Protokoll der Sitzung vom 15.03.2012

Pseudodemokratisch,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

pseudodemokratisch, Herr Pastörs, ist Ihr Antrag noch dazu.

(Michael Andrejewski, NPD: Wir waren zumindest keine Pseudospitzel.)

Sie, Herr Andrejewski, Sie, die Sie jede Gelegenheit nutzen, Demokratie verächtlich zu machen und zu unterhöhlen, kommen an dieser Stelle mit dem demokratischen Instrument

(Udo Pastörs, NPD: Brauchen wir gar nicht, das machen Sie schon.)

des Runden Tisches um die Ecke.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Spreizte sich Ihnen beim Verfassen des Antrages und dem Schreiben der Worte „Runder Tisch“ nicht die Feder? Oder ist Ihnen glatt entgangen, dass die Geburtsstätte des Runden Tisches

(Michael Andrejewski, NPD: Freie demokratische Wähler.)

in unserem Nachbarland Polen liegt? Üblicherweise überziehen Sie doch aber alles, was aus Polen kommt, mit dem Attribut „kriminell“. Ja, man nimmt es, wie mans braucht,

(Udo Pastörs, NPD: Wo haben Sie das schon wieder her?)

nicht wahr?

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Interessant ist, wie immer, darauf zu achten, was in Ihrem Antrag wohlweislich verschwiegen wird.

(Stefan Köster, NPD: Ach so! Sie müssen ja wohl eine schwere Kindheit gehabt haben.)

Beim Thema „Guts- und Herrenhäuser“ ist es den demokratischen Fraktionen wichtig, daran zu erinnern, dass sich während der Naziherrschaft einige Gutsherren aus christlicher und neo…,

(Udo Pastörs, NPD: Na, langsam.)

nationalkonservativer Überzeugung dem Widerstand gegen das NS-Regime anschlossen und dies mit Ächtung oder

(Udo Pastörs, NPD: Das umnebelt das Bewusstsein.)

gar mit ihrem Leben bezahlen mussten. Erinnert sei an Ewald von Kleist-Schmenzin, Kurt von HammersteinEquord, Hans-Jürgen Graf von Blumenthal, Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld

(Udo Pastörs, NPD: Sie vergessen, was die roten Sowjethorden abgeknallt haben, als sie hier nach Mecklenburg eingefallen sind.)

und die Grafen von der Schulenburg.

(Glocke der Vizepräsidentin)

Ein solches Erinnern, Herr Pastörs, war und ist von Ihnen nicht zu erwarten,

(Udo Pastörs, NPD: Jaja.)

da bleiben Sie sich treu.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber auch wir

(Stefan Köster, NPD: Hat zwar keiner zugehört, was der gesagt hat.)

bleiben uns treu und verfahren mit diesem Antrag wie mit allen Anträgen von Feinden der Demokratie – wir lehnen ihn ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus dem Parlament wurde mir signalisiert, dass es seitens der NPD-Fraktion einige zumindest prüfungsbedürftige Äußerungen gegeben hat. Deshalb behalte ich mir vor, nach Prüfung des Protokolls weitere Ordnungsmaßnahmen zu verhängen.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Petereit.

Ja, pseudosachlich, das gebe ich gerne zurück, Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stiftung Herrenhäuser und Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und die Arbeitsgemeinschaft Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern leisten seit Jahren eine engagierte Arbeit, die hier einmal gewürdigt werden soll,

(Heinz Müller, SPD: Ich glaube nicht, dass die sich freuen, wenn Sie hier den Kronzeugen machen.)

wobei die ehrenamtlich Tätigen angesichts der jetzigen Rahmenbedingungen irgendwie einen Kampf gegen Windmühlenflügel ausfechten.

(Tino Müller, NPD: Der rote Baron.)

Die Netzseite www.stiftung-herrenhaeuser.de gibt einen Einblick in die Aktivitäten der Arbeit. So heißt es dort unter anderem: „2008 konnte … für das Gutshaus Klitschendorf durch Vermittlung … ein seriöser Käufer gefunden werden, ebenso für das Gutshaus Goldenbow, südlich von Wittenburg.“ Im Fall des Gutshauses Brookhusen bei Rostock gelang durch Beratung und Einflussnahme der Stiftung und der Arbeitsgemeinschaft die Rettung. Des Weiteren schreiben die Mitglieder der genannten Vereine die Besitzer von Gutsanlagen mit der Bitte an, der Erhaltungspflicht der Kulturdenkmale nachzukommen. Letztendlich sind die Besitzer aufgefordert, in denkmalschützerischer Hinsicht alles irgend Mögliche zu tun, um in diesem Fall die Herrenhausanlagen zu erhalten.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Denkmalschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Paragraf 6 regelt die „Erhaltungspflicht“. Dabei heißt es: „Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige von Denkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht instand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln.“

Unter Absatz 4 lesen wir: „Werden Denkmale nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt, ist durch die Eigentümer eine Nutzung abzusichern, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet.“

In Paragraf 20 ist die „Durchsetzung der Erhaltung“ geregelt:

„(1) Kommen Eigentümer, Besitzer oder sonstige Unterhaltspflichtige ihren Verpflichtungen nach § 6 nicht nach

und tritt hierdurch eine Gefährdung der Denkmale ein, können sie von der unteren Denkmalschutzbehörde verpflichtet werden, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Zumutbaren durchzuführen.

(2) Erfordert der Zustand eines Denkmals zu seiner Instandhaltung, Instantsetzung oder zu seinem Schutz Maßnahmen, ohne deren unverzügliche Durchführung es gefährdet würde, können die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen selbst durchführen oder einleiten, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für den Bestand des Denkmals geboten sind. Eigentümer und Besitzer sind verpflichtet, solche Maßnahmen zu dulden. Eigentümer, Besitzer und sonstige Unterhaltungspflichtige können im Rahmen des Zumutbaren zur Erstattung der entstandenen Kosten herangezogen werden.“ Die Praxis sieht natürlich auch hier anders aus, da oft die personellen Voraussetzungen fehlen, um eine Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überhaupt durchsetzen zu können. Deshalb die Forderung nach einer koordinierenden Stelle beim Land beziehungsweise nach einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung der unteren Denkmalschutzbehörden. Aber das wissen Sie ja bereits. Es ist nunmehr an Ihnen, das Thema „Rettung der vom Verfall bedrohten Guts- und Herrenhäuser“ mit einer entsprechenden Zielstrebigkeit anzugehen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/366. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/366 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Wahl der Mitglieder des Landesplanungsbeirats gemäß § 11 Absatz 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/396 vor.

Wahl der Mitglieder des Landesplanungs- beirats gemäß § 11 Absatz 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPlG)