Gerade weil Ihre ständige Polemik und Propaganda im Gewand der Demokratie stets geeignet ist, Dritte zu ermuntern, Gewalt gegen nationale Oppositionelle zu verüben, fordern wir Sie abermals auf, sich zu bekennen. Verurteilen Sie die zunehmenden brutalen Gewalttaten von Linksextremisten,
fordern Sie mit uns ein Konzept von der Landesregierung zur Eindämmung linksextremer Gewalt und treten Sie mit Nachdruck linksextremen und antideutschen Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern entgegen! Beteiligen Sie sich am Kampf gegen linke Gewalt und fordern Sie mit uns die Bürger im Land auf, sich aktiv am Kampf gegen linke Gewalt zu beteiligen! Ich weiß, das ist ein frommer Wunsch, aber das verlangen wir von Ihnen. – Vielen Dank.
Wer dem Antrag der NPD auf Drucksache 6/5569 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Zuge
stimmt hat die Fraktion der NPD, dagegen stimmten alle anderen Abgeordneten. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5569 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 48: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften sicherstellen!, Drucksache 6/5570.
Antrag der Fraktion der NPD Unabhängigkeit der Staats- anwaltschaften sicherstellen! – Drucksache 6/5570 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie unabhängig sind Staatsanwälte in Deutschland? Die Antwort – och, war ja zu erwarten, keiner von Ihnen weiß es –: überhaupt nicht. Die Frage der Abhängigkeit der Staatsanwälte ist eindeutig gesetzlich geregelt.
Nach Paragraf 146 GVG haben Staatsanwälte „den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen“.
Was ist der Grund, dass ein Justizminister zwar rechtlich auf einem Weisungsrecht besteht, tatsächlich aber so tut, als gebe es dieses Recht nicht? Offenkundig geht es um Machterhalt.
Die Exekutive, also letztlich die Regierung, will sich die Möglichkeit der Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren erhalten.
Zum einen wäre da die schriftlich dokumentierte interne offene Anweisung in den Handakten. Nach außen zwar nicht erkennbar, aber bedingt nachvollziehbar.
Dann wäre da noch die verdeckte interne Weisung, bei der nichts dokumentiert wird. Das geschieht aufgrund interner Dienstbesprechungen oder bei telefonischen Bitten – oftmals als Reaktion oder im Vorfeld von Berichten – an die vorgesetzte Behörde.
Es gibt die Einflussnahme aufgrund von Berichtspflichten. Staatsanwälte müssen wegen ihrer internen Berichtspflichten an die vorgesetzte Behörde bei Ermittlungen gegen Persönlichkeiten auch an das Ministerium berichten. Dabei müssen der Verdacht und die geplanten Ermittlungsmaßnahmen beziehungsweise -ergebnisse mitgeteilt werden. Dadurch werden Einflussnahmen sowohl bei Ermittlungen gegen eigene Leute und natürlich auch gegen den politischen Gegner ermöglicht. Da kommt es dann schon mal vor, dass ein SPD-Genosse eine Straftat begeht und mit einem eigentlich gar nicht vorgesehenen Ordnungsgeld davonkommt und sich ein NPD-Mann bis zur letzten Instanz mit schwachsinnigen Erpressungsfragen vor Gericht rumschlagen muss
Berichtspflichten erweitern den Kreis derer, die von Ermittlungsinterna oft vor der Durchführung der Ermittlungsmaßnahmen erfahren.
Dies birgt die Gefahr – insbesondere bei Ermittlungen gegen höhere Amtsträger – von Warnhinweisen an die Betroffenen beziehungsweise an die Presse. SPDEdathy lässt grüßen!
Und dann gibt es da noch die faktische Einflussnahme durch vorauseilenden Gehorsam, dem Einknicken vor der Macht. So betonte ein Generalstaatsanwalt in seiner Befragung vor einem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages, Zitat, und nun passen Sie auf: „Die Staatsanwaltschaft habe bei ihrem Vorgehen auch das Kräftefeld der politischen Strebungen, Erwünschtheiten, besser Verträglichkeiten einzubeziehen.“ Zitatende.