Protokoll der Sitzung vom 10.06.2016

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Eifler für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister ist in seinem Schlusswort auf den Titel des Antrags von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingegangen: „Energiewende retten – EEGNovelle nachbessern!“.

Herr Jaeger, aus Ihrer Einlassung und Einbringung heraus ist der Antrag schon konterkariert, weil mit dem Ergebnis, was uns jetzt mit dem Beschluss der Bundesregierung vom Mittwoch dieser Woche vorliegt, nachdem sich am Montag die Bundesregierung mit den Bundesländern auf diesen Entwurf des EEG 2016 verständigt und geeinigt hatte, kann ich an der Stelle für meine Fraktion sagen, dass dies eine gute Nachricht ist für den Erfolg, für den weiteren Erfolg der Energiewende in Deutschland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich darf an dieser Stelle aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf zitieren, um auch noch mal die Ziele zu benennen. Zitat: „Als zentraler Baustein der Energiewende soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von derzeit rund 33 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigen. 2050 soll der Anteil bei mindestens 80 Prozent liegen. Die erneuerbaren Energien übernehmen daher langfristig die zentrale Rolle in der Stromerzeugung. … Durch dieses Gesetz wird das EEG auf Ausschreibungen umgestellt: Künftig wird der in EEGAnlagen erzeugte Strom grundsätzlich nur noch bezahlt, wenn die Anlagen erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Zu diesem Zweck wird die Bundesnetzagentur … die Zahlungen für Strom aus neuen Anlagen regelmäßig ausschreiben. Dabei werden die Ausschreibungsvolumen so bemessen, dass der Ausbaukorridor (40 bis 45 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2025) eingehalten wird.“ Zitatende. Meine Fraktion und ich finden das einen richtigen Schritt.

Alle, alle Experten, mit denen wir im Gespräch waren, haben uns bestätigt, dass so ein gravierender Prozess der Umstellung der Energieerzeugung in einem Land nur erfolgreich sein kann, wenn er in geordneten Strukturen vonstattengeht. Das verlangt, so, wie wir das immer in dem energiepolitischen Dreieck dargestellt haben, die Umweltverträglichkeit, die Netzsicherheit, die Versorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit. Auf die Wirtschaftlichkeit will ich auch noch eingehen.

Herr Jaeger, es ist verständlich, wenn Sie so ein Stück weit der Branche sehr nahestehen, mit ihr verbandelt sind, dass Sie die Mengen des Zubaus insgesamt im Auge haben, wir aber viel zu selten über die Preisentwicklung gesprochen haben.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Haben Sie gehört, dass ich die ganze Zeit über Preise geredet habe im Offshore- bereich, dass sie die Preise runterkriegen?!)

Der Minister ist darauf eingegangen und hat gesagt, dass eine Preisanpassung erfolgen soll. Das ist außerordentlich wichtig, denn, und das möchte ich hier noch mal ganz deutlich hervorheben, im Jahr 2003 betrug die EEGUmlage für einen Haushaltsstromkunden in Deutschland 0,41 Cent je Kilowattstunde, im Jahr 2011 betrug sie bereits 3,53 Cent und derzeit beträgt sie 6,35 Cent je Kilowattstunde. Einen vierköpfigen Haushalt belastet sie mit 220 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was kostet eigentlich die Endlagerung von Atommüll?)

nach dem Energiewirtschaftsgesetz, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, das Netzentgelt, die Mehrwertsteuer und die Kosten für die Beschaffung und den Betrieb. Für das Jahr 2015 summieren sich die Kosten auf 28,71 Cent je Kilowattstunde, während die reinen Beschaffungskosten 7,05 Cent betragen.

Allein die sogenannten Redispatchkosten, also die Kosten, die für den Strom aus EEG-Anlagen anfallen, der nicht abgeleitet werden kann, betrugen im letzten Jahr 1 Milliarde Euro. Dass sie nicht abgeleitet werden konnten, das ist genau diese Verzahnung zwischen Zubau und Netzausbau. Wenn das nicht im Einklang steht, laufen die Kosten weiter auseinander. Aus diesem Grunde hat auch die Bundesnetzagentur darauf hingewiesen und davor gewarnt, dass diese Kosten sich auf 4 Milliarden Euro im Jahr erhöhen können, wenn der notwendige Netzausbau zur Ableitung des Stromes nicht zügig voranschreitet.

(Rudolf Borchert, SPD: Ja, warum denn eigent- lich nicht? Warum denn eigentlich nicht? – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Der Bau der neuen Stromtrassen verzögert sich allerdings auch aufgrund dessen, dass auf bestimmten Trassen Erdkabel verlegt werden sollen.

(Rudolf Borchert, SPD: Wir bauen doch schneller. – Egbert Liskow, CDU: Da sind doch die GRÜNEN dagegen.)

Die Netzausbaukosten werden sich allein dadurch für diesen Bereich verdreifachen. Damit werden die Kosten für den Netzausbau in den nächsten Jahren insgesamt dramatisch ansteigen. Hinzu kommt, dass neue Planungsverfahren und Genehmigungen den Ausbau verzögern, sodass mit der Fertigstellung der Stromtrassen erst drei bis vier Jahre später als geplant zu rechnen ist. Auch vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, in den Jahren bis zum Jahr 2025 auf akzeptablen Ausbaustufen zu bleiben und nicht unkontrolliert zuzubauen,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das will doch niemand.)

um genau diese Redispatchkosten zu verhindern.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Unkontrolliert, Herr Eifler, das ist doch so ein Unsinn!)

Ich weiß auch, Frau Schwenke, es wird der Vorwurf kommen, die CDU-Fraktion ist gegen die erneuerbaren Energien. Das ist gerade nicht der Fall!

(Rudolf Borchert, SPD: Das würde ich nicht sagen.)

In all den Jahren, in denen wir hier dieses Thema besprochen haben, haben wir immer das energiepolitische Dreieck dekliniert. Das war für uns eigentlich der Rahmen dessen, wie die Energiewende stattzufinden hat. Daran hat sich nichts geändert und ich finde, das ist auch im Abbild der EEG-Novelle zu erkennen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dies vorangestellt möchte ich noch einmal betonen, wie wichtig es ist, preisdämmend zu wirken. Gerade deshalb hat sich meine Fraktion immer wieder für das energiepolitische – ich wiederhole mich – Dreieck von Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit im Bereich der Energieversorgung ausgesprochen. Derzeit wagt niemand, die Entwicklung der erneuerbaren Energieumlage oder des Netzentgeltes zu prognostizieren.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das machen doch gerade alle.)

Deshalb ist es notwendig, das Erneuerbare-EnergienGesetz regelmäßig zu überprüfen und den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau und der Entwicklung von Speichertechnologien zu synchronisieren. Auch dieser Aspekt ist in der Novelle des EEG aufgegriffen worden, dass man also Energie, zusätzliche Energie in Power to Heat einspeichern kann. Es nützt weder dem Klimaschutz noch dem Bürger, noch der Akzeptanz der Energiewende, wenn Strom aus erneuerbaren Energieanlagen erzeugt wird, der dann letztendlich nicht abgeleitet werden kann. Allein die Inbetriebnahme der Offshoreanlage BorWin3 in der Nordsee in diesem Jahr wird die Energiekunden aufgrund des fehlenden Netzanschlusses mit 700 Millionen Euro jährlich belasten.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Anfang der Woche beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung der EEG-Reform 2016. Ziel muss es also sein, die Kosten für die Endverbraucher, aber auch für den Mittelstand und die energieintensive Industrie so gering wie möglich zu halten. Insgesamt bleibt zum vorliegenden Antrag festzustellen, dass aufgrund der jüngsten Entwicklung erst einmal abgewartet werden muss, inwieweit sich die Partnerländer wie zum Beispiel die USA oder China an die Beschlüsse des Weltklimagipfels von Paris halten. Unabhängig davon ist es nicht infrage zu stellen, dass die Ziele, die die Bundesrepublik Deutschland in der Erklärung benannt hat, die sie in Bezug auf den Klimaschutz abgegeben hat, auch einzuhalten sind. Das will ich hier nicht infrage stellen.

Gleichzeitig muss zur Kenntnis genommen werden, dass gerade die Europäische Union die Klimaschutzziele mittels der Wiedereinführung von Kernkraftanlagen umsetzen will. Wir haben alle davon gehört. Hier gibt es meines Erachtens erheblich mehr Diskussionsbedarf als zwischen Bund und Ländern. Wie ich bereits ausführte, hat es Anfang der Woche eine Einigung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern zur EEG-Reform 2016 gegeben. Damit ist auch die Ziffer II Ihres Antrages hinfällig.

Insgesamt vertritt meine Fraktion die Auffassung, dass die Akzeptanz der Energiewende durch überbordende Kosten sowohl im Bereich der EEG-Umlage, aber noch mehr im Bereich des Netzentgeltes nicht infrage gestellt werden sollte. Deshalb begrüßen wir alle Anstrengungen der Bundesregierung, die Kosten im Rahmen zu halten, um so das Gelingen der Energiewende und die Umsetzung der Beschlüsse des Weltklimagipfels von Paris zu gewährleisten.

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Eifler.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Minister, ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Sie hinter dem Kompromiss stehen, der zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet wurde. Das stelle ich überhaupt nicht infrage. Ich an Ihrer Stelle würde das auch tun. Nun bin ich aber nicht an Ihrer Stelle und kann, Kollege Jaeger, ehrlich gesagt, diesem Kompromiss nicht ganz so viel Positives abgewinnen, wie ich zumindest den Eindruck hatte, dass Sie das heute vom Pult aus vermittelt haben. Ich meine schon – das ist auch ein Widerspruch zu dem, was der Minister gesagt hat –, das Gesamtausbauziel für 2020 auf 40 bis 45 Prozent der Stromerzeugung zu begrenzen, ist eine ziemliche Attacke auf die Energiewende und gefährdet die Energiewende.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich auch deutlich kritisiert.)

Ja, ist klar, aber der Minister hat gesagt, das war nicht sein Hauptkampffeld. Das verstehe ich zwar, aber so, wie uns der Kollege Eifler das gerade aus der Begründung vorgelesen hat, steht das ausdrücklich noch mal drin, dass also an diesem Ausbauziel nicht gerüttelt werden soll. Da kann man ja einfach nur mal gucken, wie sozusagen der Ausbau in den letzten Jahren erfolgt ist. 2015 lag der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung bereits bei 32,6 Prozent, 2014 bei 25,8. Das ist eine Steigerung von knapp 7 Prozent in einem Jahr. In einem einzigen Jahr war der Zubau so groß, wie es die Große Koalition für ein ganzes Jahrzehnt vorsieht. Und das soll ich positiv finden? Also ich kann das nicht.

Ein realistisches und wünschenswertes Ausbauziel ist ein Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 55 bis 60 Prozent bis 2025 und 70 Prozent bis 2030. Das, meinen wir zumindest, würde uns Schritt für Schritt voranbringen. Die vorgesehenen Schritte, wie sie jetzt angestrebt werden, reichen dafür nicht aus. Eine konkrete Forderung fehlt bisher im Antrag, deshalb unser Änderungsantrag, der solche Ziele mit aufnimmt.

Meine Damen und Herren, einigen von Ihnen wird es vielleicht auch so gehen wie mir: Mir graut eigentlich mittler

weile jedes Mal davor, wenn eine neue Novelle des EEG ins Haus steht. Jedes Mal wird es im Grunde schlimmer. Jedes Mal wird sich Schritt für Schritt von den Grundsätzen, die das EEG so erfolgreich gemacht haben, verabschiedet. Jedes Mal wird auch systematisch etwas zerstört. Erst war es die Bioenergie – und das, was jetzt vereinbart ist, ist ja vielleicht nicht ganz schlecht, aber es ist eigentlich nur ein Pflaster –, dann die Solarenergie und nun möglicherweise auch noch die Windenergie.

Die Festschreibung dieses Ausbaukorridors von 2.800 beziehungsweise 2.900 Megawatt mag zwar an sich schon ein Erfolg sein – da stimme ich Ihnen zu, Herr Minister –, aber heißt das nicht im Wesentlichen, ab 2020 wird es faktisch nur noch Repowering, kaum noch realen Zubau geben? Sie können sich möglicherweise vorstellen, was das für die Branche bedeutet. Planbar ist das ja, aber ist es ausreichend, um es wirklich als das wirtschaftliche Standbein auch für Mecklenburg-Vorpommern in der Zukunft noch zu bewerten und haben zu wollen?

Der Systemwechsel bei der Förderung war ja nichts Überraschendes. Bereits mit dem EEG 2014 wurden die Ausschreibungen ab 2017 festgelegt. Wir haben das immer kritisiert. Wir halten das für den falschen Schritt und sind nach wie vor der Meinung, dass auch im Rahmen des EEG eine solche Kostenreduzierung möglich ist. Das zeigt sich ja im Prinzip auch schon. Doch klang der Gang zu diesem schwerwiegenden Schritt damals, 2014, noch so, als sollte er gut durchdacht vollzogen werden. Aber was ist stattdessen passiert? Es kommt zu nicht einmal einer Handvoll Pilotausschreibungen für die Fotovoltaikfreiflächen. Eine vernünftige Auswertung ist offenbar nicht gewünscht, denn es wird dermaßen aufs Tempo gedrückt, dass gar keine Zeit für eine vernünftige Debatte ist, und diejenigen, die sich zu Wort melden, werden nicht gehört.

Letztlich kann man bei den wenigen Pilotausschreibungen nur zu einem Ergebnis kommen: Es ist mitnichten der Nachweis erbracht worden, dass das System längerfristige Kostensenkungen gegenüber dem bisherigen System liefert. Es ist mitnichten der Nachweis erbracht worden, dass Bürgerenergien innerhalb der Ausschreibungssysteme in akzeptabler Weise zum Zug kommen, und es ist mitnichten der Nachweis erbracht worden, dass das Fotovoltaikausschreibungsdesign so mir nichts, dir nichts auf die Windkraft übertragbar ist.

Ich will Ihnen auch erklären, wie ich zu dieser Einschätzung komme. Es stimmt, dass bei der letzten Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikfreiflächenpilotausschreibungen die Kosten auf einen mengengewichteten Zuschlagswert von 7,41 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden konnten. Damit liegt der Wert knapp 1 Cent unter der EEG-Einspeisevergütung. Aber, meine Damen und Herren, wann bitte werden diese Anlagen denn gebaut? In 18 bis 24 Monaten. Wenn wir uns die Senkung der Anlagenpreise der letzten Jahrzehnte anschauen, dann kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Bieter lediglich die voraussichtliche Kostenentwicklung eingepreist haben. In den zwei Jahren wären auch die Einspeisevergütungen weiter zurückgegangen.

Die internationalen Erfahrungen besagen, dass die reelle Gefahr besteht, dass die Preise in Zukunft wieder steigen werden. Wer will denn nach vier Ausschreibungsrunden taktisches Bieterverhalten, vor allem von Großunternehmen, die die eigentlichen Profiteure des Systemwechsels

sind, ausschließen? Meine Fraktion hat nach wie vor erhebliche Zweifel, dass der Wechsel zu den Ausschreibungen überhaupt einen Preisvorteil bringt, denn eines hat die Vergangenheit gezeigt: Wer die großen Konzerne unterstützt, ihnen zu einer Monopolstellung verhilft und die kleinen klein hält, der kriegt eine Rechnung präsentiert, die sich gewaschen hat. Und wenn wir über die kleineren auf dem Markt sprechen, versucht die Bundesregierung, diese nicht nur klein zu halten, sondern ganz und gar auszubremsen – entgegen wohlmeinenden Worten.

Meine Fraktion hat bereits im vergangenen Jahr einen Antrag zu diesem Thema im Landtag vorgelegt, aber uns wäre es wichtig, die Akteursvielfalt auch in diesen umfangreichen Antrag von Ihnen, Kollege Jaeger, mit aufzunehmen. Wie steht es denn um die Akteursvielfalt in den vier Ausschreibungsrunden für Fotovoltaik? Einzig und allein in der dritten Runde haben zwei Energiegenossenschaften einen Zuschlag erhalten. In den anderen drei Ausschreibungen war nichts mit dem von der Bundesregierung angepriesenen Erhalt der Akteursvielfalt.

(Zuruf von Jürgen Seidel, CDU)

Natürlich wurden diese zwei Zuschläge zum Anlass genommen, um zu jubeln und zu sagen, seht her, hier habt ihr eure Akteursvielfalt. Zwei Energiegenossenschaften! Doch wie sind diese beiden da eigentlich reingerutscht? Beide Genossenschaftsprojekte sind bereits noch unter EEG-Vergütungsbedingungen begonnen worden, konnten aber nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Damit die Projektierungskosten nicht völlig verlustig gehen, wurde extrem niedrig geboten. Das wird aber in Zukunft nicht der Regelfall sein. Das war mehr oder weniger fast Zufall. Deshalb muss an dieser Stelle noch etwas passieren.

Da sich der Systemwechsel zu den Ausschreibungen leider nicht verhindern lassen wird, ist Folgendes denkbar:

Erstens. Es könnten die Spielräume genutzt werden, die die Kommission einräumt, also die De-minimis-Regelung. Aber auch das ist eher unwahrscheinlich.