Die Förderung von mindestens 90 Prozent trägt zudem dazu bei, auch die Trägervielfalt in diesem Bereich zu erhalten und damit die Wahlmöglichkeit der Betroffenen. Vielen Dank also an die Fraktionen von SPD und CDU für diese Unterstützung.
Meine Damen und Herren, in Kombination mit diesem Änderungsantrag gilt, was ich Ihnen bereits im März über dieses Gesetz gesagt habe. Es ist eine echte Verbesserung, dass wir die Schwangerschaftsberatung und die Schwangerschaftskonfliktberatung erstmalig landesgesetzlich regeln. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um unserem Sicherstellungsauftrag gerecht zu werden, der auch von Mecklenburg-Vorpommern fordert, ein ausreichend dichtes Netz von Beratungsstellen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung vorzuhalten. Diese Beratungsleistungen sehen wir als Teil unserer Beratungslandschaft insgesamt, die wir immer weiter bürgernah und zukunftsfest ausgestalten, etwa indem wir mit diesem Entwurf Kriterien für die Arbeit der Beratungsstellen auf
Mit diesem Gesetz setzen wir aber nicht nur die strukturellen Leitplanken für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungen, sondern sichern auch ein wichtiges Angebot für all jene Frauen und Familien, für die eine Schwangerschaft eine nicht nur gute Nachricht ist, sondern auch mit Fragen, Sorgen und Nöten verbunden ist. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Schwangerschaft, ein Abschnitt im Leben von Frauen und Männern, der oftmals mit Freude, Angst, aber auch Hoffnung und Unsicherheiten verbunden ist. In dieser Phase benötigen gerade Frauen und Männer, die davor stehen, Vater oder Mutter zu werden, oder vor der Entscheidung, ob sie dieses Kind möchten, unter anderem professionelle Hilfe von Fachleuten in den Schwangerschaftsberatungsstellen. Wir müssen alles tun, damit dieses abgesichert werden kann, damit die Unsicherheiten bei Männern und Frauen abgebaut werden können, absichern durch ein gutes Ausführungsgesetz des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, was uns heute vorliegt.
Frau Tegtmeier hatte es gesagt, wir haben eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt und meine Fraktion hat daraufhin bereits im Sozialausschuss des Landtages einen Änderungsantrag und zwei Entschließungsanträge zum Gesetzentwurf gestellt, die Ihnen heute nochmals vorgelegt wurden. Der Gesetzentwurf ist für uns zustimmungsfähig, wenn er auch die besondere Situation des ländlichen Raumes, der Bürgernähe – wie Sie es sagten, Frau Hesse – stärker in den Fokus nimmt, die Vielfalt der Menschen im Land berücksichtigt und die Beratungsstellen vom Land finanziell besser ausgestattet werden. Wir greifen mit unserem Änderungsantrag und mit den Entschließungsanträgen zum großen Teil die Forderungen der Sachverständigen auf, die in der öffentlichen Anhörung genannt wurden. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese Änderungsanträge und Entschließungsanträge erneut zu stellen. Ich möchte sie kurz vorstellen:
„Die Beratungsstellen nehmen auf Veranlassung des Landes immer mehr Aufgaben wahr. Dazu gehört nicht nur die verpflichtende Beratung für Mädchen und Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen“, nein, „die Beratungsstellen beraten“ darüber hinaus „umfassend zu Kinderwunschbehandlungen und haben eine Schlüsselfunktion bei der Durchführung der ‚vertraulichen Geburt‘, sind wichtige Ansprechpartner und Schnittstellen in Fragen des Kinderschutzes und unerlässlich beim Zugang zu Frühen Hilfen. Die Erreichbarkeit von Beratungsstellen muss so ausgestaltet sein“, meine sehr verehrten Damen und Herren, „dass Mädchen und Frauen diese auch kurzfristig und“ bei Bedarf auch „mehrmals aufsuchen können“.
Die Beratungsstelle ist eben nicht nur für eine pflichtige Beratung von Frauen im Falle eines erwägten Schwangerschaftsabbruchs zuständig. Deshalb muss das Aufsuchen aus Sicht der Linksfraktion auch für diejenigen gewährleistet sein, die Kleinkinder zu versorgen und zu betreuen haben, aber auch für die Personen, die sich bereits im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befinden. Deshalb meinen wir, die Zeit der An- und Abreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive der Beratungszeit dürfen zum Wohle des Kindes und der Mutter sechs Stunden nicht überschreiten. Das wäre für uns die Ausgestaltung des Kriteriums „Bürgernähe“, was Sie sagten, Frau Hesse. Das muss aus unserer Sicht noch mal nachgeregelt werden. Das ist schon so etwas wie ein Tagesausflug: sechs Stunden für eine Schwangere. Die bisherige Definition, wonach das Aufsuchen innerhalb eines Tages möglich sein soll, ist aus unserer Sicht zu ungenau – ist damit die Tageszeit gemeint, sind 24 Stunden gemeint? –, kann ungünstig ausgelegt werden und ein Vielfaches mehr betragen.
Zum Zweiten greift unser Änderungsantrag den Bedarf auf. Frau Hesse hat es gesagt, wir haben einen Sicherstellungsauftrag für die Schwangerschaftskonfliktberatung, allein schon durch das Bundesgesetz festgeschrieben. Das Bundesgesetz definiert den Bedarf so, dass Beratungsstellen für 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Anzahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung stehen sollen. Nur so ist der Sicherstellungsanspruch gewährleistet. Das heißt, dieser Schlüssel darf nicht unterschritten werden, er ist eine Mindestgröße.
Es müssen auch die besonderen Bedarfslagen berücksichtigt werden. Angesichts des ländlichen Raumes, gerade in Mecklenburg-Vorpommern, und der dünn besiedelten Fläche in vielen Landkreisen muss hier ein realistischer Schlüssel her. Wir fordern eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten pro 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den Landkreisen – damit wird dem Bedarf in der Fläche Genüge getan – sowie je 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den kreisfreien Städten, womit wir beim Mindestschlüssel des Bundesgesetzes bleiben würden, denn wir meinen, Beratungsstellen müssen auch für Mädchen und Frauen in dünn besiedelten Regionen angemessen erreichbar sein. Eine Änderung des Versorgungsschlüssels ist deshalb dringend erforderlich und wurde auch so in der öffentlichen Anhörung immer wieder geäußert.
Die Beratungsstellen haben zudem nach dem Bundesgesetz einen Anspruch auf eine angemessene öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten. Die Schwangerschaftsberatung ist auf der Grundlage des Bundesgesetzes eine Pflichtaufgabe, das heißt, die Beratungsstellen müssen ein ausreichendes Angebot sicherstellen. Das geht aber nur, wenn auch das Land dieser Pflichtaufgabe nachkommt und dafür Sach- und Personalkosten in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt.
Angemessen ist, was notwendig ist, um die Kosten zu decken, und was mit Eigenmitteln nicht zu erwirtschaften ist. Bislang sind es 90 Prozent Landesmittel für die Sach- und Personalkosten in den Beratungsstellen. Das bedeutet, die Beratungsstellen müssen 10 Prozent Eigenanteil erbringen, was laut Aussagen der Anzuhörenden im
Sozialausschuss schon jetzt äußerst schwierig ist, weil das oftmals auf die Schwangerschaftsberatung …
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das waren aber vorher 80 Prozent, das muss man fairerweise sagen.)
Das kommt gleich noch, Frau Gajek. Da müssen Sie ein bisschen Geduld haben, dann führe ich das auch noch aus.
Durch Tariferhöhungen und Kostensteigerungen steigen auch die durch den Eigenanteil zu erbringenden Aufwendungen weiter an. Dies kann nicht zusätzlich durch die Kommunen kompensiert werden. Der zu erbringende Eigenanteil an Personal- und Sachkosten darf deshalb nicht per Gesetz angehoben werden, wie es im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung noch war, wo nur 80 Prozent mit Landesmitteln gefördert werden sollten und 20 Prozent Eigenmittel vorgesehen waren. Das war untragbar, das haben zum Glück auch die Fraktionen von SPD und CDU gesehen und einen entsprechenden Änderungsantrag im Sozialausschuss ge- stellt, wonach wir die 80-prozentige Landesförderung auf 90 Prozent angehoben haben, so, wie es jetzt bereits ist, also keine Verbesserung des jetzigen Zustandes.
Wir meinen, es ist eine Pflichtaufgabe, das Land hat hier einen größeren Anteil zu erbringen, schließen uns deshalb den Forderungen auch der Anzuhörenden in der Anhörung an und fordern eine 95-prozentige Landesbezuschussung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Zum Dritten, sehr geehrte Damen und Herren, sind das die Regelungen, dass die Träger von Beratungsstellen nach den Paragrafen 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes für einen Zeitraum von drei Jahren durch die zuständige Behörde ausgewählt werden sollen. Auf Bundesebene ist es so, dass die Anerkennung alle drei Jahre überprüft wird. Wir meinen, die bundesgesetzlichen Regelungen sind an dieser Stelle einfacher und bieten auch für die Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen verlässlichere Rahmenbedingungen. Deshalb auch hier unser Änderungsantrag, dass wir die gesetzliche Regelung des Bundesgesetzes übernehmen und sagen, alle drei Jahre wird die Anerkennung als Schwangerschaftsberatungsstelle überprüft, und nicht, dass alle drei Jahre die Anerkennung neu ausgesprochen werden muss.
Zum Schluss möchte ich noch kurz zu unseren Entschließungen kommen, die wir zum Gesetz stellen und die aus unserer Sicht ebenfalls mit dem Gesetzentwurf verabschiedet werden sollen. Ich hatte eingangs schon geschildert, dass die Standorte der Beratungsstellen vor allem für Mädchen und Frauen im ländlichen Raum teilweise nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Die Entwicklung des ländlichen Raums und die Daseinsvorsorge vor Ort sind mit die größten Herausforderungen in unserem Bundesland. Wir müssen deshalb auch alternativ denken und neben den Standorten darüber nachdenken, wie beispielsweise eine fachgerechte mobile Beratung angeboten werden kann, die zudem noch die Anonymität der Ratsuchenden und die Diskretion der zu Beratenden zu wahren hilft. Zudem lässt teilweise eine eingeschränkte Verfügbarkeit des ÖPNV oder eine fehlende Barrierefreiheit öffentlicher
Verkehrsmittel eine An- und Abreise, zum Beispiel mit Kinderwagen, gar nicht zu. Die Landesregierung möge deshalb aus unserer Sicht prüfen, an welchen Standorten, in welchem Umfang und auf welche Weise der Einsatz einer mobilen Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere unter Gewährleistung der Privatsphäre und Anonymität der zu Beratenden, möglich ist.
Ich komme zum letzten Punkt in unserer Entschließung. Wie wir alle wissen – wir hatten es bereits mehrfach hier im Landtag erörtert –, die Zahl der Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, hat vor allem gerade im letzten Jahr stark zugenommen. Die Klientel der Mädchen und Frauen aus anderen Kulturen, die oft nicht oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist angestiegen. Auch auf diese Situation müssen sich die Beratungsstellen einstellen, denn das Recht und teilweise auch die Pflicht auf Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz haben alle Mädchen und Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft. Deshalb muss gelten, dass allen Mädchen und Frauen, die Deutsch nicht auf einem fortgeschrittenen oder muttersprachlichen Kompetenzniveau beherrschen, obligatorisch und unentgeltlich Dolmetscherinnen für die Beratung zur Seite gestellt werden.
damit wir eine gute, eine flächendeckende Schwangerschaftskonfliktberatung in Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten können. Wir bitten um Annahme unserer Änderungsvorschläge, anderenfalls werden wir uns zu dem Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal ist festzustellen, Schwangerschaft ist keine Krankheit
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das hat er schon aus eigener Erfahrung festgestellt. – Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Erkenntnis.)
Es gibt natürlich Frauen, die während dieser Phase dann auch Konflikte haben oder wo sich familiäre Konflikte ergeben, und dafür gibt es die Schwangerschaftsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern.
Ich glaube, das haben die Anzuhörenden dort auch noch mal kundgetan. Den meisten lag wirklich daran, dass wir die Personal- und Sachkosten erhöhen, weil die 80 Prozent nicht ausreichend sind. Ich hatte mich in einer Pressemitteilung auch dazu geäußert. Die CDU,
die CDU war für die 95-prozentige Förderung, so, wie es einige der Anzuhörenden auch genannt haben, aber, so ist es nun mal in einer Großen Koalition, unser Koalitionspartner hat das nicht mitgetragen.
Aber ich glaube, wir waren mit unserer Pressemitteilung insofern sehr hilfreich, dass man sich da gegenüber der Finanzministerin und dem Arbeitskreis Finanzen der SPD durchsetzen konnte
und wir dann gemeinsam diese 90 Prozent erreicht haben. Wenn man hinterher gefragt hat und mit einigen gesprochen hat, die Beratungsstellen betreiben, dann waren sie äußerst zufrieden damit. Insofern können wir diesem Gesetz nur zustimmen. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn wir den Kollegen Schubert nicht hätten!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, gerade bei dem Gesetz ist deutlich geworden, wie wichtig es doch ist, laut zu werden,