Protokoll der Sitzung vom 05.07.2016

Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Abschaffung sonderpädagogischer Einrichtungen keine ermutigenden Ergebnisse zutage brachten. Hamburg oder Bremen sollten dabei mahnendes Beispiel sein, bei den altbewährten Beschulungen zu bleiben. Die dortigen Situationen in den Klassen mit Förderschülern und Normalschülern spotten zum Teil jeder Beschreibung. Da berichten Lehrer, dass sie sich nach dem Unterricht fühlen wie nach einem 45-minütigen Schleudergang. Vielleicht erinnern Sie sich an meine Ausführungen aus einer vergangenen Debatte. Professor Dr. Ahrbeck vom Institut für Rehabilitatationswissenschaften

(Heinz Müller, SPD: Na, was?)

der Humboldt-Universität brachte es auf den Punkt, Zitat: „Insofern müssen unterschiedliche Wege offen gehalten werden. Von einer radikalen institutionellen Entdifferenzierung halte ich wenig. So sind Kinder mit massiven Verhaltensstörungen oft nur sehr schwer zu integrieren. Es gibt weltweit“ kein einziges, „kein tragfähiges Modell, in dem eine totale Inklusion für diese Personengruppe funktioniert.“

Ihnen geht es bei der Einführung der Inklusion nicht darum, den Schülern zu helfen. Sie werden es besser wissen, denn die Rückmeldungen, die Ergebnisse der Versuche, die Prognosen für die Umsetzung, der Blick in andere Bundesländer oder ins Ausland sind neutral betrachtet eindeutig: Die Inklusion wird scheitern müssen. Gestehen Sie es sich ein, dass Sie sich ideologisch ver

rannt haben! Gestehen Sie Ihren Fehler ein und sorgen Sie dafür, dass die bereits unternommenen Schritte zur Umsetzung der Inklusion rückgängig gemacht werden! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Antrag lag schon mal auf dem Tisch dieses Hauses, nämlich am 30. Mai 2013.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Wir haben uns sehr ausführlich hier in den Debatten mit Inklusion beschäftigt. Eigentlich wäre für Sie, meine Kollegen von der Fensterfront, eine Auffrischung dringend nötig, aber da ist ohnehin Hopfen und Malz verloren. Deshalb lehnen wir diesen Antrag auch heute wieder – dieses Mal allerdings ohne Begründung – ab.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stefan Köster, NPD: Das ist ganz schlecht, ganz schlecht.)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Petereit von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch kann dem Inklusionsirrsinn ein Ende gesetzt werden,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das sagten Sie schon, Herr Petereit.)

auch wenn Sie sich in Ihrem demokratischen Einerlei auf den Inklusionsfrieden verständigt haben und dabei die Realität einmal mehr außen vor lassen.

Wir wollen mitnichten, dass wie auch immer behinderte Schüler von der Schulbildung ausgeschlossen werden. Sie sollen lediglich so beschult werden, wie sie es benötigen. Wenn nun aber die demokratischen Einheitsparteien diese Kinder mit ihrer Gleichheitsdoktrin strafen, dann verwehren sie diesen Kindern die bestmögliche Beschulung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und beschneiden gleichzeitig die Potenziale der nicht behinderten Schüler. Ungleichheit bedeutet eben nicht automatisch Ungerechtigkeit. Gerade in der Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarf ist das Gegenteil der Fall.

Ich werde nun die Erfahrung einer Schulleiterin einer hessischen Grundschule mit Ihnen teilen in der Hoffnung, dass Sie diese trotz Ihrer ideologischen Scheuklappen zur Kenntnis nehmen können. Zitat: „Leider muss ich an dieser Stelle von einem Fall vollkommen misslungener Inklusion berichten. An meiner Schule wurden im Schuljahr 2012/13 drei Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingeschult. (2 mit Förderschwerpunkt Lernen und ein hörgeschädigtes Kind) Immerhin erhielten wir für diese Klasse mit 24 Kindern 8 Stunden zusätzlich … Sehr schnell stellte sich heraus, dass eines der Kinder

sämtliche Stunden der Doppelsteckung an sich band. Durch sein Verhalten entstanden Gefährdungssituationen und wenn keine 1:1 Betreuung erfolgte war an Unterricht nicht zu denken. Die Eltern beantragten eine Schulasistenz, die jedoch mehrfach abgelehnt wurde. Das Jugendamt...“ Das lassen wir aus.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – „Die Folgen waren trotz enormen Engagements der ein- gesetzten Lehrer/innen schon bald zu beobachten.“ (Peter Ritter, DIE LINKE: Selektives Zitieren nennt man so was. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Sie können das ja gerne nachlesen. Es geht mir um die Zeit, die sie beschnitten haben. Wenn noch Zeit ist, können Sie das ja einfügen nachher.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie haben so oder so nur sechs Minuten. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das haben Sie doch selbst beantragt im Ältestenrat.)

„Die Folgen waren trotz enormen Engagements der eingesetzten Lehrer/innen schon bald zu beobachten. Die Klasse machte deutlich weniger Fortschritte“ – ähnlich wie Sie, Herr Ritter – „in Bezug auf Arbeits- und Sozialverhalten als die Parallelklasse. Die beiden anderen Kinder mit Förderbedarf wurden kaum gefördert. Nur selten war es möglich den Unterricht zu öffnen, da solche Situationen immer wieder zu massiven Störungen führten. Nachdem wir ein Schuljahr lang immer wieder erfolglos versucht haben adäquate Unterstützung zu erhalten, zogen Lehrer und Lehrerinnenen die Reißleine.“

(Peter Ritter, DIE LINKE: Innenen? Was ist denn das nun wieder?)

„Dass die Kinder“ …

Ich will hier nur deutlich machen, dass die Schulleiterin auch Ihrem Genderwahn obliegt.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

„Das Kind wurde für das Schuljahr 2013/14 in einer Förderschule angemeldet.“

Also haben auch Sie den Mut,

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

die Reißleine zu ziehen, bevor es zu spät ist, und stimmen Sie dem Antrag zu!

(Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE: Das können Sie vergessen!)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wer dem Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksa- che 6/5538 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein

Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion der NPD, dagegen stimmten alle anderen Abgeordneten. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5538 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Die Rechtskonstruktion der „Bedarfsgemeinschaft“ aus dem SGB II ersatzlos streichen, Drucksache 6/5539.

Antrag der Fraktion der NPD Die Rechtskonstruktion der „Bedarfsgemeinschaft“ aus dem SGB II ersatzlos streichen – Drucksache 6/5539 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist erstaunlich, worauf dieser superdemokratische, tolerante und antifaschistische Staat so alles zurückgreift, wenn es darum geht, Geld zu sparen. Die Bedarfsgemeinschaft, um die es in dem Antrag geht, geht zurück auf eine Erfindung aus dem Dritten Reich, aus dem Nationalsozialismus.

(Stefan Köster, NPD: Was?!)

Die nannte sich Familiennotgemeinschaft. Der damalige Staat sagte, bevor ihr Sozialleistungen beantragt, müsst ihr erst mal innerhalb der Sippe solidarisch sein und euch einander helfen, wobei man sich damals auf diejenigen beschränkte, die untereinander unterhaltspflichtig waren, also Verwandte.

Der BRD-Staat hat das aufgegriffen und hat das noch verschärft.

(David Petereit, NPD: Hört, hört!)

Er hat die Unterhaltsplicht über das BGB hinaus verschärft, sodass jetzt jeder für jeden einstehen muss: in Haushalten, die gar keine Familien darstellen, zum Beispiel bei unverheirateten, zusammenlebenden Paaren. Die sind untereinander BGB-mäßig nicht unterhaltspflichtig, werden aber trotzdem so behandelt, als ob sie es wären, weil einfach ein neues Gesetz noch nicht mal geschaffen wird, sondern einfach so postuliert wird, eine neue Pflicht so aus dem Hut gezaubert wird.

Der Hintergrund ist, es ist ein psychologischer Krieg gegen das eigene Volk, besonders gegen die ärmeren Schichten. Die Leute sollen gefälligst untertänig ihre Steuern, ihre Abgaben, ihre Beiträge und was es alles so gibt zahlen. Aber wenn sie im Gegenzug auch mal was vom Staat wollen, Sozialleistungen zum Beispiel, dann sollen sie sich schämen und aus Scham gar nicht hingehen, was bei älteren Leuten leider auch funktioniert. Sie sollen Schuldgefühle haben, wenn sie auf den abenteuerlichen Gedanken kommen, vielleicht auch mal, nachdem sie jahrelang Steuern gezahlt haben, Sozialleistungen vom Staat zu bekommen, wenn sie in Not geraten.

Der Staat selber hat nie Schuldgefühle, wenn er Geld kassiert. Das Finanzamt kennt keine Schuldgefühle, da

steht einfach nur, zahlen Sie bis dann und dann. Wenn ich nicht pünktlich zahle – gleich Säumniszuschlag.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)