Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Wollen Sie den Bauern den Strick halten und ihnen den Boden unter den Füßen wegreißen, denn nichts anderes tun Sie gerade,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Da können Sie reden, was Sie wollen, Sie waren nicht eingeladen. – Udo Pastörs, NPD: So narzisstisch wie Sie sind wir nicht.)
oder wollen Sie die bäuerlichen Strukturen und damit die Tradition erhalten? Dies kann aber nur dann geschehen, wenn es den Bauern endlich wieder möglich wird, kostendeckend zu arbeiten und Gewinne zum Wirtschaften zu erzielen.
Uns geht es dabei nicht darum, dass die Bauern reich werden oder andere Produzenten vom Markt verdrängen, sondern darum, dass den Bauern hier im Land endlich wieder der Stand zukommt, den sie verdienen, nämlich als Ernährer unseres Volkes.
Seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5573 namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich verweise auf den Beschluss zur Abstimmung.
Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf, das ist der Tagesordnungspunkt 52: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Noch einmal: Gleiche Kilometerpauschale für berufstätige Empfänger von Arbeitslosengeld II wie für Landtagsabgeordnete von MecklenburgVorpommern, die Drucksache 6/5574.
Antrag der Fraktion der NPD Noch einmal: Gleiche Kilometerpauschale für berufstätige Empfänger von Arbeitslosengeld II wie für Landtagsabgeordnete von Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/5574 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon beim ersten Mal war dieser Antrag schnell und leicht geschrieben, weil er die Wahrheit sagt. Die Wahrheit geht immer schnell und leicht, Lügen und Ausreden, die muss man sich erst unter langem Zeitaufwand ausdenken. Diese Wahrheit lautet, dass die Abgeordneten des Landtages für jede Fahrt zum Landtag, wenn eine Sitzung ist oder auch eine Ausschusssitzung, 30 Cent bekommen, und zwar für die Hin- und für die Rückfahrt. Damit ist nicht nur das Benzin abgegolten – da bliebe etwas übrig –, sondern auch der Verschleiß.
Wer im Hinblick auf die Fahrtleistung das Pech – in Anführungszeichen – hat, im äußersten Winkel von Vorpommern zu wohnen und jederzeit und immer wieder nach Schwerin fahren zu müssen und sich am Anfang der Legislaturperiode ein neues Auto kauft, der hat nach fünf Jahren ein Auto, das gerade noch so fährt. Dann sieht man, was Verschleiß ist. Deswegen ist das durchaus angemessen, diese 30 Cent hin und diese 30 Cent zurück, weil man unterschätzt, was das so einem Auto antut und wie leicht das, wenn man die 420 Kilometer ein paar Mal in der Woche abschrubbt, zu einem sehr angeschlagenen Gefährt wird. Aber warum sieht man das bei Beziehern von Arbeitslosengeld II anders?
Auch wenn die Arbeitslosenzahlen so langsam sinken – auch der Überalterung geschuldet und tausend Tricks, die vor der Wahl statistisch in Stellung gebracht werden –, muss man doch sagen, dass es immer noch jede Menge Aufstocker gibt, das heißt, Leute, die arbeiten, zum Teil sogar voll arbeiten, aber immer noch Leistungen als Aufstockung aus dem Hartz IV brauchen. Diese Leute dürfen einen Teil ihres Verdienstes behalten, einen Teil schluckt das Jobcenter. Um das mal kurz darzustellen: Es gibt Freibeträge, die abgezogen werden vom anrechenbaren Einkommen, einen Grundfreibetrag von 100 Euro, dann 20 Prozent von dem zwischen 100 und 1.000 Euro, also 180, und noch mal 10 Prozent von dem, was über 1.000 Euro liegt, und zwar gerechnet auf das Bruttogehalt, auf den Bruttoverdienst, nicht etwa netto, wie Jobcenter manchmal gerne versuchen, den Leuten unterzujubeln.
Von dem, was das Jobcenter vom Lohn einkassiert, werden zugunsten der Aufstocker noch einige Posten abgesetzt. Das sind eine Versicherungspauschale von 30 Euro, eine Werbungskostenpauschale von 15 Euro, es sei denn, man kann noch mehr nachweisen, die KfzSteuer und – viele wissen das nicht – auch Reparaturen des Fahrzeuges zu einem gewissen Prozentsatz, wenn das Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit benutzt wird. Auch
den TÜV kann man davon absetzen, und dann aber nur 20 Cent Kilometerpauschale. Also für jeden Kilometer, den er von seinem Wohnort zum Arbeitsplatz fährt, kann er nur 20 Cent absetzen, und zwar nur für eine Fahrt. Das heißt, dass der Abgeordnete für seine Fahrten zu seinem Arbeitsplatz – der ja auch keine höhere Qualität hat als der eines Metzgers oder Schreiners oder sonst was, das werden Sie ja nicht ernsthaft behaupten wollen –, dass der Abgeordnete pro Kilometer dreimal so viel bekommt wie der Arbeitslosengeld-II-Empfänger, der arbeitende Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Aufstocker.
Und warum ist das jetzt so? 20 Cent pro Kilometer kriegt der Arbeitslosengeld-II-Empfänger, und 30 plus 30, weil es für zwei Fahrten ist, also 60, das Dreifache, bekommt der Abgeordnete. Warum? Weil seine Arbeit dreimal so wertvoll ist wie die aller anderen möglichen Berufsgruppen oder weil sein – ja, Sie nicken gerade –, oder weil sein Auto dreimal so anfällig ist oder weil die Straßen nach Schwerin dreimal so schlecht sind? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Im Gegenteil, Abgeordnete können sich eher, solange sie es sind, ein besseres Auto leisten als ein Aufstocker, der ja meistens wenig Geld verdient, sonst wäre er kein Aufstocker. Ein Abgeordneter hat auch weniger Probleme, solange er es ist, sich ein neues Auto zu kaufen. Wer Geringverdiener ist und deswegen Hartz-IV-Aufstockung benötigt, der hat, wenn dessen Auto kaputt geht, weil er vielleicht zwischen Ueckermünde und Schwerin pendeln muss, wo er einen Arbeitsplatz gefunden hat, der vielleicht wegen der Familie jeden Tag hin und her pendelt, derjenige hat sicherlich weniger Geld als ein Abgeordneter und viel mehr Probleme, sich ein neues Auto zu kaufen, nachdem das alte verschlissen ist.
Also warum bekommt der Abgeordnete das Dreifache pro Kilometer wie ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger, der dazuverdient? Sind Abgeordnete die wertvolleren Menschen? Sind ihre Autos die besseren? Sind sie dreimal so wertvoll wie alle anderen Berufsgruppen? Äußern Sie sich bitte dazu! Sie können aber auch gerne wieder auf irgendwelche Druckseiten verweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antragsteller hat richtigerweise festgestellt, dass dieser Antrag sehr schnell aufgeschrieben wurde.
Das verwundert auch nicht, da er wiederum auf eine Seite gepasst hat. Was er nicht gesagt hat, ist, dass er diesen Antrag nur sehr lustlos, monoton und auch langatmig vorgetragen hat.
Aber kommen wir zum Inhalt, der weitestgehend identisch ist mit der Drucksache 6/3429, vorgetragen schon mal am 13.11.2004, nachzulesen im Protokoll 6/81 auf der Seite 64 und folgende. Die redaktionellen Änderungen und die Anpassungen in Überschrift und Begründung lohnen es hier nicht, sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: 2014, das müssen wir noch mal korrigieren! Das steht ja dann im Zwischenruf drin.)
Herr Renz, wenn Sie was Lustiges wollen, schlage ich Ihnen einen Bud-Spencer-Gedächtnisabend vor oder so was, aber das hier ist eigentlich nicht lustig. Die Anträge, die ich vortrage, handeln von sozialem Elend, da ist der Unterhaltungswert nicht so groß, wie Sie es gerne hätten.
Papierschlangen und Konfetti sind hier auch nicht besonders angebracht. Es ist natürlich entlarvend, wenn Sie erklären, dass Sie sich nicht inhaltlich damit auseinandersetzen wollen. Das können Sie auch gar nicht, denn dieses Aristokratenprivileg, das Sie sich hier gönnen, dass Sie sich pro gefahrenem Kilometer das Dreifache auskehren lassen, wie ein arbeitender Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhält, das ist nicht zu erklären. Da können Sie auch keine Argumente bringen, da können Sie einfach nur hoffen, dass das wieder vergessen wird
und in zwei, drei Jahren erst wieder angebracht wird. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das auf der Hitliste der Ärgernisse steht, der Fakten, über die sich die Leute am meisten aufregen. Wenn man ihnen das erzählt, glauben sie es erst nicht, dann beweist man ihnen das angesichts der Gesetzestexte. Dann sind sie stinksauer und mit jedem, der sich das einmal angesehen hat, haben Sie wieder einen verloren, der noch an Ihr System glaubt. Dafür sind 30 Cent pro Kilometer doch ein etwas geringer Preis, um jedes Mal einen zu verlieren, der davon hört. Und wir beschränken uns nicht auf diesen kleinen Saal hier, wir arbeiten draußen, aber hier drin stellen wir natürlich den Antrag auf namentliche Abstimmung.
... seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5574 namentliche Abstimmung beantragt
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 53: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Energiewende mit Augenmaß – den unkontrollierten Windenergieausbau beenden – Bürger und Gemeinden bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten einbinden!, Drucksache 6/5575.
Antrag der Fraktion der NPD Energiewende mit Augenmaß – den unkontrollierten Windenergieausbau beenden – Bürger und Gemeinden bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten einbinden! – Drucksache 6/5575 –
Die Windenergiebranche bahnt sich ohne Rücksicht auf Verluste ihren Weg. Die Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft haben dabei jedes erträgliche Maß verloren und die Fortschreibung der regionalen Entwicklungspläne läuft auf Hochtouren. Dabei sollen neben den vorhandenen Eignungsgebieten nochmals neue Flächen ausgewiesen werden, damit noch weitere Windräder in weiten Teilen Mecklenburg-Vorpommerns entstehen. Die Grenze des Zumutbaren ist aber schon längst überschritten. So sind derzeit sowohl die bundesweit zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten als auch die Stromnetze nicht mehr in der Lage, den produzierten Strom aufzunehmen und zu transportieren. Eine nochmalige Beschleunigung des Windkraftausbaus, wie es die Landesregierung vorsieht, würde hohe Kosten für Entschädigungszahlungen an die Anlagenbetreiber zur Folge haben. Und obendrein wird das Vertrauen der Bürger durch das neue Bürgerbeteiligungsgesetz zurückgekauft, denn mit diesem Gesetz wird kein anderer Zweck verfolgt, als die Akzeptanz bei den Bürgern zu erkaufen,