Erstens. Der Sachverhalt ist eingetreten, der jetzt zu konstatieren ist, nach Abgabeschluss für den regulären Antragschluss.
Zweitens. Falls es Sie interessiert, in dieser Konstellation hat diese Landesregierung nicht mehr viel Zeit, um die von ihr selbst aufgemachten Baustellen auf diesem Gebiet zu beräumen,
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Regine Lück, DIE LINKE)
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD zugestimmt worden.
Wir werden diese Vorlage am Schluss der morgigen Sitzung nach dem Tagesordnungspunkt 33 behandeln. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des NDR-Digitalradio-Staatsvertrags, Drucksache 6/5295, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/5475.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des NDR-Digitalradio-Staatsvertrags (NDR-Digitalradio-Änderungs-StV) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5295 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des NDR-Digitalradio-Staats- vertrags auf Drucksache 6/5295.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5475 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Über
schrift in der Fassung des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und einer Stimme aus der SPDFraktion angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/5295 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5295 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer, Drucksache 6/5297, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/5474.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5297 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Telekommunikationssektor, wir alle merken das, wir alle wissen das, befindet sich in einer rasanten Entwicklung, und wenn man – und wir, das heißt, die Koalition, wollen das, Telekommunikationsüberwachung –, selbstverständlich in eindeutig definierten rechtlichen Grenzen, selbstverständlich mit entsprechender Kontrolle, wenn man eine so definierte Telekommunikationsüberwachung für polizeiliche Zwecke will, dann muss man auf diese rasante Entwicklung des Telekommunikationssektors reagieren, dann muss man die entsprechenden technischen Möglichkeiten haben und dann muss man auch die entsprechende personelle Ausstattung haben, damit man hier adäquat handlungsfähig ist.
Dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist sehr aufwendig und es ist sinnvoll, mit anderen gemeinsam zu arbeiten, um hier Synergieeffekte heben zu können. Dem dient der Staatsvertrag. Er dient der techni
schen Durchführung der gewollten Telekommunikationsüberwachung, er dient der Hebung von Synergieeffekten. Er dient nicht dem Zweck, die Kompetenzen einzelner Landesregierungen zu verändern, ihre Überwachungs- befugnisse auszuweiten oder Ähnliches, sondern hier bleibt alles beim Alten. Es bleibt auch bei der Verantwortlichkeit der jeweiligen Landesregierung, die bei dem durch den Staatsvertrag geschaffenen gemeinsamen Zentrum einen Auftrag erteilt.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kooperation und Zentralisierung sollen uns in die Lage versetzen, die bestehenden Herausforderungen besser zu bewältigen, die technischen Herausforderungen, aber auch die Herausforderungen der Personalgewinnung. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist recht übersichtlich. Er besteht aus zwei Artikeln. Er regelt die Zustimmung des Landtages zu einem Staatsvertrag zur gemeinsamen Telefonüberwachung der norddeutschen Küstenländer. Wie es bei Staatsverträgen üblich ist, kann der Landtag nur Ja oder Nein sagen. Im Ergebnis soll es nicht nur zu Kosteneinsparungen, sondern zu noch größerer Überwachung kommen. Das ist der Punkt bei diesem Staatsvertrag, den wir kritisch betrachten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle nicht die alten Schlachten um die TKÜ wiederholen. So manche Schlacht, das wissen wir, ist auch noch nicht entschieden, wenn ich an die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft denke. Hier ist die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zurzeit ausgesetzt.
Sehr verehrte Damen und Herren, wer wie wir bereits jetzt die TKÜ in unserem Bundesland äußerst kritisch bewertet, wird schwerlich ein noch leistungsfähigeres Abhörzentrum der Küstenländer begrüßen können. Wer im NSA-Skandal endlich erkannt hat, dass auch deutsche Geheimdienste Kompetenzen deutlich überschritten haben, der wird kaum einer Lauschzentrale zustimmen – und das ist der entscheidende Punkt –, die der Mitarbeit der Parlamente oder einer Beteiligung der Öffentlichkeit entzogen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird auch bei diesem Gesetz, bei diesem Staatsvertrag so bleiben wie gehabt: Innenminister und Koalition halten TKÜ-Maßnahmen für unverzichtbar, wie es dann heißt, bei der Suche nach vermissten Personen, vor allem Jugendlichen, Suizidgefährdeten, Hilflosen oder Kranken. Daher sei die Überwachung der Telekommunikation notwendig und geeignet, Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit einer Person entgegenzuwirken. Dem widerspreche ich nicht, aber es wird nicht einmal im Ansatz versucht darzulegen, ob das Ziel nicht auch mit den bisherigen herkömmlichen Mitteln erreicht werden kann.
Ich bleibe daher bei meiner Auffassung, dass auf diesem Wege eine langsame Erosion der Grundrechte stattfindet. Wenn auch eine Einzelmaßnahme weniger problematisch sein mag, so muss uns allen die Summe der Grundrechtseingriffe Sorgen bereiten. Wir wissen, dass weitere Maßnahmen offensichtlich in der Planung sind, wenn ich an die flächendeckende Funkzellenabfrage denke. Ein ganzes Land – besser: seine Einwohnerinnen und Einwohner, seine Besucherinnen und Besucher – soll hier unter Generalverdacht gestellt werden. Einen solchen Weg werden wir nicht mitgehen. Meine Fraktion wird daher dem Staatsvertrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine hochverehrten Kolleginnen! Peter Ritter hat es schon auf den Punkt gebracht: Es liegt im Wesen von Staatsverträgen, dass man ihnen nur zustimmen oder sie ablehnen kann. Deswegen hat es mich ein wenig gewundert.
Weil sich mein Kollege Heinz Müller schon über die Inhalte, finde ich, hinreichend ausgebreitet hat, werde ich jetzt noch etwas darüber sagen, warum wohl der Antrag, darüber heute in der Debatte zu sprechen, von der NPD kam. Ich könnte mir vorstellen, weil in einem Satz die Worte „Polizei“ und „Überwachung“ stehen, und das war vielleicht Anlass genug zu sagen, da müsse unbedingt Redezeit beantragt werden.
Wir haben tatsächlich intensiv darüber diskutiert. Zumindest von den LINKEN ist eben schon sehr deutlich geworden, dass es da eine Ablehnung gibt. Ich glaube, auch bei den GRÜNEN gibt es die. Das ist im Ausschuss ganz sauber so diskutiert worden. Dann ist es auch normal, dass man am Ende des Tages, weil wir den Staatsvertrag inhaltlich nicht ändern können, eine Mehrheit im vorbereitenden Ausschuss irgendwo hat. Die gab es, weil SPD und CDU hier gesagt haben, ja, wir werden dem Staatsvertrag zustimmen.