Wir haben tatsächlich intensiv darüber diskutiert. Zumindest von den LINKEN ist eben schon sehr deutlich geworden, dass es da eine Ablehnung gibt. Ich glaube, auch bei den GRÜNEN gibt es die. Das ist im Ausschuss ganz sauber so diskutiert worden. Dann ist es auch normal, dass man am Ende des Tages, weil wir den Staatsvertrag inhaltlich nicht ändern können, eine Mehrheit im vorbereitenden Ausschuss irgendwo hat. Die gab es, weil SPD und CDU hier gesagt haben, ja, wir werden dem Staatsvertrag zustimmen.
Heinz Müller hat schon gesagt, warum wir das tun. Wir haben wirklich lang und breit darüber diskutiert, weil wir der Auffassung sind, dass es klug ist, ein gemeinsames Rechenzentrum zur Telekommunikationsüberwachung zu haben im Verbund mit norddeutschen Küstenländern, weil das einfach kostengünstiger ist. Das ist ein wesentlicher Punkt. Das ist einfach kostengünstiger. Auch technische und fachliche Vorteile gegenüber dem Aufbau eines eigenen, eines landeseigenen TKÜRechenzentrums bringt das einfach mit sich. Das haben wir entsprechend gewertet und gesagt: Die Vorteile für Mecklenburg-Vorpommern überwiegen die Nachteile eindeutig. Deshalb werden wir diesem Staatsvertrag zustimmen. Ich bitte auch Sie um Zustimmung.
Wie gesagt, für die Teilnahme der Rechten ist hier wieder nur festzustellen, im Ausschuss passiert absolut nichts. Da, wo gearbeitet wird,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen. „Die vergangenen Monate haben auf brutale Art und Weise vor Augen geführt, es gibt eine ganz reelle Terrorgefahr in Europa. Der islamistische Terror ist eine große Bedrohung für das freiheitliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Diese Entwicklung resultiert aber auch maßgeblich aus den Fehlern der Vergangenheit. In vielen europäischen Städten wurde es zugelassen, dass sich Parallelgesellschaften bilden konnten. In manchen Stadtteilen, wie zum Beispiel in Brüssel Molenbeek, scheint der Staat komplett die Kontrolle verloren zu haben. Sie sind zu Brutstätten für Islamisten und andere Kriminelle geworden. Aus diesen fatalen Entwicklungen müssen wir die richtigen Lehren ziehen.“
Das waren die Worte Ihres Innenministers Caffier aus seiner Einbringungsrede zum vorliegenden Gesetzentwurf in der Ersten Lesung. Genau diese scheinheiligen Worte, diese zielgerichteten Bekehrungen verdeutlichen den Kern unserer Kritik. Immer, wenn es um die Ausweitung von Überwachungs-, Abhör- oder Durchsuchungsbefugnissen geht, reden ausgewählte Scharfmacher der etablierten Parteien vom islamistischen Terror.
In diesen Momenten entfalten auch Paris und Brüssel so gesehen für Sie ihren Sinn. Dass dieselben Parteien aber erst Einladungen für Kriminelle aller Herren Länder verteilten, soll ebenso im Dunkeln bleiben, wie die Tatsache, dass sich diese Maßnahmen später in der Hauptsache gegen deutsche Bürger richten und dass mit diesen Maßnahmen das Fundament des Überwachungsstaates nur weiter verfestigt werden soll.
Wird ein Selbstmordattentäter von einer Videokamera abgeschreckt? – Nein! Der zieht sein Ding eiskalt durch, und das wissen Sie auch, genauso wie Sie wissen, dass man durch Videoüberwachung Lehrer, Unternehmer, Krankenschwestern oder Kindergärtnerinnen von Demonstrationen oder Protestmärschen fernhalten kann. Man kann den staatlichen Druck dermaßen erhöhen, um jegliche Kritik am System unverzüglich im Keim zu ersti
cken. Genau das ist die wahre Intention, das Volk zu bespitzeln und zu unterdrücken. Überall dort, wo sich ein Funken Widerstand gegen die Macht der Herrschenden regt, kann man mit einer gemeinsamen Abhörzentrale noch schneller und effektiver reagieren.
Herr Caffier formulierte es wie folgt: „Er“ – der Staat – „muss die Gegner von Freiheit und Demokratie konsequent aufspüren, jagen und bekämpfen – keine Toleranz für Extremisten und Terroristen.“ Zitatende.
Jeder, egal, ob hier im Landtag oder draußen im Land, sollte sich dessen bewusst sein. In der heutigen BRD ist man bereits Extremist, wenn man bei Facebook einen falschen Kommentar hinterlässt
oder einen kritischen Leserbrief an die Tageszeitung verfasst. In diesem Zusammenhang sind auch die Aussagen des Innenministers über die Unverzichtbarkeit der Vorratsdatenspeicherung, seine Trauer darüber, dass Verfassungsschutz und Polizei nicht zur BRD-Gestapo fusionieren dürfen,
oder seine neuesten Pläne zur Ausweitung der Handyüberwachung zu sehen, die dann auch mal alle Nutzer der Autobahn in M-V betreffen können.
Wir kämpfen gegen den weiteren Ausbau Ihres Überwachungsstaates und stehen für echte Meinungsfreiheit. Die Errichtung einer XXL-Abhörzentrale lehnen wir daher konsequent ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie werden sicherlich verstehen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der technischen Umsetzung der an sich umstrittenen Telekommunikationsüberwachung nicht lauthals Hurra schreit. Ich will, wie auch der Abgeordnete Herr Ritter, allerdings jetzt nicht das Pferd von hinten aufzäumen, also den Streit über die Telekommunikationsüberwachung von hinten aufrollen, über die technische Umsetzung streiten, anstatt über bessere Gesetze zu debattieren. Das halten wir für wenig sinnvoll. Dennoch, wir GRÜNE wollen bessere Gesetze, die einerseits Bürgerrechte schützen und andererseits Sicherheit schaffen.
Heute geht es jedoch nicht um das Telekommunikationsgesetz oder das Sicherheits- und Ordnungsgesetz, sondern um eine technische Umsetzung. Dennoch, das eine hängt mit dem anderen eng zusammen und kann nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
Wir GRÜNE engagieren uns auch in diesem Land für eine bessere Gesetzeslage. Deswegen klagen wir zum Beispiel derzeit vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald gegen das Sicherheits- und Ordnungsgesetz
sowie gegen das Landesverfassungsschutzgesetz. Wie Sie vielleicht wissen – Herr Ritter hat das angesprochen –, ist das Verfahren derzeit ausgesetzt. Es wird ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abgewartet, weil ein ähnlich gelagerter Fall derzeit dort verhandelt wird gegen ähnliche Gesetze auf Bundesebene. An dem Beschluss wird sich das Landesverfassungsgericht orientieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, solange aber die Rechtsgrundlage hier in unserem Land MecklenburgVorpommern umstritten ist und vor Gericht nicht abschließend geklärt wurde, sollten wir die technische Umsetzung nicht weiter vorantreiben, denn das kann auch ganz konkrete Auswirkungen auf die Ausgestaltung der technischen Umsetzung haben.
Im Übrigen hätte ich mir auch deswegen ein schnelleres Urteil vom Landesverfassungsgericht gewünscht und nicht die Aussetzung des Verfahrens. Ich will damit nicht das Gericht kritisieren. Es ist völlig legitim, dass das Gericht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erst einmal abwartet, um dann die entsprechende Rechtsprechung auf Landesebene auszurichten. Gleichwohl sieht man, dass so eine Aussetzung des Verfahrens nicht immer optimal ist, weil der Landesgesetzgeber dann nicht weiß, woran er ist, mit welchem Gesetz er wie weiter verfahren kann. Das ist in der Tat problematisch. Jetzt stehen wir vor dem Fall. Hätten wir dieses Verfahren hinter uns, wäre vielleicht auch das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion anders. Wir wissen es nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Innenausschuss des Landtages wurde mir auf direkte Nachfrage vom Innenministerium zumindest zugesichert – und das will ich hier auch noch mal zu Protokoll geben –, dass die parlamentarischen Kontrollrechte keine Einschränkungen erfahren, auch dann nicht, wenn dieses Überwachungszentrum außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern betrieben wird. Ich denke, das ist sehr wichtig.
Ich will aber auch noch mal darauf hinweisen, dass unser Datenschutzbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vor- pommern uns gegenüber und auch gegenüber dem Ausschuss und dem Parlament erklärt hat, dass alle seine Empfehlungen bezüglich des Überwachungszentrums derzeit umgesetzt worden sind.
Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Gesamtschau des Sachverhaltes und der eben angesprochenen umstrittenen Rechtsgrundlage lehnen wir derzeit diese technische Umsetzung der Telekommunikationsüberwachung ab und werden entsprechend auch den Staatsvertrag ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer auf Drucksache 6/5297.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5474 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/5297 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5297 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes des Landes Meck- lenburg-Vorpommern, Drucksache 6/4469, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5437.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4469 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/5437 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte Ihnen heute kurz die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5437 vorstellen, eine Beschlussempfehlung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes. Mein schriftlicher Bericht hierzu liegt Ihnen vor, darum lassen Sie mich nur einige wenige Punkte daraus hervorheben.
Die Beteiligungsregelungen des Landesrichtergesetzes gelten seit 1990 in unserem Land, in den alten Bundesländern seit nunmehr fast 40 Jahren, aber sie werden der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz als Dritte Gewalt nicht mehr gerecht. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptrichterrat und dem Hauptstaatsanwaltsrat eine Expertenkommission eingesetzt und diese damit beauftragt, Änderungen vorzuschlagen. Diesen Änderungsvorschlägen ist die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf im Wesentlichen gefolgt.
Das Landesrichtergesetz sieht derzeit durch Verweis auf die Regelungen des Personalvertretungsgesetzes des Landes nur eine Beteiligung des Richterrates an den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten vor. Insbesondere im Bereich personeller Maßnahmen bleiben die Beteiligungsrechte der Richtervertretungen hinter denjenigen der Personalvertretungen zurück. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Beteiligungsrechte von Richterinnen und Richtern eigenständig im Landesrichtergesetz geregelt und an die des Personalvertretungsgesetzes des Landes angeglichen werden. Wegen der Zuordnung und Nähe der Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege und als Strafverfolgungs- und Anklagebehörde zur Dritten Gewalt sollen auch ihre Beteiligungsrechte im Landesrichtergesetz normiert werden.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, der Gesetzentwurf wurde dem Europa- und Rechtsausschuss am 23. September 2015 federführend und dem Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen. Wir haben den Gesetzentwurf mehrfach beraten, darunter im Rahmen einer öffentlichen Anhörung. Eine ausführliche Zusammenfassung der Stellungnahmen dieser Anhörung finden Sie ebenfalls im Berichtsteil der Beschlussempfehlung.
Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen des gesamten Europa- und Rechtsausschusses bei den Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen bedanken. Der mitberatende Finanzausschuss hat einstimmig aus finanzpolitischer Sicht die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Wir als federführender Europa- und Rechtsausschuss empfehlen einvernehmlich, den Gesetzentwurf mit zwei Änderungen im Artikel 1 Nummer 5 und im Übrigen unverändert anzunehmen. Beide Änderungen sind redaktioneller Art.