es besser zu machen. Auch bei dem zweiten Punkt, und ich denke, da muss man doch mal auf einzelne Wörter achten,
da steht, ja, es gibt diese 20 Fragen und Antworten. Mit 50.000 Exemplaren ist das wirklich viel bei unserer Bevölkerung. Und dann steht das Wörtchen „zusätzlich“.
Herr Reinhardt, „zusätzlich“ steht da und das heißt nicht, dass die Broschüren, die verteilt wurden, vernichtet werden,
sondern dass diese, so, wie dieses Wort es sagt, „zusätzlich“ in einfacher Sprache aufzulegen sind. Ich weiß nicht, wo das Problem ist!
Ich erinnere mich, dass der Antrag schon viel länger diskutiert wurde. Ich erinnere mich auch, dass die BAG SELBSTHILFE schon vor längerer Zeit darüber debattiert hat, und ich finde es einfach ignorant, sich dann hier hinzustellen und zu sagen, nee, das ist jetzt aber zu spät.
Zum Beispiel einen Wahl-O-Mat hätte man schon wesentlich früher umsetzen können. Wo nämlich ein Wille ist, wäre das auch umgesetzt worden.
und zwar steht da „Internet barrierefrei“. Frau Kaselitz hat gesagt, man kann sich Filmchen hochladen und so etwas.
und da muss man natürlich schon noch mal fragen, wie sind einfache Zugänge zu realisieren oder nehme ich mir
Ich denke, dieser Antrag hat eine andere Ausrichtung, und vielleicht lesen CDU und SPD dann doch noch mal den Antrag konkret und auch einzelne Worte. Vielleicht hat auch die SPD dann – die Argumentation war ja nicht ganz so schlüssig, sondern es gibt halt die Koala…, Koa…,
(Heinz Müller, SPD: Sie sollten das in einfacher Sprache machen! – Torsten Renz, CDU: Hat die SPD nicht gesagt, wenn Sie provo- zieren wollen, können Sie das gerne tun?)
Vielleicht kriegen wir auch mal eine Debatte hin, wo es dann am Ende anders ausgeht, als wir am Anfang denken.
Also ich denke, wir brauchen eine hohe Wahlbeteiligung. Vielleicht kann die Landesregierung sich doch noch dazu durchringen, einen Wahl-O-Mat auf den Weg zu bringen und wenigstens den Versuch zu starten, hier Broschüren in einfacher Sprache auf den Weg zu bringen.
Frau Kaselitz, geredet wurde über Jahre, ich denke, es ist Zeit zum Handeln. Und wann, wenn nicht jetzt? – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst einmal bin ich dem Innenminister dankbar, dass er anhand der Rechtslage und vor allem anhand von vielen praktischen Beispielen dargestellt hat, wie wir in diesem Lande agieren, was die Unterstützung von Behinderten betrifft, wenn es um die Barrierefreiheit von Wahllokalen geht, wenn es zum Beispiel um Unterstützung von Menschen geht, die nicht des Lesens kundig sind, oder auch von Blinden. Er hat nicht nur dargestellt, welche Vorschriften es gibt, sondern auch, wie sie in der Praxis umgesetzt werden, um diesen Menschen die Teilhabe an Wahlen zu ermöglichen.
Ich würde es schon mal ganz praktisch finden, Herr Koplin, wenn Sie dann in Ihrem Redebeitrag konkret darstel
len, wann die Gruppe, von der Sie hier sprechen, ihr Wahlrecht ganz konkret in Mecklenburg-Vorpommern nicht in Anspruch nehmen konnte. Und, Herr Koplin, wenn Sie Ihr Beispiel mit der Stadt bringen, mit, ich glaube, 59 Wahllokalen und circa 50 Prozent dieser Wahllokale sind barrierefrei, dann erklären Sie doch mal ganz konkret, ob es nicht zum jetzigen Zeitpunkt, so, wie der Innenminister es beschrieben hat, eigentlich auch gar nicht möglich ist, die 100-Prozent-Quote zu erreichen! Erklären Sie doch mal, ob es da nicht praktikabel ist, dass zum Beispiel über die Regelung, dass auf Wahlbenachrichtigungskarten die barrierefreien Wahllokale angegeben sind, dass Telefonnummern angegeben sind, jeder die Möglichkeit hat und zu seinem Recht kommt, an der Wahl teilzunehmen, besonders auch in einer Stadt, wo circa 50 Prozent der Wahllokale barrierefrei sind!
Die Aufgeregtheit meinerseits, die geht natürlich darauf zurück – das wurde so am Rande erwähnt, nachdem ich mehrere Zwischenrufe getätigt habe, hat Herr Koplin, so war mein Eindruck, sich irgendwann mal in der Pflicht gesehen, zu sagen, dass das Ganze eine Vorgeschichte hat –, dass das Ganze tatsächlich eine Vorgeschichte hat, nämlich dass am 16.02. drei Fraktionen beim Arbeitsgespräch der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE unter dem Titel „Informationen zur Thematik Teilnahme, politische Teilnahme“, unter anderem auch an Wahlen zugegen waren.
Das war am 16.02. und in dieser Veranstaltung wurde die Bitte an uns herangetragen, ob wir nicht etwas tun könnten – anhand einer Broschüre, wie sie in BadenWürttemberg aufgelegt wurde –, um der Öffentlichkeit Informationen zur Landtagswahl in leichter Sprache zugänglich zu machen. Das war die Bitte, so, wie ich sie wahrgenommen habe, an die Kollegen, die anwesend waren, beziehungsweise an Herrn Heydorn, der dann im Nachgang am 24.02. informiert wurde. Der Titel dieser Mail war: „Informationen zur Landtagswahl in leichter Sprache“. Wir hatten dann im Februar verabredet, darüber zu diskutieren, einen interfraktionellen Antrag zu dieser Thematik zu machen, so, wie ich den Titel eben benannt habe.
Herr Koplin hat bei dieser Veranstaltung die Bereitschaft erklärt, die Initiative zu ergreifen und allen anderen Fraktionen einen Antragsentwurf vorzulegen. Das war am 16.02. Mit Blick auf die Landtagswahlen im September wäre es sehr praktikabel gewesen, neun Wochen später, in einer Landtagssitzung im April hierüber zu diskutieren und möglicherweise rechtzeitig einen Antrag auf den Weg zu bringen, der die Thematik „Landtagswahlen in leichter Sprache“ umgesetzt hätte. Leider, warum auch immer, ist es dazu nicht gekommen, die neun Wochen sind verstrichen. Ich weiß nicht, ob es Arbeitsüberlastung war oder Ähnliches. Fakt ist, es passierte nichts bis zum 11.05 – der 11.05. ist also fast drei Monate später –, um dem Anliegen zu entsprechen, was wirklich nicht so kompliziert zu formulieren ist, ein Heftchen herauszubringen in einfacher Sprache.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum haben Sie das denn nicht in die Hand genommen, Herr Renz? Warum haben Sie denn nicht …?)