Festzustellen bleibt, dass die Landesregierung sehr wohl Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei den forstlichen Dienststellen im Auge hat. Es gab Handlungsbedarf und wir haben diesen Handlungsbedarf erkannt und umgesetzt. Ich will an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mal die Aussage richten, dass der Maßstab „Wie können wir hier helfen“ zukünftig Grundlage der Entscheidungen sein wird. Ich will an dieser Stelle abschließend sagen, jawohl, allein die Beschäftigten unserer forstlichen Einrichtungen sind im letzten Jahr 2,8 Millionen Kilometer insbesondere für ihre dienstlichen Zwecke gefahren. Wenn man es so will, wird daran deutlich, dass sie auch bereit sind, ihre privaten Fahrzeuge einzusetzen. Und ich glaube, ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass wir mit der Entschädigung, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben, auch einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Alles andere werden wir sicher in der nächsten Legislaturperiode erneut zu prüfen haben. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben stellt für zahlreiche Unternehmen, aber auch für die Verwaltung des Landes eine große Herausforderung dar. Die sogenannte WorkLife-Balance hält Einzug in die Wirtschaft und Verwaltung und wird vordergründig von jungen Menschen eingefordert. Vor dem Hintergrund der heutigen Belastungen einer Familie sind diese Forderungen nachvollziehbar. Zum einen möchte die Gesellschaft, dass gerade jüngere Menschen eine Familie gründen und somit dem demografischen Wandel entgegentreten, gleichzeitig möchte die Gesellschaft die Arbeitskraft von Männern und Frauen in der Wirtschaft und Verwaltung sichern. Deshalb sind alle Maßnahmen zu begrüßen, die die Verknüpfung von Arbeits- und Familienleben erleichtern.
Vertreter der Landesforstanstalt waren natürlich auch in meiner Fraktion vorstellig. Sie haben die Probleme mit den Dienstfahrzeugen oder der dienstlichen Nutzung von Privatfahrzeugen vorgetragen. Ich persönlich habe hierfür großes Verständnis. Klar ist, dass eine solche private
Nutzung von Dienstfahrzeugen auch wirtschaftlich für die Dienstherren sein muss. Eine solche Wirtschaftlichkeit wird seitens des Finanzministeriums derzeit in Abrede gestellt. Aus diesem Grunde wird meine Fraktion dem vorliegenden Antrag auch die Zustimmung verweigern.
Dennoch bin ich der Auffassung, dass in Zukunft auf einer soliden Datenbasis evaluiert werden sollte,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, dann können Sie doch zustimmen! – Henning Foerster, DIE LINKE: Das können wir doch prüfen lassen.)
inwieweit die private Nutzung von Dienst-Kfz in Bereichen der Landesverwaltung zum Tragen kommen kann. Nur so, meine Damen und Herren, können wir das Engagement der Angestellten und Beamten fördern und die Familienfreundlichkeit der Landesregierung unter Beweis stellen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch unsere Fraktion hat mit den Gewerkschaften IG BAU und mit der Landesforstanstalt Gespräche zu diesem Thema geführt, auch mehrere. Und wir haben das Problem erkannt.
Nun hat heute die Fraktion DIE LINKE einen Antrag gestellt, mit dem die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in der Landesverwaltung insgesamt, aber ganz besonders im Bereich der Landesforstanstalt verbessert werden soll. Unsere Fraktion begrüßt diesen Antrag und wir unterstützen den in Länge und Breite und voll und ganz.
Zwar haben Anfang des Jahres 2016 die betroffenen Ministerien, also das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Finanzministerium die Regelungen zur Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen ergänzt, doch eine familienfreundliche Regelung sähe wirklich anders aus.
Denn unter Punkt 2 heißt es ausdrücklich, die Nutzung von Schulweganfahrten und von Kindergartenwegen ist bei der Nutzung eines Dienstkraftfahrzeuges ausgeschlossen.
Der Blick auf andere Länder ist wahrlich nicht so düster, wie das Minister Backhaus, der der Regelung eigentlich auch noch weitere Tore öffnen möchte, dies aber im Moment nicht tun kann und das auf die nächste Legislatur verschiebt, gerade dargestellt hat. Ein Beispiel aus Niedersachsen zeigt, dass dort die Dienst-Kfz im Forstbereich eine Obergrenze haben, …
… was sie privat nutzen dürfen, 15.000 Kilometer. Dort funktioniert das gut. Die Angestellten und Beamten haben eine klare Richtlinie, was sie maximal privat nutzen dürfen. So können sie mit einer guten Sicherheit ihre Kalkulation anstellen. Warum kann das nicht auch in Mecklenburg-Vorpommern so funktionieren?
(Minister Dr. Till Backhaus: Weil wir einen ausgeglichenen Haushalt haben im Gegensatz zu Niedersachsen.)
Natürlich ist es klar, es muss dann auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Solche technischen Einzelheiten sind selbstverständlich. Man muss das in der Praxis trennen, was ist eine Dienstfahrt und was ist eine private Fahrt. Auch da könnte man moderne Lösungen andenken. Statt ein Fahrtenbuch im klassischen Sinne zu führen, was täglich mehrere Eintragungen aufnehmen müsste, könnte man auch Geräte installieren, die automatisch die Kilometer zählen, und man schaltet immer nur um auf „privat“ und auf „Dienst“. Auch das könnte es den Mitgliedern der Landesforstanstalt und nach Prüfung auch anderen Mitgliedern der Landesverwaltung einfacher machen, ihre Kenntnisse einzubringen und familienfreundliche Bedingungen in der Arbeitswelt vorzufinden.
Ein Aspekt, der jetzt noch nicht so zu Gehör gekommen ist, ist, dass diese Arbeitsplätze im ländlichen Raum liegen, und wenn diese Arbeitsplätze attraktiv sind, wird dadurch natürlich auch der ländliche Raum für hoch gebildete, gut qualifizierte, gut ausgebildete Männer und Frauen wieder attraktiver. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wir stimmen diesem Antrag zu.
(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE: Klauen Sie mir nicht die Pointen! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Insofern gehts in die ähnliche Richtung. Aber ich sitze für die SPD-Fraktion im Verwaltungsrat der Landesforstanstalt. Und ich kann Herrn Kollegen Foerster nur sagen, er hat hier eine gute Rede gehalten, die den Sachverhalt einwandfrei wiedergibt.
ich denke, das ist jetzt kein Geheimnisverrat –, sowohl die Kollegin Schlupp, die für die CDU im Verwaltungsrat
sitzt, als auch ich, im Verwaltungsrat dieser vorgetragenen Regelung zugestimmt. Bei dem Vorschlag, der da gemacht worden ist, entfällt diese Geschichte mit dem Fahrtenbuch. Die Leute sollen von dieser 1-ProzentRegelung Gebrauch machen und mit dieser 1-ProzentRegelung – das ist das, was Herr Foerster mit den nicht unerheblichen Belastungen für die Person angesprochen hat – entfällt das Thema, dieses Fahrtenbuch zu schreiben. Dann können die Leute das dienstlich und auch privat nutzen.
Das Problem, das existiert, sind einfach die Fragen: Wie unabhängig ist die Landesforstanstalt? Und in welchem Umfang strahlen Dinge, die in der Landesforstanstalt passieren, auf andere Bereiche der Landesverwaltung aus? Das ist also ein Stück weit des Pudels Kern bei der Geschichte.
Wir haben damals die Forst in die Anstalt des öffentlichen Rechts gebracht mit der Begründung, wir wollen ihr ein Stück mehr Selbstständigkeit einräumen und wir wollen die Möglichkeit einräumen, dass die dort wirtschaftlicher agieren können. Das ist der Fall, gleichwohl ist die Landesforstanstalt Bestandteil des Landes. Und natürlich ist es Aufgabe bestimmter Ministerien – da nenne ich explizit das Innenministerium und auch das Finanzministerium –, im Rahmen der Tätigkeiten der Landesforstanstalt darauf zu achten und die Frage zu stellen, inwieweit das ausstrahlt und an der Stelle Begehrlichkeiten weckt, wo dann die Dinge nicht mehr aus der eigenen Kasse bezahlt werden können, sondern wo es darum geht, dass Haushaltsmittel dafür in Anspruch genommen werden müssen.
Also bei der Landesforstanstalt wäre es so gewesen, die Anschaffung der Dienstfahrzeuge und alles andere, was im Kontext steht, hätten die aus eigenen Mitteln machen können. Da hätte man jetzt nicht bei der Finanzministerin vorstellig werden müssen mit dem Hinweis darauf, gib uns mal Geld, damit wir diese Lösung umsetzen können.
Das ist natürlich in anderen Bereichen der Landesverwaltung, wo gegebenenfalls eine solche Regelung zielführend wäre, völlig anders. Da geht es dann um Haushaltsmittel des Landes und es gab Überlegungen zu sagen, wenn wir das an einer Stelle zulassen, dann haben wir einen Dammbruch. Deswegen werden wir dem nicht folgen und unsere Zustimmung verweigern.
Da muss man abwägen und gucken, welcher Richtung man letztendlich folgen will. Wie gesagt, ich habe darauf hingewiesen, sowohl Frau Schlupp als auch ich sind der Variante der Landesforstanstalt gefolgt und haben gesagt, man sollte das mit den Dienstfahrzeugen machen, weil es im Interesse der Beschäftigten ist. Die Arbeit ist nicht einfach, die sitzen ständig im Auto und fahren durch schwierige Gelände. Und dann mit Privatfahrzeugen durch die Gegend zu fahren, ist auch nicht jedermanns Sache und stößt insoweit auf Ablehnung und Widerstand.
Wir haben – der Minister hat es gesagt – eine Interimslösung gefunden, indem wir gesagt haben, okay, wenn das nicht geht, dass wir hier Dienstfahrzeuge mit der Berechtigung zur Privatnutzung anschaffen können, dann wollen wir den Leuten aber wenigstens dadurch entgegenkommen, dass wir ihnen diese Schlechtwegegeldzulage zugestehen, damit sie mit dem eigenen Wagen, wenn sie den nutzen und ins Gelände fahren, nicht Geld obendrauf zahlen.
Das ist nicht die beste Lösung, das sage ich an dieser Stelle ganz klar. Man muss in der nächsten Legislaturperiode dranbleiben, weil ich denke, dass wir uns darüber im Klaren sind, dass in dieser Legislaturperiode solche entscheidenden Weichenstellungen auch für die Landesforstanstalt nicht mehr getroffen werden. Ich denke, dass zumindest die, die den Landtag heute im Verwaltungsrat der Landesforstanstalt vertreten, wenn sie noch dabei sein sollten, ihre Haltung beibehalten werden. Und ich gehe mal davon aus, dass es vielleicht doch möglich sein wird, eine entsprechende Lösung zu etablieren und zu bekommen, wie Herr Foerster sie hier vorgetragen hat. Gleichwohl werden wir Ihrem Antrag heute keine Zustimmung erteilen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.