Protokoll der Sitzung vom 15.03.2012

Und auf der anderen Seite nehme ich auch zur Kenntnis, dass das, was der Bund hier vorgelegt hat, Murks ist.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Genau.)

Und ich nehme zur Kenntnis, auch das sage ich hier in aller Klarheit, dass mit dem Ergebnis von gestern, nämlich dass in Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten Phase Wahlen stattfinden werden, der heutige Umweltminister wahrscheinlich relativ wenig Ehrgeiz hat, sich dieses Themas noch weiter anzunehmen. Ich bedaure das.

(Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU)

Ich bedaure das, und zwar sehr. Wir werden da auch noch zu anderen Themen kommen, wo ich zur Kenntnis nehme, dass die Umweltthemen für Deutschland auch in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes oder auch der Energiediskussion aus meiner Sicht leider, leider nicht den Stellenwert auf der Bundesebene haben, wie wir uns das wünschen würden.

Ob nun das Steuermindereinnahmenmodell oder auf der anderen Seite auch höhere Mittelausstattungen im Rahmen von Förderrichtlinien, dies bedeutet immer, und ich habe es angedeutet, gleichfalls Mehrbelastungen für den Landeshaushalt. Dabei stimmen wir als Landesregierung zumindest mit dem ersten Punkt Ihres Antrages überein. Die Pläne zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung sind aus unserer Sicht unausgewogen und auch unausgegoren, denn, wie wir alle gemeinsam wissen, es gibt ja bereits das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Und da gebe ich Ihnen auch recht, dass leider die Mittel, die hier vorgesehen waren, nicht bereitgestellt werden. Das hängt natürlich mit dem Emissionshandel – Sie haben das richtigerweise angedeutet – zusammen und wenn Sie sich heute aktuell die Emissionshandelsgrößen anschauen, dass eine Tonne CO2 für 7 Euro praktisch zu handeln ist, dann führt das zu diesen dramatischen Einbrüchen und zu Mindereinnahmen.

Die Anspruchsvoraussetzungen für dieses Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau decken sich in weiten Teilen natürlich mit den Voraussetzungen für die im Gesetzentwurf vorgesehenen steuerlichen Förderungen. Alles, was wir mit einem zusätzlichen Förderinstrument erreichen, ist folglich auch ein höherer Verwaltungsaufwand, eine weitere Verkomplizierung des Steuerrechts und ein nicht zu unterschätzendes Minder- und Missbrauchspotenzial. Auch das wollen wir nicht.

Aus diesem Grunde haben wir als Landesregierung im Bundesrat den Antrag gestellt, statt neuer steuerlicher Forderungen und Förderungen das bestehende CO2Gebäudesanierungsprogramm aufzustocken. Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass in den letzten Jahren sehr wohl in Mecklenburg-Vorpommern über die Städtebausanierung oder auch über andere Fördermechanismen aus der Kreditanstalt für Wiederaufbau zielgenau und auch ausgewogen einiges oder sehr viel auf den Weg gebracht worden ist. Im Übrigen glaube ich auch, dass es nach unserer Auffassung die Förderungen zu einem zielgenaueren, ausgewogenen und effizienteren System machen würde, um damit auch den Landeshaushalt nicht noch weiter zu belasten.

Der Gesetzentwurf hätte Steuermindereinnahmen von bis zu 1,5 Milliarden – ich glaube, Sie haben 1,5 Millionen genannt –,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das war ein Versprecher.)

aber 1,5 Milliarden jährlich, jährlich zur Folge.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das war ein Versprecher. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ja, Sie haben 1,5 Millionen gesagt. Das war ein Versprecher, das kann doch jedem passieren, gar kein Problem.

Aber ich will noch mal deutlich machen, es geht hier um 1,5 Milliarden, und zwar jährlich. Dies hätte natürlich zur Folge, dass die Länder – die Länder – immerhin diese 1,5 Milliarden Mindereinnahmen ja anteilig auch mit zu tragen hätten. Das ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. Folgerichtig hat der Bundesrat den Bund im Übrigen ausdrücklich aufgefordert, die Mindereinnahmen vollständig auszugleichen, und deswegen sind wir ja in dem Vermittlungsverfahren.

Sollte das Gesetz dahin gehend geändert oder aber komplett aufgegeben werden, verlangt DIE LINKE ja nun ein Landesprogramm zur energetischen Sanierung der kommunalen Infrastruktur, um diese Möglichkeit aufzuzeigen. Ich kann das im Namen der Finanzministerin nur noch mal unterstreichen, dass wir dieses haushaltspolitisch so nicht unterstützen können.

Das Land ist im Bereich der energetischen Sanierung in den vergangenen Jahren sehr aktiv gewesen. Bis 2010 hatten wir ein Landesprogramm aufgelegt, in dem insbesondere Mittel zur energetischen Sanierung der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt worden sind. Im Rahmen des Zukunftsprogramms, das ja hervorragend auch von den Kommunen, den Landkreisen genutzt worden ist, das wir Ende des vergangenen Jahres erfolgreich abgeschlossen haben, standen vor allem, und vor allen Dingen im kommunalen Bereich, Mittel zur energetischen Sanierung zur Verfügung.

(Rudolf Borchert, SPD: Das war ein gutes SPD-Programm.)

Das war wirklich ein tolles Programm, das im Übrigen auch draußen hochgradig anerkannt worden ist. Und mit dem …

(Rudolf Borchert, SPD: Da war die SPD noch in der Bundesregierung.)

Ja.

Und mit dem Landesprogramm zur Förderung der städtebaulichen Sanierung, das ja bei Herrn Schlotmann auch umgesetzt worden war, ließen sich die Sanierungen oder auch die Entwicklungsmaßnahmen gegebenenfalls jetzt noch, die energetischen Sanierungen, über die Städtebauentwicklung fördern. Auch das ist mir wichtig, dass die Möglichkeit immer noch gegeben ist.

Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere auch für den Doppelhaushalt – das hat die Finanzministerin mir extra noch mal mit auf den Weg gegeben, weil das ja gestern auch eine Rolle gespielt hat –, dass die Mittel aufgestockt worden sind um mehr als 3 Millionen, sodass für das Jahr 2012 8,3 beziehungsweise für 2013 8,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, dass damit die Linie, die die Landesregierung verfolgt, eindeutig klar ist, und ich hoffe, dass wir im Vermittlungsausschuss dann zu einem vernünftigen Ergebnis im Sinne der Länder und des Bundes tatsächlich kommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Backhaus.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Erstes muss man mal auf ein Grundproblem leider aufmerksam machen, warum überhaupt gestritten werden muss über KfW-Programme oder steuerliche Förderung. Das Problem ist, wir wollen CO2 einsparen im Heizungsbereich, absolut notwendig für die Energiewende, aber die derzeitigen Energiepreise geben keinen wirtschaftlichen Anreiz her, um die Investitionen zu tätigen, die notwendig sind.

(Egbert Liskow, CDU: Also zu niedrig.)

Das heißt, zurzeit ist Energie nach wie vor zu billig. In der Regel rechnen sich, das ist ein Problem, in der Regel rechnen sich Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden nicht, sollten die nicht vorher ganz schlecht und völlig,

(Stefan Köster, NPD: Reden Sie erst mal mit den Verbrauchern!)

und völlig …

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich rede doch erst mal von Problemen, die wir haben. Die müssen wir doch erst mal einfach, rein wirtschaftlich denkende Menschen müssten die doch erkennen können.

(Udo Pastörs, NPD: na, dann sagen Sie das mal dem Einfamilienhauseigentümer!)

Es lohnt nicht, in Gebäudesanierung und für Wärmedämmung zu investieren, weil die Energiepreise tatsächlich noch zu billig sind. Das ist eine Wahrheit, die gefällt mir persönlich nicht, aber sie ist erst mal so.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Folgerichtig ist, wenn wir als Bundesrepublik Deutschland sagen und damit auch die Bundesregierung sagt, wir müssen in diesem Bereich der Heizung dringend CO2 einsparen – das sind etwa 40 Prozent, 30 Prozent Endenergieverbrauch, da gibt es unterschiedliche Zahlen –, dann müssen wir Anreize dafür schaffen. Das eine ist das KfW-Programm und – das ist jetzt der Unterschied zur LINKEN – das andere sind auch steuerliche Gutschriften, wo wir deswegen einen Änderungsantrag geschrieben haben und gesagt haben, wir wollen vorankommen in diesem Bereich, davon können auch die Mieterinnen und Mieter profitieren durch geringere Heizkosten, aber die Vermieter müssen davon einen Vorteil haben, wenn sie investieren.

Wir glauben, dass das KfW-Programm ein wichtiger Punkt ist, aber wahrscheinlich nicht ausreichend ist. Und Sie haben es richtig dargestellt, die Ausfinanzierung des Programms bereitet im Moment große Probleme. Ich weise zum wiederholten Mal auf die Probleme des Emissionshandels hin. Das, was das an Hoffnung geweckt hat, der Emissionshandel, ist bisher in keiner Weise erfüllt worden. Ich kann Ihnen einfach nur sagen, in der Regel sind es Mitnahmeeffekte, wo auch Stadtwerke, die es dringend brauchen, Danke sagen, aber es hat nicht zu dem Effekt geführt, den wir wollten. Jedenfalls sind die KfW-Mittel dramatisch unterfinanziert.

Um das zu beheben, haben wir einen Änderungsantrag gestellt, wo wir schreiben, wir fordern die Landesregierung auf, zum Thema Steuer noch mal nachzuverhandeln und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Aus unserer Sicht ist es angesichts der dramatisch unterfinanzierten Landeshaushalte notwendig,

(Regine Lück, DIE LINKE: Verschlimmbessern ist nicht die Lösung.)

dass uns der Bund, also dass der Bund den Ländern entgegenkommt, uns zum Beispiel einen höheren Anteil an der Mehrwertsteuer überlässt.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Über solche Sachen muss man reden. Aber auf jeden Fall brauchen wir die steuerlichen Anreize und eigentlich müsste das im Sinne der CDU sein,

(Egbert Liskow, CDU: Sie können doch nicht vom Bund Geld fordern, wenn der Bund gar kein Geld hat.)

aber Sie sind immer dagegen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt Herr Albrecht von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die energetische Gebäudesanierung ist ein Grundpfeiler des Energiesparsystems, in dem Energieeffizienz, Energieeinsparung und die erneuerbaren Energien die Eckpfeiler dieses Systems bilden. Am 1. Oktober 2009 trat die Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft, die

die Beschlüsse der Bundesregierung zum integrierten Energie- und Klimaprogramm vom August 2007 im Gebäudebereich umsetzt.

Ziel ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Gerade im Gebäudebereich besteht ein großes Energie- und CO2-Einsparpotenzial, das besonders bei unsanierten Gebäuden mindestens 50 Prozent beträgt. Das heißt, hier können durch energetische Sanierung etwa 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr an Energie eingespart werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, hier einige Fakten: Circa 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs entfallen auf den Gebäudebereich, rund 20 Prozent auf den klimaschädlichen CO2-Ausstoß. Circa 85 Prozent ihres Energiebedarfs verbrauchen private Haushalte alleine für Heizung und Warmwasser. Drei Viertel des Gebäudealtbestandes sind älter als 30 Jahre und daher kaum energieeffizient. Von 18 Millionen Gebäuden in Deutschland wurden circa 13 Millionen Gebäude vor 1979 gebaut. Drei Viertel aller dieser Gebäude wurden noch vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung geplant und gebaut. Nach Berechnung der Deutschen Energieagentur haben 70 Prozent dieser Gebäude keine Wärmedämmung. Die KfW sieht einen gigantischen Investitionsbedarf bei öffentlichen Gebäuden, so zum Beispiel alleine für Schulen 27 Milliarden Euro. Die Mehrheit der Heizungssysteme entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik. Die Öl- und Gasheizungen sind im Durchschnitt 24 Jahre alt.