und warum man mit dieser Art und Weise die bereits kritisierte erste regierungsinterne Anhörung, zum Beispiel mit den kommunalen Landesverbänden, umgangen ist.
Aber es gibt doch sicherlich Gründe. Einer dieser Gründe liegt im unentschlossenen Handeln oder im schwankenden Handeln der Koalitionspartner. Kollege Kokert ist ja von Kollegin Rösler hier schon zitiert worden, da hat er etwas verwundert geguckt. Es ist eben gut, wenn man aufmerksame Mitarbeiter in seiner Fraktion hat, die auch Pressespiegel der zurückliegenden Jahre aufbewahren. Wir lesen zum Beispiel im „Medienspiegel“ vom 16. Dezember 2013 einen Bericht über einen Kreisparteitag der CDU, als der Kollege Renz zum dortigen CDU-Kreisvor- sitzenden gewählt wurde und der Generalsekretär der Landes-CDU zu Gast war. Dort heißt es: „Noch dicker unterstreicht er“, also Herr Kokert, „dass es in dieser Legislaturperiode mit der CDU keine Gemeindestrukturreform geben werde, ,bis 2016 definitiv nicht‘“. Und weiter, wörtliches Zitat: „Jeder einzelne Bürgermeister und Gemeindevertreter in den kleinen Gemeinden ist das letzte Gesicht des Staates, das wir noch vor Ort haben. Deshalb werden wir nicht zulassen,“
(Vincent Kokert, CDU: Schön, dass Sie das noch mal verlesen, Herr Ritter. Das freut mich besonders. Daran habe ich lange gefeilt.)
„dass dieses Land in Größenordnungen kommunalpolitisch ausgedünnt wird, wir brauchen unsere kleinen Gemeinden,“
Diese klare Position, die man durchaus teilen kann, war bestimmt auch ein Punkt in der langwierigen Debatte der Koalitionspartner.
Dass es auch bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die aus den Reihen der Koalitionsfraktionen kommen, wenig Verständnis für die Herangehensweise bei dieser Gesetzgebung gibt, ist mir zum Beispiel deutlich geworden bei einem Forum, welches meine Kollegin Rösler und ich in Demmin durchgeführt haben, wo Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von SPD und CDU dagegen waren und ich annahm, dass sie von ihren Parteifreunden über den Gesetzentwurf zumindest in Kenntnis gesetzt worden seien, die aber große Bauklötzer gestaunt und gesagt haben, so nicht, liebe Kollegen.
Und damit sind wir nicht allein, damit sind die benannten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von SPD und
CDU nicht allein. Ich will deshalb auch auf den Bericht des Städte- und Gemeindetages verweisen, im jüngsten „Überblick“ abgedruckt im Heft 6/2016, wo sich der Städte- und Gemeindetag zum einen darüber beklagt, dass jetzt zum Ende der Legislaturperiode eine Menge von Gesetzen durch die Landesregierung beziehungsweise die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht worden sind und das die Kommunen ob ihrer Stellungnahmen zusätzlich belastet. Dort heißt es, ich zitiere:
„Herauszugreifen ist hier sicher das Leitbildgesetz. Wir“ – also der Städte- und Gemeindetag – „trugen die Hoffnung in uns, dass man nach der Anhörung im Landtag davon ablassen möge. Schließlich konnte keiner der Anzuhörenden richtig gute Argumente für das gewählte Modell finden, sondern es fanden sich stattdessen gewichtige Gründe dagegen. Zwar ist die Freiwilligkeit sinnvoll, doch blieben gerade bei den Fragen nach der Verbindlichkeit der Feststellung, dem Verfahren und vor allem der Finanzierung einiges klärungsbedürftig.“ Zitatende. So weit der Städte- und Gemeindetag.
Die Koalitionsfraktionen sagen immer, nach Anhörungen wird man klüger und wir nehmen im Innenausschuss vor allen Dingen die Meinung der kommunalen Landesverbände sehr wichtig.
Es geht, Herr Reinhardt, nicht darum, nichts zu tun, sondern es geht vor allen Dingen darum, keine Fehler wissentlich zu begehen.
Deshalb hatten wir im Innenausschuss beantragt, dem Landtag zu empfehlen, dieses Gesetz nicht abschließend zu beraten, und deshalb werden wir heute diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben können. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes auf Drucksache 6/4846.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD in der Fassung seiner Be- schlussempfehlung auf Drucksache 6/5476 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 einschließlich des Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustim
men wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 einschließlich des Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/5476 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/5476 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 6/5274, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 6/5473.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5274 –
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 6/5274.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5473 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/5274 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5274 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 6/5490 ein Antrag zum Thema „Kulturelle Vielfalt schützen und entwickeln – Deutsche Tanzkompanie nachhaltig sichern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Sie haben, Frau Präsidentin, den Wortlaut des Antrages genannt. Aufgrund aktueller Ereignisse in der Theater- und Orchesterlandschaft haben wir Ihnen diesen Antrag auf dem Wege der Dringlichkeit vorgelegt. Ich verzichte darauf, Ihnen den Antragstext vorzulesen. Zum Inhalt nur so viel, dass er aus einem Feststellungsteil besteht,
in dem erstens der Sachverhalt begrüßt wird, dass es einen Fortbestand der Deutschen Tanzkompanie bis zum 31.12.2017 geben soll, in dem sich zweitens ausdrücklich bedankt wird für das zivilgesellschaftliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner und in dem drittens das vormalige Handeln der Landesregierung kritisch gewürdigt wird,