Protokoll der Sitzung vom 08.06.2016

Mitbürger, die durch eine körperliche Beeinträchtigung behindert sind, sollen den Wahlraum ohne unverhältnismäßige Mühen erreichen können. Sie sollen ihr Stimmrecht ohne vermeidbare Behinderungen ausüben und auf Wunsch auch die Ordnungsmäßigkeit des Wahlvorganges miterleben und beobachten können. Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, frühzeitig und in geeigneter Weise mitzuteilen, welche Räume barrierefrei sind. Die Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlbehörden wie auch die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten zugesandt wird, müssen einen Hinweis darauf enthalten,

(Torsten Renz, CDU: Siehste! So ist es.)

welche Wahlräume barrierefrei sind und ob der konkrete zuständige Wahlraum, in dem derjenige wählen gehen soll, barrierefrei ist.

(Andreas Butzki, SPD: Und dann gibt es auch noch die Briefwahl.)

Weiter enthält die Wahlbenachrichtigung die Angabe einer Telefonnummer der Gemeindewahlbehörde, bei der die Wählerinnen und Wähler Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten können.

Zur Bundestagswahl 2013 waren etwa 65 Prozent aller Wahlräume in Mecklenburg-Vorpommern barrierefrei. Eine weitere Erhöhung dieser Quote wird unstrittig angestrebt. Allerdings sind nicht überall barrierefreie und zudem öffentlich zugängliche Gebäude vorhanden, in denen Wahlräume eingerichtet werden können. Ganz klar, wir streben eine flächendeckende Versorgung mit barrierefreien Wahlräumen an. In einzelnen Kommunen wird dies auch schon erreicht, aber wir können das nicht in allen Fällen gewährleisten. Ich denke, auch in den nächsten Jahrzehnten wird das noch nicht in allen Fällen erreicht werden.

Beschwerden über mangelnde Barrierefreiheit von Wahlräumen, auch das gehört dazu, sind allerdings offiziell – das mag ja Ihnen gegenüber, Herr Koplin, anders sein, ich kann nur über die offiziellen Wege reden – in den letzten Jahren nur ganz vereinzelt an unser Haus beziehungsweise andere Häuser herangetragen worden.

Für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Wahlberechtigten enthalten die Wahlordnungen zudem eine Reihe weiterer Regelungen, die ihnen die Teilnahme an der Wahl erleichtern sollen. So kann die Gemeindewahlbehörde bei entsprechendem Bedürfnis einen beweglichen Wahlvorstand für die Stimmabgabe in Heimen bei sol

chen behinderten Bürgern bilden. Darüber hinaus können sich Wähler, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, der Hilfe einer anderen Person bei der Stimmabgabe bedienen. Entsprechendes gilt auch für die Briefwahl.

Bei Landtagswahlen wie auch bei allen anderen Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern haben Blindenvereine einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn sie Stimmzettelschablonen herstellen.

(Torsten Renz, CDU: Hört, hört!)

Die Wahlleiter stellen dem Verein zu diesem Zweck auf Anforderung Muster der Stimmzettel zur Verfügung. Damit erhalten die Blindenvereine die Möglichkeit, blinde und sehbehinderte Bürger wirkungsvoll bei der selbstständigen Wahrnehmung und Ausübung des Wahlrechts zu unterstützen. Entsprechend enthält die Wahlberechtigung auch die Telefonnummer der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Mecklenburg-Vorpommern, unter der entsprechende Informationen eingeholt werden können.

Unter dem Strich muss man sagen, vor Ort wird schon unglaublich viel unternommen, um ein möglichst flächendeckendes barrierefreies Wählen zu ermöglichen. Wir haben die entsprechenden Regelungen und in den Gemeinden ist man sehr engagiert, wofür ich an der Stelle auch mal ganz herzlich Dank sagen will an all diejenigen, die immer wieder mit der Wahlvorbereitung und -durchführung befasst sind.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Es hat sich in der Frage viel getan im Land und das finden wir sehr gut. Dafür kann man auch sehr dankbar sein.

Meine Damen und Herren, neben dem ganz allgemeinen Appell für mehr Barrierefreiheit haben die Kollegen von den LINKEN noch zwei konkrete Forderungen im Gepäck. Zum einen soll die Broschüre „Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern – 20 Fragen, 20 Antworten“ der Landeszentrale für politische Bildung möglichst breit verteilt und zusätzlich in einer einfachen Sprache veröffentlicht werden.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Also doch in einer vereinfachten Sprache.)

Darüber hinaus soll dafür gesorgt werden, dass die Informationen der Landeszentrale für politische Bildung zur Landtagswahl 2016 im Internet barrierefrei zugänglich sind.

Hierzu stelle ich fest: Die Landeszentrale für politische Bildung hat bislang 50.000 Exemplare der Broschüre „Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern – 20 Fragen, 20 Antworten“ drucken lassen. Sie verschickt diese vor allem an Institutionen mit großer Reichweite. Dazu gehören unter anderem Schulen, Ämter, Bibliotheken, Jobcenter und verschiedene Bildungseinrichtungen. Das Heft kann einfach online bestellt werden, auch in größeren Stückzahlen. Die Landeszentrale für politische Bildung plant je nach Bedarf und finanziellen Möglichkeiten eine höhere Auflage. Die Broschüre ist selbstver

ständlich in einer verständlichen Sprache abgefasst, um ein möglichst breites Publikum erreichen zu können. Sie folgt hier der Broschüre „Flüchtlinge in MecklenburgVorpommern – 20 Fragen, 20 Antworten“, die unter anderem von Förderschulen nachgefragt und als geeignetes Infomaterial für den Unterricht bewertet wurde. Auf der Grundlage ist auch diese Broschüre aufgebaut worden. Insofern sehen wir an der Stelle keinen Handlungsbedarf. Gleiches gilt für den Onlineauftritt des Wahlportals der Landeszentrale für politische Bildung.

Die Seite www.wahlen-mv.de entspricht in wesentlichen Punkten den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Hierzu gehören unter anderem die Nutzung einer einfachen und verständlichen Sprache, einer übersichtlichen und einfachen Gliederungsstruktur, die Tastenbedienbarkeit oder die Darstellung von Text und Hintergrund mit klarem Kontrast. Die Seite bietet technisch die Voraussetzung, um sich alle Texte, sofern die entsprechende eigene Software vorhanden ist, vorlesen lassen zu können. Bilder, Podcasts, Videos und Hyperlinks werden jeweils mit Deskription versehen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung, die kommunalen Wahlbehörden, die Landeszentrale für politische Bildung und die kommunalen Ebenen, die die Wahlen durchführen, sind in Sachen barrierefreies Wählen schon sehr gut aufgestellt und arbeiten ständig daran, sich hier zu verbessern. Daher wundere ich mich schon ein wenig über diesen Antrag. Einerseits wollen Sie zum Ausdruck bringen, dass das Thema Ihnen am Herzen liegt – das, glaube ich, ist unstrittig, es liegt allen am Herzen –, auf der anderen Seite erwecken Sie mit dem Antrag den Eindruck, als gäbe es hier unglaublich viel zu tun.

Sei es, wie es ist, wir kümmern uns, wir achten auf Verbesserungen, wir haben das Thema Barrierefreiheit stets im Blick, auch und gerade bei Wahlen. Und deswegen, lieber Kollege Koplin, bedarf es eines solchen Antrages nicht. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Andreas Butzki, SPD)

Ja, danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Kaselitz von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn nicht nur wir hier im Saal, sondern viele Menschen im Land und die Gäste unserer Landtagsberatung diese Aussprache und die Berichterstattung dazu verfolgen, wird mit dem jetzt zu beratenden Antrag ein Anliegen der Linksfraktion auf jeden Fall erreicht: Wir haben damit alle gemeinsam die Chance, für eine hohe Wahlbeteiligung zu den Landtagswahlen am 4. September zu werben. Wir können deutlich machen, dass an diesem Tag jede Frau und jeder Mann mit der Stimmabgabe entscheidet, wer Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin wird und welche Abgeordnete dann hier auf diesen Stühlen sitzen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wieso, machen wir jetzt Direktwahlen? – Peter Ritter, DIE LINKE: Der MP wird nicht gewählt.)

Bis zum Wahltag ist gar nicht mehr viel Zeit. Dennoch sollen der Landesregierung noch einige Hausaufgaben aufgegeben werden. Mit der Erledigung dieser Aufgaben sollen sich die Bedingungen für Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen verbessern. Das betrifft die Barrierefreiheit von Wahllokalen und parteipolitisch neutrales, in einfacher Sprache formuliertes Informationsmaterial.

Bis zu diesem Antrag war mir nicht bewusst, dass auf diesem Gebiet noch so großer Nachholbedarf bestehen soll. Meine eigenen jahrelangen Erfahrungen als Mitglied in Wahlvorständen und ein kurzer Rückruf in der Wahlbehörde meines Amtes bestätigten diese Annahme dann auch nicht. Hier gab es seit 2003 keine diesbezüglichen Beschwerden. Ich gebe aber zu, dass es dabei regionale Unterschiede im Land gibt. Grundsätzlich sind bereits zum Beispiel im Landesbehindertengleichstellungsgesetz, im Landes- und Kommunalwahlgesetz, in der Landes- und Kommunalwahlordnung Regelungen zur Auswahl und Ausstattung von Wahllokalen enthalten. Darauf wurde schon verwiesen.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Ebenso gilt das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen oder seit 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, für deren Umsetzung in unserem Bundesland 2013 der Maßnahmeplan „MecklenburgVorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“ verabschiedet wurde. Auch hier sind Aussagen zur Selbstbestimmung und politischen Mitwirkung, zur Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben enthalten.

Die selbstbestimmte und uneingeschränkte Ausübung eines möglichst barrierefreien Wahlrechts stellt für uns in der SPD bei der Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben einen Schwerpunkt dar. Dabei ist die Wahrung und Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Aufgabe für alle Beteiligten, sowohl in der Zivilgesellschaft, in den Kommunen als auch innerhalb der Landesregierung und aller Verwaltungen.

Vielfach werden vor Ort bereits verantwortungsbewusste Entscheidungen getroffen. Öffentliche Gebäude, wie Schulen, Kitas, Schulungsräume von Feuerwehren, Gemeindebüros oder Räume in Amtsverwaltungen, werden als Wahllokale genutzt. Hilfestellungen sind hier jederzeit möglich. Bereits heute sehen die einschlägigen Vorschriften vor, dass die Wahlräume so ausgewählt und eingerichtet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Wie die genaue Ausstattung sein sollte, hat der Innenminister schon in seinen Ausführungen dargestellt. Wahlberechtigte können also – und das ist meine Erfahrung dabei, die durchweg positiv ist – vor Ort in den meisten Fällen nicht barrierefreie, aber zumindest barrierearme Wahllokale benutzen.

Sehr geehrte Damen und Herren, schon vor etwa zwei Wochen fand meine Wahlkreismitarbeiterin das Angebot der Landeszentrale für politische Bildung, die Broschüre „Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern – 20 Fragen, 20 Antworten“ in Vorbereitung der Wahl beziehen zu können. Wir haben sofort 500 Stück angefordert und werden sie an Orten auslegen, wo sie jeder bei

Interesse mitnehmen kann. So können wir alle selber einen Beitrag zur breiten Information durch dieses Angebot leisten. Jetzt noch zu fordern, diese handliche Broschüre zusätzlich in einfacher Sprache zu veröffentlichen, ist wohl etwas spät und vom Herausgeber auch nicht geplant.

Ich bin der Meinung, dass die Broschüre durchaus kurz und knapp über die wesentlichen Aspekte der Wahlen informiert. Die Landeszentrale für politische Bildung hat versucht, das komplizierte Thema „Wahlen und Wahlrecht“ in möglichst einfacher Sprache zu vermitteln. Vorbildlich und beispielgebend war hier auch das kleine Heft zu den Flüchtlingen, wie schon erwähnt. Jetzt wird diese aktuelle Broschüre an über 230 Träger verteilt, die im Land im Bereich der politischen Bildung tätig sind. Hinzu kommen die Schulen, die Ämter und Bürgermeister. Und noch einmal: Jede und jeder kann sie kostenlos bestellen und verteilen. Das Heftchen ist gut geeignet, es fällt auf, und die Landeszentrale für politische Bildung hat sich beim Inhalt auf das Wesentliche beschränkt – eine gute Entscheidung, finde ich.

Andere Bundesländer haben sicher auch geeignetes Material. Anregungen daraus sollte man sich merken und langfristig vor der nächsten Wahl mit all den Ideen von heute umsetzen. Das betrifft auch den Internetauftritt. Der unterliegt schon heute der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern. Die Präsentation im Internet wird fortwährend weiterentwickelt. Dabei wird von der Landeszentrale für politische Bildung stetig an einer größeren Barrierefreiheit gearbeitet. So gibt es bereits sprechende Links und Bilder mit Beschreibungen, mehr ist aber auch hier möglich. Geplant sind in Zukunft weitere technische Neuerungen, um Inhalte barrierefrei zu kommunizieren.

Artikel 29 der UN-Behindertenkonvention beinhaltet die Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben. Ich zitiere: Danach garantieren die Vertragsstaaten „Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich, … dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;“ sie schützen „das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben“, sie garantieren „die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen“. Dem fühlen wir uns verpflichtet. Diesem gemeinsamen Anliegen wird in Mecklenburg-Vorpommern sowohl wahlrechtlich als auch wahlorganisatorisch auf vielfältige Weise entsprochen.

Dem Antrag können wir heute nicht zustimmen, empfehlen aber, in Vorbereitung künftiger Wahlen dazu im Gespräch zu bleiben. Noch mehr barrierefreie Wahllokale und entsprechende Informationen, die für alle gleichermaßen zur Verfügung stehen, sind ein anspruchsvolles Ziel. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ursprünglich sollte der Antrag interfraktionell ablaufen und ich hatte das auch so verstanden, dass das unser aller Ziel ist, hier eine hohe Wahlbeteiligung hinzubekommen. Die Debatte irritiert mich ein Stück weit und ich würde gerne zwei, drei Punkte rausnehmen:

Erstens. Einfache Sprache

Also, Herr Innenminister, ich denke, wenn BadenWürttemberg das sogar umgesetzt hat und das in anderen Ländern diskutiert wird, dass es da Standardwerke gibt, wie sich einfache Sprache definiert, fragen Sie vielleicht mal beim Bildungsminister nach, der kann Ihnen das möglicherweise auch noch erklären.

(Zurufe von Minister Lorenz Caffier und Patrick Dahlemann, SPD)

Und ich denke, gerade Politik hat gezeigt, wenn ich etwas will, dann funktioniert das auch. Wo nämlich ein Wille ist, da ist auch ein Weg.

(Zurufe von Minister Lorenz Caffier und Manfred Dachner, SPD – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Sächsisch ist auch keine einfache Sprache.)

Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, die Hinweise ernst zu nehmen. Herr Renz war bei der Veranstaltung und Herr Koplin auch, wo die BAG SELBSTHILFE gerade diesen Punkt noch mal angesprochen hat, dass eben nicht genug Barrierefreiheit da ist. Barrieren fangen häufig im Kopf an und es ist so, dass doch etliche Menschen die Wahllokale nicht aufsuchen können.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Aber ich habe den Antrag weitergehend verstanden. Es geht ja darum, eine Aufklärung zu betreiben. Und erinnern Sie sich, ich glaube, letzte oder vorletzte Woche hat auch die Landesregierung festgestellt, wir brauchen gar keinen Wahl-O-Mat. Alle anderen Bundesländer machen das, wir in unserem Land brauchen das nicht. Das ist nicht mein Verständnis und, ich denke, auch nicht das Verständnis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie hier Aufklärung passiert. Es sind ganz konkrete Vorschläge gemacht worden. Ich denke, hier gibt es großen Nachholbedarf und so ist dieser Antrag zu verstehen.