Es konnten also nicht mal knapp die Hälfte der notwendigen Instandhaltungen realisiert werden. Der Rechnungshof kommt bis zum Jahr 2022 auf einen Instandhaltungsstau von 130 Millionen Euro. Dabei reden wir bei der Summe von 130 Millionen Euro längst nicht von allen Kommunen, sondern nur von den Kommunen, die der Landesrechnungshof untersucht hat, und hier auch nur von den Hochbauten. Das heißt, noch nicht einmal die Straßen und Brücken sind dabei berücksichtigt. Das Problem ist also in Wahrheit noch sehr viel größer, wir sehen hier nur die Spitze des Eisberges. Dieser Investitionsstau wird uns früher oder später um die Ohren fliegen. Das führt zu Substanzverlust und erheblichen Folgekosten, denn eine verschleppte Instandhaltung ist eine teurere Angelegenheit. Wer die Instandhaltung verschleppt, bezahlt zum Schluss mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind Schulden, die wir auch der kommenden Generation aufbürden, und die muss es dann zahlen. Darum brauchen wir endlich eine bessere kommunale Finanzausstattung. Gleichzeitig mussten wir jedoch feststellen, dass ein umfassender Überblick über die Investitionsbedarfe im Land fehlt. Wie gesagt, wir sehen möglicherweise nur die Spitze des Eisberges. In Zeiten begrenzter öffentlicher Mittel geht es aber darum, Investitionen auf ihre Nachhaltigkeit hin zu prüfen und Prioritäten zu setzen. Ich kann aber nur Prioritäten setzen, wenn ich weiß, wie groß die Bedarfe sind. Darum haben wir als GRÜNE vorgeschlagen, einen Infrastrukturbericht für das Land zu erarbeiten, damit wir ein realistisches Bild über die notwendigen Investitionen erhalten und nicht immer nur von irgendwelchen Brücken schwadronieren, die Herr Pastörs möglicherweise auf seinem Weg nach Schwerin passiert.
Mithilfe eines solchen Berichts würde auch erstmals systematisch ersichtlich, wie viel Geld eigentlich tatsächlich für die Instandhaltung bereitgestellt werden müsste. Das würde Transparenz schaffen. Dann könnte auf einer
soliden Grundlage seriös entschieden werden, was wir uns wie leisten können, auch leisten wollen und was wir uns vielleicht nicht mehr leisten wollen.
Leider wurde unser Vorschlag zur Einführung eines Infrastrukturberichtes, wie es ihn auch in SchleswigHolstein gibt, von der Großen Koalition im Ausschuss abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um getrennte Abstimmung der Ziffern 1, 2 und 3. Wir hatten das in der Obleuterunde im Finanzausschuss auch schon so besprochen, das wird Sie jetzt wenig überraschen. Ich glaube, dass Sie das alle vorausgesetzt haben, dass wir eine getrennte Abstimmung vornehmen zu den Entschließungen der Koalition und zur Entlastung der Landesregierung. Also die Entschließungen finden Sie ja unter Punkt 1 und die Entlastung der Landesregierung unter Punkt 2. Da werden wir uns enthalten. Wir GRÜNE hatten mehrere Entschließungen eingereicht, die zum Teil weitergehend waren oder auch neue Aspekte enthalten haben. Die sind bekanntlich leider abgelehnt worden. Deswegen können wir hier auch nicht zustimmen.
Der Entlastung des Landesrechnungshofes, die Sie in der Ziffer 3 finden, können wir dagegen natürlich vollumfänglich zustimmen, unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, Empfehlungen zu den Unterrichtungen des Landesrechnungshofes auf den Drucksachen 6/4907 und 6/5277 anzunehmen. Wer der Ziffer 1 der Beschluss- empfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen
wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, dagegen stimmte die Fraktion der NPD und es enthielt sich die Fraktion der Bündnisgrünen. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/5596 angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 6/4875 zuzustimmen und damit der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD und CDU, dagegen stimmte die Fraktion der NPD und es enthielten sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/5596 angenommen.
In Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Para
graf 101 Landeshaushaltsordnung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zwei Abgeordnete der Fraktion der NPD, dagegen stimmte niemand und es enthielt sich niemand. Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/5596 angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 80: Das ist die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Strategie zur Entwicklung der Aquakultur in MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/5513.
Unterrichtung durch die Landesregierung Strategie zur Entwicklung der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/5513 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen.
Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Abgeordnete Herr Krüger von der SPDFraktion. Nicht Herr Krüger? Frau Feike, bitte, Frau Feike von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die nun folgende Beratung erfolgt auf Antrag der SPD-CDUFraktion,
Dies bedeutet für mich, dass die demokratischen Oppositionsfraktionen an der Strategie der Aquakultur nichts zu kritisieren haben, und genau das finde ich prima.
Mit unserem Antrag „Zukunft der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern“ vom September 2015 wurde die Landesregierung aufgefordert, bis Juni 2016 eine Strategie zur Entwicklung der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen.
Mit der vorliegenden Unterrichtung hat das Ministerium den Auftrag des Parlamentes sowohl terminlich als auch inhaltlich erfüllt. Wir wollen mit dieser Beratung öffentlich herausstellen: erstens, welche Bedeutung die Aquakultur als zusätzliche wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeit für die Fischerei in unserem Land hat, und zweitens, dass die Landesregierung sich der Aufgabe der Entwicklung der Aquakultur engagiert stellt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Fisch ist gesund, deshalb ist es wichtig und richtig, am guten Angebot an nachhaltig erzeugtem Fisch festzuhalten. Fisch können wir auf zwei Wegen in unseren Handel beziehungsweise auf unseren Tisch bringen: zum einen, indem die Fischer und Angler die Tiere fachgerecht fangen und schlachten, und zum anderen, indem wir die Tiere gezielt in Aquakulturanlagen aufziehen. Bei dem Letzteren gibt es in unserem Land noch sehr viel Nachholbedarf. Auf die Zahlen wird der Minister sicherlich noch detaillierter eingehen und daher erspare ich mir das an dieser Stelle.
Aus unserem Antrag vom Dezember 2015 ging hervor, dass wir uns verschiedene Aquakulturanlagen in Mecklenburg-Vorpommern angesehen haben – eine sehr interessante und aufschlussreiche Tour, die ich jedem am Thema Interessierten empfehlen kann, besonders Herrn Kokert, ich merke, dass es ihn besonders interessiert, das Thema Aquakultur.
Wir glauben, dass der Ausbau der Aquakultur ein weiterer Schritt hin zu einer Diversifizierung der Produktion auch für die landwirtschaftlich tätigen Unternehmen sein könnte. Wir sind dafür, dass sich unsere landwirtschaftlichen Betriebe breit aufstellen können, um sich damit den krisenbehafteten Situationen besser entgegenzustellen. Wichtig dabei ist, dass dafür neben der eigentlichen Anlage auch die Vertreibungs- und die Verarbeitungswege besser existieren müssen. Außerdem müssen die Produktions...
dass wir mit unseren Preisen am Markt besser bestehen können. Zudem müssen züchterische Ziele neu definiert werden.
Auch für Investitionsmodelle im Bereich der Aquakulturen müssen transparente Bedingungen gewährleistet werden.
All das hier Genannte erfordert eine optimale Beratung für Fischwirte, um erfolgreich zu sein. Im Vordergrund der Strategie steht daher die unternehmenszentrierte Entwicklung mit der Ausrichtung an den Bedürfnissen und
Interessen von Unternehmen, die in MecklenburgVorpommern investieren wollen. Die notwendige Infrastruktur wird in der Strategie klar dargestellt. Auch die Bedeutung der Forschung, die Entwicklung der Kreislaufwirtschaften und die Bedeutung des Umweltschutzes und des Tierschutzes finden sich in der Aquakulturstrategie wieder.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Strategie zur Entwicklung der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern in der Strategie der Deutschen Agrarforschungsallianz zur Aquakultur wiederfindet. Für uns ist es wichtig, dass wir eine unternehmerische Entwicklung wollen, und das im Einklang mit der Tiergesundheit und dem Umweltschutz. Lassen Sie uns